RSC-Clubrallye - Rallyesport kostengünstig auch ideal für Einsteiger
Die RSC-Clubrallye ist die ideale Möglichkeit sehr günstig Rallyesport zu betreiben sowie auch kostengünstig in den Rallyesport neu oder wieder einzusteigen. Das Tolle am RSC-Clubrallye-Konzept ist, dass die Möglichkeit besteht, das Fahrzeug in der Folgezeit weiterzuentwickeln, um dann später auch an der „normalen“ RSC-Rallye mit höheren Auflagen an Sicherheit und Ausrüstung aber natürlich auch mehr technischen und konstruktiven Freiheiten teilnehmen zu können.
RSC-Clubrallyes können im Rahmen jeder RSC-Rallye Typ A bis Typ D stattfinden.
Es ist erlaubt, dass die RSC-Clubrallye exakt dieselben Wertungsprüfungen in der gleichen Reihenfolge enthält wie die RSC-Rallye der übrigen Teilnehmer auf Bestzeit, soweit die Sonderregelungen für die RSC-Clubrallye, siehe unten, eingehalten werden.
Den dazugehörigen Anhang IX - besondere Bestimmungen für RSC-Clubrallyes zum RSC-Rallye-Reglement (RSC-RR) finden Sie hier in unserer Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO):
Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO)
Das sind die Besonderheiten einer RSC-Clubrallye in Kürze:
Technisches Reglement:
Es gelten die Bestimmungen der technischen RSC-Gruppe S-PC (Serien-Produktionswagen) gemäß Anlage 3 zum RSC-RR wobei folgende, zusätzliche Einschränkungen gelten:
- Hauptstromkreisunterbrecher gemäß Artikel 253.13 im Anhang J zum ISC der FIA ist nicht vorgeschrieben,
- Prüfnorm FIA-homologierter Sitze darf bereits abgelaufen sein, zusätzlich können auch die serienmäßigen Sitze beibehalten werden, wenn Kopfstützen vorhanden sowie die Karosserie des Wettbewerbsfahrzeuges nicht aus Kunststoffmaterial besteht,
- Prüfnorm FIA-homologierter Sicherheitsgurte darf bereits abgelaufen sein, zusätzlich können auch Hosenträgergurte mit mindestens drei (3) Befestigungspunkten verwendet werden, die über eine ECE- bzw. CE-Zulassung bzw. eine allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) verfügen sowie die Karosserie des Wettbewerbsfahrzeuges nicht aus Kunststoffmaterial besteht,
- kein FIA-Sicherheitstank vorgeschrieben,
- kein FIA-homologierter Kraftstoff erlaubt, keine Kraftstoffzusätze zulässig,
- maximal zulässige Motorleistung: 110 kW bzw. 150 PS, kein Allradantrieb zulässig,
- vereinfachter Überrollkäfig erlaubt: nur eine (1) Diagonalstrebe und eine (1) Flankenschutzstrebe an Fahrer und Beifahrerseite sowie keine Knotenbleche im Kreuzungsbereich von Streben vorgeschrieben,
- Motor, Getriebe, alle Teil des Antriebsstranges sowie die Bremsen, das Fahrwerk, alle Felgen und die Abgasanlage müssen vollumfänglich der Serie entsprechen und/oder über einen gültigen allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) verfügen,
- keine Rennreifen (d. h. Semislicks, Schotterreifen oder Regenreifen) zulässig, sondern nur handelsübliche Sommer‐, Winter‐ und Allwetterreifen mit einem Negativprofilanteil von mindestens 36,0 Prozent und einer nominellen Reifenbreite von maximal 225 mm sowie einem Felgenaußendurchmesser von höchstens 18 Zoll,
- E-Kennzeichung der verwendeten Reifen ist vorgeschrieben,
- Erstzulassung nach dem 31.12.1979.
Ausrüstung der Fahrer und Beifahrer:
Es gelten die Bestimmungen der technischen RSC-Gruppe S-PC (Serien-Produktionswagen) gemäß Anlage 3 zum RSC-RR wobei folgende, zusätzliche Bestimmungen gelten:
- Schultern, Oberkörper und Beine müssen immer vollständig mit Kleidung bedeckt sein, feuerfester Overall gemäß FIA‐Prüfnorm 1986, 8856‐2000 oder 8856‐2018 dringend empfohlen, Alter dieser Bekleidung ist nicht maßgebend,
- Fahrerschuhe sind freigestellt, müssen jedoch geschlossen und festanliegend, keine Absätze erlaubt,
- feuerfeste Sturmhauben, Fahrerschuhe, Socken und Unterwäsche (mit langen Armen und Beinen) mit einer FIA‐Zulassung gemäß FIA‐Prüfnorm 1986, 8856‐2000 oder 8856‐2018 nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen,
- Fahrerhelme müssen ECE‐ bzw. CE‐Zulassung oder FIA‐Zulassung haben, wobei die Zulassung der FIA für diese Helme auch bereits abgelaufen sein darf,
- FIA‐homologiertes Kopfrückhaltesystem (z. B.: H. A. N. S. oder Hybrid) ist nicht vorgeschrieben, jedoch aber dringend empfohlen.
besondere, sportliche und sonstige Regelungen:
Es gilt das RSC-Rallye-Reglement des RSC e. V. (RSC-RR) sowie folgende besondere Regelungen für die RSC-Clubrallyes:
- Wertungsprüfungslänge: min. 500 m bis max. 15,0 km, Toleranz: 25,0 Prozent,
- Gesamtlänge aller Wertungsprüfungen: max. 60,0 km, Toleranz: 25,0 Prozent,
- Dauer: 1 Kalendertag,
- Servicearbeiten: Durch Fahrer und Beifahrer sowie zwei (2) weiteren Personen,
- 80 km/h Durchschnittgeschwindigkeit auf einer Wertungsprüfung sollte bei einer Veranstaltung nicht überschritten werden,
- es wird immer auf Bestzeit gefahren und nicht auf Sollzeit,
- zusätzliche Slalomparcours innerhalb einer Wertungsprüfung zulässig,
- Wettbewerbsfahrzeuge müssen die technischen Abnahme erfolgreich durchlaufen,
- Fahrer und Beifahrer müssen eine gültige RSC-Fahrerlizenz besitzen,
- Wertung aller Teilnehmer der RSC-Clubrallye für den RSC-Rallye Supercup Deutschland (RSC-Deutschland).
Weiteres regelt der Anhang IX - besondere Bestimmungen für RSC-Clubrallyes zum RSC-Rallye-Reglement (RSC-RR).
hier finden Sie alle Infos zur Technik und Sicherheitsausstattung der Wettbewerbsfahrzeuge und welche Fahrzeuge im RSC e. V. teilnahmeberechtigt sowie unter welchen Vorausaussetzungen:
Download der Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO)
hier können Sie unsere aktuelle Motorsportordnung (MSpO) herunterlagen und sich detailliert in unsere Regularien einlesen: