RSC-Gleichmäßigkeitsrallye - spannender Motorsport auf Sollzeit 

Die RSC-Gleichmäßigkeitsrallye, d. h. der Gleichmäßigkeitsrallyesport innerhalb des RSC e. V, ist für alle Teams konzipiert, die nicht auf Bestzeit an einer RSC-Rallyeveranstaltung teilnehmen möchte, sondern eine attraktive Rallye mit vorgegebenen Fahrzeiten sowie vom Teilnehmer frei wählbaren Geschwindigkeitsschnitten auf Sollzeit erleben möchten.

RSC-Gleichmäßigkeitsrallyes können im Rahmen jeder RSC-Rallye Typ A bis Typ D stattfinden.

Es ist erlaubt, dass die RSC-Gleichmäßigkeitsrallye exakt dieselben Wertungsprüfungen in der gleichen Reihenfolge enthält wie die RSC-Rallye der übrigen Teilnehmer auf Bestzeit. Es gibt aber auch die Möglichkeit davon abzuweichen.

Den dazugehörigen Anhang X - besondere Bestimmungen für den Gleichmäßigkeitsrallyesport zum RSC-Rallye-Reglement (RSC-RR) finden Sie hier in unserer Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO):
Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO)



Das sind die Besonderheiten für den Gleichmäßigkeitsrallyesport im RSC e. V. in Kürze:

Technisches Reglement: 

Es gelten die Bestimmungen der technischen RSC-Gruppe TC (Tourenwagen) gemäß Anlage 2 zum RSC-RR wobei folgende, zusätzliche bzw. abweichende Bestimmungen gelten:

  • Hauptstromkreisunterbrecher gemäß Artikel 253.13 im Anhang J zum ISC der FIA ist nicht vorgeschrieben,
  • Prüfnorm FIA-homologierter Sitze darf bereits abgelaufen sein, zusätzlich können auch die serienmäßigen Sitze beibehalten werden, wenn Kopfstützen vorhanden und die Motorleistung des Wettbewerbsfahrzeuges 110 kW bzw. 150 PS nicht überschreitet sowie die Karosserie des Wettbewerbsfahrzeuges nicht aus Kunststoffmaterial besteht,
  • Prüfnorm FIA-homologierter Sicherheitsgurte darf bereits abgelaufen sein, zusätzlich können auch Hosenträgergurte mit mindestens drei (3) Befestigungspunkten verwendet werden, die über eine ECE- bzw. CE-Zulassung bzw. eine allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) verfügen, wenn die Motorleistung des Wettbewerbsfahrzeuges 110 kW bzw. 150 PS nicht überschreitet sowie die Karosserie des Wettbewerbsfahrzeuges nicht aus Kunststoffmaterial besteht, 
  • kein FIA-Sicherheitstank vorgeschrieben,
  • vereinfachter Überrollkäfig erlaubt: nur eine (1) Diagonalstrebe und eine (1) Flankenschutzstrebe an Fahrer und Beifahrerseite sowie keine Knotenbleche im Kreuzungsbereich von Streben vorgeschrieben,
  • kein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben,
  • Motor, Getriebe und alle Teil des Antriebsstranges freigestellt,
  • keine Hubraum- und/oder Leistungsbegrenzung vorhanden,
  • keine Einteilung nach Hubraum- und/oder Leistungsklassen, eine (1) gemeinsame Wertung aller Teilnehmer der RSC-Gleichmäßigkeitsrallye,
  • Erstzulassung nach dem 31.12.1953, kein Mindestalter vorgeschrieben.


Ausrüstung der Fahrer und Beifahrer: 

Es gelten die Bestimmungen der technischen RSC-Gruppe PC (Produktionswagen) gemäß Anlage 3 zum RSC-RR wobei folgende, zusätzliche und abweichende Bestimmungen gelten:

  • feuerfester Overall gemäß FIA‐Prüfnorm 1986, 8856‐2000 oder 8856‐2018 vorgeschrieben, Alter dieser Bekleidung ist nicht maßgebend,
  • Fahrerschuhe sind freigestellt, müssen jedoch geschlossen und festanliegend, keine Absätze erlaubt,
  • feuerfeste Sturmhauben, Fahrerschuhe, Socken und Unterwäsche (mit langen Armen und Beinen) mit einer FIA‐Zulassung gemäß FIA‐Prüfnorm 1986, 8856‐2000 oder 8856‐2018 nicht vorgeschrieben, aber dringend empfohlen,
  • Fahrerhelme müssen ECE‐ bzw. CE‐Zulassung oder FIA‐Zulassung haben, wobei die Zulassung der FIA für diese Helme auch bereits abgelaufen sein darf,
  • FIA‐homologiertes Kopfrückhaltesystem (z. B.: H. A. N. S. oder Hybrid) ist nicht vorgeschrieben, jedoch aber dringend empfohlen.


besondere, sportliche und sonstige Regelungen: 

Es gilt das RSC-Rallye-Reglement des RSC e. V. (RSC-RR) sowie folgende besondere Regelungen für den RSC-Gleichmäßigkeitrallyesport:

  • 2 Wertungsmodi jeweils rein auf Sollzeit erlaubt: 
  1. Wertungsmodus A – Wertung der Sollzeitabweichung im Ziel jeder Wertungsprüfung mit geheimen Messzonen innerhalb der Wertungsprüfung,
  2. Wertungsmodus B – Wertung der Sollzeitabweichung im Ziel mit zusätzlichen „Stop & Go‐Kontrollen“ innerhalb der Wertungsprüfung;
  • zulässiger Sollzeit-Schnitt: max. 80,0 km/h,
  • i. d. R. aus zwei (2) Geschwindigkeitsschnittklassen für die Teilnehmer frei wählbar:
  1. touristisch zwischen 60,0 und 70,0 km/h als Schnittvorgabe für die Sollzeit,
  2. sportlich zwischen 70,0 und 80,0 km/h als Schnittvorgabe für die Sollzeit; 
  • alle Schnittklassen werden gemeinsam mit ihren Sollzeitabweichungen bei allen Messungen (Zielzeiten und ggf. geheime Messungen in gekennzeichneten Messzonen innerhalb jeder Wertungsprüfung) in der Wertungsklasse GC 7 gewertet,
  • Wettbewerbsfahrzeuge müssen die technischen Abnahme erfolgreich durchlaufen,
  • Fahrer und Beifahrer müssen eine gültige RSC-Fahrerlizenz besitzen,
  • keine Wertung der Teilnehmer einer RSC-Gleichmäßigkeitsrallye für den RSC-Rallye Supercup Deutschland (RSC-Deutschland).



Weiteres regelt der Anhang X - besondere Bestimmungen für den Gleichmäßigkeitsrallyesport zum RSC-Rallye-Reglement (RSC-RR). 

Technik und Fahrzeuggruppen

hier finden Sie alle Infos zur Technik und Sicherheitsausstattung der Wettbewerbsfahrzeuge und welche Fahrzeuge im RSC e. V. teilnahmeberechtigt sowie unter welchen Vorausaussetzungen:

Download der Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO)
hier können Sie unsere aktuelle Motorsportordnung (MSpO) herunterlagen und sich detailliert in unsere Regularien einlesen: