Willkommen auf der Internetpräsenz des Rallye Supercup e.V. - RSC e.V.
Aktuelles und wichtige Neuigkeiten:
Die neue Motorsportordnung 2020 des RSC e.V. (MSpO) ist online!
Wir kämpfen für Ihre Rechte als Verbraucher im Motorsport!
Der Rallye Supercup e.V. - RSC e.V. sieht sich als Vorreiter im Kampf für Verbraucherrechte und Verbraucherschutz im Motorsport. Wir beraten Sie und helfen Ihnen in diesen Bereichen gerne, melden Sie sich bitte mit Ihren Fragen, Anliegen und Problemstellungen bei uns!
Mehr Informationsunterlagen dazu finden Sie im Downloadcenter und unter der Rubrik Verbraucherschutz und Verbraucherberatung, dort stehen auch unsere Kontaktdaten.
Werden Sie Mitglied bei uns im RSC e.V. schon ab 25,- € im Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen sogar nur ab 10,- € im Jahr!
RSC-Motorsportordnung (MSpO):
RSC-Flyer 2020
Die gesamte Welt des RSC-Motorsports eröffnet sich Ihnen hier:
Die Termine des RSC e. V. für 2021:
13.02.2021 Jahreshauptversammlung des RSC e. V.
April/Mai 2021 Schulungstag der RSC-Rallye School in Sulzdorf a. d. L.
08.05.2021 1. RSC-Wippertalrallye
03.07.2021 27. RSC-Grabfeldrallye LINK
TBA 32. NAVC Rallye Zorn LINK
Eine umfangreiche Übersicht weiterer Termine vieler nationaler wie internationaler Motorsportverbände finden Sie auch unter: www.rallye200-info.de
Es gibt KEINE bundesweite, gemeinsame Meisterschaft zwischen NAVC und RSC e. V. im Sportjahr 2020.
Bitte per E-Mail formlos an: rallye-supercup@web.de
Bitte per E-Mail formlos an: rallye-supercup@web.de
(eine Online-Prädikatsbewerbung ist im Moment für die Veranstalter nicht möglich)
Die aktuellen Punktestände, d. h. Zwischen- und Endstände des RSC-Rallye Supercup Deutschland (RSC-Deutschland) finden Sie hier:
Ergebnisse der Veranstaltungen des RSC-Rallye Supercup Deutschland (RSC-Deutschland) bzw. der vom RSC e. V. sportrechtlich-genehmigten Veranstaltungen finden Sie hier:
Sportjahr 2019:
Ergebnis der 26. RSC-DIMARCON-Grabfeldrallye
Sportjahr 2018:
Ergebnis der 25. RSC-DIMARCON-Grabfeldrallye
Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO) 2020
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.
Hier finden Sie die im Bereich des durch den RSC e. V. überwachten und organisierten Motorsports gültigen Regelungen, Vorschriften und Prüfstandards des Weltmotorsportverbandes FIA:
International Sporting Code der FIA (Internationales Sportgesetz - ISG) samt der Anhänge (Appendix) dazu
Vorschriften der FIA für historische Wettbewerbsfahrzeuge (Anhang K)
Technische Prüfstandards und Prüfnormen der FIA
Technisches Listen der FIA gemäß Prüfnormen
Bitte beachten Sie, dass die o. g. Dokumente der FIA meist nur auf englischer und/oder französischer Sprache veröffentlicht werden. Im Internet sind zwar an verschiedenen Stellen auch Übersetzungen dieser Regularien ins Deutsche zu finden, jedoch ist nur der Orignaltext veröffentlicht durch die FIA im Bereich des RSC e. V. maßgebend.
Quelle aller o. g. Gesetzestexte: http://www.gesetze-im-internet.de
Amtsblatt der Europäischen Union L110 vom 01.05.2009 – Richtlinie des EU-Parlamentes über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen
Quelle aller o. g. Amtsblätter der EU: http://www.eur-lex.europa.eu
Quelle aller o. g. Unterlagen der EU: http://www.ec.europa.eu
Liebe Motorsporttreibende,
liebe Veranstalter,
sehr geehrte Damen und Herren,
wir - der Rallye Supercup e. V. - sind ein Zusammenschluss von motorsportbegeisterten Ehrenamtlern, die den Rallyesport in all seinen Facetten lieben und daher fördern wie für die Zukunft dauerhaft erhalten als auch innovativ gestalten möchten.
Wir orientieren uns dabei natürlich sehr stark bei der Ausübung unseres Sportes an sämliche moderne und aktuelle Standards, Richtlinien und Normen die vom Weltmotorsportverband FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) herausgegeben, gepflegt und veröffentlicht werden. Für die persönliche Schutzausrüstung der Fahrer und Beifahrer, für die Sicherheitsausstattung der Wettbewerbsfahrzeuge und bei der Streckensicherung unserer Veranstaltungen sind sie für uns maßgebend. Darüber hinaus sind natürlich auch alle gesetzlichen Vorgaben wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland samt der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO), die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder die ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) für uns wie unsere Veranstalter verpflichtend und maßgebend.
Unter der Einbeziehung von Tradition - nennen wir hier exemplarisch die guten, alten FIA-Gruppen 1 bis 4 oder die etwas neueren FIA-Gruppen N, A sowie B samt all deren Fahrzeuge - auf der einen und Moderne - nennen wir hier die Stichwörter Elektroantrieb und alternative Kraftstoffe - auf der anderen Seite werden wir den Motorsport der nächsten Jahre und Jahrzehnte für Aktive, Funktionäre, Fans und Veranstalter frei und unabhängig gestalten. Beides brauchen wir nämlich untrennbar für ein erfolgreiches und dauerhaftes Fortbestehen unseres Sportes.
Wir sind ein in der Europäischen Union (EU) sitzender, gemeinnützig-anerkannter Verein mit Mitgliedern aus mehreren Staaten der Europäischen Union, der seine (Sport-) Angebote auf dem Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland anbietet und sich dort ehrenamtlich engagiert.
Wir fühlen uns als echte Europäer und Demokraten, weshalb wir die EU und ihre Werte achten und für diese auch eintreten, wo immer es erforderlich wird. Gleiches gilt natürlich auch uneingeschränkt und jederzeit für die Rechtsstaatlichkeit und demokratische Grundordnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Wir und unsere (Sport-) Angebote stehen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus allen Staaten der EU wie auch allen anderen Interessierten offen und uneingeschränkt zur Verfügung. Wir freuen uns bereits jetzt, viele davon bei uns im Verein als Mitglieder willkommen heißen zu können. Wir sehen uns daher auch in erster Linie an das europäische Recht und die Rechtssprechung der Europäischen Kommission sowie die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichte (EuG und EuGH) gebunden und erkennen diese für all unsere Tätigkeiten als verbindlich und maßgebend an.
Wir stehen für Weltoffenheit, Toleranz sowie Transparenz und legen diese Werte als größten Maßstab unseres gesamten Tun und Handels an.
Wir stehen für die Gleichbehandlung aller im Motorsport. So sind wir auch stets neutral gegenüber allen Fahrzeug-, Motorsportzubehör- und Fahrzeugzubehörherstellern sowie allen anderen Unternehmen und Institutionen, die sich im Bereich des Motorsports engagieren, aus dem In- und Ausland. Wir stellen die Gleichbehandlung aller Mitbewerber in diesen Bereichen über die Eigeninteressen dieser.
Wir sind politisch, konfessionell sowie rassisch neutral und stehen für die Gleichbehandlung aller Geschlechter im Sport und auch darüber hinaus.
Wir wollten und wollen weder spalten noch sind oder waren wir je auf Streit aus, im Gegenteil nichts liegt und lag uns ferner.
Wir wollen einfach nur unseren Sport mit Freude und Freunden ausüben und das in einem angenehmen wie kammeradschaftlichen Umfeld für Fahrer, Veranstalter, Helfer und Fans.
Wir wollen mehr Innovation und Nachhaltigkeit für unseren Sport.
Wir wollen kein Diktat von oben, sondern - wie es in einer Demokratie überall üblich sein sollte - Mitsprache und Transparenz vor allem für die Basis.
All das fanden wir zu unserem großen Bedauern leider nicht mehr oder nur noch immer seltener in den Jahren vor unserer Gründung bei dem großen Motorsportverband aus dem hessischen Frankfurt am Main, der bis dahin unsere Heimat gewesen war. In diesem Verband hatten wir uns auch davor lange sehr wohl und gut aufgehoben gefühlt. Doch gegen Ende erlangten wir aber zunehmens den Eindruck und die Gewissheit in diesem Verband, so wie wir unseren Sport ausüben wollen und auch als Breiten- und Amateursportlern nur können, nicht (mehr) willkommen zu sein.
Und so investierten wir über zwei Jahre sehr viel Arbeit in unsere gemeinsame Sache. Nur so konnten wir erfolgreich eine solche Mammutaufgabe meistern. Tausende Stunden Arbeit lagen im Februar 2018 hinter uns allen. Dann war es soweit – unser Rallye Supercup e. V. konnte als eigenständiger und unabhängiger Motorsportverband gegründet werden. Unsere Verbandsarbeit somit beginnen.
Wir haben uns diesen Schritt übrigens sehr gut und auch lange überlegt. Sehen aber aufgrund der momentanen Situation im Deutschen Rallyesport keine Alternative dazu. Unsere Versuche, den großen Verband endlich zu liberalisieren und basisnäher zu gestalten, sind bereits vorher alle über Jahre hinweg kläglich gescheitert. Unser Wünsche und Sorgen, wie auch unsere Interessen und Ideen fanden im großen Verband keine Fürsprecher oder gingen einfach ungeachtet unter. Oft wurden unsere gut gemeinten Bemühungen nicht gehört und ignoriert. Oder wenn sie denn mal wahrgenommen wurden, oftmals nicht in unserem Sinne umgesetzt, was für uns meist zu neuen Problemen führte. Wir bedauern das sehr, aber leider waren uns die Hände gebunden und mussten daher tatenlos zusehen, wie es in unserem Sport stetig bergab ging.
An unserer Gründungsversammlung am 9. Februar 2018 haben wir vor allem aus diesen Gründen den neuen Verband ins Leben gerufen. Die 19 Gründungsmitglieder gaben ihm dort den Namen Rallye Supercup e. V.
Wir möchten mit unserem neuen Verband nun die große Chance nutzen, wieder vieles im Rallyesport in Deutschland in die richtigen Bahnen zu lenken. Den Sport an der Basis und für die Basis ausrichten. Beides vermissten wir bisher und zunehmend schmerzlich bei dem bereits erwähnten großen Verband.
Wir möchten aber nicht als ein Verband im konventionellen Sinne, sondern mehr als Verein und einfacher Motorsportclub mit eigenem Reglement wahrgenommen werden, der offen für alle Motorsporttreibenden und deren Ideen ist, vollkommen unabhängig von deren Herkunft, sportlicher Prägung oder Geldbeutel.
Wir möchten für Veranstalter und Fahrer bezahlbaren und attraktiven Rallyesport bieten und dazu alle Fahrzeuge getreu dem Motto „vom WRC bis zum Gruppe G“ dabei haben und vollständig integrieren.
Wir möchten volle Wertungsklassen und ein Höchstmaß an Sicherheit an den Strecken wie auch in den Wettbewerbsfahrzeugen erreichen. Dabei gelten für uns in allen Bereichen international gültige Standards, die wir vor allem bei der Streckensicherung im Vergleich dazu noch umfassender vorgeschrieben haben.
Wir wollen die zwingend erforderlichen Erneuerungen unserer Sports angehen, ausarbeiten und umsetzen, dabei aber auch nicht mit der Tradition und der Vergangenheit brechen, sondern Neu und Alt gemeinsam nebeneinander liberal leben und bestehen lassen.
Wir wollen junge Menschen aller Geschlechter für unseren Sport begeistern, nichts braucht der Rallyesport wichtiger und dringender als Nachwuchs bei den aktiven Fahrern und Beifahrern aber vor allem bei den Sportwarten. Hier sehen wir den größten Handlungsbedarf.
Wir wollen die Akzeptanz in unserer Gesellschaft für den Motorsport fördern, in einem sicherlich nicht einfacher werdenden Umfeld.
Wir wollen den Motorsport noch klimaneutraler und noch verträglicher für die Umwelt gestalten sowie die Verwendung von regenerativen und alternativen Antriebskonzepten wie Kraftstoffen ausweiten, um ihre gesellschaftliche Akzeptanz weiter zu fördern für eine dauerhafte und erfolgreiche Zukunft unseres Sportes.
Wir wollen die Rechte aller Motorsporttreibenden und Veranstalter als Verbraucher schützen und für diese Rechte eintreten sowie diese Personen und Vereine kompetent verbraucherschutzrechtlich aufklären und beraten. Diese Tätigkeiten bieten wir dabei übrigens natürlich auch allen Personen an, die (noch) nicht Mitglied unseres Rallye Supercup e. V. sind.
Und wir wollen alles zusammen mit Ihnen allen, ob Fahrer, Veranstalter oder Funktionär erreichen. Nicht gegen Sie, sondern in einem offenen, transparenten und ehrlichen Schulterschluss und Meinungsaustausch mit unseren Mitgliedern.
Ein basisdemokratischer Verein ist unser RSC e. V. daher geworden und das soll er auch bleiben. „Demos“ kommt bekanntlich aus dem Griechischen und bedeutet übersetzt so viel wie (Staats‐)Volk. Und so geht auch bei uns alle Macht vom „Volk“ aus, in diesem Falle von unseren Mitgliedern.
In diesem Zusammenhang laden wir alle ganz herzlich dazu ein, auch ordentliches Mitglied unseres Vereins zu werden und uns damit zu unterstützen. Für nur 25,- € im Jahr, Mitglieder bis 18 Jahren zahlen gar nur 10,- € pro Jahr, können Sie bereits als Mitglied die Geschicke und den Weg unseres Vereins mitbestimmen.
Wir erhoffen uns, genau wie wir alle bereits existierenden Motorsportverbände in Deutschland vollumfänglich anerkennen, dass auch diese unseren RSC e. V. vollumfänglich neben sich anerkennen.
Wir erhoffen uns ein freundschaftliches, offenes und vertrauensvolles Miteinander mit allen Motorsportorganisationen zum Wohle unserer Sports und zur erfolgreichen Gestaltung der Zukunft des Motorsports in Deutschland. Wir stehen gerne als ein solcher Partner diesen allen loyal und verlässlich zur Seite.
Wir erhoffen uns eine ungehinderte und freie Durchgängigkeit zwischen all diesen Verbänden für alle Fahrer, Sportwarte und Veranstalter in unserem Land.
Mit dem Deutschen NAVC (Deutscher Automobil- und Verkehrs-Club e. V.) pflegen wir bereits eine intensive Zusammenarbeit für den Breiten- und Amateurmotorsport und konnten zusammen den Amateur Motorsport-Bund Bayern e. V. (AMBB) ins Leben rufen und als Anschlussorganisation in den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) integrieren. Anerkanntes Mitglied der deutschen Sportfamilie unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sind wir unabhängig davon ebenfalls bereits geworden. Als Verein sind wir somit voll in die deutsche Sportfamilie und den organisierten Sport integriert, was auch unseren einzelnen Mitgliedern zu Gute kommt.
An alle aktiven Fahrer und Beifahrer, Funktionäre und Veranstalter appellieren wir, nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie sich unsere Regelwerke aufmerksam durch. Wir sind überzeugt, Sie werden schnell feststellen, wie gut und funktionell diese geworden sind. So haben wir auch separate und innovative Regularien für Demonstrationsfahrten außerhalb des sportlichen Wettbewerbs und für den Gleichmäßigkeitsrallyesport erarbeitet. Wir glauben, dass wir damit für jeden aktiven Fahrer die richtige Fahrzeuggruppe und das richtige Regularium im Repertoire haben. Wir bauen daher fest auf Ihre Unterstützung und Teilnahme an unseren Veranstaltungen.
Für Fragen rund um unseren Verein und unsere Regularien stehen wir natürlich jederzeit gerne in persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie ganz bequem auf dieser Homepage.
Wir bedanken uns bei allen, die mit viel Energie, Engagement und Zeit bei der Verwirklichung unseres Rallye Supercup e. V. mitgeholfen, uns unterstützt und beraten haben. Ohne euch alle wäre dieser Schritt niemals zu verwirklichen gewesen.
Wir danken natürlich auch den Veranstaltern unserer RSC-Rallyes, wie dem AMC Bad Königshofen i. Grabfeld und dem MSC Kindelbrück, verbunden mit der herzlichen Einladung an alle, zu diesen Veranstaltungen unseres Vereins, wie der Grabfeldrallye in und rund um Sulzdorf an der Lederhecke im Norden von Bayern und der Wippertalrallye in Kindelbrück im Norden Thüringens zu kommen und an diesen aktiv teilzunehmen.
Natürlich sind auch alle Motorsportbegeisterte ganz herzlich Willkommen, die umfangreichen Schulungsangebote unserer RSC-Rallye School zu nutzen. Für Fahrer und Beifahrer wie Sportwarte bieten wir dort eine ganze Menge, auch über den berühmten Tellerrand hinaus.
Wir wünschen allen eine schöne, erfolgreiche und unfallfreie Saison und freuen uns auf eine vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit zum Wohle unseres so geliebten Rallyesports.
Mit motorsportlichen Grüßen
Patrick Mohr
1. Vorsitzender des Rallye Supercup e. V.
Sportwarte zahlen für ihren Sportwartlizenzen eine Lizenzgebühr von 0,- € (!) pro Jahr - also nichts, denn schließlich sind sie für uns und die Teilnehmer unserer Veranstaltungen da.
Alle Mitglieder des Rallye Supercup e. V. - und zwar völlig unabhängig davon, ob sie auch eine Fahrer- und/oder Sportwartlizenz des RSC e. V. besitzen oder nicht - sind über den RSC e. V. bestens und umfangreich versichert, z. B. durch eine Unfallversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Sportunfall- und Vereinsversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen unserer namhaften Versicherungspartner.
Für alle offiziellen Sportwarte und Funktionäre, die im Einsatz sind bei unseren Veranstaltungen, haben wir darüber hinaus noch weitere umfangreiche Versicherungen abgeschlossen, die weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben liegen und unserer Meinung nach im Schadensfall die bestmögliche Absicherung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bieten.
Wir beraten und klären unsere Mitglieder in verbraucherrechtlichen Frage- und Problemstellungen mit Bezug auf den Motorsport auf und treten darüber hinaus für Ihre Rechte als Verbraucher im Motorsport ein.
Wir unterscheiden laut Vereinssatzung zwischen 3 verschiedenen Arten der Mitgliedschaft bei uns:
1. passives Mitglied
Passives Mitglied kann jeder unabhängig von seinem Alter werden.
Die Mitgliedschaft kostet 25,- € Jahresbeitrag, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen sogar nur 10,- € Jahresbeitrag.
2. aktives Mitglied
Aktives Mitglied, also Fahrer, Beifahrer oder Sportwart, kann jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Sportwarte müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Mitgliedschaft kostet 25,- € Jahresbeitrag, Jugendliche zahlen nur 10,- € Jahresbeitrag, plus die jeweils anfallenden Lizenzgebühren für die beantragte(n) RSC-Lizenz(en).
3. Lizenzmitglied
Lizenzmitglied, also Fahrer, Beifahrer oder Sportwart, kann jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Sportwarte müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Lizenzmitglieder zahlen keinen Jahresbeitrag, sondern nur einzig und allein die jeweils anfallenden Lizenzgebühren für die beantragte(n) RSC-Lizenz(en).
Ihre Lizenzmitgliedschaft endet mit dem Ablauf bzw. dem Verfall der Gültigkeit ihrer jeweiligen Lizenz(en) (d. h. Fahrer-Tageslizenz, Fahrer-Jahreslizenz oder Sportwartlizenz) automatisch.
Vereinssatzung des Rallye Supercup e. V.:
Die aktuelle Vereinssatzung des Rallye Supercup e. V. (RSC e. V.) sowie unsere gesamten Mitglieds- und Lizenzbestimmungen finden Sie hier in unserer RSC-Motorsportordnung (MSpO) zum Downloaden und Durchlesen.
So werden Sie Mitglied bei uns im RSC e. V.:
Einfach den folgenden Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und uns zu senden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Alle Fragen zu einer Mitgliedschaft bei uns klären wir gerne im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, melden Sie sich doch einfach bei uns.
Übrigens: Wer als Fahrer oder Beifahrer bei einer Veranstaltung des RSC e. V. genannt hat, kann diesen Mitgliedsantrag auch noch ganz bequem bei dieser Veranstaltung ausfüllen und unterschreiben. Alle erforderlichen Tageslizenzanträge liegen darüber hinaus immer bereits vorausgefüllt bei den jeweiligen Veranstaltungen des RSC e. V. zum Unterschreiben für die betroffenen Teilnehmer aus.
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.
Bitte beachten:
Die Teilnahme als Fahrer oder Beifahrer bei einer Veranstaltung des RSC e. V. ist nur mit einer Mitgliedschaft beim RSC e. V. möglich. Diese Mitgliedschaft bieten jedoch vielerlei Vorteile und ein umfangreiches Versicherungspaket. Gleiches gilt auch für die offiziellen Sportwarte, die in der Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters aufgeführt sind. Es gelten dabei die Mitglieds- und Lizenzbestimmungen sowie die Versicherungssummen des RSC e. V. gemäß MSpO.
Der RSC e. V. ist selbst Mitglied folgender Sportdachverbände:
a) Amateur-Motorsport-Bund Bayern e.V. (AMBB)
c) Deutscher Olympischer Sportbund e.V. (DOSB)
Alle Mitglieder des RSC e. V. genießen damit sämtliche Rechte und Vorteile einer Mitgliedschaft in den o. g. Sportdachverbänden, aber haben natürlich auch alle Pflichten, die sich daraus für die Mitglieder des RSC e. V. ergeben.
Wir schreiben keinen KFP oder ähnliches vor.
Wir schreiben auch keine zusätzliche Stützstrebe an der A-Säulen verpflichtend vor, empfehlen sie aber dringend.
Neben den normalen Diesel- und Ottokraftstoffen sind auch Bioethanol E85 und Kraftstoffe mit einer Homologation durch die FIA sowie außerdem Raps- und Pflanzenölkraftstoffe im RSC e. V. für nahezu alle Wettbewerbsfahrzeuge zugelassen. Selbiges gilt auch für Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe sowie Erd- und Flüssiggase.
Das vollständige und ausführliche technische Reglement finden Sie in unserer Motorsportordnung (MSpO).
Luftmengenbegrenzer für Wettbewerbsfahrzeuge mit Turbomotor:
Wertungsgruppen E-PC und S-PC: kein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben
Wertungsgruppe PC: maximal 33 mm Innendurchmesser (Ottomotor)
Wertungsgruppe TC: maximal 34 mm Innendurchmesser (Ottomotor)
Wertungsgruppe R-SC: gemäß Anhang J zum ISG der FIA bzw. RSC-BoP (Balance of Performance)
Folgende Wettbewerbsfahrzeuge aus den aktuellen Gruppen der FIA, des NAVC und des DMSB sind bei unseren Veranstaltungen gemäß der Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO) startberechtigt:
Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der NAVC-Gruppe 1 starten in der RSC-Gruppe S-PC,
Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der NAVC-Gruppe 2 starten in der RSC-Gruppe PC oder TC - je nach Grad der Verbesserung, außerdem ist für Turbofahrzeuge ein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben - siehe oben,
Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der NAVC-Gruppe 3 starten in der RSC-Gruppe PC oder TC - je nach Grad der Verbesserung, außerdem ist für Turbofahrzeuge ein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben - siehe oben,
DMSB-Fahrzeuggruppen:
Prototypentourenwagen:
Prototypentourenwagen der RSC-Gruppe Super R4 (z. B. Dytko-Fahrzeuge) starten in der Wertungsgruppe TC.
Die Balance of Performance (BoP) des RSC e. V. sowie die besonderen technischen Bestimmungen des RSC-Rallye-Regelments (RSC-RR) gemäß RSC-MSpO für die jeweiligen Wettbewerbsfahrzeuge
Hinweis zu Fahrzeugen mit FIA-Homologation:
Fahrzeuge mit Zulassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind in allen Klassen und Gruppen des RSC e. V. ohne Einschränkungen startberechtigt.
Bitte unbedingt beachten: Alle Wettbewerbsfahrzeuge müssen vollumfänglich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVZO) oder den jeweiligen Bestimmungen des Landes der amtlichen Zulassung entsprechen, außerdem mit mindestens 2,5 Mio. € haftpflichtversichert und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein sowie eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. vergleichbare Untersuchung des Landes der amtlichen Zulassung nachweisen können, um bei den Veranstaltung des RSC e. V. teilnahmeberechtigt zu sein!
Motorsportveranstaltung im öffentlichen Straßengrund, d. h. auf öffentlichen Straßen bedürfen daher einer ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung durch die jeweilige Verwaltungsbehörde (i. d. R. der unteren Verkehrsbehörde des jeweiligen Landratsamtes des Landkreises, in dem sich der Start der betroffenen Veranstaltung befindet), um von diesem Verbot gemäß § 29 Abs. 2 StVO i. V. m. § 46 StVO befreit zu sein. Dieses Genehmigungsverfahren wird durch die bundesweit gültige allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) definiert und geregelt. Jeder Veranstalter benötigt neben der sportrechtlichen Genehmigung seines jeweiligen Dachverbandes (z. B. RSC e. V.) auch zwingend eine o. g. behördliche Ausnahmegenehmigung für seine Veranstaltung.
Jahreslizenzen werden im Sportjahr 2020 vom RSC e. V. nicht an die Teilnehmer (d. h. Fahrer und Beifahrer) ausgegeben.
Jede Fahrerlizenz ist gemäß den Vorschriften der RSC-Motorsportordnung (MSpO) für die jeweilige Veranstaltung, für der diese ausgestellt worden ist, weit über den gesetzlichen Vorgaben (siehe VwV-StVO zu § 29 Abs. 2 StVO) unfallversichert über den jeweiligen Veranstalter bzw. den RSC e. V. Selbiges gilt auch für die Sportwarte und Helfer sowie die Zuschauer unserer Veranstaltungen, die ebenfalls gemäß der MSpO und der VwV-StVO vom jeweiligen Veranstalter zu versichern sind.
Bitte unbedingt beachten:
Alle Lizenzinhaber von Fahrer- und/oder Sportwartlizenzen anderer Motorsportverbände aus dem In- und Ausland können selbstverständlich zusätzlich auch noch parallel dazu eine Lizenz des RSC e. V. erwerben und nutzen.
Der RSC e. V. erkennt jedoch die Qualifikationen und Ausbildung der Lizenzen anderer Motorsportverbände vollumfänglich bei der Ausstellung seiner eigenen Sportwart- und Fahrerlizenzen an.
Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Auskunft bereit.
Daher beraten wir Sie zu Themen des Verbraucherschutzes im Motorsport gerne und klären Sie über Ihre Rechte auf. Nutzen Sie einfach die unten stehende E-Mailadresse und unsere Telefonnummern, um unkompliziert und direkt Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen als Verbraucher selbstverständlich gerne bei Ihren Fragen, Problemen und Anliegen.
Unsere Leistungen und Angebote für Sie im Überblick:
Der RSC e.V. setzt sich mit seinen Fachleuten für Ihre Rechte als Verbraucher im Motorsport ein und zwar auch gegenüber Ministerien, Behörden und (Sport-) Verbänden sowie der Industrie, wenn erforderlich national wie international. Wir stellen dabei die Gleichbehandlung all dieser Institutionen in den Mittelpunkt unseres gesamten Wirkens wie unserer Arbeit. Wir stehen darüber hinaus mit verschiedenen öffentlichen Stellen in regelmäßigen Kontakt und Austausch zu verschiedenen Frage- und Problemstellungen mit Bezug zum Motorsport und arbeiten für die Interessen unserer Mitglieder wie aller Verbraucher im Motorsport mit diesen Stellen zusammen.
Wir sehen uns als unabhängiger und basisdemokratischer Motorsportclub, der für Ihre Rechte und die Rechte aller Motorsporttreibenden einsteht und kämpft.
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Straßenverkehrsrecht (StVO und VwV-StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungsrecht (StVZO) ein, beraten Sie in diesen Bereichen und klären Sie auf, z. B. bei der amtlichen Zulassung von Motorsportfahrzeugen.
Wir beraten und unterstützen Veranstalter und Veranstaltergemeinschaften im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren Ihrer Motorsportveranstaltungen.
Wir beraten und unterstützen Sie rechtlich und fachlich in Verfahren vor den Sportgerichten anderer Motorsportverbände und vor öffentlichen Gerichten.
Wir klären Sie auf und beraten Sie zum Thema Versicherungsschutz im Motorsport und für im Motorsport tätige Vereine.
Sie möchten über aktuelle Neuigkeiten im Verbraucherschutz in Bezug auf den Motorsport umgehend und persönlich informiert werden?
Gerne doch! - Tragen Sie sich doch einfach in unseren Verbraucherschutz-Newsletter ein, den auch alle Mitglieder unseres Vereins automatisch erhalten. Zur Registierung für diesen Newsletter senden Sie uns einfach bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen an:
verbraucher-rsc@web.de
Sie möchten sich auch selbst in Rechtsfragen in Bezug auf den Motorsport persönlich fort-, aus- und weiterbilden?
Gerne! - Nutzen Sie doch einfach unsere Bildungsangebote in unserer RSC-Rallye School, die auch allen Nichtmitgliedern unseres Vereins vollumfänglich offenstehen!
Mehr dazu erfahren Sie auch unter dem unten stehenden Button "RSC-Rallye School".
Was können Sie für uns tun?
Unterstützen Sie uns bei unseren Aufgaben und Tätigkeiten mit Ihrer Mitgliedschaft im RSC e.V.! Für schon 25,- € im Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen sogar nur 10,- € im Jahr, können Sie Mitglied bei uns werden. Mehr dazu erfahren Sie unter dem oben stehenden Button "Mitgliedschaft im RSC e.V."
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.
Teilen Sie uns Ihre verbraucherschutzrechtlichen Bedenken mit!
Sehen Sie Ihre Verbraucherrechte im Motorsport in Bezug auf das Straßenverkehrs- und/oder Straßenverkehrszulassungsrecht bedroht?
Sehen Sie Ihre Verbraucherrechte als Veranstalter, aktive Motorsportlerin oder aktiver Motorsportler durch andere Motorsportorganisationen und deren Maßnahmen, Regularien sowie Entscheidungen als gefährdet an oder werden dieser gar bereits verletzt?
Oder erleben Sie Fälle, in denen Ihr Verbraucherschutz und Ihre Rechte als Verbraucher durch Gesetzesverstöße, unlauteren Wettbewerb oder kartellrechtliche Missbräuche im Motorsport mit Füßen getreten werden?
Dann melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Und so erreichen Sie uns:
Patrick Mohr
1. Vorsitzender des RSC e. V.
Patrick Wawrzinek
Mitglied des Organisationskomitees des RSC
Unsere Geschäftsstelle erreichen Sie auch telefonisch unter:
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
Erreichbarkeit unserer Verbraucherberatung und unserer Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag 10.00 bis 20.00 Uhr
Anschrift unserer Verbraucherberatung und unserer Geschäftsstelle:
Rallye Supercup e.V. - RSC e.V.
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Unsere fachkundigen wie kompetenten Berater helfen Ihnen unkompliziert und gerne!
Mehr zum Thema Verbraucherschutz im Motorsport können Sie hier in unserer Verbraucherschutz-Infothek erfahren:
nationale Gesetze in Bezug auf Wettbewerbs- und Verbraucherrecht in der Bundesrepublik Deutschland:
Quelle aller o. g. Gesetzestexte: http://www.gesetze-im-internet.de
Amtsblatt der Europäischen Union C 326 vom 26.10.2012 – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Quelle aller o. g. Amtsblätter der EU: http://www.eur-lex.europa.eu
Quelle aller o. g. Unterlagen der EU: http://www.ec.europa.eu
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Gründen des Umwelt-, Natur- und auch Klimaschutzes sowie zur Schonung wichtiger Ressourcen und zur Vermeidung von Abfällen keinerlei gedruckte Informationsbroschüren o. ä. zur Verfügung stellen.
Außerdem halten wir es aus Sicht des Gesundheitsschutzes aufgrund der aktuell sehr ernsten Gesundheitslage, verursacht durch das neuartige Corona-Virus, für nicht verantwortbar und auch vertretbar, aktiv anderen Personen gedruckte Unterlagen auszuhändigen und/oder diese auf dem Postweg an interessierte Verbraucher zu versenden!
Daher nutzen wir bis auf Weiteres ausschließlich moderne und digitale Kommunikationswege zur allgemeinen Verbraucheraufklärung und zur Information der Verbraucher über unsere Angebote in der Verbraucherberatung.
Davon sind wir überzeugt und dafür setzen wir uns ein. In unserer Vereinssatzung haben wir es schon als Aufgabe unseres Rallye Supercup e. V. - RSC e.V. klar und deutlich formuliert, uns liegen Klima- und Umweltschutz am Herzen. Daher sind unsere gesamten Regularien auf eine möglichst große Nachhaltigkeit wie auch hohe Innovationsfähigkeit in unserem Sport ausgelegt.
Natürlich ist es im Motorsport so, wie es im normalen Straßenverkehr auch im Moment noch ist, Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor, betrieben von Otto- oder Dieselkraftstoff sind die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge. Doch bei uns im RSC e.V. sind die Weichen für eine Zukunft mit Alternativen zum Verbrennungsmotor längst gestellt, denn wir stehen für nachhaltig innovativen Breitensport und genauso haben wir unsere Motorsportordnung (MSpO) auch gestaltet.
- Wir sind der erste Motorsportverband in Deutschland gewesen, der ein Reglement für Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge erarbeitet und veröffentlicht hat.
- Alle Fahrzeuge, unabhängig vom Antriebskonzept oder der Antriebsart, starten gleichberechtigt nebeneinander und in einem offenen Wettbewerb untereinander.
- In allen unseren technischen Gruppen können synthetische und biologische Kraftstoffe wie Biodiesel, Bioerdgas (Biomethan) und Bioethanol E85 verwendet werden.
- Erdgas- und Flüssiggasantriebe sind in nahezu allen Fahrzeuggruppen zugelassen, gleiches gilt auch für alle erforderlichen Um- wie Nachrüstungen auf solche Gasantriebssysteme, die ebenfalls zulässig sind.
- Raps- und Pflanzenölkraftstoffe sind in nahezu allen Fahrzeugen zugelassen, alle erforderlichen Nach- und Umbauten hierfür erlaubt.
- Es gelten strikte Abgas- und Geräuchvorschriften für alle Fahrzeuge.
- Unser Sport findet rein auf öffentlichen und gewidmeten Straßen und Wegen statt.
- Unsere Veranstaltungen sind allesamt behördlich genehmigt, in diesen Verfahren werden die Belange von Umwelt- und Naturschutz ausdrücklich berücksichtigt.
- Unsere Veranstaltungen finden außerhalb der üblichen Nachtruhezeiten statt.
- Alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen über eine funktionierende Abgasreinigungsanlage verfügen.
- Unsere Regularien wie unsere Veröffentlichungen erscheinen nur in digitaler Form, jedoch nicht in gedruckter Form, um Ressourcen zu sparen und Abfälle zu vermeiden. Gleiches gilt übrigens auch für alle vereinsinternen Schreiben und Mitteilungen, diese werden nur digital versandt.
- Die Interessen der Industrie sind für uns unwichtig und der kommerzielle Erfolg steht für uns nicht an erster Stelle, sondern Nachhaltigkeit und Innovationen in unserem Sport. Da wir alle Amateur- und Breitensportler sind, lebt von uns niemand von diesem wunderbaren Sport, aber wir alle leben für ihn! Der Motorsport ist dabei rein unser Hobby und unsere schönste Nebensache der Welt zwischen Beruf und Familie.
Melden Sie sich doch einfach mal bei uns!
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Thema? - Dann melden Sie sich bitte bei uns. Gerne klären wir Ihre noch offenen Fragen zum Thema Klima- und Umweltschutz im Motorsport. Kritik und Anregungen stehen wir dabei ebenso offen gegenüber.
Unterstützen Sie uns bei unseren Aufgaben und Tätigkeiten!
Unterstützen Sie uns bei unseren Aufgaben und Tätigkeiten mit Ihrer Mitgliedschaft im RSC e.V.! Für schon 25,- € im Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen sogar nur 10,- € im Jahr, können Sie Mitglied bei uns werden. Mehr dazu erfahren Sie unter dem oben stehenden Button "Mitgliedschaft im RSC e.V."
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.
Unser Appell an Sie alle:
Wir bitten um Ihr Verständnis für unseren Sport und diejenigen, die ihn betreiben möchten.
Wir sind keine Raser auf öffentlichen Straßen - davon distanzieren wir uns vehement und deutlich - sondern Sportler, die auf für den öffentlichen Verkehr vorher penibel und temporär abgesperrten Strecken unter besonderen Genehmigungsauflagen und höchsten Sicherheitsbestimmungen für alle Beteiligte Ihren Sport ausüben möchten.
Wussten Sie schon, dass...
...unsere Sportgeräte, sprich unsere Wettbewerbsfahrzeuge, vollumfänglich für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und versichert sein müssen, wie Ihr Fahrzeug und jedes andere es auch sein muss?
...zur Absicherung unserer Veranstaltungen teilweise über 100 ehrenamtliche Helfer pro Wertungsprüfung zum Einsatz kommen, auch zur Sicherheit von unbeteiligten Dritten wie Wanderer, Radfahrer oder anderen Verkehrsteilnehmern?
...unsere Fahrer bei jedem Geschwindigkeitsverstoß gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) außerhalb der abgesperrten Wertungsprüfungen neben dem öffentlich-rechtlichen Bußgeld auch noch eine Bestrafung durch den jeweiligen Veranstalter bzw. den RSC e.V. erfahren bis hin zur Disqualifikation und einer langfristigen Sperre gegen diese Temposünder?
...der Motorsport vom Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) als nichtolympische Sportart vollumfänglich anerkannt und legitimiert ist?
...die Motorsportvereine viel für die Straßenverkehrserziehung unserer Kinder und Jugendlichen wie auch für die Sicherheit im Straßenverkehr tun durch Jugendkartangebote, Jugendarbeit oder dem Verteilen von Warnwesten zum Schulanfang?
Unser Angebot an Sie alle:
Motorsport kann also so viel mehr sein und ist auch so viel mehr, als Sie es vielleicht bisher noch dachten! Weit weg und frei von allen Klichees und Vorurteilen gegen ihn eröffnen sich schnell neue und überraschende Einblick und Perspektiven, wie bei so vielen anderen Dingen in unserem alltäglichen Leben doch auch!
Lernen Sie uns und unseren Sport doch einfach mal kennen, in dem Sie mit uns in Kontakt treten oder vielleicht sogar eine unserer Veranstaltungen besuchen. Lassen Sie sich dort von dem tollen Sport unserer Amateurfahrer, der friedlichen Stimmung der Zuschauer an den Strecken und dem herausragenden ehrenamtlichen Einsatz unserer Helfer anstecken und begeistern.
Bringen Sie sich mit Ihren Ideen und Vorschlägen bei uns ein, wir sind für alles offen, was uns, den Sport selbst und dem Ansehen unseres Sport wie der alternativer Antriebstechniken in der Öffentlichkeit gut tut.
In diesem Sinne, vielen Dank für Ihr Verständnis, auch im Namen unserer Mitglieder, Veranstalter und aktiven Sportlerinnen und Sportler!
Wir bilden auch über den berühmten Tellerrand hinaus und zudem verbandsunabhängig fort, aus und weiter. So organisieren wir nicht nur Schulungen mit rein sportlichen und/oder sportrechtlichen Inhalten auf der Grundlage unserer aktuellen Motorsportordnung (MSpO), sondern planen auch Seminare zu u. a. folgenden Themenbereichen: allgemeines deutsches Straßenverkehrsrecht, deutsches Straßenverkehrszulassungsrecht, Verbraucherrecht, Haftungs- und/oder Versicherungsrecht sowie Datenschutz, jeweils mit und ohne Bezug zum Motorsport.
Aufgrund der Beschränkungen und Verbote durch die weltweite Corona-Epidemie sind unsere Schulungs- und Seminarangebote wie auch unsere Fort-, Aus- und Weiterbildungskurse für 2020 vorerst ausgesetzt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und werden Sie hier zeitnah darüber informieren, sobald unsere Angebote wieder im gewohnten Umfang zur Verfügung stehen können.
Sportjahr 2019:
Bilder der 26. RSC-DIMARCON-Grabfeldrallye
Videos der 26. RSC-DIMARCON-Grabfeldrallye
Sportjahr 2018:
noch keine vorhanden
Vielen herzlichen Dank an alle Fotografen und Filmer für die tollen Aufnahmen.
RSC-Verbraucherschutz-Info 2020-02:
Pressemitteilung des EU-Gerichtes
27.10.2020
Offener Brief des RSC e. V. an den DMSB e. V.
Wir erhoffen uns, mit diesem "Offenen Brief" eine offene und angeregte Diskussion über unsere Anliegen innerhalb des DMSB e. V. und der gesamten Motorsportszene Deutschlands anstoßen zu können bzw. angestoßen zu haben. Zum Wohle unseres Sportes, unserer Verbände, deren Mitglieder wie Lizenznehmerinnen und Lizenznehmern und der vielen ehrenamtlich tätigen im deutschen Amateur-Motorsport streben wir eine Befriedigung der aktuellen Gesamtsituation an.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem folgenden "Offenen Brief" im Original:
Offener Brief an den DMSB e. V.
11.10.2020
DMSB scheitert vor Gericht mit Klage gegen den RSC e. V.
Eine im Sommer 2018 durch den Motorsportverband DMSB e. V. (Deutscher Motor Sport Bund e. V.) mit Sitz im hessischen Frankfurt am Main eingereichte Klage vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den im fränkischen Coburg sitzenden Amateur-Motorsportverband Rallye Supercup e. V. - RSC e. V. und dessen hinlänglich bekannte, sportlichen, organisatorischen und auch technischen Regularien ist am 07.10.2020 durch das Landgericht in Düsseldorf als unschlüssig und unbegründet in allen Punkten kostenpflichtig abgewiesen worden.
Dem vorliegenden Urteil voraus ging ein langwieriges Verfahren, das sich über rund zweieinhalb Jahre hinzog. Mit vielen, sehr umfangreichen Schriftsätzen, die nicht selten einige hundert Seiten umfassten, und mehreren Gerichts- und Verhandlungsterminen im Zeitraum April 2019 bis September 2020 wurde von beiden Seiten ein hoher Aufwand im Verfahren betrieben.
Nun wurde durch das Gericht mit dem bereits erwähnten Urteilsspruch entschieden, was der RSC e. V. als eigenständiger Motorsportverband tut und wie der RSC e. V. seine gesamten Regularien gestaltet bzw. gestaltet hat, widerspricht gültigem Recht nicht und die Reglements des RSC e. V. aus seiner Motorsportordnung (MSpO) dürfen somit weiterhin vollumfänglich zur Durchführung von Motorsportveranstaltungen verwendet werden. Demnach können der RSC e. V. und seine Mitglieder, egal ob als Sportwarte oder Sportfahrer, ihren Motorsport auch weiterhin uneingeschränkt innerhalb des RSC e. V. so durchführen wie bisher und dadurch unabhängig von anderen Verbänden frei gestalten. Dem DMSB e. V. sind dabei die Hände gebunden, denn er besitzt nach Meinung des Gerichtes keine rechtlich fundierte Grundlage, um dagegen vor einem öffentlichen Gericht vorgehen zu können. Damit kann man den RSC e. V. nun als komplett gleichgestellt zu anderen anerkannten Motorsportdachorganisationen in Deutschland außerhalb des Einflussbereiches des DMSB e. V. wie beispielsweise der Deutsche Amateur-Motorsport Kommission (DAM) des Deutschen NAVC e. V. betrachten.
Der Vorstand des RSC e. V. sieht sich durch das Urteil in seiner Arbeit sowie seiner bisherigen, rechtlichen Einschätzung und Bewertung der Gesamtsituation - auch und vor allem unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie dem nationalen und europäischen Recht - voll und ganz bestätigt. Die Klage des DMSB e. V. vor dem Landgericht Düsseldorf ging nun mit einer durchaus hocherfreulichen Entscheidung für den RSC e. V. zu Ende.
31.07.2020
Pressemitteilung des MSC Kindelbrück
03.06.2020
Pressemitteilung des AMC Bad Königshofen im Grabfeld
13.05.2020

1. Vorsitzender Patrick Mohr mit dem neuen Notfallrucksack der RRU
20.11.2019
Der Sport in Europa ist allgemein im Umbruch und Aufbruch. Laufend entwickeln sich neue Sportangebote, während bekannte und etablierte Sportarten und Verbände unter Druck geraten. Dies gilt insbesondere auch für den Motorsport.
Zu einem Meinungsaustausch trafen sich deshalb kürzlich Vertreter von Amateur- und Breitensportveranstaltern, -vereinen und -verbänden aus dem Bereich Motorsport in Biebergemünd bei Frankfurt. Es war das erste Treffen dieser Art überhaupt. Gesprochen wurde dabei vor allem über die europäischen Themen „lizenzfreier Sport“ im Allgemeinen und auch über das Thema Wettbewerbsrecht. Die Vereine und Verbände wollen intensiv im Dialog bleiben.
Vertreter folgender Verbände waren beim Treffen anwesend: Mario Eckhardt (1. Vorsitzender MSR), Friedhelm Schum (Sportleiter MSR), Bernd Menzel (Sportleiter AMC Bad Königshofen / RSC), Sebastian Bauten (1. Vorsitzender MCVE), Harald Weranek (1. Vorsitzender DAMCV), Stephan Scholz (2. Vorsitzender DAMCV), Roland Günster (1. Vorsitzender IGE e.V.), Elke Denzer-Frank (Kassenwart IGE e.V.), Rolf Nickolai (Fahrersprecher IGE e.V.), Hubert Stanka (1. Vorsitzender OAI e.V.), Ulrich Hanus (CEO Baboons); Nicht mit auf dem Foto sind: Daniel Gressler (1. Vorsitzender Sächsischer Offroad e.V.), Denis Günther (HardEnduro-Series) und Klaus Dietzel (Echt Endurocup)
Vereinsmitteilung 1-2020 vom 07.05.2020
Verbraucherschutz-Info 2020-02
Bekanntmachung:
Rallye Supercup e. V. - RSC e. V.
c/o Patrick Mohr
1. Vorsitzender des RSC e. V.
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Tel.: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Fax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
Mail: rallye-supercup@web.de
Kontakt zu unserer Verbraucherschutzberatung:
Um qualifizierte Aufklärung und Beratung im Verbraucherschutz zu erhalten, melden Sie sich bitte unter folgender E-Mailadresse bei unserer Verbraucherberatung. Wir treten danach umgehend mit Ihnen in Kontakt zur Klärung des weiteren Sachverhaltes:
verbraucher-rsc@web.de
Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle sowie unserer Verbraucherschutzberatung:
Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag 10.00 bis 20.00 Uhr
Anschrift unserer Geschäftsstelle sowie unserer Verbraucherschutzberatung:
Rallye Supercup e.V. - RSC e.V.
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Impressum:
Rallye Supercup e. V. (RSC e. V.)
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
E-Mail: rallye-supercup@web.de
Vertretungsberechtigt:
1. Vorsitzender:
Patrick Mohr c/o
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
E-Mail: rallye-supercup@web.de
2. Vorsitzender:
Alexander Boppert c/o
Am Kirchring 18
34582 Borken
Telefon: +49 (0) 66 30 / 9 18 44-90
Mobil: +49 (0) 15 78 / 8 39 73 97
E-Mail: boppert@stehr.com
Registergericht: Amtsgericht Coburg
Registernummer: VR 200517
Vereinssitz und Gerichtsstand: 96450 Coburg
Finanzamt Coburg, Steuernummer: 212/110/30590
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: N.N.
V.i.S.d § 55 Abs. 2 RStV: Alexander Boppert
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Rallye Supercup e. V. - RSC e. V.
vertreten durch Herrn Patrick Mohr
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
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Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
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II. Allgemeines zur Datenverarbeitung
1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nehmen wir dessen private und/oder dienstliche Adresse, sein Geburtsdatum, seine Bankverbindung, seine Telefon-, Mobil- und ggf. Telefaxnummern und seine E-Mail-Adresse auf. Diese Informationen werden in unserer Datenbank gespeichert und mit unseren EDV-Systemen verarbeitet. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung benutzt, zum Beispiel für den Versand von Einladungen zu (Vereins-) Veranstaltungen, die Kontaktaufnahme, Lizenzverwaltung oder Beitragsrechnungen. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Darüber hinaus gelten die Regularien des Vereins gemäß Motorsportordnung (MSpO) des Rallye Supercup e. V. und die Satzung des RSC e. V.
Die personenbezogenen Daten der Nutzer unseres Online-Angebots verarbeiten wir grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe und sonstige Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte nur dann, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben (Vereinszweck) erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass wir zur Abwicklung von Zahlungen Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergeben, und dass wir bei Veranstaltungsausschreibungen zum Zweck der Veranstaltungsorganisation Ihre Kontakt- und Anmeldedaten an unsere Vertragspartner weitergeben.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Vereins oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Der Verein macht besondere Ereignisse des Vereinslebens in besonderen Mitteilungen (z. B. Veranstaltungsberichte, Jahreszeitschrift, Internetseite) bekannt, insbesondere die Ergebnisse von Wahlen, Ehrungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern sowie von Feierlichkeiten und Ergebnissen von Vereinsveranstaltungen. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Verein einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wahlen und Ergebnissen von Vereinsveranstaltungen.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.
3. Datenlöschung und Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
(1) Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
(2) Das Betriebssystem des Nutzers
(3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers
(4) Die IP-Adresse des Nutzers
(5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs
(6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
(7) Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.
Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens 365 Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
IV. Verwendung von Cookies
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.
Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.
In den Cookies werden dabei folgende Daten gespeichert und übermittelt:
(1) Log-In / Session-Informationen
(2) Systemeinstellungen
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.
Für folgende Anwendungen benötigen wir Cookies:
(1) Online-Lizenzbeantragungssystem für Sportwart- und/oder Fahrerlizenzen
(2) Online-Einschreibungssystem für Teilnehmer und Veranstalter
(3) CMS-System
Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
4. Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.
V. Nutzung des Online-Lizenzbeantragungssystems für Sportwart- und/oder Fahrerlizenzen
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
In unserem Online-Lizenzbeantragungssystem bieten wir die Möglichkeit, sich unter Angabe personenbezogener Daten online zu registrieren, um Lizenzen des Vereins d. h. Fahrer- und oder Sportwartlizenzen, über das System zu beantragen und über den Verein zu beziehen. Die hierfür nötigen Daten werden auf Anforderung durch uns zentral eingetragen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur im satzungsgemäßen Umfang statt sowie um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Folgende Daten werden im Rahmen des Beantragungsprozesses erhoben:
a) Lizenzbeantragung von Sportwartlizenzen des RSC e. V.:
(1) Vorname und Nachname sowie Geburtsdatum des Antragsstellers
(2) E-Mail Adresse des Antragsstellers
(3) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort des Antragsstellers
(4) Telefonnummer, Mobilnummer, Faxnummer des Antragsstellers
(5) Bankdaten: IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber des Antragsstellers
(6) Lizenzdaten: Mitglieds- und Lizenznummer sowie ggf. andere bereits vorhandene Sportwart- und/oder Fahrerlizenzen anderer anerkannter Motorsportverbände aus dem In- und Ausland des Antragsstellers
(7) alle Daten des Antragsstellers, die von sportlicher bzw. sportrechtlicher Bedeutung sind, z. B. Qualifikations- und Ausbildungsnachweise jeglicher Art, die für die Beantragung der jeweiligen Lizenz(en) erforderlich wie zweckdienlich sind
b) Lizenzbeantragung von Fahrerlizenzen des RSC e. V.:
(1) Vorname und Nachname sowie Geburtsdatum des Antragsstellers
(2) E-Mail Adresse des Antragsstellers
(3) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort des Antragsstellers
(4) Telefonnummer, Mobilnummer, Faxnummer des Antragsstellers
(5) Bankdaten: IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber des Antragsstellers
(6) Lizenzdaten: Mitglieds- und Lizenznummer sowie ggf. andere bereits vorhandene Sportwart- und/oder Fahrerlizenzen anderer anerkannter Motorsportverbände aus dem In- und Ausland des Antragsstellers
(7) alle Daten des Antragsstellers, die von sportlicher bzw. sportrechtlicher Bedeutung sind, z. B. Nachweise zur gesundheitlichen Eignung, Nachweise zur Qualifikations- und Ausbildungsnachweise jeglicher Art, die für die Beantragung der jeweiligen Lizenz(en) erforderlich wie zweckdienlich sind
c) Nutzung der digitalen Lizenzen für Sportwarte und Fahrer des RSC e. V.:
(1) Die Lizenzen des RSC e. V. werden nur in digitaler Form vom Verein an die jeweiligen Antragssteller ausgestellt. Analoge Lizenzen gibt es daher nicht.
(2) Alle Lizenzen für Sportwarte und Fahrer bzw. Beifahrer sind beim Verein digital hinterlegt und durch geeignete technische Mittel und Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte vom Verein geschützt.
(3) Jeder Inhaber von digitalen Lizenzen des Vereins ist vom Verein angehalten, seine jeweiligen digitalen Lizenzen vertraulich zu behandeln und diese Lizenzen sicher wie auch geschützt vor dem unerlaubten Zugriff Dritter aufzubewahren.
(4) Im Falle einer Suspendierung des jeweiligen Lizenzinhabers wird die Nutzung seiner digitalen Lizenz vom Verein untersagt und für den Zeitraum dieser Suspendierung auch unterbunden.
(5) Eine digitale Lizenz ist nicht übertragbar.
(6) Nach Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit wird die digitale Lizenz aus dem System des Vereines entfernt und es kann nicht mehr auf sie zu gegriffen werden.
(7) Mit der Ausgabe der Lizenz werden zeitgleich auch Versicherungen durch den Verein für den betroffenen Lizenznehmer abgeschlossen, die eine Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an die Versicherungspartner des Vereins und deren Verarbeitung durch den Verein zwingend notwendig machen. Der Lizenznehmer stimmt dieser Verarbeitung und Weitergabe mit seinem Lizenzantrag jeweils ausdrücklich zu.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, da wir davon ausgehen, dass bei der Beantragung einer Sportwart- und/oder Fahrerlizenz des Vereins die Einwilligung des Antragsstellers vorliegt, die beantragte Lizenz bzw. die beantragten Lizenzen auch bei erfolgreicher Beantragung wie beantragt vom Verein erhalten zu wollen und anschließend auch entsprechend aktiv zu nutzen.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Eine gesonderte Registrierung des Anwenders ist für die Benutzung des Einschreibungssystems nicht zwingend erforderlich.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Organisation, Ausschreibung und Durchführung der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins. Hierzu werden gemäß der Regularien des Vereins gemäß MSpO und der Vereinssatzung diese Daten teilweise auch veröffentlicht, z. B. auf Terminübersichten, Nenn-, Starter- und/oder Ergebnislisten sowohl gedruckt wie auch digital.
Die personenbezogenen Daten werden auch zu Werbe- und Informationszwecken für die Veranstaltungen, Wertungsläufe, Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins sowie für den Verein selbst verwendet.
Die Bankdaten werden zur Einziehung der verlangten Lizenzgebühren verwendet.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Auch nach Ende des Lizenzvertrages zwischen dem Antragssteller und dem Verein oder bei einem vorzeitigen Lizenzentzug des Antragsstellers durch den Verein kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Lizenznehmers zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Darüber hinaus gelten die Regularien des Vereins gemäß MSpO und die Satzung des RSC e. V.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Da die Daten zur Organisation, Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung der Serien, Meisterschaften und Prädikate sowie der Veranstaltungen bzw. Wertungsläufe des Vereins erforderlich sind, ist eine vorzeitige Löschung oder Änderung Ihrer Daten nur möglich, soweit nicht Gründe der Veranstaltungsplanung oder Serien-, Meisterschafts- und Prädikatsorganisation sowie der Sportgerichtsbarkeit des Vereins entgegenstehen. Wenden Sie sich dafür bitte an den Administrator des Einschreibungssystems.
VI. Nutzung des Online-Einschreibungssystems für Teilnehmer und Veranstalter
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
In unserem Online-Einschreibungssystem bieten wir die Möglichkeit, sich unter Angabe personenbezogener Daten online zu registrieren, d. h. einzuschreiben in die Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins, um über das System unsere Serien, Prädikate und Meisterschaften zu organisieren, auszuschreiben und durchzuführen. Die hierfür nötigen Daten werden auf Anforderung durch uns zentral eingetragen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur im satzungsgemäßen Umfang statt sowie um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Folgende Daten werden im Rahmen des Einschreibungsprozesses erhoben:
a) Teilnehmereinschreibung:
(1) Vorname und Nachname sowie Geburtsdatum von Fahrer ggf. auch Beifahrer
(2) E-Mail Adresse von Fahrer ggf. auch Beifahrer
(3) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort von Fahrer ggf. auch Beifahrer
(4) Telefonnummer, Mobilnummer, Faxnummer von Fahrer ggf. auch Beifahrer
(5) Bankdaten: IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber des Teilnehmers
(6) Wettbewerbsfahrzeugdaten: technische Gruppe, technische Klasse, ggf. sämtliche Homologationsdaten der FIA, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugeigentümer (Name, Anschrift, Wohnort), Fahrgestellnummer, Hersteller, Modellbezeichnung, Tag und Jahr der amtlichen Erstzulassung, Art des Motors, Motorenhersteller, ggf. Motorkennbuchstaben, Motorleistung, Hubraum, Antriebssystem, Kraftstoffart, Homologationsnummern bzw. FIA-Prüfnorm und Homologationsdauer von Sitzen und Gurten, Art und Typ der Sicherheitszelle ggf. Homologationsnummer bzw. Zertifikatsnummer, Art der Tankanlage, Alter der Tankanlage für Sicherheitstankanlagen mit FIA-Zulassung, ggf. Typ und Homologationsnummer bzw. FIA-Prüfnorm der verwendeten Feuerlöschanlage
(7) Lizenzdaten: Mitglieds- und Lizenznummer des Teilnehmers
(8) alle Daten des Teilnehmers, die von sportlicher bzw. sportrechtlicher Bedeutung sind, z. B. Nachweise zur gesundheitlichen Eignung, Führerschein
b) Veranstalterprädikatsbewerbung:
(1) Name der Veranstaltung
(2) Veranstalter der Veranstaltung: Anschrift und ggf. Homepage
(3) Datum und Ort der Veranstaltung
(4) weitere Prädikate und Meisterschaften, die bei der jeweiligen Veranstaltung ausgeschrieben werden
(5) Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners der Veranstaltung: Name und Vorname, E-Mailadresse, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Telefonnummer
(6) Bankdaten der Veranstaltung: IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, da wir davon ausgehen, dass bei der Einschreibung in die Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins die Einwilligung des Teilnehmers bzw. Veranstalters vorliegt, in die Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins eingeschrieben zu werden.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Eine gesonderte Registrierung des Anwenders ist für die Benutzung des Einschreibungssystems nicht zwingend erforderlich.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Organisation, Ausschreibung und Durchführung der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins. Hierzu werden gemäß der Regularien des Vereins gemäß MSpO und der Vereinssatzung diese Daten teilweise auch veröffentlicht, z. B. auf Terminübersichten, Nenn-, Starter- und/oder Ergebnislisten sowohl gedruckt wie auch digital.
Die personenbezogenen Daten werden auch zu Werbe- und Informationszwecken für die Veranstaltungen, Wertungsläufe, Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins sowie für den Verein selbst verwendet.
Die Bankdaten werden zur Einziehung der verlangten Einschreibungs- und Prädikatsgebühren verwendet.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Auch nach Abschluss der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Teilnehmers bzw. der Veranstaltung zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Darüber hinaus gelten die Regularien des Vereins gemäß MSpO und die Satzung des RSC e. V.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Da die Daten zur Organisation, Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung der Serien, Meisterschaften und Prädikate sowie der Veranstaltungen bzw. Wertungsläufe des Vereins erforderlich sind, ist eine vorzeitige Löschung oder Änderung Ihrer Daten nur möglich, soweit nicht Gründe der Veranstaltungsplanung oder Serien-, Meisterschafts- und Prädikatsorganisation sowie der Sportgerichtsbarkeit des Vereins entgegenstehen. Wenden Sie sich dafür bitte an den Administrator des Einschreibungssystems.
VII. E-Mail-Kontakt
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Eine Kontaktaufnahme ist über die bereitgestellten E-Mail-Adressen möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Kontaktaufnahme per E-Mail dient der Bearbeitung der Kontaktaufnahme und dem erforderlichen berechtigten Interesse an der Verarbeitung der Daten.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und nicht mehr für eine spätere Wiederaufnahme nachvollzogen werden muss.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
VIII. Newsletter-Service
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Eine Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins ist ausschließlich über die bereitgestellten E-Mail-Adressen möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers - soweit sie für die Newsletter-Service des Vereins benötigt werden - vom Verein gespeichert und verarbeitet.
Mit der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins sind Name und ggf. auch Vorname sowie die E-Mailadresse des Anmeldenden anzugeben und werden - wie bereits erwähnt - zu diesem Zwecke auch vom Verein gespeichert und verarbeitet.
Zudem sind widerruflich alle Mitglieder des Vereins automatisch im E-Mailverteiler des Newsletter-Services des Vereins eingetragen.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung und Versendungen der Konversationen im Zusammenhang mit dem Newsletter-Service des Vereins verwendet.
Der Newsletter-Service ist für alle angemeldeten bzw. registrierten Personen kostenfrei. Seine Versendung erfolgt dabei in unregelmäßigen Abständen.
Die Versendung des Newsletter-Service des Vereins erfolgt zudem in einem geheimen E-Mailverteiler, so dass niemand die weiteren Personen nachvollziehen kann, die diese E-Mail mit Newsletter ebenfalls gleichzeitig erhalten haben.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, sind Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO, da wir davon ausgehen, dass bei der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins die Einwilligung des Anmeldenden vorliegt, in den E-Mailverteiler des Newsletter-Service des Vereins auch angetragen bzw. angemeldet bzw. registriert zu werden und anschließend auch entsprechende Informationen und Mitteilungen des Vereins an die angegebene E-Mailadresse in elektronischer Form zu erhalten.
Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins dient neben der Bearbeitung der Kontaktaufnahme auch der Versendung des Newsletter-Service des Vereins zur Information wie Aufklärung der jeweils angemeldeten bzw. registrierten Person über aktuelle Entwicklungen, Neuigkeiten und Ereignisse zu den Themen Sport, Verbraucherschutz / Verbraucherberatung und den Vereinsveranstaltungen des Vereins sowie dem erforderlichen berechtigten Interesse an der Verarbeitung der Daten.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die im Zuge der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins per E-Mail übersandt und gespeichert wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Person die Konversation über den Newsletter-Service des Vereins beendet möchte. Beendet ist die Konversation dann, wenn die betroffene Person ausdrücklich und schriftlich gegen über den Verein erklärt, zukünftig vom Verein nicht mehr über den Newsletter-Service des Vereins kontaktiert zu werden und damit aus dem E-Mailverteiler des Newsletter-Service des Vereins dauerhaft entfernt zu werden.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns zur Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation über den Newsletter-Service des Vereins nicht fortgeführt werden.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
IX. Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
1. Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
2. Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
4. Recht auf Löschung
a) Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
b) Information an Dritte
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
c) Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
5. Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
6. Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
7. Widerspruchsrecht
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Verein einer Veröffentlichung seiner Daten in den vereinseigenen Mitteilungen (z.B. Jahreszeitschrift, Internetseite) widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wahlen.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen, solange diese nicht Ihre Pflichten als Mitglied des Vereins berührt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
10. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Zuständige Aufsichtsbehörden:
I. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Homepage: http://www.lda.bayern.de/
Postanschrift:
Postfach 1349
91504 Ansbach
Adresse: