RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) 
und Fahrzeugzulassungen

 

Alle wichtigen Informationen zur RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ):

Was ist die RSC-MSZ?
Die RSC-Motorsportzulassung (kurz: RSC-MSZ) stellt ein Angebot des RSC e. V. an alle Sportler dar, um eine zuverlässige Rechtssicherheit bei der amtlichen Zulassung ihrer jeweiligen Fahrzeuge für den Motorsport erreichen zu können.

Worauf begründet sich die RSC-MSZ rechtlich?
Die RSC-MSZ begründet sich auf einer Richtlinie des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahre 2012. Diese Richtlinie (genannt Mospo-Empfehlung) ist laut den dafür zuständigen Ministerien auch für den RSC e. V. vollumfänglich anwendbar. Somit kann auch für alle Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen des RSC e. V. eine entsprechende Sonderzulassungen gemäß dieser Richtlinie auf der Grundlage des § 70 StVZO ausgestellt werden.

Was kostet mich die RSC-MSZ?
Die RSC-MSZ ist kostenlos, der RSC e. V. verlangt für ihre Ausstellung also kein Geld. Diese Angebot gilt dabei sowohl für Mitglieder des RSC e. V., als auch für Personen, die (noch) kein Mitglied des RSC e. V. sind.

Die Gebühren für die Ausstellung des Gutachtens für die Erlangung einer Sonderzulassung gemäß § 70 StVZO, für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde und die Kosten für die Fahrzeugzulassung müssen jedoch getrennt davon betrachtet werden. Hierauf hat der RSC e. V. nämlich keinerlei Einfluss.

Wie gelange ich an eine RSC-MSZ für mein Wettbewerbsfahrzeug?

  1. Sie melden sich bei uns mit den Angaben zu Ihrer Person und den technischen Daten des betroffenen Wettbewerbsfahrzeuges,
  2. Sie erhalten von uns das Datenbuch zur RSC-MSZ, in das Sie alle Daten Ihres Motorsportfahrzeuges eintragen,
  3. Sie senden uns das vollständig ausgefüllte Datenbuch zur RSC-MSZ unterschrieben zurück. Parallel dazu erhalten Sie von uns die Daten eines RSC-Sachverständigen, der die motorsportliche Abnahme Ihres Fahrzeuges durchführt und Ihnen eine entsprechende Bestätigung ausstellt,
  4. Sie suchen sich in Absprache mit uns und unserem RSC-Sachverständigen einen amtlich-anerkannten Sachverständigen von TÜV, DERKA, GTÜ, usw. für die Ausstellung des Gutachtens zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO,
  5. Sie senden uns das unter 4. genannte Gutachten nach der Ausstellung zu,
  6. Wir prüfen dieses Gutachten und geben ggf. eine Stellungnahme dazu ab,
  7.  Sie senden Ihr § 70 StVZO-Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung, unser Datenbuch zur RSC-MSZ und die Bestätigung einer Abnahme durch einen RSC-Sachverständigen an die für Sie zuständige Genehmigungsbehörde,
  8. Nach dem Erhalt der Ausnahmegenehmigung gemäß 70 StVZO senden Sie uns diese behördlichen Ausnahmegenehmigung zu,
  9.  Wir prüfen die Ausnahmegenehmigung und stellen Ihnen anschließend die dazugehörige RSC-MSZ samt der dazugehörigen, blauen MSZ-Plakette aus,
  10. Mit dem StVZO-Gutachten, der behördlichen Ausnahmegenehmigung und unserer MSZ-Plakette gehen Sie zu der für Sie zuständigen Zulassungsstelle und lassen Ihr Wettbewerbsfahrzeug dort ganz normal zu.




Wichtige Hinweise zu amtlichen Fahrzeugzulassungen:
 

Es wird keine RSC-MSZ, kein DMSB-KFP und auch kein vergleichbares Dokument benötigt um an Rallyeveranstaltungen des RSC e. V. teilnehmen zu dürfen, d. h. kein Wettbewerbsfahrzeug benötigt zwingend eine Sonderzulassung z. B. auf der Grundlage des § 70 StVZO.

Fahrzeuge mit einer amtlichen Zulassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind in allen Klassen und Gruppen des RSC e. V. ohne weitere Einschränkungen startberechtigt.

Bitte unbedingt beachten:
Alle Wettbewerbsfahrzeuge müssen vollumfänglich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVZO) oder den jeweiligen Bestimmungen des Landes der amtlichen Zulassung entsprechen (Ausnahmegenehmigungen, Gutachten, ABE, usw. sind ggf. vorzulegen), außerdem mit mindestens 2,5 Mio. € haftpflichtversichert und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein sowie eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. vergleichbare Untersuchung des Landes der amtlichen Zulassung nachweisen können, um bei den Veranstaltung des RSC e. V. teilnahmeberechtigt zu sein!

Weiteres zu diesen Themen finden Sie auch in unserer aktuellen RSC-Motorsportordnung (MSpO).


Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Auskunft bereit.


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