Willkommen auf der Internetpräsenz des Rallye Supercup e. V. - RSC e. V.
RSC e. V. - innovativ. unabhängig. nachhaltig. für dich.
Wir sind ein anerkannter Motorsportdachverband in Deutschland und vor allem im deutschen Automobilrallyesport im Bereich des Amateur- und Breitensports tätig. Wir setzen uns für die Belange des Motorsports und der vielen Amateur- und Breitensportler ein.
Folgend finden Sie aktuelle Mitteilungen und Rundschreiben des RSC e. V. sowie Informationen zu den aktuellen Veranstaltungen des RSC e.V. und seinen satzungsgemäßen Aufgaben:
Die Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO) für das Sportjahr 2023 finden Sie auf der Startseite sowie im Downloadcenter.
Der Rallye Supercup e. V. - RSC e. V. sieht sich als Vorreiter im Kampf für Verbraucherrechte und Verbraucherschutz im Motorsport. Wir beraten Sie und helfen Ihnen in diesen Bereichen gerne, melden Sie sich bitte mit Ihren Fragen, Anliegen und Problemstellungen bei uns!
Mehr Informationsunterlagen dazu finden Sie im Downloadcenter und unter der Rubrik Verbraucherschutz und Verbraucherberatung, dort stehen auch unsere Kontaktdaten.
RSC-Rallyes nun offen für Lizenznehmer aller Motorsportverbände!
Nach einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.11.2022 darf es der DMSB seinen Lizenznehmern aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr direkt und/oder indirekt verbieten, bei den Veranstaltungen des RSC e. V. teilzunehmen. Das gesamte Urteil können Sie hier in anonymisierter Form lesen: LINK
Mehr Informationen dazu finden Sie auch im Downloadcenter und unter der Rubrik Genehmigungen, Versicherungen und Lizenzen.
Werden Sie Mitglied bei uns im RSC e. V. schon ab 25,- € im Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen sogar nur ab 10,- € im Jahr!
RSC-Motorsportordnung (MSpO):
Wichtige Mitteilung für alle Lizenznehmer des DMSB bei Veranstaltungen des RSC e. V.:
Wir weisen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass Sie immer eine zusätzliche und separate RSC-Lizenz benötigen, um bei RSC-Veranstaltungen teilnehmen zu können. Dies hat sowohl versicherungsrechtliche als auch sportrechtliche Gründe. Mehr dazu finden Sie unten unter "Genehmigungen, Versicherungen und Lizenzen".
Die Entstehungsgeschichte des Rallye Supercup e. V. - RSC e. V.:
Wie aus einer ursprünglich rein als Motorsportmeisterschaft mit eigenen technischen Bestimmungen innerhalb des DMSB e. V. (Deutscher Motor Sport Bund e. V.), vollständig nach dessen Regularien geplanten und konzipierten DMSB-Rallyesportserie samt deren Trägerverein ein nun eigenständiger und unabhängiger Motorsportdachverband speziell für den Amateur- und Breitenmotorsport in Deutschland wurde, haben wir zum 5. Gründungsjubiläum unseres RSC e. V. für alle Interessierten in einem ausführlichen Bericht zusammengefasst.
Die gesamte Welt des RSC-Motorsports eröffnet sich Ihnen hier:
Die Termine des RSC e. V. für 2023:
28.01.2023 Jahreshauptversammlung des RSC e. V.
Mai 2023 1. Schulungstag der RSC-Rallye School in Sulzdorf a. d. L.
01.07.2023 28. RSC-Grabfeldrallye LINK
30.09.2023 1. RSC-Rallye Wildetaube LINK
24./25.02.2023 32. NAVC Rallye Zorn LINK
31.03./01.04.2023 19. NAVC Fürst Carl Rallye LINK
22./23.09.2023 5. NAVC Altmühlfranken-Rallye LINK
03./04.11.2023 40. NAVC Mossandl-Rallye LINK
Eine umfangreiche Übersicht weiterer Termine vieler nationaler wie internationaler Motorsportverbände finden Sie auch unter: www.rallye200-info.de
Es gibt KEINE bundesweite, gemeinsame Meisterschaft zwischen NAVC und RSC e. V. im Sportjahr 2022.
Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO)
Die Serien- bzw. Prädikatsläufe des RSC-Rallye Supercup Deutschland (RSC-Deutschland) im laufenden Jahr finden Sie oben unter dem Button "Termine" sowie auf der ersten Innenseite unserer RSC-Motorsportordnung (RSC-MSpO).
Teilnehmer können sich hier zum RSC-Rallye Supercup Deutschland (RSC-Deutschland) einschreiben:
Bitte per E-Mail formlos an: rallye-supercup@web.de
Bitte per E-Mail formlos an: rallye-supercup@web.de
(eine Online-Prädikatsbewerbung ist im Moment für die Veranstalter nicht möglich)
Die aktuellen Punktestände, d. h. Zwischen- und Endstände des RSC-Rallye Supercup Deutschland (RSC-Deutschland) finden Sie hier:
Ergebnisse der Veranstaltungen des RSC-Rallye Supercup Deutschland (RSC-Deutschland) bzw. der vom RSC e. V. sportrechtlich-genehmigten Veranstaltungen finden Sie hier:
Sportjahr 2022:
Ergebnis der 27. RSC-Janner Waagen-Grabfeldrallye
Sportjahr 2019:
Ergebnis der 26. RSC-DIMARCON-Grabfeldrallye
Sportjahr 2018:
Ergebnis der 25. RSC-DIMARCON-Grabfeldrallye
Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO) 2023
Übersicht - Vergleich der technischen RSC-Gruppen
Änderungen in der MSpO des RSC e. V. 2023
Bericht zum 5. Gründungsjubiläum des RSC e. V.
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.
Hier finden Sie die im Bereich des durch den RSC e. V. überwachten und organisierten Motorsports gültigen Regelungen, Vorschriften und Prüfstandards des Weltmotorsportverbandes FIA:
International Sporting Code der FIA (Internationales Sportgesetz - ISG) samt der Anhänge (Appendix) dazu
Vorschriften der FIA für historische Wettbewerbsfahrzeuge (Anhang K)
Technische Prüfstandards und Prüfnormen der FIA
Technisches Listen der FIA gemäß Prüfnormen
Bitte beachten Sie, dass die o. g. Dokumente der FIA meist nur auf englischer und/oder französischer Sprache veröffentlicht werden. Im Internet sind zwar an verschiedenen Stellen auch Übersetzungen dieser Regularien ins Deutsche zu finden, jedoch ist nur der Orignaltext veröffentlicht durch die FIA im Bereich des RSC e. V. maßgebend.
Wichtige Mitteilung für DMSB-Lizenznehmer bei RSC-Veranstaltungen
Und hier finden Sie das Urteil des OLG Frankfurt am Main dazu
Quelle aller o. g. Gesetzestexte: http://www.gesetze-im-internet.de
Amtsblatt der Europäischen Union C224 vom 16.09.2006 – Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2006 — David Meca-Medina, Igor Majcen/Koommission der Europäischen Gemeinschaften, Republik Finnland
Amtsblatt der Europäischen Union C209 vom 15.08.2008 – Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 1. Juli 2008 (Vorabentscheidungsersuchen des Dioikitiko Efeteio Athinon — Griechenland) — Motosykletistiki Omospondia Ellados NPID (MOTOE)/Elliniko Dimosio
Amtsblatt der Europäischen Union L110 vom 01.05.2009 – Richtlinie des EU-Parlamentes über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen
Quelle aller o. g. Amtsblätter der EU: http://www.eur-lex.europa.eu
Quelle aller o. g. Unterlagen der EU: http://www.ec.europa.eu
Liebe Motorsporttreibende,
liebe Veranstalter,
sehr geehrte Damen und Herren,
getreu unserem Vereins-/Verbandsslogan "RSC e. V. - innovativ. unabhängig. nachhaltig. für dich." heißen wir Sie, heißen wir dich ganz herzlich Willkommen auf unserer Homepage.
Wir - der Rallye Supercup e. V. - sind ein Zusammenschluss von motorsportbegeisterten Ehrenamtlern, die den Rallyesport in all seinen Facetten lieben und daher fördern wie für die Zukunft dauerhaft erhalten als auch innovativ gestalten möchten.
Wir orientieren uns dabei natürlich sehr stark bei der Ausübung unseres Sportes an sämtliche moderne und aktuelle Standards, Richtlinien und Normen die vom Weltmotorsportverband FIA (Fédération Internationale de l’Automobile) herausgegeben, gepflegt und veröffentlicht werden. Für die persönliche Schutzausrüstung der Fahrer und Beifahrer, für die Sicherheitsausstattung der Wettbewerbsfahrzeuge und bei der Streckensicherung unserer Veranstaltungen sind sie für uns maßgebend. Darüber hinaus sind natürlich auch alle gesetzlichen Vorgaben wie die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) der Bundesrepublik Deutschland samt der dazugehörigen Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (VwV-StVO), die deutsche Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) oder die ECE-Regelungen der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) für uns wie unsere Veranstalter verpflichtend und maßgebend.
Unter der Einbeziehung von Tradition - nennen wir hier exemplarisch die guten, alten FIA-Gruppen 1 bis 4 oder die etwas neueren FIA-Gruppen N, A sowie B samt all deren Fahrzeuge - auf der einen und Moderne - nennen wir hier die Stichwörter Elektroantrieb und alternative Kraftstoffe - auf der anderen Seite werden wir den Motorsport der nächsten Jahre und Jahrzehnte für Aktive, Funktionäre, Fans und Veranstalter frei und unabhängig gestalten. Beides brauchen wir nämlich untrennbar für ein erfolgreiches und dauerhaftes Fortbestehen unseres Sportes.
Wir sind ein in der Europäischen Union (EU) sitzender, gemeinnützig-anerkannter Verein mit Mitgliedern aus mehreren Staaten der Europäischen Union, der seine (Sport-) Angebote auf dem Gebiet der gesamten Bundesrepublik Deutschland anbietet und sich dort ehrenamtlich engagiert. Gerne bieten wir unser Reglementpaket auch Veranstaltern außerhalb Deutschlands an.
Wir fühlen uns als echte Europäer und Demokraten, weshalb wir die EU und ihre Werte achten und für diese auch eintreten, wo immer es erforderlich wird. Gleiches gilt natürlich auch uneingeschränkt und jederzeit für die Rechtsstaatlichkeit und demokratische Grundordnung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Wir und unsere (Sport-) Angebote stehen allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern aus allen Staaten der EU wie auch allen anderen Interessierten offen und uneingeschränkt zur Verfügung. Wir freuen uns bereits jetzt, viele davon bei uns im Verein als Mitglieder willkommen heißen zu können. Wir sehen uns daher auch in erster Linie an das europäische Recht und die Rechtsprechung der Europäischen Kommission sowie die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichte (EuG und EuGH) gebunden und erkennen diese für all unsere Tätigkeiten als verbindlich und maßgebend an.
Wir stehen für Weltoffenheit, Toleranz sowie Transparenz und legen diese Werte als größten Maßstab unseres gesamten Tun und Handels an.
Wir stehen für die Gleichbehandlung aller im Motorsport. So sind wir auch stets neutral gegenüber allen Fahrzeug-, Motorsportzubehör- und Fahrzeugzubehörherstellern sowie allen anderen Unternehmen und Institutionen, die sich im Bereich des Motorsports engagieren, aus dem In- und Ausland. Wir stellen die Gleichbehandlung aller Mitbewerber in diesen Bereichen über die Eigeninteressen dieser.
Wir sind politisch, konfessionell sowie rassisch neutral und stehen für die Gleichbehandlung aller Geschlechter im Sport und auch darüber hinaus.
Wir sind der Meinung, NUR gemeinsam sind wir stark und können für unseren Sport etwas erreichen. Dafür kämpfen und daran arbeiten wir jeden Tag.
Wir wollen gerade deshalb unseren Sport mit Freude und Freunden ausüben und das in einem angenehmen wie kameradschaftlichen Umfeld für Fahrer, Veranstalter, Helfer und Fans.
Wir wollen mehr Innovation und Nachhaltigkeit für unseren Sport.
Wir wollen kein Diktat von oben, sondern - wie es in einer Demokratie überall üblich sein sollte - Mitsprache und Transparenz vor allem für die Basis.
All das fanden wir zu unserem großen Bedauern leider nicht mehr oder nur noch immer seltener in den Jahren vor unserer Gründung bei dem großen Motorsportverband aus dem hessischen Frankfurt am Main, der bis dahin unsere Heimat gewesen war. In diesem Verband hatten wir uns auch davor lange sehr wohl und gut aufgehoben gefühlt, weswegen wir uns dort auch stark engagierten für unseren Sport. Doch gegen Ende erlangten wir aber zunehmend den Eindruck und die Gewissheit in diesem Verband, so wie wir unseren Sport ausüben wollen und auch als Breiten- und Amateursportlern nur können, nicht (mehr) willkommen zu sein.
Und so investierten wir über zwei Jahre sehr viel Arbeit in unsere gemeinsame Sache. Nur so konnten wir erfolgreich eine solche Mammutaufgabe meistern. Tausende Stunden Arbeit lagen im Februar 2018 hinter uns allen. Dann war es soweit – unser Rallye Supercup e. V. konnte als eigenständiger und unabhängiger Motorsportverband gegründet werden. Unsere Verbandsarbeit somit beginnen.
Wir haben uns diesen Schritt übrigens sehr gut und auch lange überlegt. Sehen aber aufgrund der momentanen Situation im Deutschen Rallyesport keine Alternative dazu. Unsere Versuche, den großen Verband endlich zu liberalisieren und basisnäher zu gestalten, sind bereits vorher alle über Jahre hinweg kläglich gescheitert. Unser Wünsche und Sorgen, wie auch unsere Interessen und Ideen fanden im großen Verband keine Fürsprecher oder gingen einfach ungeachtet unter. Oft wurden unsere gut gemeinten Bemühungen nicht gehört und ignoriert. Oder wenn sie denn mal wahrgenommen wurden, oftmals nicht in unserem Sinne umgesetzt, was für uns meist zu neuen Problemen führte. Wir bedauern das sehr, aber leider waren uns die Hände gebunden und mussten daher tatenlos zusehen, wie es in unserem Sport stetig bergab ging.
An unserer Gründungsversammlung am 9. Februar 2018 haben wir vor allem aus diesen Gründen den neuen Verband ins Leben gerufen. Die 19 Gründungsmitglieder gaben ihm dort den Namen Rallye Supercup e. V.
Die ausführliche Entstehungsgeschichte unseres Rallye Supercup e. V. mit dem langen Weg hin zum eigenständigen Verband und all dem, was auf diesem Weg passierte und was uns letztendlich dazu veranlasste, diesen Schritt zu gehen, finden Sie hier ausführlich berichtet zum Downloaden und Nachlesen.
Wir möchten mit unserem neuen Verband nun die große Chance nutzen, wieder vieles im Rallyesport in Deutschland in die richtigen Bahnen zu lenken. Den Sport an der Basis und für die Basis ausrichten. Beides vermissten wir bisher und zunehmend schmerzlich bei dem bereits erwähnten großen Verband.
Wir möchten aber nicht als ein Verband im konventionellen Sinne, sondern mehr als Verein und einfacher Motorsportclub mit eigenem Reglement wahrgenommen werden, der offen für alle Motorsporttreibenden und deren Ideen ist, vollkommen unabhängig von deren Herkunft, sportlicher Prägung oder Geldbeutel.
Wir möchten für Veranstalter und Fahrer bezahlbaren und attraktiven Rallyesport bieten und dazu alle Fahrzeuge getreu dem Motto „vom WRC bis zum Gruppe G“ dabei haben und vollständig integrieren.
Wir möchten volle Wertungsklassen und ein Höchstmaß an Sicherheit an den Strecken wie auch in den Wettbewerbsfahrzeugen erreichen. Dabei gelten für uns in allen Bereichen international gültige Standards, die wir vor allem bei der Streckensicherung im Vergleich dazu noch umfassender vorgeschrieben haben.
Wir wollen die zwingend erforderlichen Erneuerungen unserer Sports angehen, ausarbeiten und umsetzen, dabei aber auch nicht mit der Tradition und der Vergangenheit brechen, sondern Neu und Alt gemeinsam nebeneinander liberal leben und bestehen lassen.
Wir wollen junge Menschen aller Geschlechter für unseren Sport begeistern, nichts braucht der Rallyesport wichtiger und dringender als Nachwuchs bei den aktiven Fahrern und Beifahrern aber vor allem bei den Sportwarten. Hier sehen wir den größten Handlungsbedarf.
Wir wollen die Akzeptanz in unserer Gesellschaft für den Motorsport fördern, in einem sicherlich nicht einfacher werdenden Umfeld.
Wir wollen den Motorsport noch klimaneutraler und noch verträglicher für die Umwelt gestalten sowie die Verwendung von regenerativen und alternativen Antriebskonzepten wie Kraftstoffen ausweiten, um ihre gesellschaftliche Akzeptanz weiter zu fördern für eine dauerhafte und erfolgreiche Zukunft unseres Sportes.
Wir wollen die Rechte aller Motorsporttreibenden und Veranstalter als Verbraucher schützen und für diese Rechte eintreten sowie diese Personen und Vereine kompetent verbraucherschutzrechtlich aufklären und beraten. Diese Tätigkeiten bieten wir dabei übrigens natürlich auch allen Personen an, die (noch) nicht Mitglied unseres Rallye Supercup e. V. sind.
Und wir wollen alles zusammen mit Ihnen allen, ob Fahrer, Veranstalter oder Funktionär erreichen. Nicht gegen Sie, sondern in einem offenen, transparenten und ehrlichen Schulterschluss und Meinungsaustausch mit unseren Mitgliedern.
Ein basisdemokratischer Verein ist unser RSC e. V. daher geworden und das soll er auch bleiben. „Demos“ kommt bekanntlich aus dem Griechischen und bedeutet übersetzt so viel wie (Staats‐)Volk. Und so geht auch bei uns alle Macht vom „Volk“ aus, in diesem Falle von unseren Mitgliedern.
In diesem Zusammenhang laden wir alle ganz herzlich dazu ein, auch ordentliches Mitglied unseres Vereins zu werden und uns damit zu unterstützen. Für nur 25,- € im Jahr, Mitglieder bis 18 Jahren zahlen gar nur 10,- € pro Jahr, können Sie bereits als Mitglied die Geschicke und den Weg unseres Vereins mitbestimmen.
Um unsere gesamten Sportangebote, wie die organisatorischen, sportlichen und technischen Regularien, Bestimmungen und Ordnungen sowie die Satzung unseres Vereins einer breiten Öffentlichkeit bekanntzugeben und damit für die Motorsportler nutzbar zu machen, bringen wir jährlich in digitaler Form unsere RSC-Motorsportordnung (kurz: MSpO) heraus. Diese wird dabei von den satzungsgemäßen Gremien unseres Vereins erarbeitet und muss danach - unserem basisdemokratischen Grundgedanken zum Vorbild - von unseren Mitgliedern zunächst ausdrücklich und mehrheitlich genehmigt worden sein, bevor wir sie dann hier auf unserer Homepage veröffentlichen werden.
Wir erhoffen uns, genau wie wir alle bereits existierenden Motorsportverbände in Deutschland vollumfänglich anerkennen, dass auch diese unseren RSC e. V. vollumfänglich neben sich anerkennen. Vor allem unser Mitbewerber aus Frankfurt am Main, der Deutsche Motor Sport Bund e. V. (DMSB), hatte damit anfänglich seine großen Schwierigkeiten. Jedoch sind auch ihm inzwischen seit einem Urteil des OLG Frankfurt am Main vom 15.11.2022 uns gegenüber die Hände gebunden, eine ausführliche Mitteilung dazu finden Sie hier.
Wir erhoffen uns ein freundschaftliches, offenes und vertrauensvolles Miteinander mit allen Motorsportorganisationen zum Wohle unseres Sports und zur erfolgreichen Gestaltung der Zukunft des Motorsports in Deutschland. Wir stehen gerne als ein solcher Partner diesen allen loyal und verlässlich zur Seite.
Wir erhoffen uns eine ungehinderte und freie Durchgängigkeit zwischen all diesen Verbänden für alle Fahrer, Sportwarte und Veranstalter in unserem Land.
Mit dem Deutschen NAVC (Deutscher Automobil- und Verkehrs-Club e. V.) pflegen wir bereits eine intensive Zusammenarbeit für den Breiten- und Amateurmotorsport und konnten zusammen den Amateur Motorsport-Bund Bayern e. V. (AMBB) ins Leben rufen und als Anschlussorganisation in den Bayerischen Landes-Sportverband (BLSV) integrieren. Anerkanntes Mitglied der deutschen Sportfamilie unter dem Dach des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) sind wir unabhängig davon ebenfalls bereits geworden. Als Verein sind wir somit voll in die deutsche Sportfamilie und den organisierten Sport integriert, was auch unseren einzelnen Mitgliedern zu Gute kommt.
An alle aktiven Fahrer und Beifahrer, Funktionäre und Veranstalter appellieren wir, nehmen Sie sich die Zeit und lesen Sie sich unsere Regelwerke aufmerksam durch. Wir sind überzeugt, Sie werden schnell feststellen, wie gut und funktionell diese geworden sind. So haben wir auch separate und innovative Regularien für Demonstrationsfahrten außerhalb des sportlichen Wettbewerbs und für den Gleichmäßigkeitsrallyesport erarbeitet. Vor allem auf unsere RSC-Juniorrallye bauen wir fest in Bezug auf die Zukunft unseres Sportes, technisch sehr einfache Autos, mit günstiger Technik und überschaubarer Motorleistung - wir sind davon überzeugt, so erreichen und begeistern wir junge Menschen für den Einstieg in den Rallyesport!
Wir glauben, dass wir mit unserem gesamten Konzept für jeden aktiven Fahrer die richtige Fahrzeuggruppe und das richtige Regularium im Repertoire haben. Wir bauen daher fest auf Ihre Unterstützung und Teilnahme an unseren Veranstaltungen.
Für Fragen rund um unseren Verein und unsere Regularien stehen wir natürlich jederzeit gerne in persönlichen Gesprächen zur Verfügung. Unsere Kontaktdaten finden Sie ganz bequem auf dieser Homepage.
Zudem haben wir einen "RSC-Kummer- und Infokasten" eingerichtet. Sie erreichen diesen unter dein-rsc@web.de. Hier können Sie uns Ihre Fragen zu unseren Regularien und unseren Veranstaltungen mitteilen, sich melden, wenn Sie als Aktiver oder Veranstalter Interesse am RSC e. V. besitzen, oder uns auch offen sagen, wenn Ihnen etwas bei uns nicht gefällt oder Sie Probleme oder Streit mit anderen Teilnehmern und/oder Veranstaltern und/oder Offiziellen des RSC e. V. haben. Von einer fachlichen Auskunft bis hin zu einer Mediation zur Konfliktbewältigung bieten wir Ihnen sehr gerne unsere Hilfe an. Melden Sie sich einfach bei uns.
Darüber hinaus möchten wir Sie auch ermuntern, sich aktiv in die Gestaltung und Entwicklung unserer gesamten Reglements zu beteiligen oder sich als aktiver Fahrer/Beifahrer, Funktionär oder Veranstalter im RSC e. V. zu engagieren. Hierfür haben wir extra das "RSC-Mach-Mit-Postfach" eingerichtet. Unter machmit-rsc@web.de können Sie uns Ihre Ideen und Vorschläge mitteilen, Ihr Interesse an einer Mitarbeit in unserem Verband bekunden oder uns natürlich auch darüber informieren, wenn Sie Fehler oder Widersprüche in unseren bereits bestehenden Reglements entdeckt haben. Wir freuen uns über jede Nachricht an uns.
Wir bedanken uns bei allen, die mit viel Energie, Engagement und Zeit bei der Verwirklichung unseres Rallye Supercup e. V. mitgeholfen, uns unterstützt und beraten haben. Ohne euch alle wäre dieser Schritt niemals zu verwirklichen gewesen.
Wir danken natürlich auch den Veranstaltern unserer RSC-Rallyes, wie dem AMC Bad Königshofen i. Grabfeld und dem MC Wildetaube-Langenwetzendorf, verbunden mit der herzlichen Einladung an alle, zu diesen Veranstaltungen unseres Vereins, wie der Grabfeldrallye in und rund um Sulzdorf an der Lederhecke im Norden von Bayern wie auch der Rallye Wildetaube in und rund um Langenwetzendorf-Thüringen unweit von Sachsen, zu kommen und an diesen aktiv teilzunehmen.
Natürlich sind auch alle Motorsportbegeisterte ganz herzlich Willkommen, die umfangreichen Schulungsangebote unserer RSC-Rallye School zu nutzen. Für Fahrer und Beifahrer wie Sportwarte bieten wir dort eine ganze Menge, auch über den berühmten Tellerrand hinaus.
Wir wünschen allen eine schöne, erfolgreiche und unfallfreie Saison und freuen uns auf eine vertrauensvolle und langjährige Zusammenarbeit zum Wohle unseres so geliebten Rallyesports.
Mit motorsportlichen Grüßen
Patrick Mohr
1. Vorsitzender des Rallye Supercup e. V.
Sportwarte zahlen für ihren Sportwartlizenzen eine Lizenzgebühr von 0,- € (!) pro Jahr - also nichts, denn schließlich sind sie für uns und die Teilnehmer unserer Veranstaltungen da.
Alle Mitglieder des Rallye Supercup e. V. - und zwar völlig unabhängig davon, ob sie auch eine Fahrer- und/oder Sportwartlizenz des RSC e. V. besitzen oder nicht - sind über den RSC e. V. bestens und umfangreich versichert, z. B. durch eine Unfallversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Sportunfall- und Vereinsversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen unserer namhaften Versicherungspartner.
Für alle offiziellen Sportwarte und Funktionäre, die im Einsatz sind bei unseren Veranstaltungen, haben wir darüber hinaus noch weitere umfangreiche Versicherungen abgeschlossen, die weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben liegen und unserer Meinung nach im Schadensfall die bestmögliche Absicherung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bieten.
Wir beraten und klären unsere Mitglieder in verbraucherrechtlichen Frage- und Problemstellungen mit Bezug auf den Motorsport auf und treten darüber hinaus für Ihre Rechte als Verbraucher im Motorsport ein.
Wichtige Mitteilung für DMSB-Lizenznehmer bei RSC-Veranstaltungen
Wir unterscheiden laut Vereinssatzung zwischen 3 verschiedenen Arten der Mitgliedschaft bei uns:
1. passives Mitglied
Passives Mitglied kann jeder unabhängig von seinem Alter werden.
Die Mitgliedschaft kostet 25,- € Jahresbeitrag, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen sogar nur 10,- € Jahresbeitrag.
2. aktives Mitglied
Aktives Mitglied, also Fahrer, Beifahrer oder Sportwart, kann jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Sportwarte müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Die Mitgliedschaft kostet 25,- € Jahresbeitrag, Jugendliche zahlen nur 10,- € Jahresbeitrag, plus die jeweils anfallenden Lizenzgebühren für die beantragte(n) RSC-Lizenz(en).
3. Lizenzmitglied
Lizenzmitglied, also Fahrer, Beifahrer oder Sportwart, kann jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Sportwarte müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Lizenzmitglieder zahlen keinen Jahresbeitrag, sondern nur einzig und allein die jeweils anfallenden Lizenzgebühren für die beantragte(n) RSC-Lizenz(en).
Ihre Lizenzmitgliedschaft endet mit dem Ablauf bzw. dem Verfall der Gültigkeit ihrer jeweiligen Lizenz(en) (d. h. Fahrer-Tageslizenz, Fahrer-Jahreslizenz oder Sportwartlizenz) automatisch.
Vereinssatzung des Rallye Supercup e. V.:
Die aktuelle Vereinssatzung des Rallye Supercup e. V. (RSC e. V.) sowie unsere gesamten Mitglieds- und Lizenzbestimmungen finden Sie hier in unserer RSC-Motorsportordnung (MSpO) zum Downloaden und Durchlesen.
So werden Sie Mitglied bei uns im RSC e. V.:
Einfach den folgenden Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und uns zu senden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.
Alle Fragen zu einer Mitgliedschaft bei uns klären wir gerne im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, melden Sie sich doch einfach bei uns.
Übrigens: Wer als Fahrer oder Beifahrer bei einer Veranstaltung des RSC e. V. genannt hat, kann diesen Mitgliedsantrag auch noch ganz bequem bei dieser Veranstaltung ausfüllen und unterschreiben. Alle erforderlichen Tageslizenzanträge liegen darüber hinaus immer bereits vorausgefüllt bei den jeweiligen Veranstaltungen des RSC e. V. zum Unterschreiben für die betroffenen Teilnehmer aus oder werden vom jeweiligen Veranstalter an die Teilnehmer nach Nennungsschluss versendet.
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.
Bitte beachten:
Die Teilnahme als Fahrer oder Beifahrer bei einer Veranstaltung des RSC e. V. ist nur mit einer Mitgliedschaft beim RSC e. V. möglich. Diese Mitgliedschaft bieten jedoch vielerlei Vorteile und ein umfangreiches Versicherungspaket. Gleiches gilt auch für die offiziellen Sportwarte, die in der Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters aufgeführt sind. Es gelten dabei die Mitglieds- und Lizenzbestimmungen sowie die Versicherungssummen des RSC e. V. gemäß MSpO.
Der RSC e. V. ist selbst Mitglied folgender Sportdachverbände:
a) Amateur-Motorsport-Bund Bayern e.V. (AMBB)
c) Deutscher Olympischer Sportbund e.V. (DOSB)
Alle Mitglieder des RSC e. V. genießen damit sämtliche Rechte und Vorteile einer Mitgliedschaft in den o. g. Sportdachverbänden, aber haben natürlich auch alle Pflichten, die sich daraus für die Mitglieder des RSC e. V. ergeben.
Motorsportveranstaltung im öffentlichen Straßengrund, d. h. auf öffentlichen Straßen bedürfen daher einer ausdrücklichen Ausnahmegenehmigung durch die jeweilige Verwaltungsbehörde (i. d. R. der unteren Verkehrsbehörde des jeweiligen Landratsamtes des Landkreises, in dem sich der Start der betroffenen Veranstaltung befindet), um von diesem Verbot gemäß § 29 Abs. 2 StVO i. V. m. § 46 StVO befreit zu sein. Dieses Genehmigungsverfahren wird durch die bundesweit gültige allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) definiert und geregelt. Jeder Veranstalter benötigt neben der sportrechtlichen Genehmigung seines jeweiligen Dachverbandes (z. B. RSC e. V.) auch zwingend eine o. g. behördliche Ausnahmegenehmigung für seine Veranstaltung.
Alle Fahrer und Beifahrer müssen daher bei Veranstaltungen des RSC e. V. im Besitz einer gültigen Bestätigung über das Vorhandensein einer ausreichend hohen Unfallversicherung, genannt Fahrerlizenz, des RSC e. V. sein.
Im Sportjahr 2022 werden vom RSC e. V. jedoch nur Tagesversicherungen bei der jeweils betroffenen Veranstalter ausgestellt bzw. mit der Nennung des Teilnehmers (d. h. Fahrer und Beifahrer) für eine solche Veranstaltung automatisch gleich mit abgeschlossen. Diese werden als sogenannte Tageslizenzen des RSC e. V. bezeichnet.
Jahreslizenzen des RSC e. V., d. h. Unfallversicherungen, die das gesamte Kalenderjahr 2022 hindurch bei allen Veranstaltungen des RSC e. V. gültig sind, werden für das Sportjahr 2022 vom RSC e. V. nicht an die Teilnehmer (d. h. Fahrer und Beifahrer) ausgegeben.
Jede Fahrerlizenz des RSC e. V. (d. h. sowohl Tages- als auch Jahreslizenz) ist gemäß den Vorschriften der RSC-Motorsportordnung (MSpO) für die jeweilige Veranstaltung, für der diese ausgestellt worden ist bzw. Gültigkeit besitzt, weit über den gesetzlichen Vorgaben (siehe VwV-StVO zu § 29 Abs. 2 StVO) über den jeweiligen Veranstalter bzw. den RSC e. V. unfallversichert.
Selbiger hoher, umfangreicher und guter Versicherungsschutz gilt auch für alle Sportwarte und Helfer sowie die Zuschauer unserer Veranstaltungen, die ebenfalls gemäß der MSpO und der VwV-StVO vom jeweiligen Veranstalter zu versichern sind bzw. über ihre Mitgliedschaft/Lizenz beim RSC e. V. unfallversichert sind.
Zudem müssen die Veranstalter aller RSC-Veranstaltungen mit mindestens 10,0 Mio. € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (pauschal) haftpflichtversichert sein. Näheres entnehmen Sie bitte auch hier unserer aktuellen MSpO.
Bitte unbedingt beachten:
Wichtige Mitteilung für DMSB-Lizenznehmer bei RSC-Veranstaltungen
Und hier finden Sie das Urteil des OLG Frankfurt am Main dazu
Der RSC e. V. erkennt jedoch die Qualifikationen und Ausbildungen, die für die Erlangung der jeweiligen Lizenzen bei anderen Motorsportverbände bereits erworben werden mussen, vollumfänglich bei der Ausstellung seiner eigenen Sportwart- und Fahrerlizenzen an.
Alle Lizenzinhaber von Fahrer- und/oder Sportwartlizenzen anderer Motorsportverbände aus dem In- und Ausland können selbstverständlich zusätzlich zu ihren Lizenzen, ausgestellt von anderen Motorsportverbänden, auch noch parallel dazu eine Lizenz des RSC e. V. erwerben und nutzen.
Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Auskunft bereit.
Und so erreichen Sie uns:
per E-Mail an: rallye-supercup@web.de
Unsere Geschäftsstelle erreichen Sie auch telefonisch unter:
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 48 42 32 (Mo. - Fr. bis 17 Uhr)
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag 10.00 bis 20.00 Uhr
Anschrift unserer Geschäftsstelle:
Rallye Supercup e.V. - RSC e.V.
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Wir schreiben keine RSC-MSZ, keinen DMSB-KFP oder ähnliches verpflichtend vor, um bei unseren Veranstaltungen teilnahmeberechtigt zu sein.
Wir schreiben auch keine zusätzliche Stützstrebe an der A-Säulen verpflichtend vor, empfehlen sie aber dringend.
Neben den normalen Diesel- und Ottokraftstoffen sind auch Bioethanol E85 und Kraftstoffe mit einer Homologation durch die FIA sowie außerdem Raps- und Pflanzenölkraftstoffe im RSC e. V. für nahezu alle Wettbewerbsfahrzeuge zugelassen. Selbiges gilt auch für Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe sowie Erd- und Flüssiggase.
Das vollständige und ausführliche technische Reglement finden Sie in unserer RSC-Motorsportordnung (MSpO).
Sonderzulassungen für den Motorsport:
Eine solche Möglichkeit bietet der RSC e. V. über seine RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) auf der Grundlage des § 70 StVZO für alle interessierten Sportler an.
Luftmengenbegrenzer für Wettbewerbsfahrzeuge mit Turbomotor:
Wertungsgruppen E-PC und S-PC:
kein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben
Wertungsgruppe PC:
maximal 33 mm Innendurchmesser (für Abgasturbolader bei Ottomotor)
bzw. für Fahrzeuge gemäß Anhang J bzw. K zum ISG der FIA gemäß den Bestimmungen des Anhang J bzw. K zum ISG der FIA
bzw. gemäß RSC-BoP (Balance of Performance)
Wertungsgruppe TC:
maximal 34 mm Innendurchmesser (für Abgasturbolader bei Ottomotor)
bzw. für Fahrzeuge gemäß Anhang J bzw. K zum ISG der FIA gemäß den Bestimmungen des Anhang J bzw. K zum ISG der FIA
bzw. gemäß RSC-BoP (Balance of Performance)
Wertungsgruppe R-SC:
für Fahrzeuge gemäß Anhang J bzw. K zum ISG der FIA gemäß den Bestimmungen des Anhang J bzw. K zum ISG der FIA
bzw. gemäß RSC-BoP (Balance of Performance)
Folgende Wettbewerbsfahrzeuge aus den aktuellen Gruppen der FIA, des NAVC und des DMSB sind bei unseren Veranstaltungen gemäß der Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO) startberechtigt:
Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der NAVC-Gruppe 1 starten in der RSC-Gruppe S-PC,
Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der NAVC-Gruppe 2 starten in der RSC-Gruppe PC oder TC - je nach Grad der Verbesserung, außerdem ist für Turbofahrzeuge ein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben - siehe oben,
Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der NAVC-Gruppe 3 starten in der RSC-Gruppe PC oder TC - je nach Grad der Verbesserung, außerdem ist für Turbofahrzeuge ein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben - siehe oben,
DMSB-Fahrzeuggruppen:
Prototypentourenwagen:
Prototypentourenwagen der RSC-Gruppe Super R4 (z. B. Dytko-Fahrzeuge sowie Fahrzeuge der spanischen und italienischen Rallyefahrzeuggruppe N5 sowie die österreichischen oder tschechischen Rallyefahrzeuggruppe Open N) starten in der Wertungsgruppe TC.
Die Balance of Performance (BoP) des RSC e. V. sowie die besonderen technischen Bestimmungen des RSC-Rallye-Regelments (RSC-RR) gemäß RSC-MSpO für die jeweiligen Wettbewerbsfahrzeuge
Hinweis zu Fahrzeugen mit FIA-Homologation:
Was ist die RSC-MSZ?
Die RSC-Motorsportzulassung (kurz: RSC-MSZ) stellt ein Angebot des RSC e. V. an alle Sportler dar, um eine zuverlässige Rechtssicherheit bei der amtlichen Zulassung ihrer jeweiligen Fahrzeuge für den Motorsport erreichen zu können.
Worauf begründet sich die RSC-MSZ rechtlich?
Die RSC-MSZ begründet sich auf einer Richtlinie des damaligen Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung aus dem Jahre 2012. Diese Richtlinie (genannt Mospo-Empfehlung) ist laut den dafür zuständigen Ministerien auch für den RSC e. V. vollumfänglich anwendbar. Somit kann auch für alle Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen des RSC e. V. eine entsprechende Sonderzulassungen gemäß dieser Richtlinie auf der Grundlage des § 70 StVZO ausgestellt werden.
Was kostet mich die RSC-MSZ?
Die RSC-MSZ ist kostenlos, der RSC e. V. verlangt für ihre Ausstellung also kein Geld. Diese Angebot gilt dabei sowohl für Mitglieder des RSC e. V., als auch für Personen, die (noch) kein Mitglied des RSC e. V. sind.
Die Gebühren für die Ausstellung des Gutachtens für die Erlangung einer Sonderzulassung gemäß § 70 StVZO, für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung durch die zuständige Genehmigungsbehörde und die Kosten für die Fahrzeugzulassung müssen jedoch getrennt davon betrachtet werden. Hierauf hat der RSC e. V. nämlich keinerlei Einfluss.
Wie gelange ich an eine RSC-MSZ für mein Wettbewerbsfahrzeug?
1. Sie melden sich bei uns mit den Angaben zu Ihrer Person und den technischen Daten des betroffenen Wettbewerbsfahrzeuges,
2. Sie erhalten von uns das Datenbuch zur RSC-MSZ, in das Sie alle Daten Ihres Motorsportfahrzeuges eintragen,
3. Sie senden uns das vollständig ausgefüllte Datenbuch zur RSC-MSZ unterschrieben zurück. Parallel dazu erhalten Sie von uns die Daten eines RSC-Sachverständigen, der die motorsportliche Abnahme Ihres Fahrzeuges durchführt und Ihnen eine entsprechende Bestätigung ausstellt,
4. Sie suchen sich in Absprache mit uns und unserem RSC-Sachverständigen einen amtlich-anerkannten Sachverständigen von TÜV, DERKA, GTÜ, usw. für die Ausstellung des Gutachtens zur Erlangung einer Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO,
5. Sie senden uns das unter 4. genannte Gutachten nach der Ausstellung zu,
6. Wir prüfen dieses Gutachten und geben ggf. eine Stellungnahme dazu ab,
7. Sie senden Ihr § 70 StVZO-Gutachten zur Erteilung der Ausnahmegenehmigung, unser Datenbuch zur RSC-MSZ und die Bestätigung einer Abnahme durch einen RSC-Sachverständigen an die für Sie zuständige Genehmigungsbehörde,
8. Nach dem Erhalt der Ausnahmegenehmigung gemäß 70 StVZO senden Sie uns diese behördlichen Ausnahmegenehmigung zu,
9. Wir prüfen die Ausnahmegenehmigung und stellen Ihnen anschließend die dazugehörige RSC-MSZ samt der dazugehörigen, blauen MSZ-Plakette aus,
10. Mit dem StVZO-Gutachten, der behördlichen Ausnahmegenehmigung und unserer MSZ-Plakette gehen Sie zu der für Sie zuständigen Zulassungsstelle und lassen Ihr Wettbewerbsfahrzeug dort ganz normal zu.
Wichtige Hinweise zu amtlichen Fahrzeugzulassungen:
Fahrzeuge mit einer amtlichen Zulassung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind in allen Klassen und Gruppen des RSC e. V. ohne weitere Einschränkungen startberechtigt.
Bitte unbedingt beachten:
Alle Wettbewerbsfahrzeuge müssen vollumfänglich der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (StVZO) oder den jeweiligen Bestimmungen des Landes der amtlichen Zulassung entsprechen (Ausnahmegenehmigungen, Gutachten, ABE, usw. sind ggf. vorzulegen), außerdem mit mindestens 2,5 Mio. € haftpflichtversichert und für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sein sowie eine gültige Hauptuntersuchung (HU) bzw. vergleichbare Untersuchung des Landes der amtlichen Zulassung nachweisen können, um bei den Veranstaltung des RSC e. V. teilnahmeberechtigt zu sein!
Weiteres zu diesen Themen finden Sie auch in unserer aktuellen RSC-Motorsportordnung (MSpO).
Bei Rückfragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen gerne zur Auskunft bereit.
Und so erreichen Sie uns:
per E-Mail an: rallye-supercup@web.de
Unsere Geschäftsstelle erreichen Sie auch telefonisch unter:
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 48 42 32 (Mo. - Fr. bis 17 Uhr)
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag 10.00 bis 20.00 Uhr
Anschrift unserer Geschäftsstelle:
Rallye Supercup e.V. - RSC e.V.
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Daher beraten wir Sie zu Themen des Verbraucherschutzes im Motorsport gerne und klären Sie über Ihre Rechte auf. Nutzen Sie einfach die unten stehende E-Mailadresse und unsere Telefonnummern, um unkompliziert und direkt Kontakt mit uns aufzunehmen. Wir helfen Ihnen als Verbraucher selbstverständlich gerne bei Ihren Fragen, Problemen und Anliegen.
Unsere Leistungen und Angebote für Sie im Überblick:
Der RSC e.V. setzt sich mit seinen Fachleuten für Ihre Rechte als Verbraucher im Motorsport ein und zwar auch gegenüber Ministerien, Behörden und (Sport-) Verbänden sowie der Industrie, wenn erforderlich national wie international. Wir stellen dabei die Gleichbehandlung all dieser Institutionen in den Mittelpunkt unseres gesamten Wirkens wie unserer Arbeit. Wir stehen darüber hinaus mit verschiedenen öffentlichen Stellen in regelmäßigen Kontakt und Austausch zu verschiedenen Frage- und Problemstellungen mit Bezug zum Motorsport und arbeiten für die Interessen unserer Mitglieder wie aller Verbraucher im Motorsport mit diesen Stellen zusammen.
Wir sehen uns als unabhängiger und basisdemokratischer Motorsportclub, der für Ihre Rechte und die Rechte aller Motorsporttreibenden einsteht und kämpft.
Wir setzen uns für Ihre Rechte im Straßenverkehrsrecht (StVO und VwV-StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungsrecht (StVZO) ein, beraten Sie in diesen Bereichen und klären Sie auf, z. B. bei der amtlichen Zulassung von Motorsportfahrzeugen.
Wir beraten und unterstützen Veranstalter und Veranstaltergemeinschaften im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren Ihrer Motorsportveranstaltungen.
Wir beraten und unterstützen Sie rechtlich und fachlich in Verfahren vor den Sportgerichten anderer Motorsportverbände und vor öffentlichen Gerichten.
Wir klären Sie auf und beraten Sie zum Thema Versicherungsschutz im Motorsport und für im Motorsport tätige Vereine.
Sie möchten über aktuelle Neuigkeiten im Verbraucherschutz in Bezug auf den Motorsport umgehend und persönlich informiert werden?
Gerne doch! - Tragen Sie sich doch einfach in unseren Verbraucherschutz-Newsletter ein, den auch alle Mitglieder unseres Vereins automatisch erhalten. Zur Registierung für diesen Newsletter senden Sie uns einfach bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen an:
verbraucher-rsc@web.de
Sie möchten sich auch selbst in Rechtsfragen in Bezug auf den Motorsport persönlich fort-, aus- und weiterbilden?
Gerne! - Nutzen Sie doch einfach unsere Bildungsangebote in unserer RSC-Rallye School, die auch allen Nichtmitgliedern unseres Vereins vollumfänglich offenstehen!
Mehr dazu erfahren Sie auch unter dem unten stehenden Button "RSC-Rallye School".
Was können Sie für uns tun?
Unterstützen Sie uns bei unseren Aufgaben und Tätigkeiten mit Ihrer Mitgliedschaft im RSC e.V.! Für schon 25,- € im Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen sogar nur 10,- € im Jahr, können Sie Mitglied bei uns werden. Mehr dazu erfahren Sie unter dem oben stehenden Button "Mitgliedschaft im RSC e.V."
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.
Teilen Sie uns Ihre verbraucherschutzrechtlichen Bedenken mit!
Sehen Sie Ihre Verbraucherrechte im Motorsport in Bezug auf das Straßenverkehrs- und/oder Straßenverkehrszulassungsrecht bedroht?
Sehen Sie Ihre Verbraucherrechte als Veranstalter, aktive Motorsportlerin oder aktiver Motorsportler durch andere Motorsportorganisationen und deren Maßnahmen, Regularien sowie Entscheidungen als gefährdet an oder werden dieser gar bereits verletzt?
Oder erleben Sie Fälle, in denen Ihr Verbraucherschutz und Ihre Rechte als Verbraucher durch Gesetzesverstöße, unlauteren Wettbewerb oder kartellrechtliche Missbräuche im Motorsport mit Füßen getreten werden?
Dann melden Sie sich bitte umgehend bei uns!
Und so erreichen Sie uns:
Patrick Mohr
1. Vorsitzender des RSC e. V.
Patrick Wawrzinek
Mitglied des Organisationskomitees des RSC
Unsere Geschäftsstelle erreichen Sie auch telefonisch unter:
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 48 42 32 (Mo. - Fr. bis 17 Uhr)
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
Erreichbarkeit unserer Verbraucherberatung und unserer Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag 10.00 bis 20.00 Uhr
Anschrift unserer Verbraucherberatung und unserer Geschäftsstelle:
Rallye Supercup e.V. - RSC e.V.
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Unsere fachkundigen wie kompetenten Berater helfen Ihnen unkompliziert und gerne!
Mehr zum Thema Verbraucherschutz im Motorsport können Sie hier in unserer Verbraucherschutz-Infothek erfahren:
Wichtige Mitteilung für DMSB-Lizenznehmer bei RSC-Veranstaltungen
Und hier finden Sie das Urteil des OLG Frankfurt am Main dazu
nationale Gesetze in Bezug auf Wettbewerbs- und Verbraucherrecht in der Bundesrepublik Deutschland:
Quelle aller o. g. Gesetzestexte: http://www.gesetze-im-internet.de
Amtsblatt der Europäischen Union C209 vom 15.08.2008 – Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 1. Juli 2008 (Vorabentscheidungsersuchen des Dioikitiko Efeteio Athinon — Griechenland) — Motosykletistiki Omospondia Ellados NPID (MOTOE)/Elliniko Dimosio
Amtsblatt der Europäischen Union L110 vom 01.05.2009 – Richtlinie des EU-Parlamentes über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen
Amtsblatt der Europäischen Union C 326 vom 26.10.2012 – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
Quelle aller o. g. Amtsblätter der EU: http://www.eur-lex.europa.eu
Quelle aller o. g. Unterlagen der EU: http://www.ec.europa.eu
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Gründen des Umwelt-, Natur- und auch Klimaschutzes sowie zur Schonung wichtiger Ressourcen und zur Vermeidung von Abfällen keinerlei gedruckte Informationsbroschüren o. ä. zur Verfügung stellen.
Außerdem halten wir es aus Sicht des Gesundheitsschutzes aufgrund der aktuell sehr ernsten Gesundheitslage, verursacht durch das neuartige Corona-Virus, für nicht verantwortbar und auch vertretbar, aktiv anderen Personen gedruckte Unterlagen auszuhändigen und/oder diese auf dem Postweg an interessierte Verbraucher zu versenden!
Daher nutzen wir bis auf Weiteres ausschließlich moderne und digitale Kommunikationswege zur allgemeinen Verbraucheraufklärung und zur Information der Verbraucher über unsere Angebote in der Verbraucherberatung.
Davon sind wir überzeugt und dafür setzen wir uns ein. In unserer Vereinssatzung haben wir es schon als Aufgabe unseres Rallye Supercup e. V. - RSC e.V. klar und deutlich formuliert, uns liegen Klima-, Natur- und Umweltschutz am Herzen. Daher sind unsere gesamten Regularien auf eine möglichst große Nachhaltigkeit wie auch hohe Innovationsfähigkeit in unserem Sport ausgelegt.
Natürlich ist es im Motorsport so, wie es im normalen Straßenverkehr auch im Moment noch ist, Fahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor, betrieben von Otto- oder Dieselkraftstoff sind die überwiegende Mehrheit der Fahrzeuge. Doch bei uns im RSC e.V. sind die Weichen für eine Zukunft mit Alternativen zum Verbrennungsmotor längst gestellt, denn wir stehen für nachhaltig innovativen Breitensport und genauso haben wir unsere RSC-Motorsportordnung (MSpO) auch gestaltet.
- Wir sind der erste Motorsportverband in Deutschland gewesen, der ein Reglement für Elektro-, Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge erarbeitet und veröffentlicht hat.
- Alle Fahrzeuge, unabhängig vom Antriebskonzept oder der Antriebsart, starten gleichberechtigt nebeneinander und in einem offenen Wettbewerb untereinander.
- In allen unseren technischen Gruppen können synthetische und biologische Kraftstoffe wie Biodiesel, Bioerdgas (Biomethan) und Bioethanol E85 oder auch E-Fuels verwendet werden.
- Erdgas- und Flüssiggasantriebe sind in nahezu allen Fahrzeuggruppen zugelassen, gleiches gilt auch für alle erforderlichen Um- wie Nachrüstungen auf solche Gasantriebssysteme, die ebenfalls zulässig sind.
- Raps- und Pflanzenölkraftstoffe sind in nahezu allen Fahrzeugen zugelassen, alle erforderlichen Nach- und Umbauten hierfür erlaubt.
- Es gelten strikte Abgas- und Geräuchvorschriften für alle Fahrzeuge.
- Unser Sport findet rein auf öffentlichen und gewidmeten Straßen und Wegen statt.
- Unsere Veranstaltungen sind allesamt behördlich genehmigt, in diesen Verfahren werden die Belange von Umwelt- und Naturschutz ausdrücklich berücksichtigt.
- Unsere Veranstaltungen finden außerhalb der üblichen Nachtruhezeiten statt.
- Alle Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen über eine einwandfrei funktionierende Abgasreinigungsanlage verfügen.
- Unsere Regularien wie unsere Veröffentlichungen erscheinen allesamt nur in digitaler Form, jedoch nicht in gedruckter Form. Um wichtige Ressourcen zu sparen und unnötige Abfälle zu vermeiden, haben wir uns zu diesem Schritt entschlossen. Gleiches gilt übrigens auch für alle vereinsinternen Schreiben und Mitteilungen an die Mitglieder sowie für alle Fahrer- und Sportwartlizenzen, diese werden alle nur digital versandt. Es werden somit beispielsweise keinerlei Scheckkarten, die aus Plastik hergestellt werden, für die Lizenzen benötigt.
- Die Interessen der Industrie sind für uns unwichtig und der kommerzielle Erfolg unseres Verbandes steht für uns nicht an erster Stelle, sondern Nachhaltigkeit und Innovationen in unserem Sport. Da wir alle Amateur- und Breitensportler sind, lebt von uns niemand von diesem wunderbaren Sport, aber wir alle leben für ihn! Der Motorsport ist dabei rein unser Hobby und unsere schönste Nebensache der Welt zwischen Beruf und Familie, aber wir wollen ihn auch zukunftsorieniert und modern gestalten, damit wir noch lange an ihm unsere Freude haben können.
Melden Sie sich doch einfach mal bei uns!
Haben Sie Fragen oder Anregungen zu diesem Thema? - Dann melden Sie sich bitte bei uns. Gerne klären wir Ihre noch offenen Fragen zum Thema Klima-, Natur- und Umweltschutz im Motorsport. Kritik und Anregungen stehen wir dabei ebenso offen gegenüber.
Unterstützen Sie uns bei unseren Aufgaben und Tätigkeiten!
Unterstützen Sie uns bei unseren Aufgaben und Tätigkeiten mit Ihrer Mitgliedschaft im RSC e.V.! Für schon 25,- € im Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen sogar nur 10,- € im Jahr, können Sie Mitglied bei uns werden. Mehr dazu erfahren Sie unter dem oben stehenden Button "Mitgliedschaft im RSC e.V."
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.
Unser Appell an Sie alle:
Wir bitten um Ihr Verständnis für unseren Sport und diejenigen, die ihn betreiben möchten.
Wir sind keine Raser auf öffentlichen Straßen - davon distanzieren wir uns vehement und deutlich - sondern Sportler, die auf für den öffentlichen Verkehr vorher penibel und temporär abgesperrten Strecken unter besonderen Genehmigungsauflagen und höchsten Sicherheitsbestimmungen für alle Beteiligte Ihren Sport ausüben möchten.
Wussten Sie schon, dass...
...unsere Sportgeräte, sprich unsere Wettbewerbsfahrzeuge, vollumfänglich für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen und versichert sein müssen, wie Ihr Fahrzeug und jedes andere es auch sein muss?
...zur Absicherung unserer Veranstaltungen teilweise über 100 ehrenamtliche Helfer pro Wertungsprüfung zum Einsatz kommen, auch zur Sicherheit von unbeteiligten Dritten wie Wanderer, Radfahrer oder anderen Verkehrsteilnehmern?
...unsere Fahrer bei jedem Geschwindigkeitsverstoß gegen die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) außerhalb der abgesperrten Wertungsprüfungen neben dem öffentlich-rechtlichen Bußgeld auch noch eine Bestrafung durch den jeweiligen Veranstalter bzw. den RSC e.V. erfahren bis hin zur Disqualifikation und einer langfristigen Sperre gegen diese Temposünder?
...der Motorsport vom Deutschen Olympischen Sportbund e.V. (DOSB) als nichtolympische Sportart vollumfänglich anerkannt und legitimiert ist?
...die Motorsportvereine viel für die Straßenverkehrserziehung unserer Kinder und Jugendlichen wie auch für die Sicherheit im Straßenverkehr tun durch Jugendkartangebote, Jugendarbeit oder dem Verteilen von Warnwesten zum Schulanfang?
Unser Angebot an Sie alle:
Motorsport kann also so viel mehr sein und ist auch so viel mehr, als Sie es vielleicht bisher noch dachten! Weit weg und frei von allen Klichees und Vorurteilen gegen ihn eröffnen sich schnell neue und überraschende Einblick und Perspektiven, wie bei so vielen anderen Dingen in unserem alltäglichen Leben doch auch!
Lernen Sie uns und unseren Sport doch einfach mal kennen, in dem Sie mit uns in Kontakt treten oder vielleicht sogar eine unserer Veranstaltungen besuchen. Lassen Sie sich dort von dem tollen Sport unserer Amateurfahrer, der friedlichen Stimmung der Zuschauer an den Strecken und dem herausragenden ehrenamtlichen Einsatz unserer Helfer anstecken und begeistern.
Bringen Sie sich mit Ihren Ideen und Vorschlägen bei uns ein, wir sind für alles offen, was uns, den Sport selbst und dem Ansehen unseres Sport wie der alternativer Antriebstechniken in der Öffentlichkeit gut tut.
In diesem Sinne, vielen Dank für Ihr Verständnis, auch im Namen unserer Mitglieder, Veranstalter und aktiven Sportlerinnen und Sportler!
Grundlage dabei ist unsere aktuelle RSC-Motorsportordnung (MSpO), in der auch in den Mitglieds- und Lizenzbestimmungen klar geregelt ist, wie die unterschiedlichen Sportwart- und auch Fahrerlizenzen erworben werden können.
Unterstützen Sie uns bei unseren Aufgaben und Tätigkeiten mit Ihrer Mitgliedschaft im RSC e.V.! Für schon 25,- € im Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen sogar nur 10,- € im Jahr, können Sie Mitglied bei uns werden. Mehr dazu erfahren Sie unter dem oben stehenden Button "Mitgliedschaft im RSC e.V."
Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.
Wir bilden auch über den berühmten Tellerrand hinaus und zudem verbandsunabhängig fort, aus und weiter. So organisieren wir nicht nur Schulungen mit rein sportlichen und/oder sportrechtlichen Inhalten auf der Grundlage unserer aktuellen RSC-Motorsportordnung (MSpO), sondern führen auch Seminare zu u. a. folgenden Themenbereichen durch: allgemeines deutsches Straßenverkehrsrecht, deutsches Straßenverkehrszulassungsrecht, Verbraucherrecht, Haftungs- und/oder Versicherungsrecht sowie Datenschutz, jeweils mit und ohne Bezug zum Motorsport.
1. Schulungstag 2023 am 03.03.2023 in Sulzdorf an der Lederhecke
Einladung zum 1. Schulungstag 2023
Anmeldeformular zum 1. Schulungstag 2023
Sportjahr 2019:
Bilder der 26. RSC-DIMARCON-Grabfeldrallye
Videos der 26. RSC-DIMARCON-Grabfeldrallye
Sportjahr 2018:
noch keine vorhanden
Vielen herzlichen Dank an alle Fotografen und Filmer für die tollen Aufnahmen.
09.02.2023
Bericht zum 5-jährigen Jubiläum des Rallye Supercup e. V..:
5 Jahre Rallye Supercup e. V. - von der DMSB-Serie zum eigenständigen Motorsportverband
Um es gleich vorneweg zu sagen: Uns ging es nie darum, einen neuen Verband ins Leben zu rufen, und uns ging es auch nie darum, mit dem DMSB e. V. (Deutscher Motor Sport Bundes e. V. mit Sitz im hessischen Frankfurt am Main) zu streiten oder in Konkurrenz zu ihm zu treten – ganz im Gegenteil. Doch es lief und läuft einfach – aus unserer Sicht – unvermindert zu viel falsch in Motorsport Deutschland und das schon seit über 20 Jahren. Anstatt – wie viel andere – nur destruktiv zu meckern und zu kritisieren, wenn es aber soweit ist, alles nahezu klaglos und unreflektiert zu akzeptieren, waren wir bereit und entschlossen zu handeln, wie auch uns maximal für euch und unseren Sport einzusetzen.
Den heutigen, 5. Jahrestag der Gründung unseres Rallye Supercup e. V. (RSC e. V. mit Sitz im fränkischen Coburg) möchten wir daher nutzen, um allen Interessierten den Weg zu erklären, wie eine ursprünglich rein als DMSB-Serie mit eigenen technischen Bestimmungen konzipierte, geplante und gedachte Motorsportmeisterschaft für den Amateur- und Breitenrallyesport letztendlich zu einem komplett neuen und eigenständigen Motorsportverband wurde oder bessergesagt, werden musste. Nehmt euch bitte die Zeit, es lohnt sich die wahre Geschichte dahinter zu erfahren und den Prozess dorthin zu verstehen. Weil wenn der RSC e. V. vieles ist, aber er war wahrlich kein unüberlegter Schnellschuss. Daher fanden sich am 9. Februar 2018 in Sulzdorf an der Lederhecke damals 19 Gründungsmitglieder ein, um einen – zunächst sicher noch vielerorts mitleidig belächelten – neuen Motorsportverband zu gründen, speziell für den Amateur- und Breitenrallyesport und dessen Interessen.
Um die Geschichte ganz zu erzählen müssen wir zunächst einige Jahre zurückgehen und zwar in die Zeit kurz nach der Jahrtausendwende. Zu dieser Zeit blühte der Rallyesport in Deutschland, nach einem Tief vor allem in den 90er Jahren, wieder so richtig auf. Die alten Haudegen waren noch aktiv, die Generation, die durch den Walter-Röhrl-Boom in den Rallyesport kam, auf dem Zenit ihres Könnens und viele junge Fahrer und Beifahrer drückten in den Sport nach. Die Grabfeldrallye, die Rallye Oberehe, die Rallye Kempenich, die Rallye Fränkische Schweiz, die Rallye Braach oder auch die Osterburgrallye erlebten eine wahre Teilnehmerflut. Sie alle erreichten Teilnehmerfelder von 150 und mehr Startern – ohne Retrorallye, ohne Demo-Fahrten, einfach nur eine Rallye 200 auf Bestzeit nach DMSB-Statuten. Im Jahr 2007 hatten ganze 19 Rallyes in Deutschland über 100 Teilnehmer – wie gesagt ohne Retro-Rallye, ohne Demo-Fahrten, reine Starter auf Bestzeit. Übrigens in den Jahren 2016 bis 2022 waren es insgesamt nur noch 19 Rallyeveranstaltungen, denen das in Summe in diesem Zeitraum gelang.
Viele Veranstalter haben keinen großen Sponsoren, manche hatten auch noch nie einen. Die Nenngelder der Teilnehmer sind deshalb ihre größte Einnahmequelle und für die Refinanzierung ihre Veranstaltungen unerlässlich. Zudem ist es natürlich gerade auch für potentielle Sponsoren wesentlich attraktiver, eine Veranstaltung mit vielen Teilnehmern zu unterstützen und so macht ein großes Teilnehmerfeld auch den Veranstaltern die Sponsorensuche deutlich einfacher. Wie so oft hängt alles mit allem zusammen.
Auch bei der Grabfeldrallye ist das natürlich nicht anders. Wenn es eine Keimzelle unseres RSC e. V. gibt, dann liegt sie wohl genau dort, im thüringisch-fränkischen Grabfeldgau. Sicherlich eine Veranstaltung die seit jeher mit großen und überdurchschnittlichen Teilnehmerzahlen gesegnet war, aber auch über viele, viele Jahre hinweg ohne jeglichen Großsponsor auskommen musste.
Oft wird uns die Frage gestellt, ob es einen Auslöser für die Gründung des Rallye Supercup e. V. gab. Diese Frage können wir ganz klar mit NEIN beantworten. Mehr war es ein Prozess, der sich über mehr als zwei Jahrzehnte hinzog. Immer wieder genährt durch Enttäuschungen und die Frustration darüber, dass man als Veranstalter zwar den Kopf hinhalten muss, das komplette finanzielle Risiko seiner Veranstaltung trägt und jedes Jahr aufs Neue unendlich viel Zeit, Geld und Kraft in seine Veranstaltung investiert, aber trotzdem eigentlich nur und ständig drangsaliert wird. ADAC e. V. und DMSB e. V. verstanden und verstehen es seit rund 20 Jahren den Veranstaltern das Leben immer schwerer zu machen, anstatt sie wirklich zu unterstützen. Fast immer völlig unnötigerweise und nur es reiner, unstillbarer Geld- und Machtgier heraus, an der Realität der Veranstalter vorbei.
Wenn man aber unbedingt einen finalen Auslöser finden möchte, dann war es wohl der tödliche Unfall bei der Grabfeldrallye 2014. Auf Einladung des Veranstalters (eigentlich eingeladen für die 20. Rallye im Jahr 2013 mit Rekordstarterfeld wurde die Einladung erst ein Jahr später wahrgenommen) war der damalige ADAC-Sportpräsident, Hermann Tomczyk im Grabfeld zu Gast. Er wollte sich „ein Bild vom nationalen Rallyesport machen und herausfinden, warum gerade bei der Grabfeldrallye jährlich so viel los“ sei. Leider kam es dazu nicht, da nach dem Unfall sofort abgebrochen wurde, sehr zum Missfallen von Herrn Tomczyk übrigens. Über dessen Auftritt, Aussagen und Verhalten an diesem Tag und in der Folgezeit in Bezug auf den Abbruch wollen wir an dieser Stelle nicht näher eingehen.
Was für alle Verantwortlichen noch mehr enttäuschend war, ist die Tatsache, dass sie absolut keine Unterstützung von Seiten des ADAC e. V. und des DMSB e. V. erhielten und zwar in jeglicher Hinsicht – und wir meinen jetzt keine finanzielle Unterstützung, obwohl natürlich der Unfall auch finanziell sehr heftig war. Vielmehr verfestigte sich in den Monaten danach der Eindruck, man tat bei ADAC und DMSB alles, um nicht zu sehr mit dem Veranstalter in Verbindung gebracht zu werden, anstelle dort rechtlich zu beraten oder auch moralisch zu unterstützen. Letztendlich hatten die Verantwortlichen und der Veranstalter selbst nichts falsch gemacht und alle Verfahren wurden eingestellt. Nur der DMSB gab sich offensichtlich damit nicht zufrieden und schickte – übrigens entgegen seiner damaligen Richtlinie – im kommenden Jahr, also 2015, einen Safety Delegate ins Grabfeld, um alles penibel genau bei der Grabfeldrallye überprüfen und durchleuchten zu lassen. Gerade so, als wolle er damit signalisieren: Polizei und Staatsanwaltschaft hätten euch zwar nichts nachweisen können, jetzt versuchen es wir doch mal selbst, in der Hoffnung auch etwas zu finden. Die nächste große Enttäuschung.
Nur am Rande sei erwähnt, dass die Grabfeldrallye im Jahre 2015 vom genannten DMSB-Safety Delegate ein einwandfreies und mangelfreies Zeugnis erhielt, anders als andere im selben Jahr. Anschließend gab es dann noch ein langes hin und her wegen der Kosten. Eine satte vierstellige Summe stand im Raum. Bezahlt wurde diese bis heute nicht, denn schließlich war in der Richtlinie des DMSB kein Safety Delegate bei einer Rallye 200 vorgesehen. Aber auch das nur am Rande.
Angefeuert von dieser Gemengelage und dem Damoklesschwert, das für die Saison 2017 über allem schwebte – Stichwort: Ende der DMSB-Gruppe H und Einführung des DMSB-Kraftfahrzeugpasses (DMSB-KFP) – war einer größeren Gruppe von Leuten klar, es muss gehandelt werden. Doch was sollte man tun? Im Spätsommer 2015 fanden die ersten Gespräche dazu statt. Zwei Dinge schienen zu diesem Zeitpunkt klar zu sein: 1. Wollten wir den Veranstaltern unbedingt ihr damaliges Starterniveau erhalten, was durch die beiden genannten Reglementsänderung doch stark in Gefahr schien – wir sollten übrigens recht behalten, aber dazu gleich mehr. Und 2. Wollten wir dies zusammen MIT dem DMSB erreichen. Im Herbst 2015 war dann klar, in welche Richtung es gehen sollte. Der Plan war eine Motorsportrennserie für den Automobilrallyesport mit eigenen technischen Bestimmungen zu veranstalten und zwar mit Genehmigung wie auch unter dem Dach des DMSB e. V.
Am 5. Oktober 2015 begannen die umfangreichen Arbeiten. Zuerst entstand das technische Reglement der Serie, dann auf der Grundlage der DMSB-Vorlage eine Serienausschreibung dazu. Nach vier Monaten intensiver Arbeit war es Ende Januar 2016 soweit und alles war fertig. So konnte diese Serie auf dem formellen Wege am 4. Februar 2016 schriftlich beim DMSB e. V. eingereicht und beantragt werden. Da allen klar war, diese Serie und ihre Ideen werden für ordentlich Gesprächsstoff mit dem DMSB e. V. sorgen, war der Serienstart für Anfang 2017 geplant. Es waren also 10 Monate Zeit, um mit dem DMSB e. V. alles zu klären und in die Wege zu leiten. Dank eines Sponsors war auch die Genehmigungsgebühr von knapp 4.500 Euro, die der DMSB e. V. dafür aufrief, finanziert.
Schon Anfang März 2016 kam Bewegung in die Sache und wir wurden für den 29. März 2016 zur Vorstellung unserer Serie und unseres Konzeptes vom DMSB e. V. nach München in die Räumlichkeiten des ADAC-Südbayern eingeladen. Neben dem damaligen DMSB-Sportdirektor Michael Günther war auch der DMSB-Vizepräsident und heutige ADAC-Sportpräsident Dr. Hans-Gerd Ennser anwesend, der auch zu diesem Gespräch eingeladen hatte. Topvorbereitet mit einer umfangreichen Tischvorlage gingen wir nach München und hatten ein gut dreistündiges Gespräch mit den Verantwortlichen des DMSB e. V.
Am Ende dieses Gesprächs wurde uns angeboten, ob wir nicht Fachberater Rallyesport des DMSB e. V. werden möchten, da es damals keinen Fachausschuss für den Bereich Rallyesport gab. Dr. Ennser wie auch Michael Günther waren – so unser Eindruck – sichtlich begeistert von unserem Konzept einer bundesweiten Rallyesportserie für den Amateur- und Breitensport mit einem technischen Reglement, das alle in den umliegenden Ländern Europas vorhandenen Fahrzeuge abdeckt. Wir nahmen das Angebot gerne an und begannen umgehend mit unserer Tätigkeit als Fachberater des DMSB e. V.
Als erste Tätigkeit wurde uns vom DMSB e. V. aufgetragen, nach unsere Legitimation bei den Veranstaltern zu fragen. Dazu erhielten wir vom DMSB e. V. ein vorgefertigtes Schreiben, das wir den Rallyeveranstaltern zusendeten, mit der Bitte diese Unterstützungserklärung unserer, beim DMSB e. V. beantragten Rallyesportserie und unserer gesamten Tätigkeit gegen über dem DMSB e. V. ausdrücklich abzugeben. Knapp 50 Veranstalter taten dies binnen weniger Tage.
Als geklärt war, dass wir im Namen der Veranstalter handeln, bekamen wir den Auftrag vom DMSB e. V. „nach Verbesserungspotentialen und Erneuerungsmöglichkeiten in den DMSB-Regularien“ zu suchen. Mit der „Agenda Rallyesport 2020“ kam eine fast 40-seitige Ausarbeitung dabei heraus, die dem DMSB e. V. Anfang Mai 2016 zuging. Daraufhin folgten weitere Gespräche in Frankfurt am Main und beim DTM-Rennen auf dem Norisring 2016, zu dem wir als DMSB-Ehrengäste eingeladen waren. Alles lief gut und der DMSB e. V. eröffnete uns gleich mehrere Möglichkeiten. Zum einen stellte er uns die Genehmigung unserer beantragten Rallyesportserie in Aussicht, zum anderen bot er uns an, Promoter des nationalen Rallyesports zu werden. Beides waren für uns natürlich sehr schöne Alternativen.
Immer wieder wurden wir mit neuen Aufgaben betraut. So zum Beispiel einer statistischen Auswertung aller Rallyes in Deutschland nach Gruppen und Klassen für die letzten Jahre oder einer Zusammenstellung der tödlichen Rallyesportunfälle in Deutschland seit 1990. All diese Aufgaben erledigten wir immer zügig und zur offensichtlichen Zufriedenheit des DMSB e. V. Doch lenkte und fokussierte der DMSB e. V. unsere Tätigkeit wie auch unser Anliegen zu dieser Zeit immer mehr in Richtung seiner Gruppe H. Um nicht die Gespräche zu gefährden und weil es sicher auch eines der größten Probleme der nahen Zukunft war, gingen wir in diese Richtung mit, obwohl unsere Serie so viel mehr als „nur“ eine Gruppe H-Meisterschaft ist und schon immer war. Außerdem arbeiteten wir Michael Günther und auch Dr. Hans-Gerd Ennser immer wieder für verschiedene Sitzung der DMSB-Verbandsgremien zu und sollten auch selbst zu solchen Sitzungen anwesend sein. So gaben wir auch eine ausführliche, schriftliche Stellungnahme an das DMSB-Exekutivkomitee zur geplanten Abschaffung der DMSB-Gruppe H im Rallyesport ab.
Doch ab dem Hochsommer 2016 drehte plötzlich und aus für uns noch bis heute unerfindlichen Gründen der Wind. Die Gespräche wurden weniger und wir fühlten uns etwas auf das Abstellgleis gestellt. In dieses Gefühl erreichte uns am 19.07.2016 ein Anruf von DMSB-Sportdirektor Michael Günther. Er gab an, dass am Vortag das lange angekündigte Gespräch zwischen dem DMSB e. V. und dem ADAC e. V. bezüglich der Thematik „Gruppe H im Rallyesport“ stattfand. Allerdings, anders als lange vorher besprochen, komplett ohne uns und ohne unser Wissen von diesem Termin. Das Resümee dieses Gesprächs zwischen ADAC e. V. und DMSB e. V. war, dass viele von unseren Ideen nicht sehr begeistert waren, er und Dr. Ennser es aber auch wegen unserer Unterlagen doch noch geschafft hätten, einen Kompromiss zu erzielen. Dieser Kompromiss sah vor, dass die DMSB-Gruppe H nach dem Reglement unserer Serie überarbeitet werden sollte und danach dauerhaft, auch über das Jahr 2016 hinaus im Bereich der Rallye 35 (vormals Rallye 200) und im Clubsport erhalten bleiben solle. Als Gegenleistung dazu sollte die Rallye 35 in den Clubsport integriert werden, unter der Leitung eines ADAC-Regionalclubs. Unsere Aufgabe, so Michael Günther in diesem Telefonat, sei es nun, im ersten Schritt über einen ADAC-Regionalclub einen solchen Antrag an die ADAC-Sportkommission einbringen zu lassen, in dem um einen Erhalt der DMSB-Gruppe H in überarbeiteter Form gebeten wird und die Rallye 35 in den Clubsport integriert werden solle. Wir waren von dieser neuen Situation nicht gerade begeistert, hatte das doch kaum noch etwas mit unserer ursprünglich beantragten Rallyesportserie gemeinsam, aber auch hier zeigten wir uns als loyaler Partner und kümmerten uns sofort darum, dass ein ADAC-Regionalclub diesen Antrag formell stellte. Laut Michael Günther, sei die Zustimmung seitens der ADAC-Sportkommission zu diesem Antrag „sehr wahrscheinlich“ und nach den Vorgesprächen eigentlich nur reine Formsache.
Mit dem ADAC-Nordbayern und dessen Sportpräsident Alfred Thomaka konnte schnell ein Regionalclub gefunden werden, der den Antrag formell stellte. Bei einem gemeinsamen Treffen aller nordbayerischen ADAC-Rallyeveranstalter am 15. August 2016 in Mürsbach konnten wir die Hintergründe vorstellen und fanden eine einstimmige Zustimmung, sodass noch am folgenden Tag der Antrag an die ADAC-Sportkommission gestellt werden konnte. Zu einer Sitzung des DMSB-Exekutivkomitees nur wenige Tage später wurden wir ausgeladen und anschließend als unentschuldigt gefehlt im Protokoll geführt. Auch hier wissen wir nicht, warum.
Als wir anschließend davon erfuhren, dass die Sitzung der ADAC-Sportkommission, in der über den Antrag des ADAC-Nordbayern entschieden wird, erst Ende November/Anfang Dezember 2016 stattfindet, versuchten wir vergeblich eine Entscheidung über unseren Antrag bis zum 30. September 2016 zu erreichen. Denn schließlich mussten wir noch halbwegs ausreichend Zeit haben, unsere Serie auf die Beine zu stellen, falls wir doch die beantragte Rallyesportserie im Jahr 2017 noch veranstalten "müssten", wenn der Antrag an den ADAC abgelehnt werden würde. Gleiches galt auch für die interessierten Veranstalter, die auch eine ausreichende Vorlaufzeit und Planungssicherheit brauchen.
Übrigens wurde der Antrag an die ADAC-Sportkommission des ADAC-Nordbayern von dieser im Dezember 2016 tatsächlich nahezu einstimmig abgelehnt. Nur der ADAC-Nordbayern stimmte für seine beiden, eigenen Anträge. Vielleicht sei noch erwähnenswert, dass beide Anträge gemeinsam zu Abstimmung gestellt wurden und so eine Vermischung von Nichtabschaffung der Gruppe H und der Verschiebung der Rallye 35 in den Clubsport erreicht wurde, die ganz und gar nicht in unserem Sinne war. Denn vor allem zweites war sehr umstritten und vielen ADAC-Regionalclubs ein Dorn im Auge.
Da ein erstes Schreiben unsererseits vom 30. August 2016 unbeantwortet blieb, in dem wir um eine Abstimmungen über unseren Antrag bis zum 30. September 2016 baten und einen „Status quo“ für die Gruppe H für das Jahr 2017 ins Spiel brachten, damit die Veranstalter Planungssicherheit hätten bekommen können, schrieben wir am 01.10.2016 erneut und forderten diesmal recht deutlich, eine unverzügliche Genehmigung unserer beantragten Rallyesportserie, die den Namen „RSC-Rallye Supercup Deutschland“ trug. In den 8 Monaten seit Beantragung unserer Serie waren uns nie von Seiten des DMSB e. V. Bedenken gegen eine Genehmigung der Serie vorgebracht worden, sondern stets nur mögliche Alternativen dazu. Daher gingen wir davon aus, die Serie nun recht unkompliziert genehmigt zu bekommen. Dem war leider nicht der Fall.
Mit Schreiben vom 14.10.2016 teilte uns Mischa Eifert, Koordinator Automobilsport beim DMSB e. V. völlig überraschend mit, dass unsere Serienbeantragung abgelehnt worden war. Er nannte uns dabei folgende Gründe: Zum einen stünde der Name unserer Serie in zu großer Verwechslungsgefahr zum „DMSB-Rallye Cup“. Zum anderen hätten wir die formellen Bestimmungen nicht eingehalten, selbst später vor Gericht konnte der DMSB e. V. nicht sagen, was er damit meinte. Außerdem habe unsere Serie mit „eigenen technischen Bestimmungen“ technische Bestimmungen, die von den DMSB-Gruppen abweichen (was übrigens laut DMSB-Definition einer Serie mit „eigenen technischen Bestimmungen“ genau die Wesensart einer Serie mit eigenen, vom DMSB-abweichenden technischen Bestimmungen sein muss) und sei daher nicht genehmigungsfähig. Und zu guter Letzt, haben wir die Serie, auch um Planungssicherheit für die Teilnehmer und Veranstalter zu erreichen, für fünf Jahre beantragt, der DMSB e. V. würde aber Serien immer nur jeweils für ein Jahr genehmigen. Diese Ablehnung und ihre Gründe waren ein herber Schock für uns, denn absolut gar nichts deutete in all den Monaten davor darauf hin.
Schon am 16.10.2016 gaben wir eine Stellungnahme samt Erwiderung zu der DMSB-Ablehnung ab. Auch diese blieb zunächst unbeantwortet. Sodass wir mit Schreiben vom 1. November 2016 erstmals damit drohten, gegen eine erneute Ablehnung der Serie zur Not auch gerichtlich vorgehen zu wollen. Am 3.11.2016 kam die erneute Ablehnung unserer Serie per E-Mail bei uns an. Auf unsere Stellungnahme ging der DMSB e. V. gar nicht ein, die Mail war Copy and Paste die Mail der ersten Ablehnung.
Nun standen wir vor einem Dilemma. Rund 50 Rallyeveranstalter, die uns dem DMSB e. V. gegenüber schriftlich ihr Vertrauen aussprachen, konnten wir nun nicht hängen lassen. Auf der anderen Seite wollten wir aber auch den DMSB e. V. nicht verärgern. Da aber schon seit August 2016 kein Gespräch mehr zu Stande kam und man uns, obwohl wir strenggenommen bis heute nicht als Fachberater Rallyesport des DMSB e. V. abberufen worden sind, nun deutlich schnitt und ignorierte, entschieden wir uns, auf Genehmigung der von uns beantragten DMSB-Rallyesportserie mit eigenen technischen Bestimmungen vor einem Gericht in den einstweiligen Rechtsschutz zu ziehen. Ein Hauptsacheverfahren, also eine richtige zivilrechtliche Klage wurde von unserer Seite übrigens nie eingeleitet. Bis zum heutigen Tage hat der RSC e. V. noch überhaupt keine Klage gegen den DMSB e. V. vor Gericht eingereicht. Und bis zum heutigen Tage haben wir uns immer nur verteidigt, wenn wir angegriffen worden sind.
Die Geschichte dieses Verfahrens ist schnell erzählt. Nach einer mündlichen Verhandlung am 3. Dezember 2016, in welcher der DMSB e. V. plötzlich und ohne Vorankündigung davon erzählte, wie gefährlich und umweltgefährdend die Gruppe H doch sei und er sie deshalb abschaffen müsse, verloren wir die 1. Instanz. Wobei nur ich als Patrick Mohr als Antragssteller des Rechtschutzverfahrens auftrat. Die zweite Instanz ließ dann ewig auf sich warten. Und so dauerte es bis in den Mai 2018 bis wir die zweite Instanz auch verloren hatten. Wir bekamen zwar alle Gegenargumente des DMSB e. V. mühelos wegargumentiert, aber leider war das Jahr 2017 bereits vorbei und damit auch unser sogenanntes Rechtsschutzbedürfnis weg. Die Vorsitzende Richterin merkte aber bei der Entscheidungsverkündigung an, dass wir durchaus große Chancen hätten zu gewinnen, wenn wir die Sache in einem Hauptsacheverfahren weiter verfolgen würden. Wir lehnten jedoch dankend ab.
Die Serie war intern bei uns nämlich schon Mitte 2017 gestorben. Zum einen deshalb, weil wir keinen Sinn mehr darin sahen, eine DMSB-Rallyesportserie unter dem DMSB e. V. gegen dessen Willen durchzuführen. Und zum anderen, weil wir mit unseren bereits erwähnten Prognosen für das Jahr 2017 rechtbehielten. So sagten wir einen Rückgang der Starterzahlen um 30 Prozent im Vergleich zu 2016 voraus. Tatsächlich waren es dann sogar fast 40 Prozent.
Und so machten wir uns nach der Grabfeldrallye 2017, die mit 35 Prozent Starterrückgang im Mittelfeld der deutschen Rallyes rangierte, darüber, aus dem Rallye Supercup e. V., der als Trägerverein unserer DMSB-Rallyeserie gedacht war, einen neuen Motorsportdachverband zu machen. Die Idee dazu stammte von unseren RSC-Gründungsmitgliedern Carsten Schad und Michael Foitzik. Am 9. Februar 2018 war es dann nach sieben Monaten Arbeit soweit und wir konnten heute vor genau fünf Jahren den RSC e. V. als eigenständigen Motorsportverband für den deutschen Rallyesport in Sulzdorf an der Lederhecke gründen. Die Grabfeldrallye 2018 war bereit, unsere Pilotveranstaltung zu werden. Der AMC Bad Königshofen im Grabfeld e. V. informierte bereits am 6. März 2018 den ADAC-Nordbayern darüber. Leider ohne Erfolg, Ende 2018 wurde der AMC Bad Königshofen wegen der Veranstaltung der Grabfeldrallye aus dem ADAC e. V. ausgeschlossen. Eine Aktion, die nur dem ADAC-Nordbayern und dessen Rallyemeisterschaft nachhaltig geschadet hat. Die breite Öffentlichkeit wurde indes erst am 17. März über den Schritt informiert. Also auch hier ging alles fair zu. Auch die erste Instanz um die Genehmigung der DMSB-Serie ging fernab der Öffentlichkeit ab. Erst für die 2. Instanz gingen wir mit einem Spendenaufruf an die Öffentlichkeit.
Aber zurück ins Jahr 2018. Kurz nach der Bekanntgabe unserer Verbandsgründung gingen schon die Drohungen und Einschüchterungsversuche von Seiten des ADAC e. V. und des DMSB e. V. los. Sportwarte, Fahrer und Beifahrer, Veranstalter und Serienausschreiber sollten mit allen Mitteln von der Grabfeldrallye und dem RSC e. V. ferngehalten werden. Als dies alles nichts half und die Grabfeldrallye 2018 trotzdem erneut das größte nationale Starterfeld in Deutschland hatte, kamen drakonische Sportgerichtsstrafen hinzu. Außerdem versuchte der DMSB e. V. mit aller Gewalt und mit teuren Klagen, den RSC e. V. und die Grabfeldrallye finanziell in die Knie zu zwingen. Über 130 Verfahren kamen so vor den DMSB-Sportgerichten und verschiedenen öffentlichen Gerichten zusammen. Mit Streitwerten von teilweise mehreren Hunderttausend Euro hat das dem DMSB e. V. und vor allem seinen Lizenznehmern sehr, sehr viel Geld gekostet. Vielleicht ein Grund, weshalb die DMSB-Lizenzen in den letzten Jahren so kräftig teurer geworden sind und ständig neue DMSB-Lizenzen eingeführt werden.
Alle Verfahren hat der DMSB e. V. bislang gegen den RSC e. V. und sein Umfeld verloren. Der RSC e. V. hat verkehrsrechtlich die Gleichstellung zum DMSB e. V. erreicht. Der RSC e. V. ist neben dem DMSB e. V. der einzige Motorsportverband in Deutschland, der Kfz-Sonderzulassungen für Rallyesportfahrzeuge ausstellen darf. Und der DMSB e. V. darf nach einem letztinstanzlichen Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main seinen Lizenznehmern die Teilnahme in jeglicher Form bei RSC-Veranstaltungen nicht mehr verbieten. So heißt es jetzt nach 5 Jahren harter Arbeit und unerbittlichem Kampfes für uns nun durchzustarten. Alle Mühen, die tausenden von Stunden Arbeit und das viele, viele Geld, das wir investiert haben, haben sich allesamt gelohnt.
Uns ist es noch wichtig an dieser Stelle zu sagen, dass es uns nie vorrangig um eine DMSB-Gruppe H ging, sondern um den kompletten Rallyesport. Uns ging es um Fahrzeug- und Gruppenvielfalt, bezahlbaren Motorsport, eine Einstiegsmöglichkeit für den Nachwuchs – sowohl als aktiver Sportler als auch als Sportwart und darum, endlich auch basisdemokratischen Motorsport betreiben zu können.
All das ist uns gelungen, auch und vor allem dank der vielen, die uns gerade in der schweren Zeit unterstützt haben und immer an unsere Sache glaubten. Wir haben in all der Zeit auch immer versucht mit dem DMSB e. V. ins Gespräch zu kommen. Jedoch sind alle Bemühungen kläglich gescheitert, zuletzt am 27.12.2022 als ein gemeinsames Gespräch nur wenige Stunden davor ohne stichhaltige Begründung ersatzlos von Seiten des DMSB e. V. und des ADAC e. V. abgesagt wurde. Auch haben wir uns im Jahr 2021 um die Delegierung des DMSB-Rallyesport an uns beworben. Der DMSB e. V. hat zwar, so zumindest unser Kenntnisstand, noch niemand anderen, der es machen möchte, aber an uns gibt er den Rallyesport nicht ab. Dabei sind wir diejenigen, die Innovator und Benchmark zu gleich sind. Viele unserer Ideen haben ja schon Einzug ins DMSB-Reglement gehalten, es könnten aber noch so viel mehr sein. Innovativ, unabhängig und nachhaltig wollen wir sein und wir sind es auch.
Übrigens waren wir selbst als DMSB-Fachberater stets unentgeltlich tätig, nicht mal die Fahrtkosten haben wir verrechnet - warum nicht? Weil wir das alles für unseren Sport und unsere Leidenschaft tun und nicht deshalb, weil wir uns daran bereichern wollen. Diese Denkweise haben wir noch heute und vielleicht ist es genau diese Denkweise, die, so wie es scheint, als größtes und unüberwindbarstes Hindernis zwischen uns und dem DMSB e. V. wie auch dem ADAC e. V. steht. Eine andere Erklärung, weshalb wir so zum großen Feindbild von diesen beiden Vereinen erklärt wurden, haben wir nämlich schon lange nicht mehr.
Sicherlich war es ein harter Schritt, einen neuen Verband zu gründen. Aber es war und ist bis heute die einzige Möglichkeit wirklich etwas in unserem Sport in die richtige Richtung bewegen zu können, so zumindest unsere Meinung. Im DMSB e. V. haben wir uns lange und intensiv engagiert, aber hier etwas zu bewegen ist aus unserer Sicht vollkommen unmöglich. Aber wir möchten etwas bewegen und der Rallyesport ist inzwischen mit dem Rücken an der Wand. Dorthin hat ihn leider und vor allem auch der DMSB e. V. wie auch der ADAC e. V. mit ihrer über Jahrzehnte fehlgeleiteten Politik gebracht. Jetzt ist handeln gefordert und wir haben gehandelt und werden das weiterhin unentwegt tun. Für euch und unseren geliebten Rallyesport.
Wir möchten zum Ende ausdrücklich betonen, dass es nicht DER DMSB e. V. ist, der mit allen Mitteln, viel Geld und ohne jeglichen Erfolg versucht hat, gegen uns vorzugehen. Es waren und sind stets nur wenige Einzelpersonen gewesen, vorwiegend aus dem Süddeutschen Raum, insbesondere aus Südbayern, die als Aggressoren und Spalter aufgetreten sind. Diesen Personen und ihrem Umfeld – beides reicht hinein bis in die höchsten Gremien von DMSB e. V. und ADAC e. V. – geht es dabei nicht um unseren Sport, sondern nur um die eigene Macht, ihren eigenen Einfluss und sehr viel Geld.
Wir hingegen engagieren uns rein ehrenamtlich. Niemand von uns verdient Geld am RSC e. V. und an dessen Motorsport. Sehr wohl aber haben wir viel Zeit und Geld in den RSC e. V. investiert. Beides im fünfstelligen Bereich, was die Anzahl der Stunden und die Menge des Geldes betrifft. Wir haben das alles gerne gemacht und alles für euch wie auch unseren Sport auf uns genommen. Wir sind überzeugt, dass unser Weg der regulativen und organisatorischen Gestaltung unseres Rallyesportes der absolut Richtige ist. Und wir werden diesen Weg natürlich weitergehen – versprochen, mit euch zusammen und an eurer Seite, egal, ob ihr als Sportwart, aktive Fahrer oder Beifahrer oder als Veranstalter und Unterstützer diesen Weg mit uns zusammen gehen wollt. Ihr seid alle ganz herzlich Willkommen. Viele von euch sind auch schon bei uns dabei.
In diesem Sinne wünschen wir unserem Rallye Supercup e. V. alles Gute zu seinem 5. Geburtstag!
Patrick Mohr, 1. Vorsitzender des RSC e. V.
stellvertretend für den gesamten Vorstand des Rallye Supercup e. V.
Zum Download dieses Berichtes
04.12.2022
Pressemitteilung des RSC e. V.:
DMSB missbraucht seine Monopolstellung – RSC-Rallyes nun offen für Jeden!
Mit einer sportrechtlichen Grundsatzentscheidung und einem in der deutschen Rechtsprechung erstmaligen Urteil endete am 15.11.2022 ein Kartellrechtsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main. Nach über vier Jahren Verfahrensdauer wurde dort letztinstanzlich entschieden, jegliche Bestrafungen des DMSB - und auch schon die reine Androhung einer solchen - für die Teilnahme seiner Lizenznehmer an Veranstaltungen des RSC e. V. sind kartellrechtswidrig und damit unzulässig. Im konkreten Fall hatte sich Jörg Seitz aus Felsberg in Hessen gegen seine Verurteilung durch das DMSB-Sportgericht im Nachgang der RSC-Grabfeldrallye 2018 zur Wehr gesetzt und nun in allen Punkten durch das Gericht uneingeschränkt Recht bekommen.
Das Gericht führt dazu in seinem Urteil aus, bereits „im Androhen oder Verhängen von Sanktionen wegen der Teilnahme an Sportveranstaltungen des RSC liegt ein Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung seitens des Beklagten.", also des DMSB. Der DMSB veranstaltet, so das Gericht weiter, über 90 Prozent der Rallyes in Deutschland im Jahr. Damit besitzt der DMSB eine Monopolstellung, die er nicht zum Nachteil der Verbraucher – also der Lizenznehmer und Veranstalter – wie auch seiner Mitbewerber – wie dem RSC e. V. – missbrauchen darf, was er jedoch bisher tat, wie das Gericht sehr deutlich feststellt.
Konkret wurde der DMSB durch die Klage von Jörg Seitz dazu verurteilt, es bei Meidung von hohen Geld- bzw. Haftstrafen zukünftig zu unterlassen, gegenüber seinen Lizenznehmern „im räumlichen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland Sanktionen wegen einer Entscheidung, an Sportveranstaltungen des Rallye Supercup e.V. teilzunehmen und/oder mit dem Rallye Supercup e.V. zu kooperieren, direkt oder indirekt anzudrohen und/oder zu verhängen“. Dies betrifft insbesondere auch den Entzug von Lizenzen oder andere Bestrafungen wie Geldstrafen gegen seine Lizenznehmer, so das Gericht weiter. Alle dementsprechenden Klauseln in den Lizenzbestimmungen des DMSB oder auch in den Bestimmungen zum DMSB-KFP sind somit unwirksam, da sie als rechtswidrig verurteilt worden sind. Zudem ist es dem DMSB von nun an verboten, die Erteilung einer Sportlizenz zur Teilnahme an Veranstaltungen des DMSB zu verweigern, weil der betroffene Lizenznehmer auch innerhalb des RSC e. V. aktiv ist bzw. auch dort Lizenznehmer ist.
Sollte sich der DMSB nun trotz der eindeutigen Entscheidung nicht an dieses strikte, gerichtliche Verbot halten, drohen ihm, laut Urteil, bis zu einer viertel Million Euro Geldstrafe für jeden Einzelfall oder bis zu sechs Monate Haft zu vollstrecken an seinem Präsidenten sowie weitere hohe Schadensersatzforderungen.
Zu dieser Grundsatzentscheidung hat wie bereits erwähnt die Einzelklage des Nordhessen Jörg Seitz geführt. Er war trotz einer gültigen DMSB-Lizenz mit einer zusätzlichen RSC-Lizenz bei der Grabfeldrallye 2018 gestartet und wurde, wie viele andere DMSB-Lizenznehmer auch, nach dieser Rallye vom DMSB-Sportgericht für die Teilnahme an dieser DMSB-unabhängigen Veranstaltung mit einer Geldstrafe von 2.000 Euro auf Bewährung sanktioniert. Nach Einreichung seiner Klage wurde ihm sogar gänzlich vom DMSB verwehrt, eine Jahresfahrerlizenz des DMSB weiterhin beantragen zu können. All das ist jetzt nach dem Urteilsspruch aber hinfällig.
Anwälte, Kläger und RSC e. V. zum Verfahren
„Ich habe es damals wie heute einfach nicht eingesehen, warum ich als freier Bürger nicht selbst entscheiden kann, an welcher ordentlich, öffentlich-rechtlich genehmigten Motorsportveranstaltung ich teilnehmen kann. Warum mir das ein Sportverband, dessen Lizenznehmer und Kunde ich bin, vorschrieben soll, was ich darf und was nicht, war mit meinem Rechtsverständnis nicht vereinbar. Natürlich bin ich nun froh und auch erleichtert, nach einem langen Kampf dieses Recht, selbst entscheiden zu können, an welchen Veranstaltungen welcher Verbände ich teilnehmen möchte, nun für alle Motorsportler in Deutschland durchgesetzt zu haben. Ich freue mich, dass wir nun alle beim RSC e. V. und besonders bei der Grabfeldrallye wieder fahren „dürfen“. Für mich ist die „Grabfeld“ die schönste Rallye im Jahr. Ich bin schon die allererste gefahren und seitdem habe ich kaum eine ausgelassen. Auch meine Frau Daniela habe ich dort kennengelernt.“, erklärt Jörg Seitz.
„Für Fahrer, Beifahrer und Sportwarte mit einer DMSB-Lizenz ist dieses Urteil wahrlich ein vorzeitiges Weihnachtsgeschenk. Wir sind in all unseren Rechtspositionen, die wir immer und stets in der Öffentlichkeit vertreten haben, nun auch endgültig gerichtlich bestätigt worden. In all den unterschiedlichen Verfahren, in die der DMSB uns und unsere Mitglieder gedrängt hat, haben wir es mit einem massiv hohen Aufwand an Zeit, Arbeit und Geld sowie auch durch die Unterstützung gleich mehrerer Anwälte parallel nun endgültig geschafft, für den deutschen Motorsport diesen großen Erfolg zu erzielen. Im Namen des RSC e. V. muss ich mich bei allen Unterstützern – in jeglicher Form, unseren Mitgliedern wie auch insbesondere bei unseren Anwälten ganz herzlich bedanken. Aber vor allem dem mutigen Einsatz von Jörg Seitz, der durch seine Klage erst dieses unglaubliche Urteil für den deutschen Motorsport ermöglicht hat, müssen wir unseren höchsten Respekt zollen. Jeder deutsche Motorsportler sollte ihm aus tiefstem Herzen für seine herausragende Leistungen danken. Ohne ihn und seinen Einsatz für unseren Sport wäre das in dieser Form für uns alle niemals ermöglicht worden.“, so der 1. Vorsitzende des RSC e. V., Patrick Mohr.
Einer der betreuenden Rechtsanwälte des Verfahrens, Patrick Wawrzinek, führt weiter aus: „Ab sofort können nach diesem Urteil alle Lizenznehmer des DMSB, ohne dafür vom DMSB in irgendeiner Form belangt oder benachteiligt werden zu dürfen, an den Veranstaltungen des RSC e. V. uneingeschränkt teilnehmen und diese Veranstaltungen in jeglicher Art und Weise unterstützen. Dies gilt dabei nicht nur für Profisportler und Menschen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt über den Motorsport bestreiten, nein, diese Aussage gilt für alle Motorsportler. Diese Rechtsauffassung ist bisher in Deutschland noch nie derart eindeutig und klar formuliert in einem vergleichbaren Fall von einem Gericht vertreten worden und wird daher nicht nur im Motorsport große Auswirkungen haben.“
Mark-E. Orth, der als Anwalt von Jörg Seitz vor allem die kartellrechtliche Argumentation vorgetragen hat, benennt weitere Folgen des Urteils: „Rennfahrer wie Sportler generell sind mit diesem Urteil „ihrem“ Monopolverband nicht mehr hilflos ausgeliefert. Dort, wo der Sportverband träge geworden ist, können sich nun neue Sportveranstalter wie der RSC e. V. mit besseren Ideen hervortuen und der alte Sportverband kann diese innovativen Wettbewerbe wie etwa die Grabfeldrallye nicht mehr mit exklusiven Bindungen der Sportler ausbremsen. Jetzt kann der Kunde entscheiden, welche Rallye nach welchem Reglement er fahren will. Die Entscheidung hat auch weitreichende Auswirkungen auf andere Sanktionen, die der DMSB in Zukunft verhängen wird. Das Gericht sieht in der grundsätzlichen Sanktionsnorm des ISG der FIA einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Auch im Hinblick auf das beim EuGH anhängige Superleague-Fußball-Verfahren hat das Gericht mit seinem Urteil wichtige Pflöcke eingeschlagen. Am 15.12.2022 wird Generalanwalt Rantos in seinen Schlussanträgen andeuten, wohin die Reise in Sachen Superleague geht. Das OLG Frankfurt hat schon die Ideallinie freigefahren.“
„Wir freuen uns nun, ab 2023 alle Lizenznehmer des DMSB bei uns begrüßen zu dürfen und gehen fest davon aus, da erste Gespräche schon seit geraumer Zeit sehr positiv verlaufen, auch ein paar Veranstalter zum Verbandswechsel in den RSC e. V. bewegen zu können. Es sind alle bei uns herzlich willkommen.“, ist aus dem Vorstand des RSC e. V. mit Blick in die Zukunft zu erfahren.
Prozesshistorie
Dieses Urteil gegen den DMSB und seine Sportgerichtsbarkeit reiht sich dabei nahtlos in eine ganze Reihe von bekannten, gerichtlichen Niederlagen, die der DMSB in den letzten Jahren in Zusammenhang mit dem RSC e. V. erlitt. Zuletzt verlor er im Frühsommer am 02.06.2022 auch eine Urheberrechtsklage mit hohem Streitwert letztinstanzlich. Hier hatte der DMSB versucht, seine sportlichen und technischen Regularien urheberrechtlich schützen zu lassen. Er scheiterte jedoch daran, dass eine juristische Person wie der DMSB kein Urheber sein kann und er auch keine alleinigen Nutzungsrechte an seinen Regularien besitzt, somit fehlt es seinen Reglements gänzlich am angestrebten Urheberschutz. Stattdessen stellte das OLG Düsseldorf jedoch fest, der DMSB wie auch die frühere ONS GmbH sind nie „als beliehene Unternehmer tätig geworden, denn ihnen sind keine hoheitlichen Befugnisse übertragen worden“. Was nun wiederum bedeutet, der DMSB besitzt keinerlei rechtliche Befugnis für sich zu behaupten, er habe „die Sporthoheit in der Bundesrepublik Deutschland“ inne, weil es eine solche rechtlich in Deutschland gar nicht gibt. Außerdem gelangte das Gericht in Düsseldorf zu dem Erkenntnis, dass es sich beim DMSB „gerade nicht um einen „Rechtsnachfolger“ der ONS GmbH handelt - die ONS GmbH besteht ausweislich des vorgelegten Handelsregisterauszugs, wenn auch nunmehr unter der Firma ,,Deutsche Motor Sport Wirtschaftsdienst GmbH“, fort“. Beides propagiert der DMSB aber gerne anders.
Verbraucherschutzberatung
Abschließend noch ein wichtiger Hinweis an alle Lizenznehmer des DMSB. Sollten Sie noch immer von, ggf. neuerlichen, Bedrohungen und Einschüchterungsversuchen seitens des DMSB in Bezug auf den RSC e. V. betroffen sein, helfen Ihnen die Experten des RSC e. V. gerne weiter. Im Falle jeglicher Art von Androhungen einer Bestrafung oder auch bereits erfolgten Sanktionen, melden Sie sich bitte unverzüglich bei der Verbraucherschutzberatung des RSC e. V., per Mail an: verbraucher-rsc@web.de
Zum Download der Pressemitteilung
Hier finden Sie das Urteil
15.06.2022
Pressemitteilung des RSC e. V.:
Stellungnahme des RSC e. V. zu den Mitteilungen des DMSB an die potentiellen Teilnehmer unserer RSC-Rallyes:
Liebe potentielle Teilnehmer unserer RSC-Rallyes,
mit großer Verwunderung und Überraschung haben wir von den Mitteilungen der DMSB-Geschäftsstelle - teilweise via ADMV - aus den vergangenen Tagen an euch erfahren.
Da diese Mitteilungen wenig konkret sind und deshalb auch viel „hätte, wäre, könnte“ enthalten, wie auch teilweise über Dritte verbreitet werden, möchten wir euch erstmal beruhigen. Diese Schriftstücke sind nicht überzubewerten und aus unserer Sicht ohne jegliches rechtliches Fundament, was auch unser Mitbewerber aus Frankfurt am Main ganz genau weiß.
Trotz dieser Tatsache, lasst uns bitte folgende Punkte nochmals näher erläutern:
1. Alle unsere Veranstaltungen werden ordentlich behördlich genehmigt sein und fallen somit nicht unter das Verbot „illegaler/nicht genehmigter“ Rennen, von dem die FIA im ISG spricht und auf welches sich die Aussagen des DMSB beziehen. Dem DMSB ist diese Tatsache bestens bekannt und sie führte auch bereits dazu, dass seit inkl. des Sportjahres 2019 keine Sportstrafen aufgrund einer Teilnahme an einer ordentlich behördlich-genehmigten Veranstaltung des RSC e. V. mehr durch den DMSB ausgesprochen worden sind. Wir weißen jedoch ausdrücklich darauf hin, dass keine Lizenz des DMSB und/oder der FIA bei uns genutzt werden darf. Dies und nur dies würde einen Verstoß gegen die DMSB-Lizenzbestimmungen darstellen, denen ihr als DMSB-Lizenznehmer zugestimmt habt. Um euren optimalen und gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungsschutz zu gewährleisten, gibt der RSC e. V. daher eigene Lizenzen aus, derzeit in Form von Tageslizenzen zum Preis von 10,- Euro pro Person. 2019 wurden einzelne Personen nach unserer Grabfeldrallye aufgrund der Teilnahme an selbiger zwar von der DMSB-Geschäftsstelle angeschrieben, aber KEIN einziges Verfahren eröffnet, da alle Betroffenen die beiden genannten Punkte aufgeführt haben (ordentliche Genehmigung der Veranstaltung sowie keine missbräuchliche Nutzung der DMSB-Lizenz) und nachweisen konnten. Es besteht also keinerlei Grund zur Panik.
2. Alle Inhaber eines DMSB-KFP, der Teil ihrer Fahrzeugzulassung ist - z. B. über eine Sonderzulassungen auf der Grundlage des § 70 StVZO, darf dieser KFP durch den DMSB gar nicht entzogen werden, da dies einer faktischen Stilllegung des Fahrzeuges gleich kommt. Der DMSB besitzt, bereits mehrfach gerichtlich festgestellt, keinerlei hoheitliche Befugnisse, daher darf er eine solche hoheitliche Tätigkeit nicht durchführen. In Deutschland darf eine Stilllegung eines Fahrzeuges nur durch die zuständige Verkehrsbehörde unter der Angabe von Gründen vollzogen werden, selbst die Polizei darf das nur vorübergehend unter der Voraussetzung tun, dass Gefahr im Verzug sein muss. Sowohl Bayern (Grabfeldrallye) als auch Thüringen (Wippertalrallye, Rallye Wildetaube) haben bereits bestätigt, dass alle Sonderzulassungen auf der Grundlage des § 70 StVZO für Rallyefahrzeuge bei RSC-Veranstaltungen uneingeschränkt volle Gültigkeit besitzen, da die Richtlinie, auf welcher der KFP beruht, fehlerhaft sei. Fahrzeuge mit einer Sonderzulassungen auf der Grundlage eines DMSB-KFP dürfen deshalb ausdrücklich auch zu den genannten RSC-Veranstaltungen in Betrieb genommen werden. Zudem sind alle KFP ohne Bezug zur Fahrzeugzulassung (sog. „kleiner KFP“) sportrechtlich innerhalb des RSC e. V. nicht von Relevanz und werden daher nicht von euch genutzt. Eine missbräuchliche Nutzung ist also auch hier nicht gegeben. Es besteht auch für eure Fahrzeuge und deren Zulassungen kein Grund zur Sorge.
Wir möchten abschließend nochmals auf die sehr ausführlichen Stellungnahmen zu diesen Themen durch den AMC Bad Königshofen verweisen: http://www.grabfeldrallye.de/News/
Warum und weshalb der DMSB über seine Geschäftsstelle solche Mitteilungen verbreiten lässt und euch vermutlich damit etwas einzuschüchtern versucht, ist uns gänzlich unbekannt. Leider liefen all unsere Versuche der letzten knapp zwei Wochen, sowohl mit der Geschäftsführung des DMSB als auch mit dem Präsidium des DMSB e. V. hierzu klärend in Kontakt zu treten, völlig ins Leere. Falls sich hier noch eine Änderung ergibt, werden wir euch natürlich darüber sofort informieren.
Ebensowenig wissen wir, warum der DMSB nach gut drei Jahren eines guten Nebeneinanders und vieler stets positiver Gespräche nun plötzlich und grundlos entgegen aller Gesetze, bekannten Gerichtsentscheidungen und behördlichen wie ministeriellen Klarstellungen erneut auf Konfrontationskurs zu uns zu gehen versucht. Ob es reiner Zufall ist, dass der Beginn dieser Maßnahmen genau an dem Tag erfolgte, an welchem der DMSB mit seiner Klage gegen unseren RSC e. V. in allen Punkten gescheitert ist und deshalb nun auf hohen Kosten sitzen bleibt oder ob es damit zusammenhängt, dass die Nennungsliste unserer Grabfeldrallye wieder sehr zügig voll gewesen ist, ist dabei nur reine Spekulation, an der wir uns gewiss nicht beteiligen werden.
Der DMSB sollte nochmals intensiv darüber nachdenken, ob es nicht die bessere Alternative ist, mit uns wieder an den Gesprächstisch zurückzukehren, als seine unbescholtenen Lizenznehmer nun als Machtinstrument zu missbrauchen. Nicht erst seit der Ukraine-Krise sehnen sich die Menschen nach Frieden. Wohl kaum einer hat da wohl noch ein Fünkchen Verständnis dafür, dass der DMSB nun bewusst und mit Nachdruck versucht, eine neue Auseinandersetzung zwischen den Motorsportverbänden zu provozieren. Aus unserer Sicht ist schon mehr als genug Geld in Frankfurt wegen uns verbrannt worden. Geld, das von den Lizenznehmer und Veranstaltern des DMSB stammt. Geld, mit dem dort so viel positiveres hätte erreicht werden können, als es sinnlos Gerichten und Rechtsanwälten nachzuwerfen. Es bleibt für uns alle der erschreckende Erkenntnis, dass alle DMSB-Lizenznehmer den bislang völlig erfolglosen „Krieg“ des DMSB gegen unseren RSC e. V. größtenteils zusammen finanzieren, gleichzeitig nun auch wieder diejenigen sind, auf deren Rücken dieser von Seiten des DMSB ausgetragen wird. Wir werden uns natürlich weiterhin nicht provozieren lassen und sachlich wie auch ruhig zum Wohle unseres Sportes und all jener, die sich über diesen identifizieren, unbeirrt weiterarbeiten. Wohlwissend, dass es nur einzelne Personen innerhalb des DMSB sind, die ohne Rücksicht auf Verluste mit fremden Geld agieren und unserem Sport wie auch dem DMSB selbst damit vorsätzlich sehr massiv und langfristig großen Schaden zuführen.
Wir hoffen abschließend inständig, dass sich nur wenige durch die Mitteilungen des DMSB beeinflussen lassen und deshalb nicht bei uns fahren werden. Es gibt nämlich keinen Grund dazu, der DMSB hat keine rechtlich fundierte Handhabe gegen euch.
04.06.2022
Pressemitteilung des RSC e. V.:
Regularien des RSC e. V. endgültig gerichtlich anerkannt
Bereits seit rund 4 Jahren lief ein Verfahren zwischen den beiden Motorsportverbänden RSC e. V. und DMSB e. V., in dem es um die Erarbeitung, Nutzung und Veröffentlichung von sowohl technischen als auch sportlichen Motorsportregularien ging. Durch die Klage des DMSB aus dem Jahre 2018 wurde dabei die Fragestellung aufgeworfen, ob die RSC-Regularien in der vorliegenden Form rechtmäßig sind und vom RSC e. V. somit so weiterhin genutzt werden dürfen. Trotz der gegenseitigen Annäherung der letzten Monate ließ man dieses Verfahren weiterlaufen, da damit doch einige Grundsatzfragen geklärt und aus der Welt geschafft werden konnten, die ein zukünftiges Neben- und Miteinander der beiden Verbände nun nicht mehr belasten.
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 02.06.2022 entschieden, die Regularien des RSC e. V. sind rechtens und dürfen vom RSC e. V. auch weiterhin verwendet werden. Der DMSB hat keinerlei Handhabe dies verbieten zu lassen, genau dies wollte der DMSB aber mit seiner Klage ursprünglich erreichen. Somit ist es gerichtlich festgestellt, sowohl der DMSB also auch der RSC e. V. dürfen Regularien im sportlichen und technischen Bereich veröffentlichen und bei sich jeweils nutzen.
In seiner Urteilsbegründung stellt der 20. Senat des Oberlandesgerichtes Düsseldorf auf Seite 15 zudem fest, weder der DMSB, noch die ONS GmbH sind als beliehene Unternehmen tätig geworden, denn ihnen sind keine hoheitlichen Befugnisse übertragen worden. Solche hoheitlichen Befugnisse in Form einer staatlichen Beleihung besitzen z. B. TÜV und DEKRA im Bereich des Kraftverkehrs zur Überwachung und Prüfung der Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr. Der DMSB hingegen ist nicht beliehen, womit er auch nicht die Funktion einer Sporthoheit für den Motorsport in Deutschland ausüben kann. Eine solche Sporthoheitsorganisation gibt es in Deutschland nämlich nicht, weil dafür zwingend eine Beleihung von staatlicher Seite an eine Organisation erforderlich wäre, die es nicht gibt.
Mehr Infos dazu auch hier in diesem Artikel: https://www.rallye-magazin.de/nat/artikel/dmsb-vs-rsc-gericht-faellt-urteil-48527/
24.04.2022
Pressemitteilung des RSC e. V.:
RSC e. V. unterstützt DRM des DMSB
Die einstigen Wogen zwischen den Motorsportverbänden DMSB und RSC e. V. haben sich inzwischen so geglättet, dass der RSC e. V. den DRM-Auftakt bei der 57. ADAC-Rallye Erzgebirge mit zahlreichen Strecken- und Funkposten sowie in der Zeitnahme unterstützt hat. Manch einer wird sich vielleicht etwas verwundert die Augen gerieben haben, vor allem auch beim Blick ins Programmheft, in welchem dem Rallye Supercup e. V. Coburg sogar namentlich auf Seite 53 für seine Unterstützung gedankt wird.
„Knapp zwei Duzend motivierte und fachkundige Helfer konnten wir zu einem wirklich sehr gelungenen und sportlich hochklassigen Auftrag der Deutschen Rallye Meisterschaft des DMSB ins Erzgebirge senden“, berichtet der 1. Vorsitzende des Rallye Supercup e. V. (RSC e. V.), Patrick Mohr, der selbst auch ausgebildeter LS Stufe B (WP-Leiter) des DMSB ist und einer dieser Helfer aus den Reihen des RSC e. V. war. „Die hohe Qualität auch unserer Sportwarteausbildung, die wir durch unsere RSC-Rallye School sicherstellen, hat sich bei den vielfältigen Herausforderungen, die ein DRM-Lauf wie die ADAC-Rallye Erzgebirge stellt, u. a. auf dem sehr anspruchsvollen Rundkurs „Grünhain“ mit vielen tausend Zuschauern, bestens bewährt“, so Patrick Mohr.
„Wir freuen uns, dass nach den vielen, stets regelmäßig geführten Gesprächen mit den Verantwortlichen des Deutschen Motor Sport Bundes, die teils auch sehr intensiv waren, nun ein liberales Nebeneinander der Verbände zusammen erreicht werden konnte. Das alles wird natürlich vor allem zum Wohle der vielen Veranstalter wie auch aller Sportler und Sportwarte sein, die nun endgültig nichts mehr zu befürchten haben, wenn sie sich in den beiden Verbänden parallel engagieren möchten. Gerade in den jetzigen Krisenzeiten gilt es, gemeinsam den Rallyesport und den Motorsport insgesamt nach Kräften zu stärken. Sowohl wir als RSC e. V. als auch der DMSB können von alle dem nur stark profitieren, auch wenn unsere jeweiligen Herangehensweisen und internen Strukturen sich doch individuell voneinander unterscheiden. Aber das ist doch auch gut so.“, erklärt Mohr in diesem Zusammenhang ausführlich.
Diese verbandsübergreifende Zusammenarbeit zwischen dem DMSB und dem RSC e. V. ist natürlich für den gesamten deutschen Rallyesport ein riesiger Schritt nach vorn und bildet dabei nicht nur die aktuelle Rechtsprechung in Deutschland und der gesamten Europäischen Union vollumfänglich ab, sondern wird auch neue Synergien zum Wohle des Sportes schaffen, da ist sich der RSC e. V. sicher.
Gruppenbild mit den Helfern des RSC e. V. auf der WP „Grünhain“ der 57. ADAC-Rallye Erzgebirge
27.11.2021
Pressemitteilung des RSC e. V. zur Saison 2022:
Rallyesport „hoch 3“ unter dem Dach des RSC e. V. in der Saison 2022
Die RSC-Rallyefamilie wächst und gedeiht. Für die Saison 2022 stehen schon drei Rallyes im RSC-Kalender. Gleich zweimal wird in Thüringen und einmal in Nordbayern gefahren werden.
Neben der sehr bekannten und renommierten RSC‐Grabfeldrallye des AMC Bad Königshofen rund um Sulzdorf an der Lederhecke und der RSC‐Wippertalrallye des MSC Kindelbrück, die nun schon zwei Jahre auf ihre Premiere warten musste, konnte der RSC e. V. mit dem MC Wildetaube‐Langenwetzendorf in Thüringen einen dritten Veranstalter von seinem Konzept eines modernen, nachhaltigen und basisdemokratischen Rallyesports im Breiten‐ und Amateursportbereich überzeugen.
Nach zwei Jahren ungewolltem Stillstand sind die Verantwortlichen des RSC e. V. froh und dankbar ein attraktives Sportangebot für 2022 auf die Beine stellen zu können. „Wir sind auf dem besten Weg eine ordentliche Meisterschaft aufzubauen. Vielleicht stößt ja noch der eine oder andere Veranstalter für 2022 zu uns. Entsprechende Gespräche laufen bereits und könnten recht bald noch zu weiteren, positiven Ergebnissen führen.“, gibt der 1. Vorsitzender, Patrick Mohr an.
Auch wenn jetzt zwei Jahre alle Aktiven auf den Rallyesport unter dem Dach des RSC e. V. verzichten mussten, heißt das noch lange nicht, dass der RSC e. V. und seine Verantwortlichen in diesen beiden Jahre ihre Hände in den Schoß gelegt haben. Ganz im Gegenteil. So wurde die ungewohnt wie auch ungewollt rallyefreie Zeit maximal genutzt, um die gesamten RSC-Regularien nicht nur stetig weiter zu entwickeln und zu verbessern, sondern auch noch mehr den Wünschen und Anforderungen der Sportler und Veranstalter gerecht zu werden.
„Alle unsere Veranstalter sind für 2022 hochmotiviert. Nicht zuletzt auch deshalb, weil es uns – dank der Unterstützung verschiedener, ordentlicher Gerichte und Ministerien – gelungen ist, unsere Stellung als Motorsportdachorganisation für den Amateur‐ und Breitensport in Deutschland in den letzten zwei Jahren deutlich zu stärken und weiter zu untermauern.“, so Mohr.
Nicht zuletzt auch dank der RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) steht den aktiven Rallyesportlern nun wohl nichts mehr im Wege ab dem Sportjahr 2022 wieder an den Veranstaltungen des RSC e. V. aktiv teilzunehmen.
Die Termine des RSC e. V. für 2022 im Überblick:
1. RSC-Wippertalrallye in Kindelbrück am 07.05.2022
27. RSC-Grabfeldrallye in Sulzdorf an der Lederhecke am 02.07.2022
1. RSC-Rallye Wildetaube in Langenwetzendorf-Wildetaube am 20.08.2022
25.05.2021
Pressemitteilung des AMC Bad Königshofen im Grabfeld:
Auch 2021 keine Grabfeldrallye
Die für den 3. Juli geplante Grabfeldrallye kann auch in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfinden. Die Blicke richten sich daher schon voll auf den 2. Juli 2022. Im dritten Anlauf, so hoffen die Veranstalter, muss es dann 2022 doch endlich klappen mit 27. Grabfeldrallye.
Wenige Wochen vor der Grabfeldrallye gibt es noch immer keine ausreichende Planungssicherheit für größere Veranstaltungen. Ohne Planungssicherheit kann das Team des Automobilclubs (AMC) Bad Königshofen im Grabfeld e. V. rund um Rallyeleiter Bernd Menzel aber an der geplanten Durchführung der 27. RSC-Grabfeldrallye nicht länger festhalten. „Die Entwicklung der Pandemie und der damit verbundenen Maßnahmen ist nicht abschätzbar. Wir haben uns daher dazu entschlossen, auch in diesem Jahr auf die Durchführung der ‚Grabfeld‘ zu verzichten und setzen coronabedingt erneut aus.“, so Bernd Menzel.
Sylvia Wacker, die 1. Vorsitzender des AMC Bad Königshofen, meint zudem: „Unsere Rallye lebt wie kaum eine andere von ihren Fans, den vielen Zuschauern und ihrer fröhlichen Stimmung. Dazu gehören natürlich auch unser Festzelt samt Zeltbetrieb, das Campen rund um das Rallyezentrum sowie unsere Siegerehrung vor großem Publikum. Eine pure Motorsport-Veranstaltung ohne Besucher kommt für uns nicht Frage. Schließlich ist die Rallye ein Fest für Freunde aus nah und fern. Die Grabfeldrallye war immer ein Event für die ganze Familie und als Happening für die Region gedacht, daran wollen wir festhalten.“
Nachgeholt werden soll die 27. Grabfeldrallye im nächsten Jahr. „Unser Team ist motiviert und zieht an einem Strang. Alle freuen sich darauf, wieder etwas zu machen. Wir haben seit der letzten Grabfeldrallye die ruhige Zeit genutzt und kräftig ins Wegenetz rund um Sulzdorf investiert, um unseren Teilnehmern neue und überarbeitete Strecken präsentieren zu können.“, sagt Pressesprecher Patrick Mohr. „Auch den Zuschauern wird das überarbeitete Format mit spektakulären Schotterpassagen bestimmt sehr gut gefallen“, so Mohr.
Bernd Menzel möchte auch in der unfreiwillig Grabfeldrallye-freien Zeit all diejenigen nicht vergessen, die sich für die Grabfeldrallye einsetzen und engagieren, oder die Rallye einfach nur mögen und Freude daran haben. „Wir wünschen uns, dass uns alle gewogen bleiben und im nächsten Jahr wieder mit dabei sind. Ob Anwohner, Helfer, Fans oder Teilnehmer, wir wünschen allen viel Gesundheit und hoffen auf ein Wiedersehen im Sommer 2022.“
02.04.2021
Pressemitteilung zur ersten RSC-MSZ:
Neue, kostengünstige Alternative zum DMSB-KFP zugelassen
Der Rallye Supercup e. V. (RSC e. V.) schafft die endgültige Anerkennung als Motorsportverband in Deutschland. Alle Fahrzeuge gemäß den Vorgaben des RSC e. V. können deshalb ab sofort auch eine behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO erhalten. Die sogenannte RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) wird für alle Interessierten zunächst kostenfrei angeboten. Durch die aktuellen technischen Regularien des RSC e. V. sind übrigens nahezu alle Fahrzeuge gemäß den gültigen Fahrzeuggruppen des NAVC und des DMSB vollumfänglich abgedeckt.
Dem RSC e. V. ist bei der Anerkennung als Motorsportverband nun der finale Schritt gelungen. Bereits im Frühjahr 2018 konnte zunächst die Gleichberechtigung des RSC e. V. bei der Bearbeitung behördlicher Ausnahmegenehmigungen zu beispielsweise DAM/NAVC und DMSB gemäß § 29 Abs. 2 StVO für die Durchführung von Motorsportveranstaltungen erreicht werden.
Am 11.03.2021 gelang nun der nächste Meilenstein. Nach umfangreichen Vorbereitungen und Gesprächen mit den zuständigen Ministerien ist an diesem Tag dem ersten, nach den Regularien des RSC e. V. aufgebauten Motorsportfahrzeug eine behördliche Sonderzulassung für den öffentlichen Straßenverkehr gemäß § 70 StVZO auf der Grundlage einer sogenannten RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) erteilt worden. Weitere solcher Zulassungen sind inzwischen in gleich mehreren Bundesländern schon gefolgt.
„Mit der RSC-Motorsportzulassung ist das DMSB-Monopol auf § 70-Sonderzulassungen im Bereich des Motorsports endgültig gefallen. Der DMSB-KFP ist nun also nicht mehr der einzige Weg zur Erlangung einer solchen Ausnahmegenehmigung“, so der RSC-Vorsitzende Patrick Mohr. Eine offizielle ministerielle Bestätigung, wonach alle Sonderzulassung auf der Grundlage des § 70 StVZO auch bei Veranstaltungen des RSC e. V. volle Gültigkeit besitzen, war bereits Mitte 2019 schon per Ministerialschreiben bestätigt worden. Dies betrifft u. a. auch alle Fahrzeuge, deren Sonderzulassung auf einem DMSB-KFP beruht. Ein Verein kann demnach die Nutzung ordentlich, behördlich zugelassener Fahrzeuge nicht beschränken.
„Der DMSB-KFP wie auch die RSC-MSZ begründen sich zulassungsrechtlich auf einer Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums aus dem Jahre 2012. Das dafür zuständige Ministerium erklärt uns gegenüber, dass die behördliche Anwendung dieser Empfehlung natürlich auch für unseren RSC e. V. möglich sein muss. In der ursprünglichen Empfehlung des Bundesverkehrsministeriums hatte unser RSC e. V. deshalb noch keine Berücksichtigung finden können, da wir uns bekanntlich ja erst im Jahr 2018 neu gegründet haben“, gibt Mohr an.
Zur Förderung und Unterstützung des Sportes, gerade jetzt in der weltweiten Pandemielage, wird die MSZ vom RSC e. V. zunächst für alle Interessierte kostenfrei angeboten werden. Natürlich sind die Gebühren für die Ausstellung des erforderlichen Gutachtens der § 70 Sonderzulassung durch einen amtlich-anerkannten Sachverständigen und der behördlichen Zulassung, auf welche der RSC e. V. jeweils keinerlei Einfluss hat, davon unabhängig zu betrachten.
Eine Art Lizenzpflicht für das Wettbewerbsfahrzeug, ähnlich dem „kleinen KFP“, wird es jedoch von Seiten des RSC e. V. auch in Zukunft nicht geben. Denn die MSZ stellt lediglich ein Angebot des Verbandes an alle Sportler dar, um eine zuverlässige Rechtssicherheit bei der amtlichen Zulassung ihrer jeweiligen Fahrzeuge für den Motorsport erreichen zu können – nicht mehr aber auch nicht weniger.
Für Rückfragen zu diesen Themen stehen die Experten des RSC e. V. allen Interessierten zur Verfügung.
25.03.2021
Pressemitteilung des MSC Kindelbrück:
1. Wippertalrallye muss auf 2022 verschoben werden
Liebe Motorsportfreunde,
auch in diesem Jahr können wir unsere Wippertalrallye in Kindelbrück nicht wie geplant realisieren. Wir haben zwar inzwischen deutlich grünes Licht signalisiert bekommen von Seiten der Politik, unser Projekt findet in Nordthüringen große Unterstützung, doch lässt uns Corona nicht aus dem Würgegriff. Ganz Thüringen und auch der Landkreis Sömmerda, in dem Kindelbrück liegt, sind seit geraumer Zeit über dem 7- Tage-Inzidenzwert von 200 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner.
Zum Schutz, unserer Helfer, Teilnehmer, Zuschauer und letztlich auch zum Schutz der gesamten Bevölkerung unserer Region, haben wir uns nun dazu entschlossen, unsere Wippertalrallye, die für den 8. Mai 2021 geplant war, für dieses Jahr ersatzlos ausfallen zu lassen.
Wir werden jedoch voller Elan und voll motiviert die Planungen für nächstes Jahr wieder aufgreifen und weiter vorantreiben! Getreu dem Motto: „Aller guten Dinge sind drei!“, hoffen wir bis dahin auf ein Ende der Corona-Pandemie und darauf unsere Rallye im dritten Versuch verwirklichen zu können.
Nehmt euch bitte für den 7. Mai 2022 nichts vor, außer bei uns im Wippertal auf Rallye zu gehen.
Für alle Lizenznehmer, die nicht nur im RSC e. V. aktiv sind, gibt es bereits jetzt sehr gute Nachrichten. Dank der EU und ihrer Gerichtsbarkeit sowie einer darauf begründeten und letztinstanzlichen Entscheidung des OLG Nürnberg von Anfang diesen Jahres, ist es europarechtswidrig, wenn ein anderer Motorsportverband euch verbietet oder verbieten möchte, auch bei anderen Verbänden wie dem RSC e.V. aktiv zu sein. Einem rallyesportlichen Wochenende in Kindelbrück steht für euch also nichts mehr im Wege. Wir freuen uns schon jetzt, euch nächstes Jahr begrüßen zu dürfen und kennenzulernen.
Bleibt bitte alle gesund und kommt gut durch diese schwere Zeit.
Mit Vorfreude auf nächstes Jahr und motorsportlichen Grüßen
Euer MSC Kindelbrück.
20.12.2020
RSC-Verbraucherschutz-Info 2020-02:
Für das Verbands- und Vereinsrecht ist es eine Revolution, für den Wettbewerb im Sport und die Sportler ist es ein Segen, für viele Sportverbände gleicht es einem Erdrutsch oder vielleicht gar schon einem Erdbeben mit anschließendem Tsunami. Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteilsspruch vom 16.12.2020 festgestellt, dass die Regeln der Internationalen Eislaufunion (ISU), nach denen Sportler für die Teilnahme an nicht von der ISU anerkannten Eisschnelllauf-Wettkämpfen mit harten Sanktionen belegt werden, gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoßen.
Pressemitteilung des EU-Gerichtes
27.10.2020
Offener Brief des RSC e. V. an den DMSB e. V.
Wir erhoffen uns, mit diesem "Offenen Brief" eine offene und angeregte Diskussion über unsere Anliegen innerhalb des DMSB e. V. und der gesamten Motorsportszene Deutschlands anstoßen zu können bzw. angestoßen zu haben. Zum Wohle unseres Sportes, unserer Verbände, deren Mitglieder wie Lizenznehmerinnen und Lizenznehmern und der vielen ehrenamtlich tätigen im deutschen Amateur-Motorsport streben wir eine Befriedigung der aktuellen Gesamtsituation an.
Weiteres entnehmen Sie bitte dem folgenden "Offenen Brief" im Original:
Offener Brief an den DMSB e. V.
11.10.2020
DMSB scheitert vor Gericht mit Klage gegen den RSC e. V.
Eine im Sommer 2018 durch den Motorsportverband DMSB e. V. (Deutscher Motor Sport Bund e. V.) mit Sitz im hessischen Frankfurt am Main eingereichte Klage vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den im fränkischen Coburg sitzenden Amateur-Motorsportverband Rallye Supercup e. V. - RSC e. V. und dessen hinlänglich bekannte, sportlichen, organisatorischen und auch technischen Regularien ist am 07.10.2020 durch das Landgericht in Düsseldorf als unschlüssig und unbegründet in allen Punkten kostenpflichtig abgewiesen worden.
Dem vorliegenden Urteil voraus ging ein langwieriges Verfahren, das sich über rund zweieinhalb Jahre hinzog. Mit vielen, sehr umfangreichen Schriftsätzen, die nicht selten einige hundert Seiten umfassten, und mehreren Gerichts- und Verhandlungsterminen im Zeitraum April 2019 bis September 2020 wurde von beiden Seiten ein hoher Aufwand im Verfahren betrieben.
Nun wurde durch das Gericht mit dem bereits erwähnten Urteilsspruch entschieden, was der RSC e. V. als eigenständiger Motorsportverband tut und wie der RSC e. V. seine gesamten Regularien gestaltet bzw. gestaltet hat, widerspricht gültigem Recht nicht und die Reglements des RSC e. V. aus seiner Motorsportordnung (MSpO) dürfen somit weiterhin vollumfänglich zur Durchführung von Motorsportveranstaltungen verwendet werden. Demnach können der RSC e. V. und seine Mitglieder, egal ob als Sportwarte oder Sportfahrer, ihren Motorsport auch weiterhin uneingeschränkt innerhalb des RSC e. V. so durchführen wie bisher und dadurch unabhängig von anderen Verbänden frei gestalten. Dem DMSB e. V. sind dabei die Hände gebunden, denn er besitzt nach Meinung des Gerichtes keine rechtlich fundierte Grundlage, um dagegen vor einem öffentlichen Gericht vorgehen zu können. Damit kann man den RSC e. V. nun als komplett gleichgestellt zu anderen anerkannten Motorsportdachorganisationen in Deutschland außerhalb des Einflussbereiches des DMSB e. V. wie beispielsweise der Deutsche Amateur-Motorsport Kommission (DAM) des Deutschen NAVC e. V. betrachten.
Der Vorstand des RSC e. V. sieht sich durch das Urteil in seiner Arbeit sowie seiner bisherigen, rechtlichen Einschätzung und Bewertung der Gesamtsituation - auch und vor allem unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie dem nationalen und europäischen Recht - voll und ganz bestätigt. Die Klage des DMSB e. V. vor dem Landgericht Düsseldorf ging nun mit einer durchaus hocherfreulichen Entscheidung für den RSC e. V. zu Ende.
31.07.2020
Pressemitteilung des MSC Kindelbrück:
03.06.2020
Pressemitteilung des AMC Bad Königshofen im Grabfeld:
13.05.2020

1. Vorsitzender Patrick Mohr mit dem neuen Notfallrucksack der RRU
20.11.2019
Der Sport in Europa ist allgemein im Umbruch und Aufbruch. Laufend entwickeln sich neue Sportangebote, während bekannte und etablierte Sportarten und Verbände unter Druck geraten. Dies gilt insbesondere auch für den Motorsport.
Zu einem Meinungsaustausch trafen sich deshalb kürzlich Vertreter von Amateur- und Breitensportveranstaltern, -vereinen und -verbänden aus dem Bereich Motorsport in Biebergemünd bei Frankfurt. Es war das erste Treffen dieser Art überhaupt. Gesprochen wurde dabei vor allem über die europäischen Themen „lizenzfreier Sport“ im Allgemeinen und auch über das Thema Wettbewerbsrecht. Die Vereine und Verbände wollen intensiv im Dialog bleiben.
Vertreter folgender Verbände waren beim Treffen anwesend: Mario Eckhardt (1. Vorsitzender MSR), Friedhelm Schum (Sportleiter MSR), Bernd Menzel (Sportleiter AMC Bad Königshofen / RSC), Sebastian Bauten (1. Vorsitzender MCVE), Harald Weranek (1. Vorsitzender DAMCV), Stephan Scholz (2. Vorsitzender DAMCV), Roland Günster (1. Vorsitzender IGE e.V.), Elke Denzer-Frank (Kassenwart IGE e.V.), Rolf Nickolai (Fahrersprecher IGE e.V.), Hubert Stanka (1. Vorsitzender OAI e.V.), Ulrich Hanus (CEO Baboons); Nicht mit auf dem Foto sind: Daniel Gressler (1. Vorsitzender Sächsischer Offroad e.V.), Denis Günther (HardEnduro-Series) und Klaus Dietzel (Echt Endurocup)
Bericht zum 5. Gründungsjubiläum des RSC e. V.
Änderungen in der MSpO des RSC e. V. 2023
Vereinsmitteilung 1-2021 vom 22.11.2021
Vereinsmitteilung 1-2020 vom 07.05.2020
Verbraucherschutz-Info 2020-02
Wichtige Mitteilung für DMSB-Lizenznehmer bei RSC-Veranstaltungen
Und hier finden Sie das Urteil des OLG Frankfurt am Main dazu
Bekanntmachung:
Rallye Supercup e. V. - RSC e. V.
c/o Patrick Mohr
1. Vorsitzender des RSC e. V.
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Tel.: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Tel.: +49 (0) 95 61 / 2 48 42 32 (Mo. - Fr. bis 17 Uhr)
Fax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
Mail: rallye-supercup@web.de
Kontakt zu unserer Verbraucherschutzberatung:
Um qualifizierte Aufklärung und Beratung im Verbraucherschutz zu erhalten, melden Sie sich bitte unter folgender E-Mailadresse bei unserer Verbraucherberatung. Wir treten danach umgehend mit Ihnen in Kontakt zur Klärung des weiteren Sachverhaltes:
verbraucher-rsc@web.de
Erreichbarkeit unserer Geschäftsstelle sowie unserer Verbraucherschutzberatung:
Montag bis Freitag 8.00 bis 20.00 Uhr
Samstag 9.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag 10.00 bis 20.00 Uhr
Anschrift unserer Geschäftsstelle sowie unserer Verbraucherschutzberatung:
Rallye Supercup e.V. - RSC e.V.
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Impressum:
Rallye Supercup e. V. (RSC e. V.)
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 48 42 32 (Mo. - Fr. bis 17 Uhr)
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
E-Mail: rallye-supercup@web.de
Vertretungsberechtigt:
1. Vorsitzender:
Patrick Mohr c/o
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
E-Mail: rallye-supercup@web.de
2. Vorsitzender:
Alexander Boppert c/o
Am Kirchring 18
34582 Borken
Telefon: +49 (0) 66 30 / 9 18 44-90
Mobil: +49 (0) 15 78 / 8 39 73 97
E-Mail: boppert@stehr.com
Registergericht: Amtsgericht Coburg
Registernummer: VR 200517
Vereinssitz und Gerichtsstand: 96450 Coburg
Finanzamt Coburg, Steuernummer: 212/110/30590
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: N.N.
V.i.S.d § 55 Abs. 2 RStV: Alexander Boppert
Haftungsausschluss:
I. Haftung für Inhalte
Die Inhalte unserer Seiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte können wir jedoch keine Gewähr übernehmen.
Als Diensteanbieter sind wir gemäß §7 Abs.1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich. Nach §§ 8 bis 10 TMG sind wir als Diensteanbieter jedoch nicht verpflichtet, übermittelte oder gespeicherte fremde Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Verpflichtungen zur Entfernung oder Sperrung der Nutzung von Informationen nach den allgemeinen Gesetzen bleiben hiervon unberührt. Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Kenntnis einer konkreten Rechtsverletzung möglich. Bei Bekanntwerden von entsprechenden Rechtsverletzungen werden wir diese Inhalte umgehend entfernen.
II. Haftung für Links
Unser Angebot enthält Links zu externen Webseiten Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich.
Die verlinkten Seiten wurden zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft. Rechtswidrige Inhalte waren zum Zeitpunkt der Verlinkung nicht erkennbar. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist jedoch ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Links umgehend entfernen.
III. Urheberrecht
Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht.
Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des deutschen Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet.
Soweit die Inhalte auf dieser Seite nicht vom Betreiber erstellt wurden, werden die Urheberrechte Dritter beachtet. Insbesondere werden Inhalte Dritter als solche ausdrücklich gekennzeichnet. Sollten Sie trotzdem auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam werden, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen werden wir derartige Inhalte umgehend entfernen.
Datenschutzerklärung:
I. Name und Anschrift des Verantwortlichen
Rallye Supercup e. V. - RSC e. V.
vertreten durch Herrn Patrick Mohr
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98
E-Mail: rallye-supercup@web.de
II. Allgemeines zur Datenverarbeitung
1. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten
Mit dem Beitritt eines Mitglieds nehmen wir dessen private und/oder dienstliche Adresse, sein Geburtsdatum, seine Bankverbindung, seine Telefon-, Mobil- und ggf. Telefaxnummern und seine E-Mail-Adresse auf. Diese Informationen werden in unserer Datenbank gespeichert und mit unseren EDV-Systemen verarbeitet. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Diese Daten werden ausschließlich für die Mitgliederverwaltung benutzt, zum Beispiel für den Versand von Einladungen zu (Vereins-) Veranstaltungen, die Kontaktaufnahme, Lizenzverwaltung oder Beitragsrechnungen. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Darüber hinaus gelten die Regularien des Vereins gemäß Motorsportordnung (MSpO) des Rallye Supercup e. V. und die Satzung des RSC e. V.
Die personenbezogenen Daten der Nutzer unseres Online-Angebots verarbeiten wir grundsätzlich nur, soweit dies zur Bereitstellung einer funktionsfähigen Website sowie unserer Inhalte und Leistungen erforderlich ist. Die Verarbeitung personenbezogener Daten unserer Nutzer erfolgt regelmäßig nur nach Einwilligung des Nutzers. Eine Ausnahme gilt in solchen Fällen, in denen eine vorherige Einholung einer Einwilligung aus tatsächlichen Gründen nicht möglich ist und die Verarbeitung der Daten durch gesetzliche Vorschriften gestattet ist.
2. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten
Soweit wir für Verarbeitungsvorgänge personenbezogener Daten eine Einwilligung der betroffenen Person einholen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. a EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) als Rechtsgrundlage.
Darüber hinaus erfolgt eine Weitergabe und sonstige Übermittlung der personenbezogenen Daten an Dritte nur dann, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung und zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben (Vereinszweck) erforderlich ist. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Dies gilt auch für Verarbeitungsvorgänge, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. So kann es beispielsweise erforderlich sein, dass wir zur Abwicklung von Zahlungen Ihre Zahlungsdaten an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergeben, und dass wir bei Veranstaltungsausschreibungen zum Zweck der Veranstaltungsorganisation Ihre Kontakt- und Anmeldedaten an unsere Vertragspartner weitergeben.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist, der unser Unternehmen unterliegt, dient Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO als Rechtsgrundlage.
Für den Fall, dass lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich machen, dient Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO als Rechtsgrundlage.
Ist die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Vereins oder eines Dritten erforderlich und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen das erstgenannte Interesse nicht, so dient Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden vom Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.
Der Verein macht besondere Ereignisse des Vereinslebens in besonderen Mitteilungen (z. B. Veranstaltungsberichte, Jahreszeitschrift, Internetseite) bekannt, insbesondere die Ergebnisse von Wahlen, Ehrungen von Mitgliedern und Nichtmitgliedern sowie von Feierlichkeiten und Ergebnissen von Vereinsveranstaltungen. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Verein einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wahlen und Ergebnissen von Vereinsveranstaltungen.
Mitgliederverzeichnisse werden nur an Vorstandsmitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Mitglieder ausgehändigt, die im Verein eine besondere Funktion ausüben, welche die Kenntnis der Mitgliederdaten erfordert.
3. Datenlöschung und Speicherdauer
Personenbezogene Daten werden gelöscht oder gesperrt, sobald der Zweck der Speicherung entfällt. Eine Speicherung kann darüber hinaus erfolgen, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen der Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde. Eine Sperrung oder Löschung der Daten erfolgt auch dann, wenn eine durch die genannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder eine Vertragserfüllung besteht.
III. Bereitstellung der Website und Erstellung von Logfiles
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Bei jedem Aufruf unserer Internetseite erfasst unser System automatisiert Daten und Informationen vom Computersystem des aufrufenden Rechners.
Folgende Daten werden hierbei erhoben:
(1) Informationen über den Browsertyp und die verwendete Version
(2) Das Betriebssystem des Nutzers
(3) Den Internet-Service-Provider des Nutzers
(4) Die IP-Adresse des Nutzers
(5) Datum und Uhrzeit des Zugriffs
(6) Websites, von denen das System des Nutzers auf unsere Internetseite gelangt
(7) Websites, die vom System des Nutzers über unsere Website aufgerufen werden
Die Daten werden ebenfalls in den Logfiles unseres Systems gespeichert. Eine Speicherung dieser Daten zusammen mit anderen personenbezogenen Daten des Nutzers findet nicht statt.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die vorübergehende Speicherung der IP-Adresse durch das System ist notwendig, um eine Auslieferung der Website an den Rechner des Nutzers zu ermöglichen. Hierfür muss die IP-Adresse des Nutzers für die Dauer der Sitzung gespeichert bleiben.
Die Speicherung in Logfiles erfolgt, um die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Zudem dienen uns die Daten zur Optimierung der Website und zur Sicherstellung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine Auswertung der Daten zu Marketingzwecken findet in diesem Zusammenhang nicht statt.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Im Falle der Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website ist dies der Fall, wenn die jeweilige Sitzung beendet ist.
Im Falle der Speicherung der Daten in Logfiles ist dies nach spätestens 365 Tagen der Fall. Eine darüberhinausgehende Speicherung ist möglich. In diesem Fall werden die IP-Adressen der Nutzer gelöscht oder verfremdet, sodass eine Zuordnung des aufrufenden Clients nicht mehr möglich ist.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Die Erfassung der Daten zur Bereitstellung der Website und die Speicherung der Daten in Logfiles ist für den Betrieb der Internetseite zwingend erforderlich. Es besteht folglich seitens des Nutzers keine Widerspruchsmöglichkeit.
IV. Verwendung von Cookies
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Unsere Webseite verwendet Cookies. Bei Cookies handelt es sich um Textdateien, die im Internetbrowser bzw. vom Internetbrowser auf dem Computersystem des Nutzers gespeichert werden. Ruft ein Nutzer eine Website auf, so kann ein Cookie auf dem Betriebssystem des Nutzers gespeichert werden. Dieser Cookie enthält eine charakteristische Zeichenfolge, die eine eindeutige Identifizierung des Browsers beim erneuten Aufrufen der Website ermöglicht.
Wir setzen Cookies ein, um unsere Website nutzerfreundlicher zu gestalten. Einige Elemente unserer Internetseite erfordern es, dass der aufrufende Browser auch nach einem Seitenwechsel identifiziert werden kann.
In den Cookies werden dabei folgende Daten gespeichert und übermittelt:
(1) Log-In / Session-Informationen
(2) Systemeinstellungen
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten unter Verwendung von Cookies ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Der Zweck der Verwendung technisch notwendiger Cookies ist, die Nutzung von Websites für die Nutzer zu vereinfachen. Einige Funktionen unserer Internetseite können ohne den Einsatz von Cookies nicht angeboten werden. Für diese ist es erforderlich, dass der Browser auch nach einem Seitenwechsel wiedererkannt wird.
Für folgende Anwendungen benötigen wir Cookies:
(1) Online-Lizenzbeantragungssystem für Sportwart- und/oder Fahrerlizenzen
(2) Online-Einschreibungssystem für Teilnehmer und Veranstalter
(3) CMS-System
Die durch technisch notwendige Cookies erhobenen Nutzerdaten werden nicht zur Erstellung von Nutzerprofilen verwendet.
In diesen Zwecken liegt auch unser berechtigtes Interesse in der Verarbeitung der personenbezogenen Daten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
4. Dauer der Speicherung, Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Cookies werden auf dem Rechner des Nutzers gespeichert und von diesem an unserer Seite übermittelt. Daher haben Sie als Nutzer auch die volle Kontrolle über die Verwendung von Cookies. Durch eine Änderung der Einstellungen in Ihrem Internetbrowser können Sie die Übertragung von Cookies deaktivieren oder einschränken. Bereits gespeicherte Cookies können jederzeit gelöscht werden. Dies kann auch automatisiert erfolgen. Werden Cookies für unsere Website deaktiviert, können möglicherweise nicht mehr alle Funktionen der Website vollumfänglich genutzt werden.
V. Nutzung des Online-Lizenzbeantragungssystems für Sportwart- und/oder Fahrerlizenzen sowie des Online-Systems zur Stellung eines Mitgliedsantrags beim Verein
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
In unserem Online-Lizenzbeantragungssystem bzw. unserem Online-System zur Stellung eines Mitgliedsantrags beim Verein bieten wir die Möglichkeit, sich unter Angabe personenbezogener Daten online zu registrieren, um Lizenzen des Vereins d. h. Fahrer- und oder Sportwartlizenzen, über das System zu beantragen und über den Verein zu beziehen bzw. eine Mitgliedschaft (d. h. aktive Mitgliedschaft, passive Mitgliedschaft oder Lizenzmitgliedschaft) beim Verein zu erwerben. Die hierfür nötigen Daten werden auf Anforderung durch uns zentral eingetragen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur im satzungsgemäßen Umfang statt sowie um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Alle Mitgliederdaten werden satzungsgemäß an die Verbände und Dachverbände weitergemeldet, in denen der Verein Mitglied ist bzw. denen der Verein angehört.
Folgende Daten werden im Rahmen des Beantragungsprozesses erhoben:
a) Lizenzbeantragung von Sportwartlizenzen des RSC e. V.:
(1) Vorname und Nachname sowie Geburtsdatum des Antragsstellers
(2) E-Mail Adresse des Antragsstellers
(3) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort des Antragsstellers
(4) Telefonnummer, Mobilnummer, Faxnummer des Antragsstellers
(5) Bankdaten: IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber des Antragsstellers
(6) Lizenzdaten: Mitglieds- und Lizenznummer sowie ggf. andere bereits vorhandene Sportwart- und/oder Fahrerlizenzen anderer anerkannter Motorsportverbände aus dem In- und Ausland des Antragsstellers
(7) alle Daten des Antragsstellers, die von sportlicher bzw. sportrechtlicher Bedeutung sind, z. B. Qualifikations- und Ausbildungsnachweise jeglicher Art, die für die Beantragung der jeweiligen Lizenz(en) erforderlich wie zweckdienlich sind
b) Lizenzbeantragung von Fahrerlizenzen des RSC e. V.:
(1) Vorname und Nachname sowie Geburtsdatum des Antragsstellers
(2) E-Mail Adresse des Antragsstellers
(3) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort des Antragsstellers
(4) Telefonnummer, Mobilnummer, Faxnummer des Antragsstellers
(5) Bankdaten: IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber des Antragsstellers
(6) Lizenzdaten: Mitglieds- und Lizenznummer sowie ggf. andere bereits vorhandene Sportwart- und/oder Fahrerlizenzen anderer anerkannter Motorsportverbände aus dem In- und Ausland des Antragsstellers
(7) alle Daten des Antragsstellers, die von sportlicher bzw. sportrechtlicher Bedeutung sind, z. B. Nachweise zur gesundheitlichen Eignung, Nachweise zur Qualifikations- und Ausbildungsnachweise jeglicher Art, die für die Beantragung der jeweiligen Lizenz(en) erforderlich wie zweckdienlich sind
c) Nutzung der digitalen Lizenzen für Sportwarte und Fahrer des RSC e. V.:
(1) Die Lizenzen des RSC e. V. werden nur in digitaler Form vom Verein an die jeweiligen Antragssteller ausgestellt. Analoge Lizenzen gibt es daher nicht.
(2) Alle Lizenzen für Sportwarte und Fahrer bzw. Beifahrer sind beim Verein digital hinterlegt und durch geeignete technische Mittel und Maßnahmen vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte vom Verein geschützt.
(3) Jeder Inhaber von digitalen Lizenzen des Vereins ist vom Verein angehalten, seine jeweiligen digitalen Lizenzen vertraulich zu behandeln und diese Lizenzen sicher wie auch geschützt vor dem unerlaubten Zugriff Dritter aufzubewahren.
(4) Im Falle einer Suspendierung des jeweiligen Lizenzinhabers wird die Nutzung seiner digitalen Lizenz vom Verein untersagt und für den Zeitraum dieser Suspendierung auch unterbunden.
(5) Eine digitale Lizenz ist nicht übertragbar.
(6) Nach Ablauf ihrer jeweiligen Gültigkeit wird die digitale Lizenz aus dem System des Vereines entfernt und es kann nicht mehr auf sie zu gegriffen werden.
(7) Mit der Ausgabe der Lizenz werden zeitgleich auch Versicherungen durch den Verein für den betroffenen Lizenznehmer abgeschlossen, die eine Weitergabe seiner personenbezogenen Daten an die Versicherungspartner des Vereins und deren Verarbeitung durch den Verein zwingend notwendig machen. Der Lizenznehmer stimmt dieser Verarbeitung und Weitergabe mit seinem Lizenzantrag jeweils ausdrücklich zu.
d) Grunddaten für die Stellung eines Mitgliedsantrags beim RSC e. V.:
(1) Vorname und Nachname sowie Geburtsdatum des Antragsstellers
(2) E-Mail Adresse des Antragsstellers
(3) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort des Antragsstellers
(4) Telefonnummer, Mobilnummer, Faxnummer des Antragsstellers
(5) Bankdaten: IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber des Antragsstellers
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, da wir davon ausgehen, dass bei der Beantragung einer Sportwart- und/oder Fahrerlizenz des Vereins die Einwilligung des Antragsstellers vorliegt, die beantragte Lizenz bzw. die beantragten Lizenzen auch bei erfolgreicher Beantragung wie beantragt vom Verein erhalten zu wollen und anschließend auch entsprechend aktiv zu nutzen bzw. bei Beantragung einer Mitgliedschaft beim Verein im Verein auch Mitglied werden zu wollen.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Eine gesonderte Registrierung des Anwenders ist für die Benutzung des Einschreibungssystems nicht zwingend erforderlich.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Organisation, Ausschreibung und Durchführung der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins. Hierzu werden gemäß der Regularien des Vereins gemäß MSpO und der Vereinssatzung diese Daten teilweise auch veröffentlicht, z. B. auf Terminübersichten, Nenn-, Starter- und/oder Ergebnislisten sowohl gedruckt wie auch digital.
Die personenbezogenen Daten werden auch zu Werbe- und Informationszwecken für die Veranstaltungen, Wertungsläufe, Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins sowie für den Verein selbst verwendet.
Die Bankdaten werden zur Einziehung der verlangten Lizenzgebühren bzw. Mitgliedsbeiträge verwendet.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Auch nach Ende des Lizenzvertrages zwischen dem Antragssteller und dem Verein oder bei einem vorzeitigen Lizenzentzug des Antragsstellers durch den Verein bzw. bei Austritt oder Ausschluss eines Vereinsmitgliedes kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Lizenznehmers bzw. des Mitglieds zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Darüber hinaus gelten die Regularien des Vereins gemäß MSpO und die Satzung des RSC e. V.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Da die Daten zur Organisation, Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung der Vereinstätigkeiten, Serien, Meisterschaften und Prädikate sowie der Veranstaltungen bzw. Wertungsläufe des Vereins erforderlich sind, ist eine vorzeitige Löschung oder Änderung Ihrer Daten nur möglich, soweit nicht Gründe der Veranstaltungsplanung oder Serien-, Meisterschafts- und Prädikatsorganisation sowie der Sportgerichtsbarkeit des Vereins entgegenstehen. Wenden Sie sich dafür bitte an den Administrator des Einschreibungssystems.
VI. Nutzung des Online-Einschreibungssystems für Teilnehmer und Veranstalter
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
In unserem Online-Einschreibungssystem bieten wir die Möglichkeit, sich unter Angabe personenbezogener Daten online zu registrieren, d. h. einzuschreiben in die Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins, um über das System unsere Serien, Prädikate und Meisterschaften zu organisieren, auszuschreiben und durchzuführen. Die hierfür nötigen Daten werden auf Anforderung durch uns zentral eingetragen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nur im satzungsgemäßen Umfang statt sowie um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen.
Folgende Daten werden im Rahmen des Einschreibungsprozesses erhoben:
a) Teilnehmereinschreibung:
(1) Vorname und Nachname sowie Geburtsdatum von Fahrer ggf. auch Beifahrer
(2) E-Mail Adresse von Fahrer ggf. auch Beifahrer
(3) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort von Fahrer ggf. auch Beifahrer
(4) Telefonnummer, Mobilnummer, Faxnummer von Fahrer ggf. auch Beifahrer
(5) Bankdaten: IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber des Teilnehmers
(6) Wettbewerbsfahrzeugdaten: technische Gruppe, technische Klasse, ggf. sämtliche Homologationsdaten der FIA, amtliches Kennzeichen, Fahrzeugeigentümer (Name, Anschrift, Wohnort), Fahrgestellnummer, Hersteller, Modellbezeichnung, Tag und Jahr der amtlichen Erstzulassung, Art des Motors, Motorenhersteller, ggf. Motorkennbuchstaben, Motorleistung, Hubraum, Antriebssystem, Kraftstoffart, Homologationsnummern bzw. FIA-Prüfnorm und Homologationsdauer von Sitzen und Gurten, Art und Typ der Sicherheitszelle ggf. Homologationsnummer bzw. Zertifikatsnummer, Art der Tankanlage, Alter der Tankanlage für Sicherheitstankanlagen mit FIA-Zulassung, ggf. Typ und Homologationsnummer bzw. FIA-Prüfnorm der verwendeten Feuerlöschanlage
(7) Lizenzdaten: Mitglieds- und Lizenznummer des Teilnehmers
(8) alle Daten des Teilnehmers, die von sportlicher bzw. sportrechtlicher Bedeutung sind, z. B. Nachweise zur gesundheitlichen Eignung, Führerschein
b) Veranstalterprädikatsbewerbung:
(1) Name der Veranstaltung
(2) Veranstalter der Veranstaltung: Anschrift und ggf. Homepage
(3) Datum und Ort der Veranstaltung
(4) weitere Prädikate und Meisterschaften, die bei der jeweiligen Veranstaltung ausgeschrieben werden
(5) Name und Kontaktdaten des Ansprechpartners der Veranstaltung: Name und Vorname, E-Mailadresse, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Telefonnummer
(6) Bankdaten der Veranstaltung: IBAN, BIC, Kreditinstitut, Kontoinhaber
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, da wir davon ausgehen, dass bei der Einschreibung in die Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins die Einwilligung des Teilnehmers bzw. Veranstalters vorliegt, in die Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins eingeschrieben zu werden.
Soweit personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren verarbeitet werden erfolgt dies nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei Vorlage der Einwilligung durch den/die gesetzlichen Vertreter richtet sich die Verarbeitung nach den allgemeinen Grundsätzen.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Eine gesonderte Registrierung des Anwenders ist für die Benutzung des Einschreibungssystems nicht zwingend erforderlich.
Zweck der Datenverarbeitung ist die Organisation, Ausschreibung und Durchführung der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins. Hierzu werden gemäß der Regularien des Vereins gemäß MSpO und der Vereinssatzung diese Daten teilweise auch veröffentlicht, z. B. auf Terminübersichten, Nenn-, Starter- und/oder Ergebnislisten sowohl gedruckt wie auch digital.
Die personenbezogenen Daten werden auch zu Werbe- und Informationszwecken für die Veranstaltungen, Wertungsläufe, Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins sowie für den Verein selbst verwendet.
Die Bankdaten werden zur Einziehung der verlangten Einschreibungs- und Prädikatsgebühren verwendet.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Auch nach Abschluss der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Teilnehmers bzw. der Veranstaltung zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Darüber hinaus gelten die Regularien des Vereins gemäß MSpO und die Satzung des RSC e. V.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Da die Daten zur Organisation, Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung der Serien, Meisterschaften und Prädikate sowie der Veranstaltungen bzw. Wertungsläufe des Vereins erforderlich sind, ist eine vorzeitige Löschung oder Änderung Ihrer Daten nur möglich, soweit nicht Gründe der Veranstaltungsplanung oder Serien-, Meisterschafts- und Prädikatsorganisation sowie der Sportgerichtsbarkeit des Vereins entgegenstehen. Wenden Sie sich dafür bitte an den Administrator des Einschreibungssystems.
VII. E-Mail-Kontakt
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Eine Kontaktaufnahme ist über die bereitgestellten E-Mail-Adressen möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers gespeichert.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung der Konversation verwendet.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Kontaktaufnahme per E-Mail dient der Bearbeitung der Kontaktaufnahme und dem erforderlichen berechtigten Interesse an der Verarbeitung der Daten.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die per E-Mail übersandt wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Konversation mit dem Nutzer beendet ist. Beendet ist die Konversation dann, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und nicht mehr für eine spätere Wiederaufnahme nachvollzogen werden muss.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation nicht fortgeführt werden.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
VIII. Newsletter-Service
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Eine Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins ist ausschließlich über die bereitgestellten E-Mail-Adressen möglich. In diesem Fall werden die mit der E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten des Nutzers - soweit sie für die Newsletter-Service des Vereins benötigt werden - vom Verein gespeichert und verarbeitet.
Mit der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins sind Name und ggf. auch Vorname sowie die E-Mailadresse des Anmeldenden anzugeben und werden - wie bereits erwähnt - zu diesem Zwecke auch vom Verein gespeichert und verarbeitet.
Zudem sind widerruflich alle Mitglieder des Vereins automatisch im E-Mailverteiler des Newsletter-Services des Vereins eingetragen.
Es erfolgt in diesem Zusammenhang keine Weitergabe der Daten an Dritte. Die Daten werden ausschließlich für die Verarbeitung und Versendungen der Konversationen im Zusammenhang mit dem Newsletter-Service des Vereins verwendet.
Der Newsletter-Service ist für alle angemeldeten bzw. registrierten Personen kostenfrei. Seine Versendung erfolgt dabei in unregelmäßigen Abständen.
Die Versendung des Newsletter-Service des Vereins erfolgt zudem in einem geheimen E-Mailverteiler, so dass niemand die weiteren Personen nachvollziehen kann, die diese E-Mail mit Newsletter ebenfalls gleichzeitig erhalten haben.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten, die im Zuge einer Übersendung einer E-Mail übermittelt werden, sind Art. 6 Abs. 1 lit. a und f DSGVO, da wir davon ausgehen, dass bei der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins die Einwilligung des Anmeldenden vorliegt, in den E-Mailverteiler des Newsletter-Service des Vereins auch angetragen bzw. angemeldet bzw. registriert zu werden und anschließend auch entsprechende Informationen und Mitteilungen des Vereins an die angegebene E-Mailadresse in elektronischer Form zu erhalten.
Zielt der E-Mail-Kontakt auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten aus der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins dient neben der Bearbeitung der Kontaktaufnahme auch der Versendung des Newsletter-Service des Vereins zur Information wie Aufklärung der jeweils angemeldeten bzw. registrierten Person über aktuelle Entwicklungen, Neuigkeiten und Ereignisse zu den Themen Sport, Verbraucherschutz / Verbraucherberatung und den Vereinsveranstaltungen des Vereins sowie dem erforderlichen berechtigten Interesse an der Verarbeitung der Daten.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind. Für die personenbezogenen Daten, die im Zuge der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins per E-Mail übersandt und gespeichert wurden, ist dies dann der Fall, wenn die jeweilige Person die Konversation über den Newsletter-Service des Vereins beendet möchte. Beendet ist die Konversation dann, wenn die betroffene Person ausdrücklich und schriftlich gegen über den Verein erklärt, zukünftig vom Verein nicht mehr über den Newsletter-Service des Vereins kontaktiert zu werden und damit aus dem E-Mailverteiler des Newsletter-Service des Vereins dauerhaft entfernt zu werden.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Nimmt der Nutzer per E-Mail Kontakt mit uns zur Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins auf, so kann er der Speicherung seiner personenbezogenen Daten jederzeit widersprechen. In einem solchen Fall kann die Konversation über den Newsletter-Service des Vereins nicht fortgeführt werden.
Alle personenbezogenen Daten, die im Zuge der Anmeldung bzw. Bestellung bzw. Registrierung des Newsletter-Service des Vereins gespeichert wurden, werden in diesem Fall gelöscht.
IX. Unfallversicherung und Versicherungsschutz
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben der Bundesrepublik Deutschland (vgl. VwV-StVO) ist eine Unfallversicherung zwingend für die Teilnehmer an Motorsportveranstaltungen vorgeschrieben und damit auch die Erteilung einer entsprechenden Fahrerlizenz wie auch einer entsprechenden Sportwartlizenz erforderlich und verpflichtend.
Die Versicherung ist in den Kosten der jeweiligen Lizenz inkludiert. Die Leistungen der Unfallversicherung entnehmen Sie bitte unseren jeweiligen Bestimmungen. Genauere Leitungsbeschreibungen der Unfallversicherung können bei Bedarf bei uns angefragt werden.
Mit Beantragung einer Lizenz des RSC e. V. werden Ihre personenbezogenen Daten an die vertraglich gebundenen Versicherungsunternehmen übermittelt. Hierbei werden die folgenden personenbezogenen Daten übermittelt:
(1) Vor- und Nachname des Versicherten
(2) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort des Versicherten
(3) Geburtsdatum des Versicherten
(3) ggf. Telefonnummer und E-Mailadresse des Versicherten
Mitgliedsnummer/Lizenznummer des Versicherten.
Selbige Daten werden von allen Mitgliedern des Vereins auch an die weiteren Versicherungspartner des RSC e. V. übermittelt sowie an die Dachverbände und Sportverbände, in denen der Verein selbst Mitglieder ist.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Weitergabe ist jeweils Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Zweck der Datenverarbeitung ist die Organisation, Ausschreibung und Durchführung der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins. Hierzu werden gemäß der Regularien des Vereins gemäß MSpO und der Vereinssatzung diese Daten teilweise auch veröffentlicht, z. B. auf Terminübersichten, Nenn-, Starter- und/oder Ergebnislisten sowohl gedruckt wie auch digital.
Die personenbezogenen Daten werden auch zu Werbe- und Informationszwecken für die Veranstaltungen, Wertungsläufe, Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins sowie für den Verein selbst verwendet.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Auch nach Abschluss der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Teilnehmers bzw. der Veranstaltung zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Darüber hinaus gelten die Regularien des Vereins gemäß MSpO und die Satzung des RSC e. V.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Da die Daten zur Organisation, Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung der Serien, Meisterschaften und Prädikate sowie der Veranstaltungen bzw. Wertungsläufe des Vereins erforderlich sind, ist eine vorzeitige Löschung oder Änderung Ihrer Daten nur möglich, soweit nicht Gründe der Veranstaltungsplanung oder Serien-, Meisterschafts- und Prädikatsorganisation sowie der Sportgerichtsbarkeit oder der Schadensabwicklung von Unfällen wie sonstigen Schäden, welche die jeweilige Person verursacht hat, des Vereins entgegenstehen. Wenden Sie sich dafür bitte an den Vorstand des Vereins.
X. sportliche Veranstaltungen des Vereins
1. Nennung der Teilnehmer
a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Um an einer Motorsportveranstaltung teilzunehmen, bedarf es der Verarbeitung personenbezogener Daten, um den reibungslosen Betrieb der Veranstaltung zu gewährleisten. Als Teilnehmer einer Veranstaltung (Fahrer, Beifahrer, Bewerber und Fahrzeugeigentümer) werden nachfolgend genannte personenbezogene Daten erhoben:
(1) Vor- und Nachname des Teilnehmers, d. h. Fahrer und Beifahrer
(2) Lizenznummer und Mitgliedsnummer des Teilnehmers
(3) Geburtsdatum des Teilnehmers
(4) Führerschein des Teilnehmers (soweit erforderlich)
(5) Kontaktdaten der nächsten Angehörigen des Teilnehmers (Name, Anschrift, Telefon und Fax)
(6) Staatsangehörigkeit und Land des Wohnsitzes des Teilnehmers
(7) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort des Teilnehmers
(8) E-Mailadresse des Teilnehmers
(9) Krankenkasse des Teilnehmers
(10) amtliches Kennzeichen des Wettbewerbsfahrzeuges
(11) Fahrgestellnummer des Wettbewerbsfahrzeuges
(12) technische Daten des Wettbewerbsfahrzeuges (Hersteller, Modell, technische Gruppe und Klasse, Leistung, Hubraum, Kraftstoff, Antriebsart, Antriebssystem, Jahr der Erstzulassung).
b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind sowohl Art. 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO. Eine darüber hinaus gehende Nutzung Ihrer Daten erfolgt nicht, es sei denn
Sie haben uns Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt.
Soweit personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren verarbeitet werden erfolgt dies nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei Vorlage der Einwilligung durch den/die gesetzlichen Vertreter richtet sich die Verarbeitung nach den allgemeinen Grundsätzen.
c) Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt ausschließlich zur Durchführung der Veranstaltung. Die Daten sind erforderlich, um den reibungslosen Betrieb zu gewährleisten. Jedem Teilnehmer wird eine Startnummer zugeteilt, die zu dem Datensatz der Teilnehmerdaten hinzugefügt wird, sobald sie bekannt bzw. vergeben ist.
Eine Datenweitergabe erfolgt nur zur Erfüllung des Verarbeitungszwecks. Die Datenweitergabe erfolgt insoweit an den RSC e. V. und dessen Mitgliedsorganisatoren und Dachverbänden sowie den Veranstalter. Eine darüber hinaus gehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Die Daten werden nach Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht.
Im Falle des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können Sie der Verarbeitung widersprechen, soweit nicht die einschlägigen Gesetze u.a. zur Erfüllung eines Vertrages nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO eine Datenverarbeitung gestatten bzw. hierzu eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Wie im Falle Ihres Widerspruchs verfahren wird, entnehmen Sie bitte dieser Datenschutzerklärung.
d) Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Auch nach Abschluss der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Teilnehmers bzw. der Veranstaltung zu speichern, bestehen, um vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Darüber hinaus gelten die Regularien des Vereins gemäß MSpO und die Satzung des RSC e. V.
Soweit Sie uns personenbezogene Daten von nahestehenden Personen übermitteln erfolgt dies nur, wenn Ihnen eine Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO der betroffenen Person oder Personen vorliegt. Für das Vorliegen der entsprechenden Einwilligung ist der Teilnehmer verantwortlich. Diese Einwilligung umfasst auch die Datenweitergabe an den RSC e. V. sowie den Veranstalter. Die Verarbeitung der angegebenen Daten erfolgt zum Zwecke der Benachrichtigung.
e) Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Da die Daten zur Organisation, Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung der Serien, Meisterschaften und Prädikate sowie der Veranstaltungen bzw. Wertungsläufe des Vereins erforderlich sind, ist eine vorzeitige Löschung oder Änderung Ihrer Daten nur möglich, soweit nicht Gründe der Veranstaltungsplanung oder Serien-, Meisterschafts- und Prädikatsorganisation sowie der Sportgerichtsbarkeit oder Schadensabwicklung von Unfällen wie sonstigen Schäden, welche die jeweilige Person verursacht hat, des Vereins entgegenstehen. Wenden Sie sich dafür bitte an den Vorstand des Vereins und/oder an den jeweiligen Veranstalter.
2. Veröffentlichung von Fotos und Filmaufzeichnungen
a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Soweit Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilen, verarbeiten wir nachfolgend genannte Daten:
(1) Foto(s)
(2) Filmaufzeichnungen.
b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, da wir davon ausgehen, dass bei der Teilnahme an die Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins die Einwilligung des Teilnehmers vorliegt, Bild- und Tonaufzeichnungen von ihm während der Teilnahme an Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins entstehen zu lassen, da diese Veranstaltungen i. d. R. in der Öffentlichkeit wie auch auf öffentlichen Wegen und Straßen stattfinden.
Soweit personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren verarbeitet werden erfolgt dies nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei Vorlage der Einwilligung durch den/die gesetzlichen Vertreter richtet sich die Verarbeitung nach den allgemeinen Grundsätzen.
c) Zweck der Datenverarbeitung
Mit Ihrer Einwilligung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis zur Durchführung von Foto- und Filmarbeiten während der Veranstaltung sowie zur Einräumung der unentgeltlichen Sende-, öffentlichen Wiedergabe-, Aufzeichnungs-, Vervielfältigungs- und Bearbeitungsrechte hinsichtlich Ihrer Person, etwaigen Begleitpersonen oder der von Ihren Fahrzeugen gefertigten Film- oder Fotoaufnahmen gegenüber dem RSC e. V. und dem Veranstalter.
Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über die Veranstaltung, die Teilnehmer und Ergebnisse in Print-, Radio, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere auch die Internet-/ Facebook-Auftritte des RSC e. V. und des Veranstalters, auch die Nutzung der Aufnahmen zu Zwecken der Eigenwerbung oder der Veranstalterwerbung.
Die persönlichen Daten werden für die oben genannten Zwecke unter Beachtung der DSGVO sowie des BDSG verarbeitet. Wir weisen darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Teilnehmer die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder EWR vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen und die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) sowie die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert sind.
Soweit personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren verarbeitet werden erfolgt dies nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei Vorlage der Einwilligung durch den/die gesetzlichen Vertreter richtet sich die Verarbeitung nach den allgemeinen Grundsätzen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Um Ihren Widerruf geltend zu machen, wenden Sie sich bitte schriftlich an rallye-supercup@web.de. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Verarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Senden Sie uns oder dem Veranstalter Bildmaterial zu, erklären Sie darüber hinaus Ihr Einverständnis zur uneingeschränkten honorarfreien Verwendung, Verwertung oder Veröffentlichung dieses Materials durch den RSC e. V. und den Veranstalter. Ferner bestätigen Sie, dass durch die Veröffentlichung der uns zur Verfügung gestellten Bilder keine Rechte Dritter verletzt werden und kein Vergütungsanspruch gegenüber Dritten besteht.
Das uneingeschränkte Urheberrecht an dem überreichten Bildmaterial liegt ausschließlich bei Ihnen. Falls Sie uns die Einwilligung nicht erteilen oder vor der Teilnahme an der Veranstaltung widerrufen werden, ist eine Teilnahme an dieser Veranstaltung eventuell (Vorgaben zur Veranstaltung) nicht möglich.
Darüber hinaus gelten die Satzung des RSC e. V. und die Motorsportordnung des RSC e. V.
d) Dauer der Speicherung
Die jeweiligen, personenbezogenen Daten eines Teilnehmers werden auf gesonderten Wunsch dieses Teilnehmers hin gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
e) Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Wenden Sie sich dafür bitte an den Vorstand des Vereins und/oder an den jeweiligen Veranstalter.
3. Veröffentlichung von Teilnehmer-, Starter- und Ergebnislisten
a) Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Soweit Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilen, verarbeiten wir nachfolgend genannte Daten:
(1) Vor- und Nachnamen des Teilnehmers
(2) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort des Teilnehmers
(3) Startnummer des Teilnehmers
(4) erfolgte Teilnahme an der Veranstaltung
(5) ausgesprochene Wertungsstrafen während der Veranstaltung
(6) Ergebnisse der Veranstaltung.
Ihre Einwilligung umfasst die Nennung des vollständigen Namens, der Rennergebnisse und anderer mit der Teilnahme in Zusammenhang stehender Umstände veröffentlicht, verbreitet oder öffentlich zugänglich gemacht werden dürfen.
Die Teilnehmer (d. h. Fahrer und Beifahrer) können Ihre Daten durch die kostenfreie Verwendung eines Pseudonyms anstatt ihres wirklichen Namens schützen.
b) Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, da wir davon ausgehen, dass bei der Teilnahme an die Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins die Einwilligung des Teilnehmers vorliegt, auf den Teilnehmer-, Starter- und Ergebnislisten erwähnt zu werden.
Soweit personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren verarbeitet werden erfolgt dies nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei Vorlage der Einwilligung durch den/die gesetzlichen Vertreter richtet sich die Verarbeitung nach den allgemeinen Grundsätzen.
c) Zweck der Datenverarbeitung
Mit Ihrer Einwilligung erteilen Sie uns Ihr Einverständnis zur Veröffentlichung der personenbezogenen Daten gegenüber dem RSC e. V. und dem Veranstalter. Die Rechteeinräumung umfasst neben der Nutzung für die Berichterstattung über die Veranstaltung, die Teilnehmer und Ergebnisse in Print-, Radio, TV- und Onlinemedien, wie insbesondere auch die Internet-/ Facebook-Auftritte des RSC e. V. und des Veranstalters.
Die persönlichen Daten werden für die oben genannten Zwecke unter Beachtung der DSGVO sowie des BDSG verarbeitet. Wir weisen darauf hin, dass ausreichende technische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes getroffen wurden. Dennoch kann bei einer Veröffentlichung von personenbezogenen Mitgliederdaten im Internet ein umfassender Datenschutz nicht garantiert werden. Daher nimmt das Teilnehmer die Risiken für eine eventuelle Persönlichkeitsrechtsverletzung zur Kenntnis und ist sich bewusst, dass die personenbezogenen Daten auch in Staaten abrufbar sind, die keine der Bundesrepublik Deutschland, einem Mitgliedsstaat der EU oder EWR vergleichbaren Datenschutzbestimmungen kennen und die Vertraulichkeit, die Integrität (Unverletzlichkeit), die Authentizität (Echtheit) sowie die Verfügbarkeit der personenbezogenen Daten nicht garantiert sind.
Soweit personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren verarbeitet werden erfolgt dies nur mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei Vorlage der Einwilligung durch den/die gesetzlichen Vertreter richtet sich die Verarbeitung nach den allgemeinen Grundsätzen.
Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Um Ihren Widerruf geltend zu machen, wenden Sie sich bitte schriftlich an rallye-supercup@web.de. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Verarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Darüber hinaus gelten die Satzung des RSC e. V. und die Motorsportordnung des RSC e. V.
d) Dauer der Speicherung
Die jeweiligen, personenbezogenen Daten eines Teilnehmers werden auf gesonderten Wunsch dieses Teilnehmers hin gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
e) Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Da die Daten zur Organisation, Ausschreibung, Durchführung und Abwicklung der Serien, Meisterschaften und Prädikate sowie der Veranstaltungen bzw. Wertungsläufe des Vereins erforderlich sind, ist eine vorzeitige Löschung oder Änderung Ihrer Daten nur möglich, soweit nicht Gründe der Veranstaltungsplanung oder Serien-, Meisterschafts- und Prädikatsorganisation sowie der Sportgerichtsbarkeit des Vereins entgegenstehen. Wenden Sie sich dafür bitte an den Vorstand des Vereins und/oder an den jeweiligen Veranstalter.
XI. Unfallberichte
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Soweit es bei der Teilnahme von Rennsportveranstaltungen zu schweren oder schwersten Unfällen kommt, werden Ihre bereits verarbeiteten personenbezogenen Daten u.a.:
(1) Vor- und Nachnamen des verunfallten Teilnehmers
(2) Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Wohnort des verunfallten Teilnehmers
(3) E-Mail-Adressen des verunfallten Teilnehmers
(4) Telefonnummern des verunfallten Teilnehmers
(5) Startnummer des verunfallten Teilnehmers
(6) Fahrgestellnummer und alle technische Daten des Wettbewerbsfahrzeuges des verunfallten Teilnehmers
(7) Fahrerlizenz und Mitgliedsnummer des verunfallten Teilnehmers
(8) Krankenkasse des verunfallten Teilnehmers
(9) Staatsangehörigkeit des verunfallten Teilnehmers
(8) Veranstaltung des Unfalls
mit weiteren personenbezogenen Daten, dies sind u. a.:
(1) Aufzeichnungen des Unfalls
(2) Fahrzeug- und ggf. Telemetriedaten des verunfallten Fahrzeuges
(3) Unfall- und Augenzeugenberichte
(4) ärztliche Untersuchungsberichte und ggf. Obduktionsberichte der verunfallten Personen bzw. aller vom jeweiligen Unfall betroffenen Personen
(5) Bild- und Tonmaterial des jeweiligen Unfalls
jeweils verbunden, um detaillierteren Aufschluss über den möglichst genauen Unfallhergang sowie über die individuellen Unfallfolgen eines jeden Einzelnen zu erhalten.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist das berechtigte Interesse des RSC e. V. und von Dritten nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Berechtigte Interessen sind dabei:
(1) Einhaltung von Satzungen und Richtlinien des Vereins
(2) Einhaltung der Regularien, Bestimmungen und Vorschriften des Vereins
(3) Erfassung und Auswertung von Unfallstatistiken
(4) Implementierung neuer oder verbesserter Sicherheitsstandards im Sport
(5) Prävention vor Unfällen
(6) Schutz wesentlicher Interessen der weiteren Teilnehmer
(7) Durchführung der Sport- und ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Soweit personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren verarbeitet werden erfolgt dies nur mit Einwilligung der gesetzlichen Vertreter nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Bei Vorlage der Einwilligung durch den/die gesetzlichen Vertreter richtet sich die Verarbeitung nach den allgemeinen Grundsätzen.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Zwecke der Verarbeitung sind die Prävention vor gleichartigen Unfällen, Steuerung und Implementierung von Vorgaben, Richtlinien und Sicherheitsstandards, Erfassung von Statistiken sowie die Ahndung gesetzes- und regelwidrigen Verhaltens. Schutzzweck ist die Wahrung vor Beeinträchtigungen von Leib und Leben der weiteren am Rennbetrieb teilnehmenden Personen.
Die Anwendbarkeit des Art.6 Abs. 1 lit. f DSGVO ist gewährleistet, da bei Beachtung des Erlaubnistatbestandes nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO der Schutzzweck der Verarbeitung durch Widerruf umgangen werden könnte. Dies würde ein rechtswidriges Verhalten darstellen.
Eine Weitergabe der Daten findet nur zu den o. g. Zwecken an die entsprechenden Fachgremien, Partnerverbände als auch ggf. die Dachverbände des RSC e. V. statt. Eine Datenübermittlung in ein Drittland nach Artikel 44 ff. DSGVO findet nur statt, soweit dem Drittland durch die EU-Kommission ein angemessenes Datenschutzniveau bestätigt wurde oder andere angemessene Datenschutzgarantien (z.B. verbindliche unternehmensinterne Datenschutzvorschriften oder EU-Standardvertragsklauseln) vorhanden sind.
4. Dauer der Speicherung
Die Daten werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
Auch nach Abschluss der Serien, Meisterschaften und Prädikate des Vereins kann eine Erforderlichkeit, personenbezogene Daten des Teilnehmers zu speichern, bestehen, um einen Unfall abschließend auszuwerten und/oder vertraglichen oder gesetzlichen wie beispielsweise steuerlichen Verpflichtungen nachzukommen. Darüber hinaus gelten die Regularien des Vereins gemäß MSpO und die Satzung des RSC e. V.
5. Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Im Falle des Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO können Sie der Verarbeitung widersprechen, soweit nicht die einschlägigen Gesetze eine Datenverarbeitung gestatten bzw. hierzu eine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Wie im Falle Ihres Widerspruchs verfahren wird, entnehmen Sie bitte dieser Datenschutzerklärung.
XII. SEPA-Lastschriftverfahren
1. Beschreibung und Umfang der Datenverarbeitung
Soweit Sie uns Ihr SEPA-Lastschriftmandat erteilen, werden wir die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten verarbeiten, um den Betrag von Ihrem Bankkonto einziehen.
Es werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
(1) Vor- und Nachname des Kontoinhabers
(2) Name des Kreditinstitutes
(3) Kontonummer und Bankleitzahl
(4) IBAN
(5) BIC
Der Zahlungsverkehr über die gängigen Zahlungsmittel (z. B. Lastschriftverfahren) erfolgt ausschließlich über eine verschlüsselte SSL- bzw. TLS-Verbindung (TLS steht dabei für: Transport Layer Security). Bei verschlüsselter Kommunikation können Ihre Zahlungsdaten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.
2. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung
Rechtsgrundlage ist Ihre Einwilligung in die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandates gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO, da wir davon ausgehen, dass der Teilnehmer bzw. der Veranstalter bzw das Mitglied nach Buchung einer entsprechenden Leistung bei uns bzw. eines entsprechenden Vertrages mit uns diese bzw. diesen anschließend auch bezahlen möchte.
3. Zweck der Datenverarbeitung
Die Verarbeitung erfolgt zum Zweck der Abbuchung.
Die Daten werden zur Ausführung des Lastschriftmandates benötigt. Ohne die Verarbeitung der Daten ist die Ausführung des Mandates nicht möglich. Wir geben Ihre Daten an Ihr Kreditinstitut weiter, welches Ihr Bankkonto entsprechend belastet und eine Überweisung an uns vornimmt. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung jederzeit für die Zukunft zu widerrufen. Ein Widerruf wirkt sich auf die Wirksamkeit von in der Vergangenheit liegenden Datenverarbeitungsvorgängen nicht aus.
Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist. Hierzu werden die personenbezogenen Daten an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO weitergeleitet. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO zugestimmt haben.
Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.
Besteht nach dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags eine Verpflichtung, uns Ihre Zahlungsdaten (z.B. Kontonummer bei Einzugsermächtigung) zu übermitteln, werden diese Daten zur Zahlungsabwicklung benötigt.
d) Dauer der Speicherung
Die Daten eines Teilnehmers werden gelöscht, sobald sie für die Erreichung des Zweckes ihrer Erhebung nicht mehr erforderlich sind.
e) Widerspruchs- und Beseitigungsmöglichkeit
Da die Daten können nur widerrufen werden sowie die nicht noch für den erfolgreichen Zahlungsverkehr erforderlich sind. Ist eine vorzeitige Löschung oder Änderung Ihrer Daten ist nur möglich, wenn der Zahlungsverkehr davon nicht beeinträchtigt wird oder dadurch erst ermöglicht wird. Wenden Sie sich dafür bitte an den Vorstand des Vereins.
XIII. Empfänger außerhalb der Europäischen Union
Mit Ausnahme der oben stehend im Einzelnen dargestellten Verarbeitungen geben wir Ihre Daten nicht an Empfänger mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes weiter.
Soweit die oben stehend genannten Verarbeitungen Daten an Empfänger mit Sitz außerhalb der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes übermittelt werden, befinden sich die jeweiligen Server in Nordamerika und Asien.
Die entsprechende Datenübermittlung erfolgt nach den Grundsätzen des sogenannten Privacy Shield sowie auf Grundlage sogenannter Standardvertragsklauseln der EU-Kommission.
XIV. Verarbeitung von Daten auf anderen Internetseiten
Der RSC e. V. betreibt neben der eigenen Webseite (www.rallye-supercup.de) auch auf anderen Portalen und Sozialen Netzwerken einen - teilweise auch inoffiziellen - Internetauftritt.
Diese Portale werden nicht vom RSC e. V. betrieben. Vielmehr können diese nur im Rahmen der vom jeweiligen Betreiber angebotenen Form genutzt werden.
Wenn Sie daher unsere Präsenzen auf diesen Portalen besuchen, haben Sie auch vorher die Nutzungsbedingungen des entsprechenden Seitenbetreibers akzeptiert und wurden vom entsprechenden Seitenbetreiber über die jeweilige Datenverarbeitung, einschließlich der Datenübermittlung an uns, informiert. Je nachdem, welchen Datenverarbeitungen Sie gegenüber dem Portalbetreiber zugestimmt haben, ist es dabei Sinn und Zweck des Drittportals, dass wir bei Ihrer Interaktion mit uns auf dem Portal bestimmte Informationen über Sie erhalten.
Rechtsgrundlage ist Ihr Vertrag mit dem Portalbetreiber gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO bzw. Ihre Zustimmung zu einer freiwilligen Datenübermittlung an uns nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Ihre Interaktion mit uns auf den Portalen ist freiwillig. Lassen Sie uns darüber hinaus Informationen zukommen (z. B. in einer Nachricht auf dem Portal), dient dies der Beantwortung Ihrer Anfrage bzw. Ihres Anliegens nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO.
Die empfangenen Informationen verwenden wir auch, um die Besuche und die Resonanz auf unsere Präsenzen zu analysieren und im Ergebnis besser gestalten zu können. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Hierbei verwenden wir jedoch nur pseudonyme Daten und daraus erstellte anonyme Statistiken.
XV. Benutzerkonto für die Nutzung der Dienste des RSC e. V.
1. Anlegen des Benutzerkontos
Für die Nutzung der oben stehenden Dienste des RSC e. V. ist - mit der Ausnahme der Stellung eines Mitgliedsantrags ohne Lizenz (z. B. passives Mitglied) - eine Registrierung samt Anlegung eines Benutzerkontos im Onlineportal des RSC e. V. erforderlich.
Dieses Konto ist von uns mit einem automatisch generierten Benutzernamen und durch ein Passwort technisch erstellt und geschützt.
Das reine Anlegen eines Benutzerkontos ist, soweit nichts anderes explizit erwähnt, zunächst kostenfrei. Die Dienste, die über dieses Benutzerkonto jedoch abrufbar sind, sind i. d. R. mit Kosten für den Benutzer verbunden. Näheres ist aus den Regularien, Ordnungen und Bestimmungen des RSC e. V. sowie aus dem Onlineportal des RSC e. V. zu entnehmen.
2. Passwort Vergessen
Sollten Sie das Passwort für Ihr Benutzerkonto vergessen bzw. verloren haben, können Sie Ihr altes Passwort durch Angabe von:
(1) Benutzer-ID
(2) E-Mailadresse
zurücksetzen.
Wir verarbeiten dabei die von Ihnen angegebenen Daten zur Erstellung einer E-Mail mit einem entsprechenden Link, mit dem Sie Ihr altes Passwort zurücksetzen und ein neues Passwort erstellen können. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ergibt sich aus Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b) DSGVO.
3. Schutz der Zugangsdaten
Mit Nutzung des Benutzerkontos verpflichten Sie sich, die persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und keinem unbefugten Dritten zugänglich zu machen.
Wir können keine Haftung für missbräuchlich verwendete Passwörter übernehmen, es sei denn, wir hätten den Missbrauch zu vertreten. Sofern Sie sich nicht abmelden, bleiben Sie automatisch eingeloggt.
Diese Funktion ermöglicht Ihnen die Nutzung eines Teils unserer Dienste, ohne sich jedes Mal erneut einloggen zu müssen. Aus Sicherheitsgründen werden Sie jedoch nochmals zur Eingabe Ihres Passworts aufgefordert, wenn beispielsweise Ihre persönlichen Daten geändert werden sollen oder Sie eine Beantragung, Anmeldung, Serien-/Meisterschaftseinschreibung und/oder Prädikatsbewerbung abgeben bzw. eingeben möchten.
XVI. Rechte der betroffenen Person
Werden personenbezogene Daten von Ihnen verarbeitet, sind Sie Betroffener i.S.d. DSGVO und es stehen Ihnen folgende Rechte gegenüber dem Verantwortlichen zu:
1. Auskunftsrecht
Sie können von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber verlangen, ob personenbezogene Daten, die Sie betreffen, von uns verarbeitet werden.
Liegt eine solche Verarbeitung vor, können Sie von dem Verantwortlichen über folgende Informationen Auskunft verlangen:
(1) die Zwecke, zu denen die personenbezogenen Daten verarbeitet werden;
(2) die Kategorien von personenbezogenen Daten, welche verarbeitet werden;
(3) die Empfänger bzw. die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden oder noch offengelegt werden;
(4) die geplante Dauer der Speicherung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten oder, falls konkrete Angaben hierzu nicht möglich sind, Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer;
(5) das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, eines Rechts auf Einschränkung der Verarbeitung durch den Verantwortlichen oder eines Widerspruchsrechts gegen diese Verarbeitung;
(6) das Bestehen eines Beschwerderechts bei einer Aufsichtsbehörde;
(7) alle verfügbaren Informationen über die Herkunft der Daten, wenn die personenbezogenen Daten nicht bei der betroffenen Person erhoben werden;
(8) das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling gemäß Art. 22 Abs. 1 und 4 DSGVO und – zumindest in diesen Fällen – aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer derartigen Verarbeitung für die betroffene Person.
Ihnen steht das Recht zu, Auskunft darüber zu verlangen, ob die Sie betreffenden personenbezogenen Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt werden. In diesem Zusammenhang können Sie verlangen, über die geeigneten Garantien gem. Art. 46 DSGVO im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.
2. Recht auf Berichtigung
Sie haben ein Recht auf Berichtigung und/oder Vervollständigung gegenüber dem Verantwortlichen, sofern die verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Sie betreffen, unrichtig oder unvollständig sind. Der Verantwortliche hat die Berichtigung unverzüglich vorzunehmen.
3. Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Unter den folgenden Voraussetzungen können Sie die Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten verlangen:
(1) wenn Sie die Richtigkeit der Sie betreffenden personenbezogenen für eine Dauer bestreiten, die es dem Verantwortlichen ermöglicht, die Richtigkeit der personenbezogenen Daten zu überprüfen;
(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen Daten ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Nutzung der personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt, dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die Einschränkung aufgehoben wird.
4. Recht auf Löschung
a) Löschungspflicht
Sie können von dem Verantwortlichen verlangen, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, und der Verantwortliche ist verpflichtet, diese Daten unverzüglich zu löschen, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft:
(1) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten sind für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig.
(2) Sie widerrufen Ihre Einwilligung, auf die sich die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
(3) Sie legen gem. Art. 21 Abs. 1 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor, oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung ein.
(4) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden unrechtmäßig verarbeitet.
(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO erhoben.
b) Information an Dritte
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt haben.
c) Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt, erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1 DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
5. Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
6. Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist. Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
7. Widerspruchsrecht
Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Verein einer Veröffentlichung seiner Daten in den vereinseigenen Mitteilungen (z.B. Jahreszeitschrift, Internetseite) widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung, mit Ausnahme von Ergebnissen aus Wahlen.
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
8. Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen, solange diese nicht Ihre Pflichten als Mitglied des Vereins berührt. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
9. Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung – einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung:
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem Verantwortlichen erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2 lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
10. Datensicherheit
Die RSC e. V. setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen Manipulationen, Verlust, Zerstörung und gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert.
Alle von Ihnen persönlich übermittelten Daten, einschließlich Ihrer Zahlungsdaten, werden mit dem allgemein üblichen und sicheren Standard SSL (Secure Socket Layer) übertragen. SSL ist ein sicherer und erprobter Standard, der z.B. auch beim Onlinebanking Verwendung findet. Sie erkennen eine sichere SSL-Verbindung unter anderem an dem angehängten s am http (also https) in der Adressleiste Ihres Browsers oder am Schloss-Symbol im unteren Bereich Ihres Browsers.
Wir bedienen uns im Übrigen geeigneter technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen, um Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Daten gegen Manipulation, teilweisen oder vollständigen Verlust und gegen unbefugten Zugriff Dritter zu schützen. Unsere Sicherheitsmaßnahmen werden entsprechend der technologischen Entwicklung fortlaufend verbessert und sind zertifiziert.
11. Jugendschutz
Ein verantwortungsbewusster Umgang mit Jugendlichen im Motorsport ist uns sehr wichtig.
Ein bedeutender Aspekt hierbei ist der Jugendschutz. Ohne Unterstützung und Einvernehmen sowie nach der erfolgten, ausdrücklichen Zustimmung der Erziehungsberechtigten ist der Motorsport nicht realisierbar und für diese Jugendlichen auch nicht möglich.
Unsere Angebote richten sich deshalb hauptsächlich an Personen, die das 18. Lebensjahr bereits vollendet haben. Insofern liegt es nicht in unserem Interesse, personenbezogene Daten von Kindern unter 16 Jahren zu erheben. Wir erfassen weder wissentlich noch absichtlich Daten über Kinder, wenn es dazu nicht die ausdrückliche Einwilligen der/des gesetzlichen Vertreter/s vorliegt.
Eine Verarbeitung personenbezogener Daten von Kindern ist nur mit einer vorherigen Einwilligung der/des gesetzlichen Vertreter/s zulässig. Bei Vorlage einer solchen Einwilligung durch den/die gesetzlichen Vertreter richtet sich die Verarbeitung nach den allgemeinen Grundsätzen.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir Daten über Ihr Kind erfasst haben, können Sie als Erziehungsberechtigter uns dies unter rallye-supercup@web.de jederzeit mitteilen. Die Daten werden anschließend vollständig gelöscht.
12. Änderung dieser Datenschutzerklärung
Der RSC e. V. wird diese Datenschutzerklärung gegebenenfalls aktualisieren.
Die Verwendung der Nutzerdaten unterliegt der jeweils aktuellen Version dieser Datenschutzerklärung, die hier abgerufen werden kann. Im Falle einer Änderung dieser Erklärung über einen wesentlichen Bereich (zum Beispiel Änderung der Berechtigungen, neue Funktionen, ein neuer Ansprechpartner, usw.) wird der Nutzer an dieser Stelle darüber informiert. Eine darüber hinaus gehende und gesonderte Benachrichtigung erfolgt jedoch nicht. Der Nutzer hat sich deshalb eigenverantwortlich über jeglicher Änderungen, Anpassungen, Erweiterungen und/oder Neuerungen dieser Datenschutzbestimmungen regelmäßig vor der Nutzung unserer Angebote und Dienste zu informieren
Wenn der Nutzer nach Inkrafttreten dieser Änderungen weiterhin auf die Webseite und die Dienste des Vereins zugreift und diese nutzt, erklärt der Nutzer sein Einverständnis, rechtlich an die überarbeitete Datenschutzerklärung gebunden zu sein.
13. Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
Zuständige Aufsichtsbehörden:
I. Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht
Homepage: http://www.lda.bayern.de/
Postanschrift:
Postfach 1349
91504 Ansbach
Adresse: