RSC-Rallye - wo der Rallyesport zu Hause ist
Das innovative und sehr praxisnahe sportliche Reglement des RSC e. V. weißt einige Besonderheiten auf, auf die wir hier kurz näher eingehen möchten.
Auch unser technisches RSC-Reglement ist höchst innovativ, modern und wegweisend. Es ist unter anderem darauf ausgelegt, dass man - ggf. von der RSC-Clubrallye kommend - sein Wettbewerbsfahrzeug vom zunächst noch seriennahen Fahrzeug (RSC-Gruppe S-PC - Serien-Produktionswagen) über einen mittleren Verbesserungsgrad (RSC-Gruppe PC - Produktionswagen) bis hin zu einem starken Verbesserungsgrad (RSC-Gruppe TC - Tourenwagen) Schritt für Schritt - auch über Jahre hinweg - stetig und nach eigenen Wünschen weiterentwickeln und verbessern kann. Zudem sind auch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsarten (Elektrofahrzeuge, Hybridfahrzeuge und Fahrzeuge mit Gasantrieb) zugelassen. Mehr dazu erfahren Sie auch hier: Technik und Fahrzeuggruppen
Die RSC-Rallyes werden nach den Typen A - bis 25 WP-km, B - bis 50 WP-km, C - bis 100 WP-km und D - bis 250 WP-km eingeteilt.
Das gesamte RSC-Rallye-Reglement (RSC-RR) finden Sie in unserer RSC-Motorsportordnung (MSpO):
Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO)
Was etwas bei RSC-Rallyes anders geregelt ist, als Sie es vermutlich bisher von Rallyes anderer Motorsportverbände bisher gewohnt waren bzw. sind:
- RSC-Restart-Regelung: Ein Restart eines Teams nach einem vorherigen Ausfall ist jederzeit möglich. Für jede nicht in Wertung beendete Wertungsprüfung erhält das betroffene Team jeweils eine ermittelte Maximalzeit. Vgl. Artikel 24.8 des RSC-RR,
- Maximalzeit und deren Berechnung/Festlegung: Alle Teilnehmer erhalten maximal die Maximalzeit als Fahrzeit gewertet, auch für Wertungsprüfungen, die sie nicht in Wertung beendet haben. Die Berechnungsgrundlagen der Maximalzeit sind in der jeweiligen Veranstaltungsausschreibung festgelegt, vgl. Artikel 25.3 des RSC-RR,
- Fahrer- und Beifahrersicherheitsausrüstung sowie technische Sicherheitsausstattung des Wettbewerbsfahrzeuges: Es gelten die Bestimmungen des RSC e. V., vgl. Anlagen 1 bis 3 zum RSC-RR und Anhang VIII zum RSC-RR sowie die Vorgaben und Regelungen der FIA - soweit darauf verwiesen wird. Eine Tabelle mit den jeweils zulässigen Normen und deren Gültigkeitsfristen finden Sie hier: LINK
- Service während der Veranstaltung: Hier gibt es kaum Beschränkungen im RSC e. V. für die zulässigen Servicearbeiten und durch wen die Arbeiten durchgeführt werden dürfen, vgl. Artikel 35 des RSC-RR,
- Tanken und Kraftstoff: Tanken aus Kanistern in Tankzonen ist zulässig, jeglicher Kraftstoff - auch biologischer und synthetischer sowie FIA-homologierter Kraftstoff und jegliche Form von Autogas bzw. Erdgas als Kraftstoff - ist zulässig, selbiges gilt auch für zugelassene Kraftstoffzusätze jeglicher Art, vgl. Artikel 36 des RSC-RR,
- Reifen: Jegliche Reifen und Rennreifen sind zugelassen, auch ohne E-Kennzeichung. Jedoch sind Slickreifen (profillos) und Spikereifen verboten, vgl. Artikel 5 des RSC-RR und Anhang IV zum RSC-RR,
- Fremde Hilfe während der Veranstaltung: Nahezu jederzeit ohne Beschränkungen außerhalb von Parc Ferme-Bereichen erlaubt, vgl. Artikel 28.1.2 und 35.1.2 des RSC-RR,
- Rote und gelbe Flagge auf den Wertungsprüfungen: Die rote Flagge bedeutet den sofortigen Abbruch für den Teilnehmer, ggf. um erste Hilfe zu leisten, außerdem muss der Teilnehmer sofort anhalten und erhält eine faire Fahrzeit. Die gelbe Flagge ist ein reines Warn- und Achtungssignal an die Teilnehmer. Vgl. Artikel 29.6 des RSC-RR,
- SOS- und OK-Schild sowie Warndreieck auf den Wertungsprüfungen: SOS- und OK-Schild sind zu zeigen, bis ein Sportwart die Strecke entsprechend abgesichert hat. Das OK-Schild signalisiert dabei, dass keine Hilfe erforderlich ist. Das SOS-Schild signalisiert, dass (Erste) Hilfe erforderlich ist und entsprechend zu leisten bzw. zu veranlassen ist. Das rote Warndreieck (gemäß § 53a StVZO) kommt aus Sicherheitsgründen auf den Wertungsprüfungen nie zur Anwendung. Die FIA-Regelungen finden hier keine Anwendung. Vgl. Artikel 29.2 und 29.5 des RSC-RR,
- Offene Fensterscheiben auf den Wertungsprüfungen: Seitenscheiben der Fahrer- und auch Beifahrertür, die ohne Schiebefenster ausgestattet sind, dürfen maximal um einen 10 cm breiten Spalt auf der Wertungsprüfung geöffnet sein. Ist die Scheibe weiter oder gar vollständig geöffnet ist ein Fensternetz bzw. Türfangnetz gemäß RSC- bzw. FIA-Vorgaben zwingend erforderlich, vgl. Artikel 7.8 des RSC-RR.
Weiteres regelt des RSC-Rallye-Reglement (RSC-RR), inkl. dessen Anhänge und Anlagen.
hier finden Sie alle Infos zur Technik und Sicherheitsausstattung der Wettbewerbsfahrzeuge und welche Fahrzeuge im RSC e. V. teilnahmeberechtigt sowie unter welchen Vorausaussetzungen:
Download der Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO)
hier können Sie unsere aktuelle Motorsportordnung (MSpO) herunterlagen und sich detailliert in unsere Regularien einlesen: