RSC gelingt finaler Sieg - DMSB kapituliert!
04.12.2023
Pressemitteilung des Rallye Supercup e. V.:
Im November dieses Jahres wurden die vorerst letzten Prozesse rund um die unrechtmäßigen Machenschaften des Deutschen Motor Sport Bundes e. V. – DMSB in Zusammenhang mit dem Rallye Supercup e. V. – RSC gerichtlich entschieden. Wieder ging der RSC erfolgreich als Sieger vom Platz. Auch gegen die Sportwarte waren und sind alle DMSB-Sanktionen rechtswidrig und sind nun als solche auch verurteilt worden. Kurz vor der letzten, noch ausstehenden Gerichtsentscheidung kapituliert der DMSB.
Im Lichte der „Jörg-Seitz-Entscheidung“ des OLG Frankfurt am Main aus dem Jahre 2022, die nicht nur außerordentlichen Grundsatzcharakter besitzt, sondern auch im Mai 2023 durch den Bundesgerichtshof (BGH) für endgültig rechtskräftig erklärt wurde, klagten nun weitere DMSB-Lizenznehmer gegen den DMSB wegen der vom DMSB-Sportgericht gegen sie ausgesprochenen Strafen.
Nachdem Jörg Seitz bereits für die Fahrer und Beifahrer finale Klarheit darüber schaffte, ob der DMSB diesen verbieten darf, bei Veranstaltungen des RSC e. V. teilzunehmen, waren nun die Sportwarte an der Reihe. Bei den Fahrern und Beifahrern fiel die Entscheidung vor gut einem Jahr bereits ganz eindeutig aus. Der DMSB wurde damals dazu verurteilt, es unter der Androhung hoher Geld- und sogar Haftstrafen ab sofort strikt zu unterlassen, weiterhin gegen seine Fahrerlizenznehmer Sanktionen jeglicher Art auszusprechen, wenn diese an RSC-Rallyes teilnehmen, oder auch ihnen dahingehend direkt oder indirekt zu drohen.
Die Rechtsauffassung des RSC e. V. war es, dass diese Entscheidung auch für die Sportwarte des DMSB vollumfänglich Gültigkeit besitzt. Mehrere Sportwarte waren nämlich nach der Grabfeldrallye 2018, damals RSC-Pilotveranstaltung, vom DMSB-Sportgericht wegen ihrer ehrenamtlichen Sportwarttätigkeit bei dieser Veranstaltung lebenslang gesperrt worden. Der DMSB reagierte aber weder auf die Schreiben des RSC e. V. noch auf die der betroffenen Sportwarte diesbezüglich in irgendeiner Form und hob die lebenslangen Sperren nicht auf. Logische Konsequenz war es somit, dass die betroffenen Personen vor ein ordentliches Gericht ziehen mussten.
Nun entschied das Landgericht Frankfurt am Main am 15.11.2023, die rechtliche Situation ist bei den Sportwarten genau dieselbe wie bei Fahrern und Beifahrern auch. Es verurteilte die DMSB-Sanktionen somit als kartell- und europarechtswidrig. Nun ist es dem DMSB also auch bei allen Sportwarten strikt untersagt worden, jegliche Art von Sanktionen und Strafen auszusprechen wie auch direkt oder indirekt anzudrohen. Sollte er sich nicht daran halten, drohen ihm Geldstrafen im 6-stelligen Bereich bis hin zu Haftstrafen.
In einem weiteren, noch laufenden Verfahren zog der DMSB kurz vor der Urteilsverkündung am 29.11.2023 dann doch noch selbst den Stecker und erkannte die Forderungen des dortigen Klägers vollumfänglich an. „Damit erspart sich der DMSB eine weitere, gerichtliche Niederlage, da dieses Verfahren natürlich geendet hätte, wie alle anderen, gleichartigen Gerichtsverfahren in den letzten Jahren zuvor schon. Dieser Rückzieher führt nun zu einem sogenannten Anerkennungsurteil, das nicht anfechtbar ist, was wie eine Kapitulationserklärung des DMSB an den RSC e. V. rechtlich zu bewerten ist. Damit endet nun auch die über 7 Jahre andauernde Auseinandersetzung zwischen dem DMSB und dem RSC mit einem endgültigen Sieg des RSC e. V. auf allen Fronten und in allen Verfahren.“, erklärt der verantwortliche Rechtsanwalt Patrick Wawrzinek.
„Wieder einmal wurden wir in unserer Rechtsposition bekräftigt und gestärkt, die wir seit Jahren schon öffentlich vertreten haben. Wieder einmal hat unser Markbegleiter DMSB viel Geld seiner Mitglieder verbrannt. Und wieder einmal musste es leider bis zum Äußersten kommen, weil der DMSB und sein Umfeld vorher freiwillig keinerlei Einsicht zeigten und nicht eingelenkt haben. Nun hoffen wir natürlich, dass sich der DMSB endlich an den Gesprächstisch mit uns setzt, um gemeinsam wichtige und notwendige Weichenstellungen für den deutschen Motorsport auf den Weg zu bringen. Unsere Türen standen und stehen den DMSB-Verantwortlichen immer offen.“, so der 1. Vorsitzende RSC e. V., Patrick Mohr.
Beste Aussichten also für die RSC-Rallyes im Sportjahr 2024. Am 6. Juli findet das traditionelle Sommer-Rallyehighlight mit der RSC-Grabfeldrallye statt, bevor am 28. September die Top-Newcomer-Rallye der Saison 2023, die RSC-Rallye Wildetaube in ihre zweite Runde geht. Weitere Termine folgen, sobald bekannt.
Frank Kelly gewinnt gelungene Premiere
11.10.2023
Pressemitteilung des MC Wildetaube-Langenwetzendorf:
Frank Kelly verursacht bei den Zuschauern mit seinem Fahrstil Gänsehaut und gewinnt mit seiner Tochter Lauren die 1. RSC-Rallye Wildetaube.
Nach zwei Jahren Vorbereitung lief am 30.09.2023 die 1. RSC-Rallye Wildetaube rund um Langenwetzendorf. Niemand wusste, was auf ihn zukommt. Für den MC Wildetaube-Langenwetzendorf e. V. war jeder Handgriff neu und alle waren dementsprechend angespannt. Den Rallyeteams erging es nicht anders - unbekanntes Rallyezentrum, unbekannter Zeltplatz und unbekannte Wertungsprüfungen. Trotzdem verlief alles ruhig und ohne Hektik. Kein Gedrängel bei der Dokumentenabnahme und auch kein großer Stau bei der Technischen Abnahme. Die kurzen Wege zwischen Rallyezentrum mit Dokumentenabnahme, technischer Abnahme und Zeltplatz vereinfachten den Ablauf enorm.
Am Samstag, nach dem Abfahren, gab es bei vielen Teams etwas erschrockene Gesichter. Mit solchen Strecken hatte wohl niemand gerechnet. Schnell, anspruchsvoll und von allem etwas dabei. Bei WP 3 war die große Frage „Wie komme ich am besten über den Tschechen-Asphalt?“ Die Lösung war am Ende: Je schneller, desto besser.
Aber los ging es mit WP 1, bei der etwas überraschend Mario Czok/Andy Tänczyk die Bestzeit vor Rene Schubert/Lara Quast und Frank Kelly/Lauren Kelly setzte. Auf Prüfung zwei kommt es dann zu einem Schreckmoment. Der zu diesem Zeitpunkt führende Czok kam in einer schnellen Linkskurve von der Straße ab und rutschte über einen Graben, bevor die beiden auf einer Wiese zum Stehen kamen. Leider war für das Team die Rallye damit zu Ende, denn obwohl der Mitsubishi Lancer des Duos kaum beschädigt war, konnte der Beifahrer die Rallye nicht fortsetzen. Auf WP 3 setzten Schubert/Quast knapp vor Kelly/Kelly die Bestzeit und gingen als führende in die Pause. Dahinter folgen Martin Häring/Stefan Schork, Mark Schindler/Milena Raithel sowie die stark fahrenden Fronttriebler Christian Bauer/Jenny Zander und Jan Horlbeck/Ivonne Horlbeck. Auf WP 4, die Prüfung mit dem größten Schotteranteil, können Schubert/Quast mit einer weiteren Bestzeit die Führung ausbauen. Schindler/Raithel kommen immer besser in Fahrt und gehen an Häring/Schork vorbei. Danach folgte WP 5, die nach Aussage von Frank Kelly ziemlich nah an irische Verhältnisse herankommt. Das stellt er mit einer eindrucksvollen Bestzeit (13,6 s schneller als Schubert/Quast) unter Beweis und geht in Führung. Auf WP 6 setzten Schindler/Raithel noch eine Bestzeit im Fiesta R5, knapp vor Schubert/Quast und Kelly/Kelly. Am Ende des Tages gewinnen Kelly/Kelly mit 8,6 Sekunden vor Schubert/Quast und 30,2 Sekunden vor Schindler/Raithel.
In der Klasse TC 2.1 schieden die Favoriten Rudolf Reindl/Michael Ehrle schon nach WP 1 mit technischem Defekt aus und Lars Anders/Steffen Schrön setzten sich vor Axel Nörenberg/Markus Kolitsch und Clemens Richter/Lennard Surner durch. Für Kai Hafermann/Katja Roth war die Rallye auf WP 5 nach Baumkontakt zu Ende.
Die Klasse TC 2.3 hatte mit Team Häring/Schork einen klaren Sieger. Sie gewannen vor Oliver Wünsch/Moritz Manger und Marcel Vetter/Rico Langheinrich. Team Max Pfeiffer/Bastian Pfeiffer beendeten die Rallye zwar als letzte in ihrer Klasse, hatten aber als einzige von der besonderen „Restart“-Regel des RSC Gebrauch gemacht. Nachdem sie mit einem Aufhängungsschaden auf WP 2 ausfielen, nutzten sie diese Regel, reparierten ihr Fahrzeug und starteten erneut auf WP4. Für WP 2 und 3 erhielten sie die Maximalzeit, konnten aber dennoch die letzten drei Wertungsprüfungen genießen und die Rallye zu Ende fahren.
Die mit 15 Fahrzeugen am stärksten besetzte Klasse PC 3.3 war bis zu WP 4 in fester Hand von Bauer/Zander, die mit Topfünfzeiten zeigten, was in ihnen steckte. Leider musste das Team auf WP 4 mit technischem Defekt aufgeben. Danach war der Weg frei für Helmut Hodel/Tim Jünger, die sich mit knapp 10 s gegen Leon Edenhofer/Daniela Seitz durchsetzen konnten. Der stark fahrende 20-Jahre-junge Yannik Keller mit seiner Beifahrerin Anne Schönheider hätten den zweiten Platz noch erreichen können, erhielten aber Zeitstrafen für zwei Schikanenfehler.
In der Klasse PC 3.4 gewann mit Ondrej Rada/Lucie Bultasova ein Team aus der Tschechischen Republik vor Patrick Kahler/Dominic Schöppach und Paul Detzner/Dr. Stefanie Troppmann.
Die Klasse TC 2.6 lag nach Ausfall von Team Alexander Ley/Florian Krügel auf Wartburg 353 in fester Hand der Trabantfahrer. Gewinnen konnte trotz einiger haariger Momente das Team Mario Keller/Jonas Kunze mit über einer Minute Vorsprung. Bei Platz 2 ging es deutlich enger zu. Das Team Tino Schmidt/Patrick Scharf hatte mächtig Spaß auf den Strecken und konnte sich mit 0,4 s vor Christoph Raupach/Christopher Friedrich durchsetzen.
Insgesamt war die 1. RSC-Rallye Wildetaube eine sehr gelungene Premieren-Veranstaltung. Das Feedback von Zuschauern und Teilnehmern war durchweg positiv und wir freuen uns auf die zweite Ausgabe im nächsten Jahr.
Patrik Dinkel holt sich Grabfeld-Sieg
07.07.2023
Pressemitteilung des AMC Bad Königshofen im Grabfeld:
Die 28. Janner Waagen-Grabfeldrallye des AMC Bad Königshofen im Grabfeld machte einmal mehr ihrem Ruf alle Ehre. Auf 60 sehr anspruchsvollen Wertungskilometern rund um Sulzdorf an der Lederhecke ging es vor über 5.000 Zuschauern ordentlich zur Sache. Am Ende setzte sich der junge Rossacher Rallyepilot Patrik Dinkel in einem wahren Sekundenkrimi knapp gegen die Konkurrenz durch.
Anfang Juli fand bei herrlichstem Sommerwetter bereits zum 28. Mal die Janner Waagen-Grabfeldrallye im unterfränkischen Sulzdorf an der Lederhecke statt. Nach der langwierigen aber auch sehr erfolgreichen Klärung aller rechtlichen Auseinandersetzungen vor Gericht gegen den Deutschen Motor Sport Bund (DMSB) aus Frankfurt am Main herrschte für die Veranstaltung wieder ein sehr hoher Zuspruch von Seiten der Aktiven. Wie früher schon üblich, standen rund 160 Teilnehmer bei der Traditionsveranstaltung im Grabfeld am Start. Damit ist die „Grabfeld“ mit einem Schlag zurück unter den größten und teilnehmerstärksten Rallyes in Deutschland. Auch die Liste der Favoriten auf den Gesamtsieg war wieder gewohnt sehr lang und konnte sich mehr als sehen lassen. Dementsprechend ging es auch sportlich hochklassig zur Sache mit vielen Topteams, die sich auf den Weg ins Grabfeld machten.
Neben bereits erwähntem Patrik Dinkel waren mit Daniel Rexhausen, John und Roland Macht sowie Wilfried Brunken noch weitere schnelle Fahrer auf allradgetriebenen Mitsubishi Lancer der verschiedenen Modellreihen am Start. Dazu noch die ebenfalls mit Allradantrieb ausgestatteten Rally2-Boliden, der aktuell höchsten Fahrzeugkategorie der FIA für Amateurfahrer im Rallyesport, von Oliver Bliss, Stefan Göttig und dem Vorjahresdritten Mark Schindler. Die Fraktion der starken Hecktriebler wurde angeführt vom zweimaligen Deutschen Rallyemeister Ruben Zeltner auf Porsche 911 GT3 und dem Vorjahreszweiten Edwin Wolves aus den Niederlanden mit seinem Opel Kadett C-Coupé. Dazu gesellten sich die starken Opels nach RSC-Regularien von Michael Rausch, dem Niederländer Harry Meijers, Jochen Gaiser (alle Ascona B), „Schmido“ (Manta B), Maikel van den Noort aus den Niederlanden und Marco Koch (beide Kadett C-Coupé) sowie die soundgewaltigen BMW M3 von Axel Nörenberg, Lars Stütz, Ron Schumann und Werner Mühl. Die beiden historischen Gruppe 4-Autos von Werner Jetzt auf FIAT 131 Abarth und Walter Gromöller auf Opel Ascona 400 sowie die beiden topmodernen Rally4-Boliden mit Frontantrieb von Raphael Ramonat und Joe Baur komplettierten das Favoritenfeld für die Podestplätze.
Angeführt wurde das Starterfeld wie immer von den Slowly-Sideways von Reinhard Klein, die bereits seit fast 10 Jahren bei der Grabfeldrallye am Start sind. Sie fahren allerdings mit ihren historischen Rallyefahrzeugen ohne Zeitnahme und Wertung rein zur Unterhaltung der Zuschauer entlang der Strecken als Vorauswagenfeld vor den Teilnehmern im sportlichen Wettbewerb. Der Vorjahressieger Nicolas Hässler auf Porsche 911 RSR war in diesem Jahr aus zeitlichen Gründen nicht mit von der Partie. Stattdessen und auch als großes Dankeschön des Veranstalters für seine Verdienste ging die Startnummer 1 an Jörg und Daniela Seitz aus Felsberg in Hessen. Jörg Seitz hatte sich nämlich gegen seine Sportgerichtsstrafe, ausgesprochen durch den DMSB, erfolgreich zur Wehr gesetzt. Bei der allerersten Grabfeldrallye unter dem damals neuen Dachverband Rallye Supercup (RSC) im Jahr 2018 wurden über 100 Fahrer und Beifahrer zu hohen Geldstrafen vom DMSB-Sportgericht verurteil, weil sie an einer Rallye außerhalb des DMSB teilnahmen, obwohl sie auch Lizenznehmer des DMSB waren. Jörg Seitz akzeptierte diese rechtswidrige Bestrafung nicht und klagte dagegen vor einem ordentlichen Gericht. Nach jahrelangem Rechtsstreit bekam er nun in allen Punkten Recht. Nur wenige Tage vor Nennungsbeginn erlangte das Urteil, durch das dem DMSB zukünftig solche Strafen wie die aus dem Jahr 2018 nun untersagt sind, endgültige Rechtskraft durch den Bundesgerichtshof (BGH). Es ist also vor allem dem Mut und großen Einsatz von Jörg Seitz zu verdanken, dass die Grabfeldrallye 2023 wieder so erfolgreich und sehr gut besucht war. Am Ende wurde er mit seiner Frau Daniela guter 18. in der Gesamtwertung und sicherte sich zudem Platz vier in seiner hartumkämpften Klasse der Tourenwagen bis 2 Liter Hubraum.
Ganz vorne bestimmen aber erwartungsgemäß andere das Geschehen, wobei schon einige Favoriten früh ausschieden. So beispielsweise Axel Nörenberg und Markus Kolitsch, deren BMW M3 schon auf dem Weg in den Startpark ungesunde Geräusche von sich gibt, die sich schließlich als Motorschaden identifizieren ließen. Nicht viel weiter kamen ihre hessischen Landsleute Daniel Rexhausen und Meike Zettl. Auf der Wertungsprüfung (WP) 1 „Möbelwerke“ verpassten die beiden einen Rechtsabzweig und fuhren sich in der dortigen Straßenböschung fest, die zu allem Übel deshalb auch noch leicht zu brennen begann. Das bayrisch-schwäbische Duo Werner Jetzt und Sebastian Glatzel strandete ebenfalls auf der ersten WP, weil ihnen ein Teil am Getriebegehäuse ihres schnellen FIAT 131 abbrach. Nicht viel weitere kamen auch die beiden Niederländer Edwin Wolves und Michiel Klein Horsman, deren Kadett sich am Ende der WP 1 mit Hinterachsschaden nur noch weidwund bis ins Ziel schleppte. Der Rekordsieger der Grabfeldrallye, der Thüringer Raphael Ramonat, musste mit Beifahrerin Karina Derda ebenfalls nach WP 1 aufgeben, der Turbolader an seinem Ford Fiesta Rally4 war hinüber. Wohl am heftigsten traf es aber Ruben Zeltner und René Meier. Auf dem Weg zur WP 2 fängt deren Porsche 911 GT3 plötzlich Feuer. Es ist anderen teilnehmenden Teams zu verdanken, dass der Porsche nicht komplett ein Raub der Flammen wurde. Nach WP 2 „Baunachgrund“ war auch für die beiden Pfälzer Wilfried und Alexa Brunken auf Mitsubishi Lancer Evo 10 die Rallye vorbei. Bereits auf WP 1 hatten sich die beiden einen Reifenschaden eingehandelt und waren deshalb schon früh aussichtslos weit zurückgefallen.
Auch das Vater-Sohn-Gespann Maikel und René van den Noort fiel bereits sehr früh weit und auch aussichtslos zurück. Bereits auf der ersten Wertungsprüfung stand den beiden schnellen Niederländern und ihrem Opel Kadett C-Coupé nämlich ein mächtiger Strohballen im Weg, als sie kurz vor dem Ziel dieser Prüfung etwas zu schnell unterwegs sind und deshalb aus einer links Kurve in Richtung Streckenbegrenzung rutschen. Zwar verhinderte dieser Strohballen einen heftigeren Abflug, jedoch war der Schaden am Kadett trotzdem gewaltig. Dank der RSC-Regularien konnten die beiden aber das Fahrzeug wieder fahrtüchtig machen und nach Abschluss der Reparaturen restarten. Für alle nicht in Wertung beendeten Wertungsprüfungen wie auch für alle Prüfungen, die sie aufgrund ihrer Reparaturpause während der Rallye auslassen mussten, erhalten die beiden gemäß der RSC-Bestimmungen jeweils eine Maximalzeit als Wertungszeit. Dadurch konnten die beiden die Rallye zumindest in Wertung beenden und die zweite Schleife komplett zur Freude der vielen Fans durchfahren.
Zur Halbzeit der Rallye, nach drei der sieben Wertungsprüfungen, führte Patrik Dinkel mit Beifahrer Felix Kießling aus Gefrees mit 4,2 Sekunden Vorsprung vor dem badisch-hessischen Duo Oliver Bliss und Katrin Becker. Vor allem eine Fabelzeit auf der WP 2 von Dinkel / Kießling sorgte für die Führung, denn Oliver Bliss, der sich von der amtierenden deutschen Rallyemeisterin Katrin Becker navigieren ließ, hatte zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Bestzeiten auf seinem Konto stehen. Auf Rang drei folgten die beiden Hessen Stefan Göttig und Natalie Solbach-Schmidt in einem weiteren Skoda Fabia R5 mit schon 45 Sekunden Rückstand auf die Spitze. Weitere 15 Sekunden dahinter reihten sich nahezu im Sekundentakt die restlichen aus den Top 10 mit John Macht, Michael Rausch, Mark Schindler, Roland Macht, Werner Mühl, Lars Stütz und Joe Baur. Wobei Michael Rausch und Joe Baur eine Zeitstrafe von 10 Sekunden als Handikap mit sich trugen und Joe Baur zudem viel Zeit durch einen Fahrfehler auf WP 2 kurz vor dem Ziel verlor. Die zweite Schleife sollte aber noch einiges durcheinanderbringen.
Erstes Opfer dieser zweiten Sektion waren Stefan Göttig und Natalie Solbach-Schmidt, die sich auf der WP 4 bei Serrfeld während des zweiten Durchgangs der „Möbelwerke-Prüfung“ die Radaufhängung an ihrem Skoda Fabia R5 erheblich zerstörten. Nicht viel besser erging es zeitgleich dem schnellen Franken-Schwaben-Express von John Macht und Tobias Glatzel, die durch einen Reifenschaden an ihrem Mitsubishi Lancer Evo 6 rund eine Minute auf die Führenden verloren und weit zurückfielen. Dadurch erbten den dritten Platz in der Gesamtwertung vorübergehend die beiden Vorjahresdritten Mark Schindler und Stefan Pfister auf Ford Fiesta R5. Doch lange wehrte deren Freude darüber nicht. Auf WP 5 endete ein Dreher in einem Verkehrszeichen, das sich nicht kampflos ergab und dem fränkischen Duo viel Zeit kostete, bis sie sich aus dieser misslichen Lage wieder selbst befreien konnten.
Indes tobte an der Spitze ein harter Zweikampf. Während Patrik Dinkel auf WP 4 die neue Bestzeit setzte und damit die schnellste Zeit von Oliver Bliss aus dem ersten Durchgang dieser WP egalisierte, drehte Oliver Bliss auf WP 5 im Baunachgrund den Spieß rum und konterte seinerseits die Fabelzeit von Dinkel aus dem ersten Durchgang dort. Auf der WP 6, dem zweiten Durchgang der Königsprüfung „Bayernturm“ der Grabfeldrallye, mit knapp 12,5 km auch die längste der Rallye, fuhren die beiden wie schon im ersten Durchgang in ihrer eigenen Liga, wobei Dinkel die Zeit von Bliss aus dem ersten Durchgang unterbot und die vorentscheidende Lücke im Gesamtklassement vor dem abschließenden Zuschauerrundkurs am „Sulzdorfring“ mitten in Sulzdorf an der Lederhecke riss. Dort half dem Duo Bliss / Becker dann auch kein neuer Streckenrekord von 1:38,4 Minuten mehr. Am Ende blieben 5,0 Sekunden auf der Uhr für Patrik Dinkel und Felix Kießling übrig, womit die beiden jungen Franken ihren ersten Gesamtsieg bei der Grabfeldrallye feiern konnten. Oliver Bliss und Katrin Becker kamen hochzufrieden mit Gesamtrang zwei ins Ziel. Dahinter fand ein bis auf den letzten Meter geführter Fünf-Kampf um den letzten Podestplatz statt, den sich am Ende mit 2,1 Sekunden Vorsprung die beiden Hessen Michael Rausch und Volker Schmidt auf Opel Ascona B beim ersten gemeinsamen Auftritt sicherten. Die beiden fränkischen Routiniers Roland Macht und Robert Nikol brachten ihren Mitsubishi Lancer Evo 9 auf dem vierten Gesamtrang im Ziel-Parc-Fermé ein, direkt vor den beiden starken Youngstars Lars Stütz mit Beifahrer Tim Otterbach auf BMW M3 E36 und Joe Baur mit Co Fabian Peter auf Opel Corsa Rally4. Auf den Plätzen 7 und 8 folgten die beiden Pechvögel John Macht und Mark Schindler. Platz 9 ging nach Oberfranken an Dominik Honke und Jörg De Ridder, die vom Favoritensterben profitieren und selbst zügig wie fehlerfrei durchfuhren. Die Top Ten komplettierten die beiden Gütersloher Walter Gromöller und Linus Noll im wunderschönen Opel Ascona 400. Die Plätze 11 bis 15 gingen an Marco Koch (Opel Kadett C-Coupé), Sebastian Reichel (Mitsubishi Lancer Evo), „Schmido“ (Opel Manta B), Sebastian Schmitt (Honda Civic) und Julian Klingspor (Peugeot 207 Super 2000).
Neben dem Gesamtsieg feierten Patrik Dinkel und Felix Kießling auch den Klassensieg bei den Produktionswagen über 3.000 ccm anrechenbaren Hubraum vor Roland Macht mit Beifahrer Robert Nikol und Rolands Sohn John mit Beifahrer Tobias Glatzel. Die Klasse der Produktionswagen über 2.000 ccm bis 3.000 ccm ging sehr souverän an Lars Stütz und Tim Otterbach aus der Ostalb in Baden-Württemberg. Auf den Plätzen zwei und drei folgen Tony Bayer und Michael Teufel vom MSC Bayreuth und Michael Mathes und Anna-Maria Seidl vom AMSC Hammelburg. Mit 22 Startern die Klasse mit den meisten Teilnehmern war die Produktionswagenklasse zwischen 1.600 und 2.000 ccm. Hier gewannen die beiden Hochfranken Sebastian Schmidt und Nina Blumreich auf Honda Civic vor dem fränkisch-thüringischen VW-Golf-Gespann Helmut Hodel und Tim Jünger sowie dem Opel Kadett GSI-Team Gerrit Schmitt und Karsten Bendig. Bei den Produktionswagen bis 1.600 ccm waren Sebastian Griesdorn und Marco Bitsch mit ihrem Honda Civic das Maß aller Dinge vor ihren Markenkollegen Tobias Bauer und Klaus Lenhardt und dem Citroen Saxo pilotiert von Patrick Kahler und Dominic Schöppach.
Bei den Tourenwagen siegten Julian Klingspor und Bastian Discher auf Peugeot 207 Super 2000 in der höchsten Hubraumklasse. In der Tourenwagenklasse zwischen 2.000 ccm und 3.000 ccm setzten sich Michael Rausch und Volker Schmidt vor ihren Opel Ascona-Kollegen Walter Gromöller und Linus Noll sowie dem BMW M3 E30 von Ron Schumann und Steve Andreis durch, die im zweiten Durchgang auf der WP „Bayernturm“ mit großen technischen Problemen zu kämpfen hatten und deshalb auch aus den Top 10 der Gesamtwertung fielen. In der Hubraumklasse zwischen 1.600 und 2.000 ccm Hubraum sind Joe Baur und Fabian Peter nicht zu schlagen. Auf den weiteren Plätzen folgen die beiden Opels nach RSC-Reglement von Marco Koch und Stefan Assmann sowie von „Schmido“ und „Stefan“, die unter Pseudonym an der Grabfeldrallye teilnahmen. Bei den Tourenwagen bis 1.600 ccm gewannen mit über drei Minuten Vorsprung die Thüringer Patrick Kallensee und Sebastian Loske auf Opel Corsa vor ihren Markenkollegen Michael Wallner und Christian Stadler aus Südbayern auf einem ehemaligen Opel Adam-Rallyecup-Fahrzeug. Auf Rang drei folgte das sächsische Duo Thomas Zöpfel und Roy Singer mit ihrem VW Golf.
Bei den „Rallye Supercars“ (R-SC), in der die schnellsten Fahrzeuggattungen der FIA gewertet werden, gewann Oliver Bliss mit Katrin Becker vor Mark Schindler mit Stefan Pfister in der Allradlerwertung. Bei den GT-Fahrzeugen mit Zweiradantrieb setzten sich auf Porsche 997 GT3 Stefan Stich und Frank Albrecht durch, nachdem Ruben Zeltner und René Meier auf einem weiteren GT3-Porsche bereits früh ausfielen. Bei den Serien-Produktionswagen, also den seriennahen Fahrzeugen, siegten in der Klasse zwischen 150 und 245 PS zwei Teams vom AC Gunzenhausen, der wieder als teilnahmestärkster Verein bei der Grabfeldrallye auftrat. Mit gut 40 Sekunden Vorsprung lagen Christian und Jonas Funk am Ende mit ihrem BMW E36 vor dem Renault Clio-Tretern Thomas Heider und Hans-Josef Zuckermeier. Platz drei ging an die Unterfranken Manuel und Alexander Lutz. Die Serienklasse zwischen 122 und 150 PS Motorleistung ging an den SWF Weidwies, da Georg Meier und Markus Eder auf BMW 318ti die Oberhand gegen Sebastian Härtel mit Beifahrer Axel Baumann auf Opel Astra GSI und Achim und Jana Hufgard vom Rallyeteam Sommerkahl auf Opel Corsa behielten. Die leistungsschwächste Serienklasse bis 122 PS machten Frank Hornfeck und Verena Nikol (Opel Kadett GSI) vor Felix Pranke und Julian Friedel (Opel Corsa) unter sich aus.
Die Sonderwertung der RSC-Juniorrallye ging wie im Vorjahr an das junge Team Tim Schneider und Alicia Schad auf VW Golf 2 vom AMC Bad Königshofen. Die RSC-Gleichmäßigkeitsrallye mit Schnitten von bis zu 80 km/h in der sportlichen Schnittgruppe und bis zu 70 km/h in der touristischen Schnittgruppe wurde wie 2022 wieder von Horst Schmidt gewonnen, diesmal mit Beifahrer Jörg Pönisch. Auf den Plätzen folgten im Skoda Octavia Kay Rudolf und Mario Kretschmar sowie die Audi Quattro-Besatzung Georg Orth und Daniel Scharf. Schnellstes Damenteam waren Alexandra und Yvonne Bardehle und beste Mannschaft die „Ost-West-Kombi“ mit Walter Gromöller, Linus Noll, Raphael Ramonat, Karina Derda, Oliver Bliss, Katrin Becker, Ruben Zeltner, René Meier, Michael Rausch und Volker Schmidt vor der Mannschaft RSC 1 und dem Team von E&S-Motorsport.
Von kleineren Havarien abgesehen, verlief die Grabfeldrallye trotz einer traditionell hohen Ausfallquote von knapp 35 Prozent nahezu im Zeitplan und ohne besondere Vorkommnisse. Die überdurchschnittliche Ausfallquote lässt sich nicht nur auf die sehr sommerlichen Bedingungen zurückführen, sondern auch auf die langen und sehr anspruchsvollen Wertungsprüfungen mit einem stetigen Mix aus Schotter und Asphalt bei ständig wechselnder Streckencharakteristik. Die stimmungsvolle Siegerehrung mit der legendären After-Rallye-Party bis in die Morgenstunden ließ die Grabfeldrallye im vollen Festzelt von Sulzdorf an der Lederhecke am Samstagabend standesgemäß ausklingen.
Der Dank des Veranstalters gilt den Teams für ihr vorbildliches Verhalten, vor allem jenen, die anderen in der Not halfen. Weiterhin bedankt sich der AMC Bad Königshofen bei erneut weit über 500 Helfern an den Strecken und im Zelt für ihre Unterstützung und Mitarbeit. Aber der ganz besondere Dank gilt wieder allen Anwohnern, Anliegern, Jagdpächtern, Landwirten und der ganzen Region für ihre Toleranz und das sehr gute Miteinander. Bei den Genehmigungsbehörden insbesondere den Landratsämtern Rhön-Grabfeld und Haßberge außerdem bei den Gemeinden Sulzdorf an der Lederhecke und Bundorf sowie der Stadt Hofheim in Unterfranken bedankt sich das Team der Grabfeldrallye für die gute Zusammenarbeit und das Einverständnis für die Veranstaltung. Und natürlich gilt ein besonders großes Dankeschön auch allen Unterstützern und Sponsoren der Veranstaltung, ohne die diese Veranstaltung nicht möglich gewesen wäre, insbesondere seinen an dieser Stelle die Firma Janner Waagen aus Weiden in der Oberpfalz und die Firma Stehr Baumaschinen aus dem hessischen Schwalmtal genannt.
Bereits jetzt geht der Blick natürlich schon nach vorn. Am Samstag, den 6. Juli 2024 soll schließlich die 29. Grabfeldrallye in und rund um Sulzdorf an der Lederhecke stattfinden. Die Planungen und Vorbereitungen darauf werden schon bald im Herbst beginnen. Fans, Fahrer und Helfer dürfen schon jetzt sehr gespannt sein und sich auf eine schöne Grabfeldrallye nach Art des Hauses freuen.
5 Jahre Rallye Supercup e. V. - von der DMSB-Serie zum eigenständigen Motorsportverband
09.02.2023
Bericht zum 5-jährigen Jubiläum des Rallye Supercup e. V.
Um es gleich vorneweg zu sagen: Uns ging es nie darum, einen neuen Verband ins Leben zu rufen, und uns ging es auch nie darum, mit dem DMSB e. V. (Deutscher Motor Sport Bundes e. V. mit Sitz im hessischen Frankfurt am Main) zu streiten oder in Konkurrenz zu ihm zu treten – ganz im Gegenteil. Doch es lief und läuft einfach – aus unserer Sicht – unvermindert zu viel falsch in Motorsport Deutschland und das schon seit über 20 Jahren. Anstatt – wie viel andere – nur destruktiv zu meckern und zu kritisieren, wenn es aber soweit ist, alles nahezu klaglos und unreflektiert zu akzeptieren, waren wir bereit und entschlossen zu handeln, wie auch uns maximal für euch und unseren Sport einzusetzen.
Den heutigen, 5. Jahrestag der Gründung unseres Rallye Supercup e. V. (RSC e. V. mit Sitz im fränkischen Coburg) möchten wir daher nutzen, um allen Interessierten den Weg zu erklären, wie eine ursprünglich rein als DMSB-Serie mit eigenen technischen Bestimmungen konzipierte, geplante und gedachte Motorsportmeisterschaft für den Amateur- und Breitenrallyesport letztendlich zu einem komplett neuen und eigenständigen Motorsportverband wurde oder bessergesagt, werden musste. Nehmt euch bitte die Zeit, es lohnt sich die wahre Geschichte dahinter zu erfahren und den Prozess dorthin zu verstehen. Weil wenn der RSC e. V. vieles ist, aber er war wahrlich kein unüberlegter Schnellschuss. Daher fanden sich am 9. Februar 2018 in Sulzdorf an der Lederhecke damals 19 Gründungsmitglieder ein, um einen – zunächst sicher noch vielerorts mitleidig belächelten – neuen Motorsportverband zu gründen, speziell für den Amateur- und Breitenrallyesport und dessen Interessen.
Um die Geschichte ganz zu erzählen müssen wir zunächst einige Jahre zurückgehen und zwar in die Zeit kurz nach der Jahrtausendwende. Zu dieser Zeit blühte der Rallyesport in Deutschland, nach einem Tief vor allem in den 90er Jahren, wieder so richtig auf. Die alten Haudegen waren noch aktiv, die Generation, die durch den Walter-Röhrl-Boom in den Rallyesport kam, auf dem Zenit ihres Könnens und viele junge Fahrer und Beifahrer drückten in den Sport nach. Die Grabfeldrallye, die Rallye Oberehe, die Rallye Kempenich, die Rallye Fränkische Schweiz, die Rallye Braach oder auch die Osterburgrallye erlebten eine wahre Teilnehmerflut. Sie alle erreichten Teilnehmerfelder von 150 und mehr Startern – ohne Retrorallye, ohne Demo-Fahrten, einfach nur eine Rallye 200 auf Bestzeit nach DMSB-Statuten. Im Jahr 2007 hatten ganze 19 Rallyes in Deutschland über 100 Teilnehmer – wie gesagt ohne Retro-Rallye, ohne Demo-Fahrten, reine Starter auf Bestzeit. Übrigens in den Jahren 2016 bis 2022 waren es insgesamt nur noch 19 Rallyeveranstaltungen, denen das in Summe in diesem Zeitraum gelang.
Viele Veranstalter haben keinen großen Sponsoren, manche hatten auch noch nie einen. Die Nenngelder der Teilnehmer sind deshalb ihre größte Einnahmequelle und für die Refinanzierung ihre Veranstaltungen unerlässlich. Zudem ist es natürlich gerade auch für potentielle Sponsoren wesentlich attraktiver, eine Veranstaltung mit vielen Teilnehmern zu unterstützen und so macht ein großes Teilnehmerfeld auch den Veranstaltern die Sponsorensuche deutlich einfacher. Wie so oft hängt alles mit allem zusammen.
Auch bei der Grabfeldrallye ist das natürlich nicht anders. Wenn es eine Keimzelle unseres RSC e. V. gibt, dann liegt sie wohl genau dort, im thüringisch-fränkischen Grabfeldgau. Sicherlich eine Veranstaltung die seit jeher mit großen und überdurchschnittlichen Teilnehmerzahlen gesegnet war, aber auch über viele, viele Jahre hinweg ohne jeglichen Großsponsor auskommen musste.
Oft wird uns die Frage gestellt, ob es einen Auslöser für die Gründung des Rallye Supercup e. V. gab. Diese Frage können wir ganz klar mit NEIN beantworten. Mehr war es ein Prozess, der sich über mehr als zwei Jahrzehnte hinzog. Immer wieder genährt durch Enttäuschungen und die Frustration darüber, dass man als Veranstalter zwar den Kopf hinhalten muss, das komplette finanzielle Risiko seiner Veranstaltung trägt und jedes Jahr aufs Neue unendlich viel Zeit, Geld und Kraft in seine Veranstaltung investiert, aber trotzdem eigentlich nur und ständig drangsaliert wird. ADAC e. V. und DMSB e. V. verstanden und verstehen es seit rund 20 Jahren den Veranstaltern das Leben immer schwerer zu machen, anstatt sie wirklich zu unterstützen. Fast immer völlig unnötigerweise und nur es reiner, unstillbarer Geld- und Machtgier heraus, an der Realität der Veranstalter vorbei.
Wenn man aber unbedingt einen finalen Auslöser finden möchte, dann war es wohl der tödliche Unfall bei der Grabfeldrallye 2014. Auf Einladung des Veranstalters (eigentlich eingeladen für die 20. Rallye im Jahr 2013 mit Rekordstarterfeld wurde die Einladung erst ein Jahr später wahrgenommen) war der damalige ADAC-Sportpräsident, Hermann Tomczyk im Grabfeld zu Gast. Er wollte sich „ein Bild vom nationalen Rallyesport machen und herausfinden, warum gerade bei der Grabfeldrallye jährlich so viel los“ sei. Leider kam es dazu nicht, da nach dem Unfall sofort abgebrochen wurde, sehr zum Missfallen von Herrn Tomczyk übrigens. Über dessen Auftritt, Aussagen und Verhalten an diesem Tag und in der Folgezeit in Bezug auf den Abbruch wollen wir an dieser Stelle nicht näher eingehen.
Was für alle Verantwortlichen noch mehr enttäuschend war, ist die Tatsache, dass sie absolut keine Unterstützung von Seiten des ADAC e. V. und des DMSB e. V. erhielten und zwar in jeglicher Hinsicht – und wir meinen jetzt keine finanzielle Unterstützung, obwohl natürlich der Unfall auch finanziell sehr heftig war. Vielmehr verfestigte sich in den Monaten danach der Eindruck, man tat bei ADAC und DMSB alles, um nicht zu sehr mit dem Veranstalter in Verbindung gebracht zu werden, anstelle dort rechtlich zu beraten oder auch moralisch zu unterstützen. Letztendlich hatten die Verantwortlichen und der Veranstalter selbst nichts falsch gemacht und alle Verfahren wurden eingestellt. Nur der DMSB gab sich offensichtlich damit nicht zufrieden und schickte – übrigens entgegen seiner damaligen Richtlinie – im kommenden Jahr, also 2015, einen Safety Delegate ins Grabfeld, um alles penibel genau bei der Grabfeldrallye überprüfen und durchleuchten zu lassen. Gerade so, als wolle er damit signalisieren: Polizei und Staatsanwaltschaft hätten euch zwar nichts nachweisen können, jetzt versuchen es wir doch mal selbst, in der Hoffnung auch etwas zu finden. Die nächste große Enttäuschung.
Nur am Rande sei erwähnt, dass die Grabfeldrallye im Jahre 2015 vom genannten DMSB-Safety Delegate ein einwandfreies und mangelfreies Zeugnis erhielt, anders als andere im selben Jahr. Anschließend gab es dann noch ein langes hin und her wegen der Kosten. Eine satte vierstellige Summe stand im Raum. Bezahlt wurde diese bis heute nicht, denn schließlich war in der Richtlinie des DMSB kein Safety Delegate bei einer Rallye 200 vorgesehen. Aber auch das nur am Rande.
Angefeuert von dieser Gemengelage und dem Damoklesschwert, das für die Saison 2017 über allem schwebte – Stichwort: Ende der DMSB-Gruppe H und Einführung des DMSB-Kraftfahrzeugpasses (DMSB-KFP) – war einer größeren Gruppe von Leuten klar, es muss gehandelt werden. Doch was sollte man tun? Im Spätsommer 2015 fanden die ersten Gespräche dazu statt. Zwei Dinge schienen zu diesem Zeitpunkt klar zu sein: 1. Wollten wir den Veranstaltern unbedingt ihr damaliges Starterniveau erhalten, was durch die beiden genannten Reglementsänderung doch stark in Gefahr schien – wir sollten übrigens recht behalten, aber dazu gleich mehr. Und 2. Wollten wir dies zusammen MIT dem DMSB erreichen. Im Herbst 2015 war dann klar, in welche Richtung es gehen sollte. Der Plan war eine Motorsportrennserie für den Automobilrallyesport mit eigenen technischen Bestimmungen zu veranstalten und zwar mit Genehmigung wie auch unter dem Dach des DMSB e. V.
Am 5. Oktober 2015 begannen die umfangreichen Arbeiten. Zuerst entstand das technische Reglement der Serie, dann auf der Grundlage der DMSB-Vorlage eine Serienausschreibung dazu. Nach vier Monaten intensiver Arbeit war es Ende Januar 2016 soweit und alles war fertig. So konnte diese Serie auf dem formellen Wege am 4. Februar 2016 schriftlich beim DMSB e. V. eingereicht und beantragt werden. Da allen klar war, diese Serie und ihre Ideen werden für ordentlich Gesprächsstoff mit dem DMSB e. V. sorgen, war der Serienstart für Anfang 2017 geplant. Es waren also 10 Monate Zeit, um mit dem DMSB e. V. alles zu klären und in die Wege zu leiten. Dank eines Sponsors war auch die Genehmigungsgebühr von knapp 4.500 Euro, die der DMSB e. V. dafür aufrief, finanziert.
Schon Anfang März 2016 kam Bewegung in die Sache und wir wurden für den 29. März 2016 zur Vorstellung unserer Serie und unseres Konzeptes vom DMSB e. V. nach München in die Räumlichkeiten des ADAC-Südbayern eingeladen. Neben dem damaligen DMSB-Sportdirektor Michael Günther war auch der DMSB-Vizepräsident und heutige ADAC-Sportpräsident Dr. Hans-Gerd Ennser anwesend, der auch zu diesem Gespräch eingeladen hatte. Topvorbereitet mit einer umfangreichen Tischvorlage gingen wir nach München und hatten ein gut dreistündiges Gespräch mit den Verantwortlichen des DMSB e. V.
Am Ende dieses Gesprächs wurde uns angeboten, ob wir nicht Fachberater Rallyesport des DMSB e. V. werden möchten, da es damals keinen Fachausschuss für den Bereich Rallyesport gab. Dr. Ennser wie auch Michael Günther waren – so unser Eindruck – sichtlich begeistert von unserem Konzept einer bundesweiten Rallyesportserie für den Amateur- und Breitensport mit einem technischen Reglement, das alle in den umliegenden Ländern Europas vorhandenen Fahrzeuge abdeckt. Wir nahmen das Angebot gerne an und begannen umgehend mit unserer Tätigkeit als Fachberater des DMSB e. V.
Als erste Tätigkeit wurde uns vom DMSB e. V. aufgetragen, nach unsere Legitimation bei den Veranstaltern zu fragen. Dazu erhielten wir vom DMSB e. V. ein vorgefertigtes Schreiben, das wir den Rallyeveranstaltern zusendeten, mit der Bitte diese Unterstützungserklärung unserer, beim DMSB e. V. beantragten Rallyesportserie und unserer gesamten Tätigkeit gegen über dem DMSB e. V. ausdrücklich abzugeben. Knapp 50 Veranstalter taten dies binnen weniger Tage.
Als geklärt war, dass wir im Namen der Veranstalter handeln, bekamen wir den Auftrag vom DMSB e. V. „nach Verbesserungspotentialen und Erneuerungsmöglichkeiten in den DMSB-Regularien“ zu suchen. Mit der „Agenda Rallyesport 2020“ kam eine fast 40-seitige Ausarbeitung dabei heraus, die dem DMSB e. V. Anfang Mai 2016 zuging. Daraufhin folgten weitere Gespräche in Frankfurt am Main und beim DTM-Rennen auf dem Norisring 2016, zu dem wir als DMSB-Ehrengäste eingeladen waren. Alles lief gut und der DMSB e. V. eröffnete uns gleich mehrere Möglichkeiten. Zum einen stellte er uns die Genehmigung unserer beantragten Rallyesportserie in Aussicht, zum anderen bot er uns an, Promoter des nationalen Rallyesports zu werden. Beides waren für uns natürlich sehr schöne Alternativen.
Immer wieder wurden wir mit neuen Aufgaben betraut. So zum Beispiel einer statistischen Auswertung aller Rallyes in Deutschland nach Gruppen und Klassen für die letzten Jahre oder einer Zusammenstellung der tödlichen Rallyesportunfälle in Deutschland seit 1990. All diese Aufgaben erledigten wir immer zügig und zur offensichtlichen Zufriedenheit des DMSB e. V. Doch lenkte und fokussierte der DMSB e. V. unsere Tätigkeit wie auch unser Anliegen zu dieser Zeit immer mehr in Richtung seiner Gruppe H. Um nicht die Gespräche zu gefährden und weil es sicher auch eines der größten Probleme der nahen Zukunft war, gingen wir in diese Richtung mit, obwohl unsere Serie so viel mehr als „nur“ eine Gruppe H-Meisterschaft ist und schon immer war. Außerdem arbeiteten wir Michael Günther und auch Dr. Hans-Gerd Ennser immer wieder für verschiedene Sitzung der DMSB-Verbandsgremien zu und sollten auch selbst zu solchen Sitzungen anwesend sein. So gaben wir auch eine ausführliche, schriftliche Stellungnahme an das DMSB-Exekutivkomitee zur geplanten Abschaffung der DMSB-Gruppe H im Rallyesport ab.
Doch ab dem Hochsommer 2016 drehte plötzlich und aus für uns noch bis heute unerfindlichen Gründen der Wind. Die Gespräche wurden weniger und wir fühlten uns etwas auf das Abstellgleis gestellt. In dieses Gefühl erreichte uns am 19.07.2016 ein Anruf von DMSB-Sportdirektor Michael Günther. Er gab an, dass am Vortag das lange angekündigte Gespräch zwischen dem DMSB e. V. und dem ADAC e. V. bezüglich der Thematik „Gruppe H im Rallyesport“ stattfand. Allerdings, anders als lange vorher besprochen, komplett ohne uns und ohne unser Wissen von diesem Termin. Das Resümee dieses Gesprächs zwischen ADAC e. V. und DMSB e. V. war, dass viele von unseren Ideen nicht sehr begeistert waren, er und Dr. Ennser es aber auch wegen unserer Unterlagen doch noch geschafft hätten, einen Kompromiss zu erzielen. Dieser Kompromiss sah vor, dass die DMSB-Gruppe H nach dem Reglement unserer Serie überarbeitet werden sollte und danach dauerhaft, auch über das Jahr 2016 hinaus im Bereich der Rallye 35 (vormals Rallye 200) und im Clubsport erhalten bleiben solle. Als Gegenleistung dazu sollte die Rallye 35 in den Clubsport integriert werden, unter der Leitung eines ADAC-Regionalclubs. Unsere Aufgabe, so Michael Günther in diesem Telefonat, sei es nun, im ersten Schritt über einen ADAC-Regionalclub einen solchen Antrag an die ADAC-Sportkommission einbringen zu lassen, in dem um einen Erhalt der DMSB-Gruppe H in überarbeiteter Form gebeten wird und die Rallye 35 in den Clubsport integriert werden solle. Wir waren von dieser neuen Situation nicht gerade begeistert, hatte das doch kaum noch etwas mit unserer ursprünglich beantragten Rallyesportserie gemeinsam, aber auch hier zeigten wir uns als loyaler Partner und kümmerten uns sofort darum, dass ein ADAC-Regionalclub diesen Antrag formell stellte. Laut Michael Günther, sei die Zustimmung seitens der ADAC-Sportkommission zu diesem Antrag „sehr wahrscheinlich“ und nach den Vorgesprächen eigentlich nur reine Formsache.
Mit dem ADAC-Nordbayern und dessen Sportpräsident Alfred Thomaka konnte schnell ein Regionalclub gefunden werden, der den Antrag formell stellte. Bei einem gemeinsamen Treffen aller nordbayerischen ADAC-Rallyeveranstalter am 15. August 2016 in Mürsbach konnten wir die Hintergründe vorstellen und fanden eine einstimmige Zustimmung, sodass noch am folgenden Tag der Antrag an die ADAC-Sportkommission gestellt werden konnte. Zu einer Sitzung des DMSB-Exekutivkomitees nur wenige Tage später wurden wir ausgeladen und anschließend als unentschuldigt gefehlt im Protokoll geführt. Auch hier wissen wir nicht, warum.
Als wir anschließend davon erfuhren, dass die Sitzung der ADAC-Sportkommission, in der über den Antrag des ADAC-Nordbayern entschieden wird, erst Ende November/Anfang Dezember 2016 stattfindet, versuchten wir vergeblich eine Entscheidung über unseren Antrag bis zum 30. September 2016 zu erreichen. Denn schließlich mussten wir noch halbwegs ausreichend Zeit haben, unsere Serie auf die Beine zu stellen, falls wir doch die beantragte Rallyesportserie im Jahr 2017 noch veranstalten "müssten", wenn der Antrag an den ADAC abgelehnt werden würde. Gleiches galt auch für die interessierten Veranstalter, die auch eine ausreichende Vorlaufzeit und Planungssicherheit brauchen.
Übrigens wurde der Antrag an die ADAC-Sportkommission des ADAC-Nordbayern von dieser im Dezember 2016 tatsächlich nahezu einstimmig abgelehnt. Nur der ADAC-Nordbayern stimmte für seine beiden, eigenen Anträge. Vielleicht sei noch erwähnenswert, dass beide Anträge gemeinsam zu Abstimmung gestellt wurden und so eine Vermischung von Nichtabschaffung der Gruppe H und der Verschiebung der Rallye 35 in den Clubsport erreicht wurde, die ganz und gar nicht in unserem Sinne war. Denn vor allem zweites war sehr umstritten und vielen ADAC-Regionalclubs ein Dorn im Auge.
Da ein erstes Schreiben unsererseits vom 30. August 2016 unbeantwortet blieb, in dem wir um eine Abstimmungen über unseren Antrag bis zum 30. September 2016 baten und einen „Status quo“ für die Gruppe H für das Jahr 2017 ins Spiel brachten, damit die Veranstalter Planungssicherheit hätten bekommen können, schrieben wir am 01.10.2016 erneut und forderten diesmal recht deutlich, eine unverzügliche Genehmigung unserer beantragten Rallyesportserie, die den Namen „RSC-Rallye Supercup Deutschland“ trug. In den 8 Monaten seit Beantragung unserer Serie waren uns nie von Seiten des DMSB e. V. Bedenken gegen eine Genehmigung der Serie vorgebracht worden, sondern stets nur mögliche Alternativen dazu. Daher gingen wir davon aus, die Serie nun recht unkompliziert genehmigt zu bekommen. Dem war leider nicht der Fall.
Mit Schreiben vom 14.10.2016 teilte uns Mischa Eifert, Koordinator Automobilsport beim DMSB e. V. völlig überraschend mit, dass unsere Serienbeantragung abgelehnt worden war. Er nannte uns dabei folgende Gründe: Zum einen stünde der Name unserer Serie in zu großer Verwechslungsgefahr zum „DMSB-Rallye Cup“. Zum anderen hätten wir die formellen Bestimmungen nicht eingehalten, selbst später vor Gericht konnte der DMSB e. V. nicht sagen, was er damit meinte. Außerdem habe unsere Serie mit „eigenen technischen Bestimmungen“ technische Bestimmungen, die von den DMSB-Gruppen abweichen (was übrigens laut DMSB-Definition einer Serie mit „eigenen technischen Bestimmungen“ genau die Wesensart einer Serie mit eigenen, vom DMSB-abweichenden technischen Bestimmungen sein muss) und sei daher nicht genehmigungsfähig. Und zu guter Letzt, haben wir die Serie, auch um Planungssicherheit für die Teilnehmer und Veranstalter zu erreichen, für fünf Jahre beantragt, der DMSB e. V. würde aber Serien immer nur jeweils für ein Jahr genehmigen. Diese Ablehnung und ihre Gründe waren ein herber Schock für uns, denn absolut gar nichts deutete in all den Monaten davor darauf hin.
Schon am 16.10.2016 gaben wir eine Stellungnahme samt Erwiderung zu der DMSB-Ablehnung ab. Auch diese blieb zunächst unbeantwortet. Sodass wir mit Schreiben vom 1. November 2016 erstmals damit drohten, gegen eine erneute Ablehnung der Serie zur Not auch gerichtlich vorgehen zu wollen. Am 3.11.2016 kam die erneute Ablehnung unserer Serie per E-Mail bei uns an. Auf unsere Stellungnahme ging der DMSB e. V. gar nicht ein, die Mail war Copy and Paste die Mail der ersten Ablehnung.
Nun standen wir vor einem Dilemma. Rund 50 Rallyeveranstalter, die uns dem DMSB e. V. gegenüber schriftlich ihr Vertrauen aussprachen, konnten wir nun nicht hängen lassen. Auf der anderen Seite wollten wir aber auch den DMSB e. V. nicht verärgern. Da aber schon seit August 2016 kein Gespräch mehr zu Stande kam und man uns, obwohl wir strenggenommen bis heute nicht als Fachberater Rallyesport des DMSB e. V. abberufen worden sind, nun deutlich schnitt und ignorierte, entschieden wir uns, auf Genehmigung der von uns beantragten DMSB-Rallyesportserie mit eigenen technischen Bestimmungen vor einem Gericht in den einstweiligen Rechtsschutz zu ziehen. Ein Hauptsacheverfahren, also eine richtige zivilrechtliche Klage wurde von unserer Seite übrigens nie eingeleitet. Bis zum heutigen Tage hat der RSC e. V. noch überhaupt keine Klage gegen den DMSB e. V. vor Gericht eingereicht. Und bis zum heutigen Tage haben wir uns immer nur verteidigt, wenn wir angegriffen worden sind.
Die Geschichte dieses Verfahrens ist schnell erzählt. Nach einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2016, in welcher der DMSB e. V. plötzlich und ohne Vorankündigung davon erzählte, wie gefährlich und umweltgefährdend die Gruppe H doch sei und er sie deshalb abschaffen müsse, verloren wir die 1. Instanz. Wobei nur ich als Patrick Mohr als Antragssteller des Rechtschutzverfahrens auftrat. Die zweite Instanz ließ dann ewig auf sich warten. Und so dauerte es bis in den Mai 2018 bis wir die zweite Instanz auch verloren hatten. Wir bekamen zwar alle Gegenargumente des DMSB e. V. mühelos wegargumentiert, aber leider war das Jahr 2017 bereits vorbei und damit auch unser sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis weg. Die Vorsitzende Richterin merkte aber bei der Entscheidungsverkündigung an, dass wir durchaus große Chancen hätten zu gewinnen, wenn wir die Sache in einem Hauptsacheverfahren weiter verfolgen würden. Wir lehnten jedoch dankend ab.
Die Serie war intern bei uns nämlich schon Mitte 2017 gestorben. Zum einen deshalb, weil wir keinen Sinn mehr darin sahen, eine DMSB-Rallyesportserie unter dem DMSB e. V. gegen dessen Willen durchzuführen. Und zum anderen, weil wir mit unseren bereits erwähnten Prognosen für das Jahr 2017 rechtbehielten. So sagten wir einen Rückgang der Starterzahlen um 30 Prozent im Vergleich zu 2016 voraus. Tatsächlich waren es dann sogar fast 40 Prozent.
Und so machten wir uns nach der Grabfeldrallye 2017, die mit 35 Prozent Starterrückgang im Mittelfeld der deutschen Rallyes rangierte, darüber, aus dem Rallye Supercup e. V., der als Trägerverein unserer DMSB-Rallyeserie gedacht war, einen neuen Motorsportdachverband zu machen. Die Idee dazu stammte von unseren RSC-Gründungsmitgliedern Carsten Schad und Michael Foitzik. Am 9. Februar 2018 war es dann nach sieben Monaten Arbeit soweit und wir konnten heute vor genau fünf Jahren den RSC e. V. als eigenständigen Motorsportverband für den deutschen Rallyesport in Sulzdorf an der Lederhecke gründen. Die Grabfeldrallye 2018 war bereit, unsere Pilotveranstaltung zu werden. Der AMC Bad Königshofen im Grabfeld e. V. informierte bereits am 6. März 2018 den ADAC-Nordbayern darüber. Leider ohne Erfolg, Ende 2018 wurde der AMC Bad Königshofen wegen der Veranstaltung der Grabfeldrallye aus dem ADAC e. V. ausgeschlossen. Eine Aktion, die nur dem ADAC-Nordbayern und dessen Rallyemeisterschaft nachhaltig geschadet hat. Die breite Öffentlichkeit wurde indes erst am 17. März über den Schritt informiert. Also auch hier ging alles fair zu. Auch die erste Instanz um die Genehmigung der DMSB-Serie ging fernab der Öffentlichkeit ab. Erst für die 2. Instanz gingen wir mit einem Spendenaufruf an die Öffentlichkeit.
Aber zurück ins Jahr 2018. Kurz nach der Bekanntgabe unserer Verbandsgründung gingen schon die Drohungen und Einschüchterungsversuche von Seiten des ADAC e. V. und des DMSB e. V. los. Sportwarte, Fahrer und Beifahrer, Veranstalter und Serienausschreiber sollten mit allen Mitteln von der Grabfeldrallye und dem RSC e. V. ferngehalten werden. Als dies alles nichts half und die Grabfeldrallye 2018 trotzdem erneut das größte nationale Starterfeld in Deutschland hatte, kamen drakonische Sportgerichtsstrafen hinzu. Außerdem versuchte der DMSB e. V. mit aller Gewalt und mit teuren Klagen, den RSC e. V. und die Grabfeldrallye finanziell in die Knie zu zwingen. Über 130 Verfahren kamen so vor den DMSB-Sportgerichten und verschiedenen öffentlichen Gerichten zusammen. Mit Streitwerten von teilweise mehreren Hunderttausend Euro hat das dem DMSB e. V. und vor allem seinen Lizenznehmern sehr, sehr viel Geld gekostet. Vielleicht ein Grund, weshalb die DMSB-Lizenzen in den letzten Jahren so kräftig teurer geworden sind und ständig neue DMSB-Lizenzen eingeführt werden.
Alle Verfahren hat der DMSB e. V. bislang gegen den RSC e. V. und sein Umfeld verloren. Der RSC e. V. hat verkehrsrechtlich die Gleichstellung zum DMSB e. V. erreicht. Der RSC e. V. ist neben dem DMSB e. V. der einzige Motorsportverband in Deutschland, der Kfz-Sonderzulassungen für Rallyesportfahrzeuge ausstellen darf. Und der DMSB e. V. darf nach einem letztinstanzlichen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main seinen Lizenznehmern die Teilnahme in jeglicher Form bei RSC-Veranstaltungen nicht mehr verbieten. So heißt es jetzt nach 5 Jahren harter Arbeit und unerbittlichem Kampfes für uns nun durchzustarten. Alle Mühen, die tausenden von Stunden Arbeit und das viele, viele Geld, das wir investiert haben, haben sich allesamt gelohnt.
Uns ist es noch wichtig an dieser Stelle zu sagen, dass es uns nie vorrangig um eine DMSB-Gruppe H ging, sondern um den kompletten Rallyesport. Uns ging es um Fahrzeug- und Gruppenvielfalt, bezahlbaren Motorsport, eine Einstiegsmöglichkeit für den Nachwuchs – sowohl als aktiver Sportler als auch als Sportwart und darum, endlich auch basisdemokratischen Motorsport betreiben zu können.
All das ist uns gelungen, auch und vor allem dank der vielen, die uns gerade in der schweren Zeit unterstützt haben und immer an unsere Sache glaubten. Wir haben in all der Zeit auch immer versucht mit dem DMSB e. V. ins Gespräch zu kommen. Jedoch sind alle Bemühungen kläglich gescheitert, zuletzt am 27.12.2022 als ein gemeinsames Gespräch nur wenige Stunden davor ohne stichhaltige Begründung ersatzlos von Seiten des DMSB e. V. und des ADAC e. V. abgesagt wurde. Auch haben wir uns im Jahr 2021 um die Delegierung des DMSB-Rallyesport an uns beworben. Der DMSB e. V. hat zwar, so zumindest unser Kenntnisstand, noch niemand anderen, der es machen möchte, aber an uns gibt er den Rallyesport nicht ab. Dabei sind wir diejenigen, die Innovator und Benchmark zu gleich sind. Viele unserer Ideen haben ja schon Einzug ins DMSB-Reglement gehalten, es könnten aber noch so viel mehr sein. Innovativ, unabhängig und nachhaltig wollen wir sein und wir sind es auch.
Übrigens waren wir selbst als DMSB-Fachberater stets unentgeltlich tätig, nicht mal die Fahrtkosten haben wir verrechnet - warum nicht? Weil wir das alles für unseren Sport und unsere Leidenschaft tun und nicht deshalb, weil wir uns daran bereichern wollen. Diese Denkweise haben wir noch heute und vielleicht ist es genau diese Denkweise, die, so wie es scheint, als größtes und unüberwindbarstes Hindernis zwischen uns und dem DMSB e. V. wie auch dem ADAC e. V. steht. Eine andere Erklärung, weshalb wir so zum großen Feindbild von diesen beiden Vereinen erklärt wurden, haben wir nämlich schon lange nicht mehr.
Sicherlich war es ein harter Schritt, einen neuen Verband zu gründen. Aber es war und ist bis heute die einzige Möglichkeit wirklich etwas in unserem Sport in die richtige Richtung bewegen zu können, so zumindest unsere Meinung. Im DMSB e. V. haben wir uns lange und intensiv engagiert, aber hier etwas zu bewegen ist aus unserer Sicht vollkommen unmöglich. Aber wir möchten etwas bewegen und der Rallyesport ist inzwischen mit dem Rücken an der Wand. Dorthin hat ihn leider und vor allem auch der DMSB e. V. wie auch der ADAC e. V. mit ihrer über Jahrzehnte fehlgeleiteten Politik gebracht. Jetzt ist handeln gefordert und wir haben gehandelt und werden das weiterhin unentwegt tun. Für euch und unseren geliebten Rallyesport.
Wir möchten zum Ende ausdrücklich betonen, dass es nicht DER DMSB e. V. ist, der mit allen Mitteln, viel Geld und ohne jeglichen Erfolg versucht hat, gegen uns vorzugehen. Es waren und sind stets nur wenige Einzelpersonen gewesen, vorwiegend aus dem Süddeutschen Raum, insbesondere aus Südbayern, die als Aggressoren und Spalter aufgetreten sind. Diesen Personen und ihrem Umfeld – beides reicht hinein bis in die höchsten Gremien von DMSB e. V. und ADAC e. V. – geht es dabei nicht um unseren Sport, sondern nur um die eigene Macht, ihren eigenen Einfluss und sehr viel Geld.
Wir hingegen engagieren uns rein ehrenamtlich. Niemand von uns verdient Geld am RSC e. V. und an dessen Motorsport. Sehr wohl aber haben wir viel Zeit und Geld in den RSC e. V. investiert. Beides im fünfstelligen Bereich, was die Anzahl der Stunden und die Menge des Geldes betrifft. Wir haben das alles gerne gemacht und alles für euch wie auch unseren Sport auf uns genommen. Wir sind überzeugt, dass unser Weg der regulativen und organisatorischen Gestaltung unseres Rallyesportes der absolut Richtige ist. Und wir werden diesen Weg natürlich weitergehen – versprochen, mit euch zusammen und an eurer Seite, egal, ob ihr als Sportwart, aktive Fahrer oder Beifahrer oder als Veranstalter und Unterstützer diesen Weg mit uns zusammen gehen wollt. Ihr seid alle ganz herzlich Willkommen. Viele von euch sind auch schon bei uns dabei.
In diesem Sinne wünschen wir unserem Rallye Supercup e. V. alles Gute zu seinem 5. Geburtstag!
Patrick Mohr, 1. Vorsitzender des RSC e. V.
stellvertretend für den gesamten Vorstand des Rallye Supercup e. V.
DMSB missbraucht seine Monopolstellung – RSC-Rallyes nun offen für Jeden!
04.12.2022
Pressemitteilung des RSC e. V.:
Mit einer sportrechtlichen Grundsatzentscheidung und einem in der deutschen Rechtsprechung erstmaligen Urteil endete am 15.11.2022 ein Kartellrechtsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Nach über vier Jahren Verfahrensdauer wurde dort letztinstanzlich entschieden, jegliche Bestrafungen des DMSB - und auch schon die reine Androhung einer solchen - für die Teilnahme seiner Lizenznehmer an Veranstaltungen des RSC e. V. sind kartellrechtswidrig und damit unzulässig. Im konkreten Fall hatte sich Jörg Seitz aus Felsberg in Hessen gegen seine Verurteilung durch das DMSB-Sportgericht im Nachgang der RSC-Grabfeldrallye 2018 zur Wehr gesetzt und nun in allen Punkten durch das Gericht uneingeschränkt Recht bekommen.
Das Gericht führt dazu in seinem Urteil aus, bereits „im Androhen oder Verhängen von Sanktionen wegen der Teilnahme an Sportveranstaltungen des RSC liegt ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Beklagten.", also des DMSB. Der DMSB veranstaltet, so das Gericht weiter, über 90 Prozent der Rallyes in Deutschland im Jahr. Damit besitzt der DMSB eine Monopolstellung, die er nicht zum Nachteil der Verbraucher – also der Lizenznehmer und Veranstalter – wie auch seiner Mitbewerber – wie dem RSC e. V. – missbrauchen darf, was er jedoch bisher tat, wie das Gericht sehr deutlich feststellt.
Konkret wurde der DMSB durch die Klage von Jörg Seitz dazu verurteilt, es bei Meidung von hohen Geld- bzw. Haftstrafen zukünftig zu unterlassen, gegenüber seinen Lizenznehmern „im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Rallye Supercup e.V. teilzunehmen und/oder mit dem Rallye Supercup e.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt anzudrohen und/oder zu verhängen“. Dies betrifft insbesondere auch den Entzug von Lizenzen oder andere Bestrafungen wie Geldstrafen gegen seine Lizenznehmer, so das Gericht weiter. Alle dementsprechenden Klauseln in den Lizenzbestimmungen des DMSB oder auch in den Bestimmungen zum DMSB-KFP sind somit unwirksam, da sie als rechtswidrig verurteilt worden sind. Zudem ist es dem DMSB von nun an verboten, die Erteilung einer Sportlizenz zur Teilnahme an Veranstaltungen des DMSB zu verweigern, weil der betroffene Lizenznehmer auch innerhalb des RSC e. V. aktiv ist bzw. auch dort Lizenznehmer ist.
Sollte sich der DMSB nun trotz der eindeutigen Entscheidung nicht an dieses strikte, gerichtliche Verbot halten, drohen ihm, laut Urteil, bis zu einer viertel Million Euro Geldstrafe für jeden Einzelfall oder bis zu sechs Monate Haft zu vollstrecken an seinem Präsidenten sowie weitere hohe Schadensersatzforderungen.
Zu dieser Grundsatzentscheidung hat wie bereits erwähnt die Einzelklage des Nordhessen Jörg Seitz geführt. Er war trotz einer gültigen DMSB-Lizenz mit einer zusätzlichen RSC-Lizenz bei der Grabfeldrallye 2018 gestartet und wurde, wie viele andere DMSB-Lizenznehmer auch, nach dieser Rallye vom DMSB-Sportgericht für die Teilnahme an dieser DMSB-unabhängigen Veranstaltung mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro auf Bewährung sanktioniert. Nach Einreichung seiner Klage wurde ihm sogar gänzlich vom DMSB verwehrt, eine Jahresfahrerlizenz des DMSB weiterhin beantragen zu können. All das ist jetzt nach dem Urteilsspruch aber hinfällig.
Anwälte, Kläger und RSC e. V. zum Verfahren
„Ich habe es damals wie heute einfach nicht eingesehen, warum ich als freier Bürger nicht selbst entscheiden kann, an welcher ordentlich, öffentlich-rechtlich genehmigten Motorsportveranstaltung ich teilnehmen kann. Warum mir das ein Sportverband, dessen Lizenznehmer und Kunde ich bin, vorschrieben soll, was ich darf und was nicht, war mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Natürlich bin ich nun froh und auch erleichtert, nach einem langen Kampf dieses Recht, selbst entscheiden zu können, an welchen Veranstaltungen welcher Verbände ich teilnehmen möchte, nun für alle Motorsportler in Deutschland durchgesetzt zu haben. Ich freue mich, dass wir nun alle beim RSC e. V. und besonders bei der Grabfeldrallye wieder fahren „dürfen“. Für mich ist die „Grabfeld“ die schönste Rallye im Jahr. Ich bin schon die allererste gefahren und seitdem habe ich kaum eine ausgelassen. Auch meine Frau Daniela habe ich dort kennengelernt.“, erklärt Jörg Seitz.
„Für Fahrer, Beifahrer und Sportwarte mit einer DMSB-Lizenz ist dieses Urteil wahrlich ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Wir sind in all unseren Rechtspositionen, die wir immer und stets in der Öffentlichkeit vertreten haben, nun auch endgültig gerichtlich bestätigt worden. In all den unterschiedlichen Verfahren, in die der DMSB uns und unsere Mitglieder gedrängt hat, haben wir es mit einem massiv hohen Aufwand an Zeit, Arbeit und Geld sowie auch durch die Unterstützung gleich mehrerer Anwälte parallel nun endgültig geschafft, für den deutschen Motorsport diesen großen Erfolg zu erzielen. Im Namen des RSC e. V. muss ich mich bei allen Unterstützern – in jeglicher Form, unseren Mitgliedern wie auch insbesondere bei unseren Anwälten ganz herzlich bedanken. Aber vor allem dem mutigen Einsatz von Jörg Seitz, der durch seine Klage erst dieses unglaubliche Urteil für den deutschen Motorsport ermöglicht hat, müssen wir unseren höchsten Respekt zollen. Jeder deutsche Motorsportler sollte ihm aus tiefstem Herzen für seine herausragende Leistungen danken. Ohne ihn und seinen Einsatz für unseren Sport wäre das in dieser Form für uns alle niemals ermöglicht worden.“, so der 1. Vorsitzende des RSC e. V., Patrick Mohr.
Einer der betreuenden Rechtsanwälte des Verfahrens, Patrick Wawrzinek, führt weiter aus: „Ab sofort können nach diesem Urteil alle Lizenznehmer des DMSB, ohne dafür vom DMSB in irgendeiner Form belangt oder benachteiligt werden zu dürfen, an den Veranstaltungen des RSC e. V. uneingeschränkt teilnehmen und diese Veranstaltungen in jeglicher Art und Weise unterstützen. Dies gilt dabei nicht nur für Profisportler und Menschen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt über den Motorsport bestreiten, nein, diese Aussage gilt für alle Motorsportler. Diese Rechtsauffassung ist bisher in Deutschland noch nie derart eindeutig und klar formuliert in einem vergleichbaren Fall von einem Gericht vertreten worden und wird daher nicht nur im Motorsport große Auswirkungen haben.“
Mark-E. Orth, der als Anwalt von Jörg Seitz vor allem die kartellrechtliche Argumentation vorgetragen hat, benennt weitere Folgen des Urteils: „Rennfahrer wie Sportler generell sind mit diesem Urteil „ihrem“ Monopolverband nicht mehr hilflos ausgeliefert. Dort, wo der Sportverband träge geworden ist, können sich nun neue Sportveranstalter wie der RSC e. V. mit besseren Ideen hervortuen und der alte Sportverband kann diese innovativen Wettbewerbe wie etwa die Grabfeldrallye nicht mehr mit exklusiven Bindungen der Sportler ausbremsen. Jetzt kann der Kunde entscheiden, welche Rallye nach welchem Reglement er fahren will. Die Entscheidung hat auch weitreichende Auswirkungen auf andere Sanktionen, die der DMSB in Zukunft verhängen wird. Das Gericht sieht in der grundsätzlichen Sanktionsnorm des ISG der FIA einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Auch im Hinblick auf das beim EuGH anhängige Superleague-Fußball-Verfahren hat das Gericht mit seinem Urteil wichtige Pflöcke eingeschlagen. Am 15.12.2022 wird Generalanwalt Rantos in seinen Schlussanträgen andeuten, wohin die Reise in Sachen Superleague geht. Das OLG Frankfurt hat schon die Ideallinie freigefahren.“
„Wir freuen uns nun, ab 2023 alle Lizenznehmer des DMSB bei uns begrüßen zu dürfen und gehen fest davon aus, da erste Gespräche schon seit geraumer Zeit sehr positiv verlaufen, auch ein paar Veranstalter zum Verbandswechsel in den RSC e. V. bewegen zu können. Es sind alle bei uns herzlich willkommen.“, ist aus dem Vorstand des RSC e. V. mit Blick in die Zukunft zu erfahren.
Prozesshistorie
Dieses Urteil gegen den DMSB und seine Sportgerichtsbarkeit reiht sich dabei nahtlos in eine ganze Reihe von bekannten, gerichtlichen Niederlagen, die der DMSB in den letzten Jahren in Zusammenhang mit dem RSC e. V. erlitt. Zuletzt verlor er im Frühsommer am 02.06.2022 auch eine Urheberrechtsklage mit hohem Streitwert letztinstanzlich. Hier hatte der DMSB versucht, seine sportlichen und technischen Regularien urheberrechtlich schützen zu lassen. Er scheiterte jedoch daran, dass eine juristische Person wie der DMSB kein Urheber sein kann und er auch keine alleinigen Nutzungsrechte an seinen Regularien besitzt, somit fehlt es seinen Reglements gänzlich am angestrebten Urheberschutz. Stattdessen stellte das OLG Düsseldorf jedoch fest, der DMSB wie auch die frühere ONS GmbH sind nie „als beliehene Unternehmer tätig geworden, denn ihnen sind keine hoheitlichen Befugnisse übertragen worden“. Was nun wiederum bedeutet, der DMSB besitzt keinerlei rechtliche Befugnis für sich zu behaupten, er habe „die Sporthoheit in der Bundesrepublik Deutschland“ inne, weil es eine solche rechtlich in Deutschland gar nicht gibt. Außerdem gelangte das Gericht in Düsseldorf zu dem Erkenntnis, dass es sich beim DMSB „gerade nicht um einen „Rechtsnachfolger“ der ONS GmbH handelt - die ONS GmbH besteht ausweislich des vorgelegten Handelsregisterauszugs, wenn auch nunmehr unter der Firma ,,Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH“, fort“. Beides propagiert der DMSB aber gerne anders.
Verbraucherschutzberatung
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis an alle Lizenznehmer des DMSB. Sollten Sie noch immer von, ggf. neuerlichen, Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen seitens des DMSB in Bezug auf den RSC e. V. betroffen sein, helfen Ihnen die Experten des RSC e. V. gerne weiter. Im Falle jeglicher Art von Androhungen einer Bestrafung oder auch bereits erfolgten Sanktionen, melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Verbraucherschutzberatung des RSC e. V., per Mail an: [email protected]
Regularien des RSC e. V. endgültig gerichtlich anerkannt
04.12.2022
Pressemitteilung des RSC e. V.:
Mit einer sportrechtlichen Grundsatzentscheidung und einem in der deutschen Rechtsprechung erstmaligen Urteil endete am 15.11.2022 ein Kartellrechtsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Nach über vier Jahren Verfahrensdauer wurde dort letztinstanzlich entschieden, jegliche Bestrafungen des DMSB - und auch schon die reine Androhung einer solchen - für die Teilnahme seiner Lizenznehmer an Veranstaltungen des RSC e. V. sind kartellrechtswidrig und damit unzulässig. Im konkreten Fall hatte sich Jörg Seitz aus Felsberg in Hessen gegen seine Verurteilung durch das DMSB-Sportgericht im Nachgang der RSC-Grabfeldrallye 2018 zur Wehr gesetzt und nun in allen Punkten durch das Gericht uneingeschränkt Recht bekommen.
Das Gericht führt dazu in seinem Urteil aus, bereits „im Androhen oder Verhängen von Sanktionen wegen der Teilnahme an Sportveranstaltungen des RSC liegt ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Beklagten.", also des DMSB. Der DMSB veranstaltet, so das Gericht weiter, über 90 Prozent der Rallyes in Deutschland im Jahr. Damit besitzt der DMSB eine Monopolstellung, die er nicht zum Nachteil der Verbraucher – also der Lizenznehmer und Veranstalter – wie auch seiner Mitbewerber – wie dem RSC e. V. – missbrauchen darf, was er jedoch bisher tat, wie das Gericht sehr deutlich feststellt.
Konkret wurde der DMSB durch die Klage von Jörg Seitz dazu verurteilt, es bei Meidung von hohen Geld- bzw. Haftstrafen zukünftig zu unterlassen, gegenüber seinen Lizenznehmern „im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Rallye Supercup e.V. teilzunehmen und/oder mit dem Rallye Supercup e.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt anzudrohen und/oder zu verhängen“. Dies betrifft insbesondere auch den Entzug von Lizenzen oder andere Bestrafungen wie Geldstrafen gegen seine Lizenznehmer, so das Gericht weiter. Alle dementsprechenden Klauseln in den Lizenzbestimmungen des DMSB oder auch in den Bestimmungen zum DMSB-KFP sind somit unwirksam, da sie als rechtswidrig verurteilt worden sind. Zudem ist es dem DMSB von nun an verboten, die Erteilung einer Sportlizenz zur Teilnahme an Veranstaltungen des DMSB zu verweigern, weil der betroffene Lizenznehmer auch innerhalb des RSC e. V. aktiv ist bzw. auch dort Lizenznehmer ist.
Sollte sich der DMSB nun trotz der eindeutigen Entscheidung nicht an dieses strikte, gerichtliche Verbot halten, drohen ihm, laut Urteil, bis zu einer viertel Million Euro Geldstrafe für jeden Einzelfall oder bis zu sechs Monate Haft zu vollstrecken an seinem Präsidenten sowie weitere hohe Schadensersatzforderungen.
Zu dieser Grundsatzentscheidung hat wie bereits erwähnt die Einzelklage des Nordhessen Jörg Seitz geführt. Er war trotz einer gültigen DMSB-Lizenz mit einer zusätzlichen RSC-Lizenz bei der Grabfeldrallye 2018 gestartet und wurde, wie viele andere DMSB-Lizenznehmer auch, nach dieser Rallye vom DMSB-Sportgericht für die Teilnahme an dieser DMSB-unabhängigen Veranstaltung mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro auf Bewährung sanktioniert. Nach Einreichung seiner Klage wurde ihm sogar gänzlich vom DMSB verwehrt, eine Jahresfahrerlizenz des DMSB weiterhin beantragen zu können. All das ist jetzt nach dem Urteilsspruch aber hinfällig.
Anwälte, Kläger und RSC e. V. zum Verfahren
„Ich habe es damals wie heute einfach nicht eingesehen, warum ich als freier Bürger nicht selbst entscheiden kann, an welcher ordentlich, öffentlich-rechtlich genehmigten Motorsportveranstaltung ich teilnehmen kann. Warum mir das ein Sportverband, dessen Lizenznehmer und Kunde ich bin, vorschrieben soll, was ich darf und was nicht, war mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Natürlich bin ich nun froh und auch erleichtert, nach einem langen Kampf dieses Recht, selbst entscheiden zu können, an welchen Veranstaltungen welcher Verbände ich teilnehmen möchte, nun für alle Motorsportler in Deutschland durchgesetzt zu haben. Ich freue mich, dass wir nun alle beim RSC e. V. und besonders bei der Grabfeldrallye wieder fahren „dürfen“. Für mich ist die „Grabfeld“ die schönste Rallye im Jahr. Ich bin schon die allererste gefahren und seitdem habe ich kaum eine ausgelassen. Auch meine Frau Daniela habe ich dort kennengelernt.“, erklärt Jörg Seitz.
„Für Fahrer, Beifahrer und Sportwarte mit einer DMSB-Lizenz ist dieses Urteil wahrlich ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Wir sind in all unseren Rechtspositionen, die wir immer und stets in der Öffentlichkeit vertreten haben, nun auch endgültig gerichtlich bestätigt worden. In all den unterschiedlichen Verfahren, in die der DMSB uns und unsere Mitglieder gedrängt hat, haben wir es mit einem massiv hohen Aufwand an Zeit, Arbeit und Geld sowie auch durch die Unterstützung gleich mehrerer Anwälte parallel nun endgültig geschafft, für den deutschen Motorsport diesen großen Erfolg zu erzielen. Im Namen des RSC e. V. muss ich mich bei allen Unterstützern – in jeglicher Form, unseren Mitgliedern wie auch insbesondere bei unseren Anwälten ganz herzlich bedanken. Aber vor allem dem mutigen Einsatz von Jörg Seitz, der durch seine Klage erst dieses unglaubliche Urteil für den deutschen Motorsport ermöglicht hat, müssen wir unseren höchsten Respekt zollen. Jeder deutsche Motorsportler sollte ihm aus tiefstem Herzen für seine herausragende Leistungen danken. Ohne ihn und seinen Einsatz für unseren Sport wäre das in dieser Form für uns alle niemals ermöglicht worden.“, so der 1. Vorsitzende des RSC e. V., Patrick Mohr.
Einer der betreuenden Rechtsanwälte des Verfahrens, Patrick Wawrzinek, führt weiter aus: „Ab sofort können nach diesem Urteil alle Lizenznehmer des DMSB, ohne dafür vom DMSB in irgendeiner Form belangt oder benachteiligt werden zu dürfen, an den Veranstaltungen des RSC e. V. uneingeschränkt teilnehmen und diese Veranstaltungen in jeglicher Art und Weise unterstützen. Dies gilt dabei nicht nur für Profisportler und Menschen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt über den Motorsport bestreiten, nein, diese Aussage gilt für alle Motorsportler. Diese Rechtsauffassung ist bisher in Deutschland noch nie derart eindeutig und klar formuliert in einem vergleichbaren Fall von einem Gericht vertreten worden und wird daher nicht nur im Motorsport große Auswirkungen haben.“
Mark-E. Orth, der als Anwalt von Jörg Seitz vor allem die kartellrechtliche Argumentation vorgetragen hat, benennt weitere Folgen des Urteils: „Rennfahrer wie Sportler generell sind mit diesem Urteil „ihrem“ Monopolverband nicht mehr hilflos ausgeliefert. Dort, wo der Sportverband träge geworden ist, können sich nun neue Sportveranstalter wie der RSC e. V. mit besseren Ideen hervortuen und der alte Sportverband kann diese innovativen Wettbewerbe wie etwa die Grabfeldrallye nicht mehr mit exklusiven Bindungen der Sportler ausbremsen. Jetzt kann der Kunde entscheiden, welche Rallye nach welchem Reglement er fahren will. Die Entscheidung hat auch weitreichende Auswirkungen auf andere Sanktionen, die der DMSB in Zukunft verhängen wird. Das Gericht sieht in der grundsätzlichen Sanktionsnorm des ISG der FIA einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Auch im Hinblick auf das beim EuGH anhängige Superleague-Fußball-Verfahren hat das Gericht mit seinem Urteil wichtige Pflöcke eingeschlagen. Am 15.12.2022 wird Generalanwalt Rantos in seinen Schlussanträgen andeuten, wohin die Reise in Sachen Superleague geht. Das OLG Frankfurt hat schon die Ideallinie freigefahren.“
„Wir freuen uns nun, ab 2023 alle Lizenznehmer des DMSB bei uns begrüßen zu dürfen und gehen fest davon aus, da erste Gespräche schon seit geraumer Zeit sehr positiv verlaufen, auch ein paar Veranstalter zum Verbandswechsel in den RSC e. V. bewegen zu können. Es sind alle bei uns herzlich willkommen.“, ist aus dem Vorstand des RSC e. V. mit Blick in die Zukunft zu erfahren.
Prozesshistorie
Dieses Urteil gegen den DMSB und seine Sportgerichtsbarkeit reiht sich dabei nahtlos in eine ganze Reihe von bekannten, gerichtlichen Niederlagen, die der DMSB in den letzten Jahren in Zusammenhang mit dem RSC e. V. erlitt. Zuletzt verlor er im Frühsommer am 02.06.2022 auch eine Urheberrechtsklage mit hohem Streitwert letztinstanzlich. Hier hatte der DMSB versucht, seine sportlichen und technischen Regularien urheberrechtlich schützen zu lassen. Er scheiterte jedoch daran, dass eine juristische Person wie der DMSB kein Urheber sein kann und er auch keine alleinigen Nutzungsrechte an seinen Regularien besitzt, somit fehlt es seinen Reglements gänzlich am angestrebten Urheberschutz. Stattdessen stellte das OLG Düsseldorf jedoch fest, der DMSB wie auch die frühere ONS GmbH sind nie „als beliehene Unternehmer tätig geworden, denn ihnen sind keine hoheitlichen Befugnisse übertragen worden“. Was nun wiederum bedeutet, der DMSB besitzt keinerlei rechtliche Befugnis für sich zu behaupten, er habe „die Sporthoheit in der Bundesrepublik Deutschland“ inne, weil es eine solche rechtlich in Deutschland gar nicht gibt. Außerdem gelangte das Gericht in Düsseldorf zu dem Erkenntnis, dass es sich beim DMSB „gerade nicht um einen „Rechtsnachfolger“ der ONS GmbH handelt - die ONS GmbH besteht ausweislich des vorgelegten Handelsregisterauszugs, wenn auch nunmehr unter der Firma ,,Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH“, fort“. Beides propagiert der DMSB aber gerne anders.
Verbraucherschutzberatung
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis an alle Lizenznehmer des DMSB. Sollten Sie noch immer von, ggf. neuerlichen, Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen seitens des DMSB in Bezug auf den RSC e. V. betroffen sein, helfen Ihnen die Experten des RSC e. V. gerne weiter. Im Falle jeglicher Art von Androhungen einer Bestrafung oder auch bereits erfolgten Sanktionen, melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Verbraucherschutzberatung des RSC e. V., per Mail an: [email protected]
Regularien des RSC e. V. endgültig gerichtlich anerkannt
15.06.2022
Pressemitteilung des RSC e. V.:
Bereits seit rund 4 Jahren lief ein Verfahren zwischen den beiden Motorsportverbänden RSC e. V. und DMSB e. V., in dem es um die Erarbeitung, Nutzung und Veröffentlichung von sowohl technischen als auch sportlichen Motorsportregularien ging. Durch die Klage des DMSB aus dem Jahre 2018 wurde dabei die Fragestellung aufgeworfen, ob die RSC-Regularien in der vorliegenden Form rechtmäßig sind und vom RSC e. V. somit so weiterhin genutzt werden dürfen. Trotz der gegenseitigen Annäherung der letzten Monate ließ man dieses Verfahren weiterlaufen, da damit doch einige Grundsatzfragen geklärt und aus der Welt geschafft werden konnten, die ein zukünftiges Neben- und Miteinander der beiden Verbände nun nicht mehr belasten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 02.06.2022 entschieden, die Regularien des RSC e. V. sind rechtens und dürfen vom RSC e. V. auch weiterhin verwendet werden. Der DMSB hat keinerlei Handhabe dies verbieten zu lassen, genau dies wollte der DMSB aber mit seiner Klage ursprünglich erreichen. Somit ist es gerichtlich festgestellt, sowohl der DMSB also auch der RSC e. V. dürfen Regularien im sportlichen und technischen Bereich veröffentlichen und bei sich jeweils nutzen.
In seiner Urteilsbegründung stellt der 20. Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf auf Seite 15 zudem fest, weder der DMSB, noch die ONS GmbH sind als beliehene Unternehmen tätig geworden, denn ihnen sind keine hoheitlichen Befugnisse übertragen worden. Solche hoheitlichen Befugnisse in Form einer staatlichen Beleihung besitzen z. B. TÜV und DEKRA im Bereich des Kraftverkehrs zur Überwachung und Prüfung der Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Der DMSB hingegen ist nicht beliehen, womit er auch nicht die Funktion einer Sporthoheit für den Motorsport in Deutschland ausüben kann. Eine solche Sporthoheitsorganisation gibt es in Deutschland nämlich nicht, weil dafür zwingend eine Beleihung von staatlicher Seite an eine Organisation erforderlich wäre, die es nicht gibt.
Mehr Infos dazu auch hier in diesem Artikel: https://www.rallye-magazin.de/nat/artikel/dmsb-vs-rsc-gericht-faellt-urteil-48527/
24.04.2022
Pressemitteilung des RSC e. V.:
RSC e. V. unterstützt DRM des DMSB
Die einstigen Wogen zwischen den Motorsportverbänden DMSB und RSC e. V. haben sich inzwischen so geglättet, dass der RSC e. V. den DRM-Auftakt bei der 57. ADAC-Rallye Erzgebirge mit zahlreichen Strecken- und Funkposten sowie in der Zeitnahme unterstützt hat. Manch einer wird sich vielleicht etwas verwundert die Augen gerieben haben, vor allem auch beim Blick ins Programmheft, in welchem dem Rallye Supercup e. V. Coburg sogar namentlich auf Seite 53 für seine Unterstützung gedankt wird.
„Knapp zwei Duzend motivierte und fachkundige Helfer konnten wir zu einem wirklich sehr gelungenen und sportlich hochklassigen Auftrag der Deutschen Rallye Meisterschaft des DMSB ins Erzgebirge senden“, berichtet der 1. Vorsitzende des Rallye Supercup e. V. (RSC e. V.), Patrick Mohr, der selbst auch ausgebildeter LS Stufe B (WP-Leiter) des DMSB ist und einer dieser Helfer aus den Reihen des RSC e. V. war. „Die hohe Qualität auch unserer Sportwarteausbildung, die wir durch unsere RSC-Rallye School sicherstellen, hat sich bei den vielfältigen Herausforderungen, die ein DRM-Lauf wie die ADAC-Rallye Erzgebirge stellt, u. a. auf dem sehr anspruchsvollen Rundkurs „Grünhain“ mit vielen tausend Zuschauern, bestens bewährt“, so Patrick Mohr.
„Wir freuen uns, dass nach den vielen, stets regelmäßig geführten Gesprächen mit den Verantwortlichen des Deutschen Motor Sport Bundes, die teils auch sehr intensiv waren, nun ein liberales Nebeneinander der Verbände zusammen erreicht werden konnte. Das alles wird natürlich vor allem zum Wohle der vielen Veranstalter wie auch aller Sportler und Sportwarte sein, die nun endgültig nichts mehr zu befürchten haben, wenn sie sich in den beiden Verbänden parallel engagieren möchten. Gerade in den jetzigen Krisenzeiten gilt es, gemeinsam den Rallyesport und den Motorsport insgesamt nach Kräften zu stärken. Sowohl wir als RSC e. V. als auch der DMSB können von alle dem nur stark profitieren, auch wenn unsere jeweiligen Herangehensweisen und internen Strukturen sich doch individuell voneinander unterscheiden. Aber das ist doch auch gut so.“, erklärt Mohr in diesem Zusammenhang ausführlich.
Diese verbandsübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem DMSB und dem RSC e. V. ist natürlich für den gesamten deutschen Rallyesport ein riesiger Schritt nach vorn und bildet dabei nicht nur die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland und der gesamten Europäischen Union vollumfänglich ab, sondern wird auch neue Synergien zum Wohle des Sportes schaffen, da ist sich der RSC e. V. sicher.
Gruppenbild mit den Helfern des RSC e. V. auf der WP „Grünhain“ der 57. ADAC-Rallye Erzgebirge
27.11.2021
Pressemitteilung des RSC e. V. zur Saison 2022:
Rallyesport „hoch 3“ unter dem Dach des RSC e. V. in der Saison 2022
Die RSC-Rallyefamilie wächst und gedeiht. Für die Saison 2022 stehen schon drei Rallyes im RSC-Kalender. Gleich zweimal wird in Thüringen und einmal in Nordbayern gefahren werden.
Neben der sehr bekannten und renommierten RSC‐Grabfeldrallye des AMC Bad Königshofen rund um Sulzdorf an der Lederhecke und der RSC‐Wippertalrallye des MSC Kindelbrück, die nun schon zwei Jahre auf ihre Premiere warten musste, konnte der RSC e. V. mit dem MC Wildetaube‐Langenwetzendorf in Thüringen einen dritten Veranstalter von seinem Konzept eines modernen, nachhaltigen und basisdemokratischen Rallyesports im Breiten‐ und Amateursportbereich überzeugen.
Nach zwei Jahren ungewolltem Stillstand sind die Verantwortlichen des RSC e. V. froh und dankbar ein attraktives Sportangebot für 2022 auf die Beine stellen zu können. „Wir sind auf dem besten Weg eine ordentliche Meisterschaft aufzubauen. Vielleicht stößt ja noch der eine oder andere Veranstalter für 2022 zu uns. Entsprechende Gespräche laufen bereits und könnten recht bald noch zu weiteren, positiven Ergebnissen führen.“, gibt der 1. Vorsitzender, Patrick Mohr an.
Auch wenn jetzt zwei Jahre alle Aktiven auf den Rallyesport unter dem Dach des RSC e. V. verzichten mussten, heißt das noch lange nicht, dass der RSC e. V. und seine Verantwortlichen in diesen beiden Jahre ihre Hände in den Schoß gelegt haben. Ganz im Gegenteil. So wurde die ungewohnt wie auch ungewollt rallyefreie Zeit maximal genutzt, um die gesamten RSC-Regularien nicht nur stetig weiter zu entwickeln und zu verbessern, sondern auch noch mehr den Wünschen und Anforderungen der Sportler und Veranstalter gerecht zu werden.
„Alle unsere Veranstalter sind für 2022 hochmotiviert. Nicht zuletzt auch deshalb, weil es uns – dank der Unterstützung verschiedener, ordentlicher Gerichte und Ministerien – gelungen ist, unsere Stellung als Motorsportdachorganisation für den Amateur‐ und Breitensport in Deutschland in den letzten zwei Jahren deutlich zu stärken und weiter zu untermauern.“, so Mohr.
Nicht zuletzt auch dank der RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) steht den aktiven Rallyesportlern nun wohl nichts mehr im Wege ab dem Sportjahr 2022 wieder an den Veranstaltungen des RSC e. V. aktiv teilzunehmen.
Die Termine des RSC e. V. für 2022 im Überblick:
1. RSC-Wippertalrallye in Kindelbrück am 07.05.2022
27. RSC-Grabfeldrallye in Sulzdorf an der Lederhecke am 02.07.2022
1. RSC-Rallye Wildetaube in Langenwetzendorf-Wildetaube am 20.08.2022
25.05.2021
Pressemitteilung des AMC Bad Königshofen im Grabfeld:
Auch 2021 keine Grabfeldrallye
Die für den 3. Juli geplante Grabfeldrallye kann auch in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die Blicke richten sich daher schon voll auf den 2. Juli 2022. Im dritten Anlauf, so hoffen die Veranstalter, muss es dann 2022 doch endlich klappen mit 27. Grabfeldrallye.
Wenige Wochen vor der Grabfeldrallye gibt es noch immer keine ausreichende Planungssicherheit für größere Veranstaltungen. Ohne Planungssicherheit kann das Team des Automobilclubs (AMC) Bad Königshofen im Grabfeld e. V. rund um Rallyeleiter Bernd Menzel aber an der geplanten Durchführung der 27. RSC-Grabfeldrallye nicht länger festhalten. „Die Entwicklung der Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen ist nicht abschätzbar. Wir haben uns daher dazu entschlossen, auch in diesem Jahr auf die Durchführung der ‚Grabfeld‘ zu verzichten und setzen coronabedingt erneut aus.“, so Bernd Menzel.
Sylvia Wacker, die 1. Vorsitzender des AMC Bad Königshofen, meint zudem: „Unsere Rallye lebt wie kaum eine andere von ihren Fans, den vielen Zuschauern und ihrer fröhlichen Stimmung. Dazu gehören natürlich auch unser Festzelt samt Zeltbetrieb, das Campen rund um das Rallyezentrum sowie unsere Siegerehrung vor großem Publikum. Eine pure Motorsport-Veranstaltung ohne Besucher kommt für uns nicht Frage. Schließlich ist die Rallye ein Fest für Freunde aus nah und fern. Die Grabfeldrallye war immer ein Event für die ganze Familie und als Happening für die Region gedacht, daran wollen wir festhalten.“
Nachgeholt werden soll die 27. Grabfeldrallye im nächsten Jahr. „Unser Team ist motiviert und zieht an einem Strang. Alle freuen sich darauf, wieder etwas zu machen. Wir haben seit der letzten Grabfeldrallye die ruhige Zeit genutzt und kräftig ins Wegenetz rund um Sulzdorf investiert, um unseren Teilnehmern neue und überarbeitete Strecken präsentieren zu können.“, sagt Pressesprecher Patrick Mohr. „Auch den Zuschauern wird das überarbeitete Format mit spektakulären Schotterpassagen bestimmt sehr gut gefallen“, so Mohr.
Bernd Menzel möchte auch in der unfreiwillig Grabfeldrallye-freien Zeit all diejenigen nicht vergessen, die sich für die Grabfeldrallye einsetzen und engagieren, oder die Rallye einfach nur mögen und Freude daran haben. „Wir wünschen uns, dass uns alle gewogen bleiben und im nächsten Jahr wieder mit dabei sind. Ob Anwohner, Helfer, Fans oder Teilnehmer, wir wünschen allen viel Gesundheit und hoffen auf ein Wiedersehen im Sommer 2022.“
02.04.2021
Pressemitteilung zur ersten RSC-MSZ:
Neue, kostengünstige Alternative zum DMSB-KFP zugelassen
Der Rallye Supercup e. V. (RSC e. V.) schafft die endgültige Anerkennung als Motorsportverband in Deutschland. Alle Fahrzeuge gemäß den Vorgaben des RSC e. V. können deshalb ab sofort auch eine behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO erhalten. Die sogenannte RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) wird für alle Interessierten zunächst kostenfrei angeboten. Durch die aktuellen technischen Regularien des RSC e. V. sind übrigens nahezu alle Fahrzeuge gemäß den gültigen Fahrzeuggruppen des NAVC und des DMSB vollumfänglich abgedeckt.
Dem RSC e. V. ist bei der Anerkennung als Motorsportverband nun der finale Schritt gelungen. Bereits im Frühjahr 2018 konnte zunächst die Gleichberechtigung des RSC e. V. bei der Bearbeitung behördlicher Ausnahmegenehmigungen zu beispielsweise DAM/NAVC und DMSB gemäß § 29 Abs. 2 StVO für die Durchführung von Motorsportveranstaltungen erreicht werden.
Am 11.03.2021 gelang nun der nächste Meilenstein. Nach umfangreichen Vorbereitungen und Gesprächen mit den zuständigen Ministerien ist an diesem Tag dem ersten, nach den Regularien des RSC e. V. aufgebauten Motorsportfahrzeug eine behördliche Sonderzulassung für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß § 70 StVZO auf der Grundlage einer sogenannten RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) erteilt worden. Weitere solcher Zulassungen sind inzwischen in gleich mehreren Bundesländern schon gefolgt.
„Mit der RSC-Motorsportzulassung ist das DMSB-Monopol auf § 70-Sonderzulassungen im Bereich des Motorsports endgültig gefallen. Der DMSB-KFP ist nun also nicht mehr der einzige Weg zur Erlangung einer solchen Ausnahmegenehmigung“, so der RSC-Vorsitzende Patrick Mohr. Eine offizielle ministerielle Bestätigung, wonach alle Sonderzulassung auf der Grundlage des § 70 StVZO auch bei Veranstaltungen des RSC e. V. volle Gültigkeit besitzen, war bereits Mitte 2019 schon per Ministerialschreiben bestätigt worden. Dies betrifft u. a. auch alle Fahrzeuge, deren Sonderzulassung auf einem DMSB-KFP beruht. Ein Verein kann demnach die Nutzung ordentlich, behördlich zugelassener Fahrzeuge nicht beschränken.
„Der DMSB-KFP wie auch die RSC-MSZ begründen sich zulassungsrechtlich auf einer Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahre 2012. Das dafür zuständige Ministerium erklärt uns gegenüber, dass die behördliche Anwendung dieser Empfehlung natürlich auch für unseren RSC e. V. möglich sein muss. In der ursprünglichen Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums hatte unser RSC e. V. deshalb noch keine Berücksichtigung finden können, da wir uns bekanntlich ja erst im Jahr 2018 neu gegründet haben“, gibt Mohr an.
Zur Förderung und Unterstützung des Sportes, gerade jetzt in der weltweiten Pandemielage, wird die MSZ vom RSC e. V. zunächst für alle Interessierte kostenfrei angeboten werden. Natürlich sind die Gebühren für die Ausstellung des erforderlichen Gutachtens der § 70 Sonderzulassung durch einen amtlich-anerkannten Sachverständigen und der behördlichen Zulassung, auf welche der RSC e. V. jeweils keinerlei Einfluss hat, davon unabhängig zu betrachten.
Eine Art Lizenzpflicht für das Wettbewerbsfahrzeug, ähnlich dem „kleinen KFP“, wird es jedoch von Seiten des RSC e. V. auch in Zukunft nicht geben. Denn die MSZ stellt lediglich ein Angebot des Verbandes an alle Sportler dar, um eine zuverlässige Rechtssicherheit bei der amtlichen Zulassung ihrer jeweiligen Fahrzeuge für den Motorsport erreichen zu können – nicht mehr aber auch nicht weniger.
Für Rückfragen zu diesen Themen stehen die Experten des RSC e. V. allen Interessierten zur Verfügung.
25.03.2021
Pressemitteilung des MSC Kindelbrück:
1. Wippertalrallye muss auf 2022 verschoben werden
Liebe Motorsportfreunde,
auch in diesem Jahr können wir unsere Wippertalrallye in Kindelbrück nicht wie geplant realisieren. Wir haben zwar inzwischen deutlich grünes Licht signalisiert bekommen von Seiten der Politik, unser Projekt findet in Nordthüringen große Unterstützung, doch lässt uns Corona nicht aus dem Würgegriff. Ganz Thüringen und auch der Landkreis Sömmerda, in dem Kindelbrück liegt, sind seit geraumer Zeit über dem 7- Tage-Inzidenzwert von 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Zum Schutz, unserer Helfer, Teilnehmer, Zuschauer und letztlich auch zum Schutz der gesamten Bevölkerung unserer Region, haben wir uns nun dazu entschlossen, unsere Wippertalrallye, die für den 8. Mai 2021 geplant war, für dieses Jahr ersatzlos ausfallen zu lassen.
Wir werden jedoch voller Elan und voll motiviert die Planungen für nächstes Jahr wieder aufgreifen und weiter vorantreiben! Getreu dem Motto: „Aller guten Dinge sind drei!“, hoffen wir bis dahin auf ein Ende der Corona-Pandemie und darauf unsere Rallye im dritten Versuch verwirklichen zu können.
Nehmt euch bitte für den 7. Mai 2022 nichts vor, außer bei uns im Wippertal auf Rallye zu gehen.
Für alle Lizenznehmer, die nicht nur im RSC e. V. aktiv sind, gibt es bereits jetzt sehr gute Nachrichten. Dank der EU und ihrer Gerichtsbarkeit sowie einer darauf begründeten und letztinstanzlichen Entscheidung des OLG Nürnberg von Anfang diesen Jahres, ist es europarechtswidrig, wenn ein anderer Motorsportverband euch verbietet oder verbieten möchte, auch bei anderen Verbänden wie dem RSC e.V. aktiv zu sein. Einem rallyesportlichen Wochenende in Kindelbrück steht für euch also nichts mehr im Wege. Wir freuen uns schon jetzt, euch nächstes Jahr begrüßen zu dürfen und kennenzulernen.
Bleibt bitte alle gesund und kommt gut durch diese schwere Zeit.
Mit Vorfreude auf nächstes Jahr und motorsportlichen Grüßen
Euer MSC Kindelbrück.
20.12.2020
RSC-Verbraucherschutz-Info 2020-02:
Sanktionen von Verbänden gegen Sportler verstoßen gegen EU-Recht
Für das Verbands- und Vereinsrecht ist es eine Revolution, für den Wettbewerb im Sport und die Sportler ist es ein Segen, für viele Sportverbände gleicht es einem Erdrutsch oder vielleicht gar schon einem Erdbeben mit anschließendem Tsunami. Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteilsspruch vom 16.12.2020 festgestellt, dass die Regeln der Internationalen Eislaufunion (ISU), nach denen Sportler für die Teilnahme an nicht von der ISU anerkannten Eisschnelllauf-Wettkämpfen mit harten Sanktionen belegt werden, gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoßen.
Viele andere Verbände haben ähnliche Regularien, mit denen sie ihre Sportler davon abhalten möchten, an nicht vom jeweiligen Verband selbst genehmigten Veranstaltungen / Wettbewerben / Wettkämpfen teilzunehmen. In neuerer Vergangenheit gab es sogar Verbände, die ihre Sportler und auch Sportwarte hart sanktionierte, aufgrund der Teilnahme an nicht von ihnen selbst genehmigten Wettbewerben. So sind dem Rallye Supercup e.V. viele Duzend Fälle solchem Vorgehens beispielsweise durch den Deutschen Motor Sport Bund e.V. (DMSB) aus den Jahren 2018 und 2019 bekannt. Auslöser dieser Bestrafungen war damals die Teilnahm bzw. Mithilfe an der 25. Grabfeldrallye 2018. Im großen Stil wurden damals Sportlerinnen und Sportler zu hohen Geldstrafen - zunächst allerdings noch auf Bewährung - verurteil. Sportwarte wurden hingegen rigoros und lebenslang gesperrt. Dieses Verhalten des DMSB ist identisch zu dem vom EU-Gericht gerügten Verhalten der ISU.
Nach dem nun vorliegenden Urteil ist klar, dieses Verhalten verstieß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und war somit europarechtswidrig.
Wieder einmal sieht sich der RSC e.V. in einer von ihm vertretenen Rechtsausfassung vollumfänglich durch die unabhängige Gerichtsbarkeit bestätigt und bekräftigt.
Für alle Interessierten befindet sich die Pressemitteilung des Gerichtes im Anhang dieser Verbraucherschutz-Info.
Zur Wahrung der Interessen aller Motorsportler prüfen wir nun die Einleitung der damit erforderlich werdenden Maßnahmen und Schritte. Ein weiteres Mal wollen wir zunächst auch an die Vernunft und die Einsicht auch des DMSB appellieren, um weiteren Ärger vielleicht zu vermeiden und eventuell abwenden zu können.
Pressemitteilung des EU-Gerichtes
27.10.2020
Offener Brief des RSC e. V. an den DMSB e. V.
Wir erhoffen uns, mit diesem "Offenen Brief" eine offene und angeregte Diskussion über unsere Anliegen innerhalb des DMSB e. V. und der gesamten Motorsportszene Deutschlands anstoßen zu können bzw. angestoßen zu haben. Zum Wohle unseres Sportes, unserer Verbände, deren Mitglieder wie Lizenznehmerinnen und Lizenznehmern und der vielen ehrenamtlich tätigen im deutschen Amateur-Motorsport streben wir eine Befriedigung der aktuellen Gesamtsituation an.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem folgenden "Offenen Brief" im Original:
Offener Brief an den DMSB e. V.
11.10.2020
DMSB scheitert vor Gericht mit Klage gegen den RSC e. V.
Eine im Sommer 2018 durch den Motorsportverband DMSB e. V. (Deutscher Motor Sport Bund e. V.) mit Sitz im hessischen Frankfurt am Main eingereichte Klage vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den im fränkischen Coburg sitzenden Amateur-Motorsportverband Rallye Supercup e. V. - RSC e. V. und dessen hinlänglich bekannte, sportlichen, organisatorischen und auch technischen Regularien ist am 07.10.2020 durch das Landgericht in Düsseldorf als unschlüssig und unbegründet in allen Punkten kostenpflichtig abgewiesen worden.
Dem vorliegenden Urteil voraus ging ein langwieriges Verfahren, das sich über rund zweieinhalb Jahre hinzog. Mit vielen, sehr umfangreichen Schriftsätzen, die nicht selten einige hundert Seiten umfassten, und mehreren Gerichts- und Verhandlungsterminen im Zeitraum April 2019 bis September 2020 wurde von beiden Seiten ein hoher Aufwand im Verfahren betrieben.
Nun wurde durch das Gericht mit dem bereits erwähnten Urteilsspruch entschieden, was der RSC e. V. als eigenständiger Motorsportverband tut und wie der RSC e. V. seine gesamten Regularien gestaltet bzw. gestaltet hat, widerspricht gültigem Recht nicht und die Reglements des RSC e. V. aus seiner Motorsportordnung (MSpO) dürfen somit weiterhin vollumfänglich zur Durchführung von Motorsportveranstaltungen verwendet werden. Demnach können der RSC e. V. und seine Mitglieder, egal ob als Sportwarte oder Sportfahrer, ihren Motorsport auch weiterhin uneingeschränkt innerhalb des RSC e. V. so durchführen wie bisher und dadurch unabhängig von anderen Verbänden frei gestalten. Dem DMSB e. V. sind dabei die Hände gebunden, denn er besitzt nach Meinung des Gerichtes keine rechtlich fundierte Grundlage, um dagegen vor einem öffentlichen Gericht vorgehen zu können. Damit kann man den RSC e. V. nun als komplett gleichgestellt zu anderen anerkannten Motorsportdachorganisationen in Deutschland außerhalb des Einflussbereiches des DMSB e. V. wie beispielsweise der Deutsche Amateur-Motorsport Kommission (DAM) des Deutschen NAVC e. V. betrachten.
Der Vorstand des RSC e. V. sieht sich durch das Urteil in seiner Arbeit sowie seiner bisherigen, rechtlichen Einschätzung und Bewertung der Gesamtsituation - auch und vor allem unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie dem nationalen und europäischen Recht - voll und ganz bestätigt. Die Klage des DMSB e. V. vor dem Landgericht Düsseldorf ging nun mit einer durchaus hocherfreulichen Entscheidung für den RSC e. V. zu Ende.
31.07.2020
Pressemitteilung des MSC Kindelbrück:
Corona-Krise verursacht Absage der 1. Wippertalrallye am 24.10.2020
Liebe Motorsportfreunde,
für 2020 hatten wir uns eigentlich eine Menge vorgenommen und wir waren auch auf einem guten Weg. Schnell hatten wir für unsere 1. Wippertalrallye rund um Kindelbrück ein anspruchsvolles Streckenkonzept geschnürt. Die Gespräche mit den Behörden verliefen gut und auch Sponsoren wie andere Unterstützer konnten erfolgreich gefunden werden. Trotz Klimawandel und der allgemeinen Kritik an konventionellen Antriebskonzepten waren wir uns sicher, eine neue Rallyesportveranstaltung für euch und unseren geliebten Sport in unserer strukturschwachen Region aufbauen zu können – auch dank unseres Dachverbandes RSC e. V. und dessen innovative Reglements. Das war im März 2020.
Doch dann kam das Corona-Virus. Sponsoren zogen – aus verständlichen Gründen – reihenweise ihre Unterstützungszusagen teilweise oder ganz zurück. Behördengänge wie Gespräche mit Anwohnern und Gemeinden wurden durch Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen sehr erschwert bis vollkommen unmöglich. Gerade für eine allererste Veranstaltung sind aber solche Gespräche besonders wichtig und sehr zeitintensiv. Jetzt ist schon der Juli 2020 vorüber, aber ein Ende dieser Situation ist nicht in Sicht. Eine Planungssicherheit, wie wir es jetzt aber zwingend brauchen, ebenfalls nicht.
Leider sind Großveranstaltungen – auch in Thüringen – bis Ende Oktober 2020 gänzlich verboten. Eine Automobilrallye mit ihren vielen, vielen Duzend Helfern und Teilnehmern sowie mehreren Wertungsprüfungen auf öffentlichen Straßen ist aber zweifelsohne eine solche Großveranstaltung.
Eine Rallye ohne Zuschauer und Fans an den Strecken ist für uns nicht denkbar. Wie wir sie zudem gerade im öffentlichen Raum vom Zuschauen abhalten sollen, ungeklärt bis nicht umsetzbar. Eine lückenlose Erfassung all unserer Teilnehmer und Helfer wäre für uns zwar umsetzbar gewesen, jedoch mit dem Risiko, das eine dieser Personen eine andere, vielleicht sogar noch unbeteiligte Person mit dem Corona-Virus unabsichtlich infiziert. Damit hätten wir kalkulieren müssen. Die Folgen – auch zivil- und strafrechtlicher Natur – eines solchen Infektionsherdes sind für uns jedoch unkalkulierbar hoch.
Für unsere 1. Veranstaltung haben wir uns daher entschieden, nicht auf Gedeih und Verderb an unserem Konzept festzuhalten, sondern lieben den Hinweisen, Sorgen und Bedenken der Behörden Gehör zu schenken und ziehen mit unserer Absage für 2020 nun die endgültige Reißleine, bevor die Planungen in ein Stadium kommen, wo sie anfangen uns richtig Geld zu kosten. So Leid es uns tut.
Geeignete Hygiene- und Schutzkonzepte für eine solch komplexe Veranstaltung wie einer Automobilrallye auf öffentlichen Straßen zu entwickeln und für deren Einhaltung zu sorgen, wäre für uns mit einem riesigen Aufwand an Zeit und Personal verbunden, von den Kosten und den haftungsrechtlichen Konsequenzen ganz zu schweigen. Eingedenk der unsicheren Planungslage durch das Coronavirus und dem damit jederzeit drohenden Damoklesschwert einer kurzfristigen, behördlichen Untersagung unserer eigentlich ordentlich genehmigten Veranstaltung in Folge eines örtlichen „Corona-Ausbruchs“, den wir in nicht beeinflussen können, bleib uns damit leider keine andere Wahl.
Für Mai 2021 wollen wir – so es denn die finanziellen wie organisatorischen Möglichkeiten bis dahin wieder erlauben – erneut einen Anlauf für eine 1. RSC-Wippertalrallye rund um das schöne Kindelbrück in Thüringen nehmen, versprochen! Die Gespräche dazu mit den Behörden haben schon begonnen.
Bleibt bitte alle gesund und kommt gut durch diese schwere Zeit.
Mit motorsportlichen Grüßen
Euer MSC Kindelbrück
03.06.2020
Pressemitteilung des AMC Bad Königshofen im Grabfeld:
Corona-Krise cancelt auch die „Grabfeld“ – Grabfeldrallye muss heuer ausfallen
‚Und die Erde steht still, wenn Corona es will‘, frei nach dem 90er-Jahre Schlager von Kristina Bach aus den Anfangsjahren der Grabfeldrallye könnte man die aktuelle Situation wohl kaum trefflicher beschreiben. Die Welt steht nämlich seit März wirklich nahezu still. In den letzten Wochen kommt zwar langsam wieder etwas mehr Leben zurück in unseren Alltag, aber alles sehr vorsichtig und in kleinen Schritten. Auch der Sport ist lange zum völligen Erliegen gekommen. Mit Geisterspielen versucht der Profifußball gerade als Erster seinen Restart. In vielen anderen Sportarten findet behutsam wieder Trainingsbetrieb in Kleingruppen statt. An Wettkämpfe ist aber aktuell noch nicht zu denken. Die bekannten und viel diskutierten Einschränkungen durch das Virus im öffentlichen Leben, bis hin zum strikten Verbot von Großveranstaltungen in der ganzen Republik machen viele Veranstaltungen wie Schützen- und Volksfeste oder Konzerte bis mindestens Ende August 2020 unmöglich. Natürlich wird da für den Motorsport auch keine Extrawurst gebraten.
Mitte April wurde bereits die zweite große Motorsportveranstaltung im Landkreis Rhön-Grabfeld für dieses Jahr abgesagt – das „Hauenstein Bergrennen“ in Hausen in der Rhön, welches am 25. und 26. Juli hätte stattfinden sollen. Da ist es nun wahrlich kein Wunder, dass auch die 27. Grabfeldrallye in Sulzdorf an der Lederhecke und Umgebung in diesem Jahr nicht wie geplant am 3. und 4. Juli stattfinden kann. Sie soll aber am 2. und 3. Juli 2021 nachgeholt werden. Bis zum nächsten Sommer, so hoffen die Verantwortlichen doch stark, sollte die „Corona-Krise“ und die mit ihr einhergehenden Verbote und Beschränkungen soweit überwunden sein, dass eine Rückkehr ins gewohnte Leben wieder möglich ist und damit auch eine Grabfeldrallye im Jahr 2021 durchgeführt werden darf.
„Nach über einem Vierteljahrhundert muss die Grabfeldrallye in diesem Jahr unfreiwillig einmal pausieren. So leid es uns tut, aber das lag und liegt leider wirklich nicht in unseren Händen oder unserer Verantwortung“, sagt Rallyeleiter Bernd Menzel. Seit 1994 fand die Grabfeldrallye bislang in jedem Jahr statt und ihr Traditionstermin an dem Samstag, der direkt vor dem ersten Sonntag im Juli liegt, war in Stein gemeißelt. „Unser Streckenkonzept stand. Mit den Gemeinden waren wir uns schon soweit einig. Es wäre von den Prüfungen her die beste Grabfeldrallye geworden, die es bisher gab. Wir haben auch ein größeres Teilnehmerfeld erwartet als im Vorjahr. Das ist natürlich alles sehr bedauerlich. Aber wir verschieben das Konzept jetzt eben um ein Jahr und werden es im Jahr 2021 zur Freude aller wieder auspacken“, erläutert Pressesprecher Patrick Mohr die aktuelle Situation.
Die Vorsitzende des Veranstalters der Grabfeldrallye – dem Automobilclub (AMC) Bad Königshofen, Sylvia Wacker erklärt die Gründe für die Absage: „Das Verbot von Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 ließ uns keine andere Wahl. Inwieweit durch Lockerungen eine Durchführung der Rallye – unter besonderen Auflagen - möglich wäre, ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar. Für die weiteren Vorbereitungen der Veranstaltung hätten wir jedoch Planungssicherheit gebraucht. Auch haben bestimmt einige Helfer, Teilnehmer und Sponsoren im Moment andere Sorgen und Probleme als unsere Rallye. Letztendlich hat natürlich die Gesundheit aller Beteiligten für uns oberste Priorität.“
Eine Terminverschiebung in den Herbst 2020, wie es manch anderer Veranstalter derzeit plant, ist für Rallyeleiter Bernd Menzel und sein Team keine Alternative. „Im Herbst gibt es viele renommierte Rallyes, deren jeweilige, angestammte Termine zu dieser Zeit oftmals schon über viele Jahre gesetzt sind. Auf diese Termine wollen wir unsere Rallye nicht verschieben, schließlich sind wir auch froh, dass diese Veranstalter unseren Stammtermin im Sommer nicht für sich beanspruchen. Außerdem gibt es schon jetzt Wochenende im September und Oktober, an denen drei, vier oder noch mehr Rallyes stattfinden sollen. Das wir jetzt auch noch auf einen dieser Termin zu setzen, ist aus unserer Sicht vollkommen unsinnig und sehr kontraproduktiv. Daneben ist unser gesamtes Veranstaltungskonzept mit Zeltbetrieb und Camping auf den Wiesen rund um unser Rallyezentrum auf sommerliches Wetter ausgelegt. Im Herbst ist unser Konzept so nicht umsetzbar, die Wiesen sind feucht und es kann gut möglich sein, dass diese gar nicht befahren werden können. Ungeachtet dessen, glauben wir zudem auch nicht mehr daran, dass es in diesem Jahr noch eine großartige Änderung oder gar Lockerung der aktuellen Verbots- und Beschränkungssituation in Bayern von Seiten der Politik geben wird. Eine Planungssicherheit, wie sie für eine Großveranstaltung nötig ist, sehen wir auch in ein paar Monaten noch nicht gegeben und wir stünden am selben Punkt wie jetzt.“ Ein Blick in den bundesweiten Terminkalender der Rallyeveranstaltungen gibt Menzel Recht. Die Lücken des Rallyekalenders selbst im Herbst werden von Woche zu Woche immer größer, viele andere müssen oder mussten auch bereits jetzt schon absagen und hoffen wie die Macher der Grabfeldrallye auf das Jahr 2021.
Das Team der Grabfeldrallye bedankt sich bei allen, die es wieder möglich machen wollten, eine Grabfeldrallye in diesem Jahr zu verwirklichen und das Grabfeldrallye-Team deshalb bei den bereits gelaufenen Vorbereitungen unterstützt haben. Besonders den Landwirten und Jagdgenossenschaften gilt dieses besondere Dankeschön, waren sie doch gerade in diesem Jahr aufgrund des geplanten, deutlich höheren Schotteranteils intensiv in das Genehmigungsverfahren eingebunden. Daneben gilt dieser Dank aber auch den Jagdpächtern, Anwohnern und Anliegern sowie natürlich auch den Gemeinden und Landratsämtern für die tolle Unterstützung, hervorragende Zusammenarbeit und das gute Miteinander, das seit knapp drei Jahrzehnten besteht. „Wir freuen uns schon jetzt sehr darauf, im kommenden Jahr wieder mit allen Verantwortlichen und den vielen Menschen unserer Region vertrauensvoll und konstruktiv zusammenarbeiten zu können, um gemeinsam eine tolle Veranstaltung in der Region und für unsere gesamte Region auf die Beine zu stellen, so wie all die letzten Jahr auch schon!“, so Patrick Mohr.
„Uns bleibt als Wichtigstes der Wunsch, dass alle unsere Teilnehmer, Helfer, Sponsoren, Freunde und Gönner samt deren Familien gut durch die Krise kommen und natürlich gesund bleiben. Damit wir uns im Sommer 2021 alle zusammen wieder wohlbehalten zur 27. Grabfeldrallye in Sulzdorf an der Lederhecke sehen können. Unsere Grabfeldrallye pausiert ja schließlich unfreiwillig in diesem Jahr, wie so viele andere Veranstalter im Land das heuer auch tun müssen. Der Corona-Virus hat eben auch hier alles restlos über den Haufen geworfen, einschließlich unseres tollen Streckenkonzeptes und unserer Planungen für dieses Jahr. Aber aufgeschoben ist ja bekanntlich noch lange nicht aufgehoben!“, so der Rallyeleiter der Grabfeldrallye und Sportleiter des AMC Bad Königshofen, Bernd Menzel.
13.05.2020
RRU und RSC – starke Partner für die Sicherheit im Motorsport
Jeder, der Motorsport betreibt, weiß genau, welche Gefahren und Risiken damit verbunden sein können. Daher betreiben alle Veranstalter wie auch die Motorsportverbände selbst einen hohen Aufwand für passive und aktive Schutzmaßnahmen, um genau diese Gefahren und Risiken auf ein Mindestmaß zu reduzieren.
So steht natürlich auch beim Rallye Supercup e.V. (RSC e.V.) dieses Thema im absoluten Vordergrund und ist der wichtigste Maßstab allen Tun und Handelns wie auch Gradmesser aller Entscheidungen innerhalb der detaillierten Regelgestaltung. Sicherheit beginnt dabei schon mit den hohen Standards, die in den technischen und sportlichen Reglements geschaffen wurden und gefordert werden. Führt weiter über die Auswahl, Gestaltung und Absperrung sowie die Sicherheitskonzepte der Wertungsstrecken, bis hin zu den Helfern und Sicherheitskräften an diesen Wertungsstrecken der Veranstaltungen. Genau hier freut sich der RSC e.V. sehr mit der NAVC-RACE Rescue Unit e.V. (RRU) einen starken, fachkundigen und verlässlichen Partner an seiner Seite zu wissen.
Zum Zeichen der Verbundenheit und zur Untermauerung dieser Zusammenarbeit für die nächsten Jahre hat der RSC e.V. heute der RRU einen neuen Notfallrucksack übergeben, der zukünftig bei den verschiedenen und umfangreichen Einsätzen der RRU zum Einsatz kommen wird und so die schon jetzt beeindruckend gute und hochprofessionelle Ausstattung der RRU noch ein kleinwenig weiter aufwerten soll.
„Sicher ist es nur eine Geste. Aber wir sind der RRU dankbar, sie an unserer Seite zu wissen. Zusammen wollen wir etwas großes Aufbauen und das natürlich verbandsübergreifend und verbandsunabhängig, was uns im RSC e.V. ja immer besonders am Herzen liegt!“, so Patrick Mohr der 1. Vorsitzende des RSC e.V. Markus Waclawik, der 1. Vorsitzende der RACE Rescue Unit e.V., zeigt sich hocherfreut: „Wir danken dem RSC e.V. für diese großzügige Unterstützung und freuen uns auf eine langjährige Zusammenarbeit. Zusammen wollen wir uns für noch mehr Sicherheit im Motorsport einsetzen und stark machen. Mit Patrick Mohr verbindet mich persönlich eine langjährige und gute Freundschaft. Ich bin daher auch sehr, sehr glücklich darüber, ihn auch selbst in unserem Team bei der RRU zu haben.“
Die RRU ist inzwischen zu einem der größten und renommiertesten Vereine in Deutschland geworden, die im Bereich der Streckenabsicherung und Motorsportrettung tätig sind. Die Verbände RSC e.V. und Deutscher NAVC e.V. bauen daher u. a. auch fest auf die sogenannten MIC´s (Medical Intervention Cars) der RRU bei ihren Veranstaltungen. „Für funktionierende Rettungsketten und ein Höchstmaß an Sicherheit brauchen wir topausgebildete und motivierte Fachleute. Da fühlen wir uns bei der RRU gut und sicher aufgehoben.“, dankt Patrick Mohr. Markus Waclawik gibt an, „die RRU wird auch zukünftig bei Veranstaltungen aller Motorsportverbände uneingeschränkt tätig sein. Wir möchten unsere Leistungen in diesem Bereich noch weiter ausbauen sowie stetig weiterentwickeln.“
Wir wollen auch unseren langjährigen Freunden und Wegbegleitern von der Technical Rescue Unit Germany e.V. (TRU) ausdrücklich an dieser Stelle danken, für die großartige Unterstützung bei unseren Veranstaltungen und den bisherigen gemeinsamen Weg - allen voran wollen wir nicht Klaus Biermann und Robert Kurz aus den Reihen der TRU vergessen.
1. Vorsitzender Patrick Mohr mit dem neuen Notfallrucksack der RRU
20.11.2019
Amateursport im Dialog
Der Sport in Europa ist allgemein im Umbruch und Aufbruch. Laufend entwickeln sich neue Sportangebote, während bekannte und etablierte Sportarten und Verbände unter Druck geraten. Dies gilt insbesondere auch für den Motorsport.
Zu einem Meinungsaustausch trafen sich deshalb kürzlich Vertreter von Amateur- und Breitensportveranstaltern, -vereinen und -verbänden aus dem Bereich Motorsport in Biebergemünd bei Frankfurt. Es war das erste Treffen dieser Art überhaupt. Gesprochen wurde dabei vor allem über die europäischen Themen „lizenzfreier Sport“ im Allgemeinen und auch über das Thema Wettbewerbsrecht. Die Vereine und Verbände wollen intensiv im Dialog bleiben.