Aus dem News-Archiv:
DMSB scheitert vor Gericht mit Klage gegen den RSC e. V.
11.12.2020
Pressemitteilung des RSC e. V.:
Eine im Sommer 2018 durch den Motorsportverband DMSB e. V. (Deutscher Motor Sport Bund e. V.) mit Sitz im hessischen Frankfurt am Main eingereichte Klage vor dem Landgericht Düsseldorf gegen den im fränkischen Coburg sitzenden Amateur-Motorsportverband Rallye Supercup e. V. - RSC e. V. und dessen hinlänglich bekannte, sportlichen, organisatorischen und auch technischen Regularien ist am 07.10.2020 durch das Landgericht in Düsseldorf als unschlüssig und unbegründet in allen Punkten kostenpflichtig abgewiesen worden.
Dem vorliegenden Urteil voraus ging ein langwieriges Verfahren, das sich über rund zweieinhalb Jahre hinzog. Mit vielen, sehr umfangreichen Schriftsätzen, die nicht selten einige hundert Seiten umfassten, und mehreren Gerichts- und Verhandlungsterminen im Zeitraum April 2019 bis September 2020 wurde von beiden Seiten ein hoher Aufwand im Verfahren betrieben.
Nun wurde durch das Gericht mit dem bereits erwähnten Urteilsspruch entschieden, was der RSC e. V. als eigenständiger Motorsportverband tut und wie der RSC e. V. seine gesamten Regularien gestaltet bzw. gestaltet hat, widerspricht gültigem Recht nicht und die Reglements des RSC e. V. aus seiner Motorsportordnung (MSpO) dürfen somit weiterhin vollumfänglich zur Durchführung von Motorsportveranstaltungen verwendet werden. Demnach können der RSC e. V. und seine Mitglieder, egal ob als Sportwarte oder Sportfahrer, ihren Motorsport auch weiterhin uneingeschränkt innerhalb des RSC e. V. so durchführen wie bisher und dadurch unabhängig von anderen Verbänden frei gestalten. Dem DMSB e. V. sind dabei die Hände gebunden, denn er besitzt nach Meinung des Gerichtes keine rechtlich fundierte Grundlage, um dagegen vor einem öffentlichen Gericht vorgehen zu können. Damit kann man den RSC e. V. nun als komplett gleichgestellt zu anderen anerkannten Motorsportdachorganisationen in Deutschland außerhalb des Einflussbereiches des DMSB e. V. wie beispielsweise der Deutsche Amateur-Motorsport Kommission (DAM) des Deutschen NAVC e. V. betrachten.
Der Vorstand des RSC e. V. sieht sich durch das Urteil in seiner Arbeit sowie seiner bisherigen, rechtlichen Einschätzung und Bewertung der Gesamtsituation - auch und vor allem unter Berücksichtigung gesetzlicher Vorgaben wie dem nationalen und europäischen Recht - voll und ganz bestätigt. Die Klage des DMSB e. V. vor dem Landgericht Düsseldorf ging nun mit einer durchaus hocherfreulichen Entscheidung für den RSC e. V. zu Ende.