Aus dem News-Archiv:
Sanktionen von Verbänden gegen Sportler verstoßen gegen EU-Recht
20.12.2020
RSC-Verbraucherschutz-Info 2020-02:
Für das Verbands- und Vereinsrecht ist es eine Revolution, für den Wettbewerb im Sport und die Sportler ist es ein Segen, für viele Sportverbände gleicht es einem Erdrutsch oder vielleicht gar schon einem Erdbeben mit anschließendem Tsunami. Das Gericht der Europäischen Union hat mit Urteilsspruch vom 16.12.2020 festgestellt, dass die Regeln der Internationalen Eislaufunion (ISU), nach denen Sportler für die Teilnahme an nicht von der ISU anerkannten Eisschnelllauf-Wettkämpfen mit harten Sanktionen belegt werden, gegen die Wettbewerbsregeln der EU verstoßen.
Viele andere Verbände haben ähnliche Regularien, mit denen sie ihre Sportler davon abhalten möchten, an nicht vom jeweiligen Verband selbst genehmigten Veranstaltungen / Wettbewerben / Wettkämpfen teilzunehmen. In neuerer Vergangenheit gab es sogar Verbände, die ihre Sportler und auch Sportwarte hart sanktionierte, aufgrund der Teilnahme an nicht von ihnen selbst genehmigten Wettbewerben. So sind dem Rallye Supercup e.V. viele Duzend Fälle solchem Vorgehens beispielsweise durch den Deutschen Motor Sport Bund e.V. (DMSB) aus den Jahren 2018 und 2019 bekannt. Auslöser dieser Bestrafungen war damals die Teilnahm bzw. Mithilfe an der 25. Grabfeldrallye 2018. Im großen Stil wurden damals Sportlerinnen und Sportler zu hohen Geldstrafen - zunächst allerdings noch auf Bewährung - verurteil. Sportwarte wurden hingegen rigoros und lebenslang gesperrt. Dieses Verhalten des DMSB ist identisch zu dem vom EU-Gericht gerügten Verhalten der ISU.
Nach dem nun vorliegenden Urteil ist klar, dieses Verhalten verstieß gegen den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) und war somit europarechtswidrig.
Wieder einmal sieht sich der RSC e.V. in einer von ihm vertretenen Rechtsausfassung vollumfänglich durch die unabhängige Gerichtsbarkeit bestätigt und bekräftigt.
Für alle Interessierten befindet sich die Pressemitteilung des Gerichtes im Anhang dieser Verbraucherschutz-Info.
Zur Wahrung der Interessen aller Motorsportler prüfen wir nun die Einleitung der damit erforderlich werdenden Maßnahmen und Schritte. Ein weiteres Mal wollen wir zunächst auch an die Vernunft und die Einsicht auch des DMSB appellieren, um weiteren Ärger vielleicht zu vermeiden und eventuell abwenden zu können.
Pressemitteilung des EU-Gerichtes