Fahrten im Rahmenprogramm einer RSC-Rallye außerhalb des sportlichen Wettbewerbs - keine Zeitnahme maximaler Fahrspaß 

Die Fahrten im Rahmenprogramm einer RSC-Rallye außerhalb des sportlichen Wettbewerbs (z. B.: Slowly-Sideways, Demonstrationsfahrten, Festivalfahrten) sind für alle Aktiven konzipiert, die weder auf Bestzeit noch auf Sollzeit an einer RSC-Rallyeveranstaltung teilnehmen möchten, sondern ohne Zeitnahme der Fahrzeiten ihr Fahrzeug testen, präsentieren und sportlich vor Zuschauern auf abgesperrten wie auch abgesicherten Wertungsprüfungen bewegen möchten.

Fahrten im Rahmenprogramm außerhalb des sportlichen Wettbewerbs können im Rahmen jeder RSC-Rallye Typ A bis Typ D stattfinden.

Es ist erlaubt, dass bei Fahrten im Rahmenprogramm einer RSC-Rallye exakt dieselben Wertungsprüfungen in der gleichen Reihenfolge enthält wie die RSC-Rallye der übrigen Teilnehmer auf Bestzeit. Es gibt aber auch die Möglichkeit davon abzuweichen.

Den dazugehörigen Anhang XI - besondere Bestimmungen für Fahrten im Rahmenprogramm außerhalb des sportlichen Wettbewerbs zum RSC-Rallye-Reglement (RSC-RR) finden Sie hier in unserer Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO):
Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO)



Das sind die Besonderheiten für Fahrten im Rahmenprogramm außerhalb des sportlichen Wettbewerbs im RSC e. V. in Kürze:

Technisches Reglement: 

Es gelten die Bestimmungen der technischen RSC-Gruppe TC (Tourenwagen) gemäß Anlage 2 zum RSC-RR wobei folgende, zusätzliche und abweichende Bestimmungen gelten:

  • Hauptstromkreisunterbrecher gemäß Artikel 253.13 im Anhang J zum ISC der FIA ist nicht vorgeschrieben,
  • Prüfnorm FIA-homologierter Sitze darf bereits abgelaufen sein,
  • Prüfnorm FIA-homologierter Sicherheitsgurte darf bereits abgelaufen sein, 
  • kein FIA-Sicherheitstank vorgeschrieben,
  • vereinfachter Überrollkäfig erlaubt: nur eine (1) Diagonalstrebe und eine (1) Flankenschutzstrebe an Fahrer und Beifahrerseite sowie keine Knotenbleche im Kreuzungsbereich von Streben vorgeschrieben,
  • kein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben,
  • Motor, Getriebe und alle Teil des Antriebsstranges freigestellt,
  • keine Hubraum- und/oder Leistungsbegrenzung vorhanden,
  • Erstzulassung nach dem 31.12.1953, kein Mindestalter vorgeschrieben.


Ausrüstung der Fahrer und Beifahrer: 

Es gelten die Bestimmungen der technischen RSC-Gruppe PC (Produktionswagen) gemäß Anlage 3 zum RSC-RR wobei folgende, zusätzliche und abweichende Bestimmungen gelten:

  • feuerfester Overall gemäß FIA‐Prüfnorm 1986, 8856‐2000 oder 8856‐2018 vorgeschrieben, Alter dieser Bekleidung ist nicht maßgebend,
  • Fahrerschuhe sind freigestellt, müssen jedoch geschlossen und festanliegend, keine Absätze erlaubt,
  • feuerfeste Sturmhauben, Fahrerschuhe, Socken und Unterwäsche (mit langen Armen und Beinen) mit einer FIA‐Zulassung gemäß FIA‐Prüfnorm 1986, 8856‐2000 oder 8856‐2018 nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen,
  • Fahrerhelme müssen ECE‐ bzw. CE‐Zulassung oder FIA‐Zulassung haben, wobei die Zulassung der FIA für diese Helme auch bereits abgelaufen sein darf,
  • FIA‐homologiertes Kopfrückhaltesystem (z. B.: H. A. N. S. oder Hybrid) ist nicht vorgeschrieben, jedoch aber dringend empfohlen.


besondere, sportliche und sonstige Regelungen: 

Es gilt das RSC-Rallye-Reglement des RSC e. V. (RSC-RR) sowie folgende besondere Regelungen für Fahrten im Rahmenprogramm außerhalb des sportlichen Wettbewerbs:

  • keine Zeitnahme und Veröffentlichung der Fahrzeiten zulässig,
  • Wertung ohne Zeitnahme dem Veranstalter freigestellt,
  • Teilnehmerfahrzeuge müssen die technischen Abnahme erfolgreich durchlaufen,
  • Fahrer und Beifahrer müssen eine gültige RSC-Fahrerlizenz besitzen,
  • alle Regelungen und Vorgaben des Veranstalter gelten, soweit nichts anderes explizit festgelegt worden ist,
  • alle Entscheidungen, Anweisungen und Vorgaben der Offiziellen der Veranstaltung gelten, soweit nichts anderes explizit festgelegt worden ist,
  • Teilnehmer finden keine Berücksichtigung bei der Wertung zum RSC-Rallye Supercup Deutschland (RSC-Deutschland).



Weiteres regelt der Anhang XI - besondere Bestimmungen für den Fahrten im Rahmenprogramm außerhalb des sportlichen Wettbewerbs zum RSC-Rallye-Reglement (RSC-RR). 

Technik und Fahrzeuggruppen

hier finden Sie alle Infos zur Technik und Sicherheitsausstattung der Wettbewerbsfahrzeuge und welche Fahrzeuge im RSC e. V. teilnahmeberechtigt sowie unter welchen Vorausaussetzungen:

Download der Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO)
hier können Sie unsere aktuelle Motorsportordnung (MSpO) herunterlagen und sich detailliert in unsere Regularien einlesen: