Technik & Fahrzeuggruppen 

Wertungsklasseneinteilung des RSC e. V.:
Hier finden Sie die Einteilung der Wertungsklassen bei RSC-Rallyes.


Prüfnormen für Sitze, Gurte, Helme sowie die feuerfeste Fahrerbekleidung:
Hier finden Sie eine Tabelle zur Übersicht über die Gültigkeitsfristen der Sicherheitsausrüstung für die Fahrer und Beifahrer bei RSC-Rallye.

Übersicht mit Vergleich der technischen RSC-Fahrzeuggruppen:

Eine kompakte Übersicht wie auch einen Vergleich der Unterschiede zwischen den einzelnen RSC-Fahrzeuggruppen, um bequem herauszufinden, in welche der RSC-Fahrzeuggruppen Ihr Wettbewerbsfahrzeug passt, wenn es denn nicht vollständig einer FIA-Homologation entspricht, finden Sie hier zum Downloaden.



Bitte beachten Sie außerdem:

Wir schreiben keine RSC-MSZ, keinen DMSB-KFP, keinen FIA-HTP oder ähnliches verpflichtend vor, um bei unseren Veranstaltungen teilnahmeberechtigt zu sein.

Wir schreiben auch keine zusätzliche Stützstrebe an der A-Säulen verpflichtend vor, empfehlen sie aber dringend.


Neben den normalen Diesel- und Ottokraftstoffen sind auch Bioethanol E85 und Kraftstoffe mit einer Homologation durch die FIA sowie außerdem Raps- und Pflanzenölkraftstoffe im RSC e. V. für nahezu alle Wettbewerbsfahrzeuge zugelassen. Selbiges gilt auch für Biokraftstoffe, synthetische Kraftstoffe sowie Erd- und Flüssiggase.

Unser technisches Reglement ist explizit darauf ausgelegt, dass man - ggf. von der RSC-Clubrallye kommend - sein Wettbewerbsfahrzeug vom zunächst noch seriennahen Fahrzeug (RSC-Gruppe S-PC - Serien-Produktionswagen) über einen mittleren Verbesserungsgrad (RSC-Gruppe PC - Produktionswagen) bis hin zu einem starken Verbesserungsgrad (RSC-Gruppe TC - Tourenwagen) Schritt für Schritt - auch über Jahre hinweg - stetig und nach eigenen Wünschen weiterentwickeln und verbessern kann.

Das vollständige und ausführliche technische Reglement finden Sie in unserer RSC-Motorsportordnung (MSpO).


Sonderzulassungen für den Motorsport:

Eine solche Möglichkeit bietet der RSC e. V. über seine RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) auf der Grundlage des § 70 StVZO für alle interessierten Sportler an.
Mehr zum Thema RSC-Motorsportzulassung (RSC-MSZ) erfahren Sie hier.


Luftmengenbegrenzer für Wettbewerbsfahrzeuge mit Turbomotor:

Wertungsgruppen EC und S-PC:
kein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben

Wertungsgruppe PC:
maximal 33 mm Innendurchmesser (für Abgasturbolader bei Ottomotor),
bzw. für Fahrzeuge gemäß Anhang J bzw. K zum ISC der FIA (International Sporting Code der FIA, zu Deutsch: Internationale Automobilsportordnung) gemäß den Bestimmungen des Anhang J bzw. K zum ISC der FIA,
bzw. gemäß RSC-BoP (Balance of Performance)

Wertungsgruppe TC:
maximal 34 mm Innendurchmesser (für Abgasturbolader bei Ottomotor),
bzw. für Fahrzeuge gemäß Anhang J bzw. K zum ISC der FIA gemäß den Bestimmungen des Anhang J bzw. K zum ISC der FIA,
bzw. gemäß RSC-BoP (Balance of Performance)

Wertungsgruppe R-SC:
für Fahrzeuge gemäß Anhang J bzw. K zum ISC der FIA gemäß den Bestimmungen des Anhang J bzw. K zum ISC der FIA,
bzw. gemäß RSC-BoP (Balance of Performance)

Ausnahmeregelung für ältere Wettbewerbsfahrzeuge:
für Fahrzeuge deren Ersthomologation durch die FIA und/oder deren Erstzulassung jeweils vor dem 1.1.2001 liegt, gelten gemäß RSC-Motorsportordnung seit dem Sportjahr 2025 abweichende, d. h. größere Innendurchmesser für die Luftmengenbegrenzer. Näheres dazu finden Sie in Artikel 4 unserer RSC-Motorsportordnung (MSpO).


Folgende Wettbewerbsfahrzeuge aus den aktuellen Gruppen der FIA, des NAVC/der DAM und des DMSB sind bei unseren Veranstaltungen gemäß der Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO) neben den RSC-Fahrzeuggruppen ebenfalls startberechtigt:

NAVC-/DAM-Fahrzeuggruppen:
Die Fahrzeuggruppen unserer mitbewerbenden Motorsportdachorganisation DAM (Deutsche Amateur-Motorsportkommission) gemäß dem DAM-Motorsporthandbuch sind - soweit sie die technischen Sicherheitsbestimmungen des RSC e. V. wie auch die übrigen technischen Bestimmungen des RSC e. V. vollumfänglich erfüllen - bei RSC-Rallyes teilnahmeberechtigt.

Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der NAVC-/DAM-Gruppe 1 starten in der RSC-Gruppe S-PC,

Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der NAVC-DAM-Gruppe 2 starten in der RSC-Gruppe PC oder TC - je nach Grad der Verbesserung, außerdem ist für Turbofahrzeuge ein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben - siehe oben,

Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der NAVC-/DAM-Gruppe 3 starten in der RSC-Gruppe PC oder TC - je nach Grad der Verbesserung, außerdem ist für Turbofahrzeuge ein Luftmengenbegrenzer vorgeschrieben - siehe oben.


DMSB-Fahrzeuggruppen:
Auch die Fahrzeuggruppen unseres mitbewerbenden Motorsportverbandes DMSB (Deutscher Motor Sport Bund e. V.) gemäß dem DMSB-Handbuch Automobilsport sind teilweise bei RSC-Rallyes zugelassen, wobei natürlich die technischen Bestimmungen des RSC e. V. ausnahmslos für diese Wettbewerbsfahrzeuge gelten und anzuwenden sind.

Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der DMSB-Gruppe G starten in der RSC-Gruppe S-PC,

Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der DMSB-Gruppe F starten in der RSC-Gruppe PC oder TC - je nach Grad der Verbesserung,

Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der DMSB-Gruppe CTC/CGT starten in der RSC-Gruppe PC oder TC - je nach Division.



FIA-Fahrzeuggruppen:

Die Fahrzeuggruppen des Weltmotorsportverbandes FIA ( Fédération Internationale de l’Automobile) sind bei RSC-Rallye ebenfalls in großem Umfang zu gelassen. Deren Regularien sind im sogenannten "International Sporting Code der FIA" (ISC der FIA) (zu Deutsch: Internationale Automobilsportordnung) veröffentlicht. Diese technischen Reglements sind jedoch nur auf Englisch und/oder Französisch verfügbar.


Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der FIA-Gruppen 1, 2, 3, N und R1 sowie Rally5 und Rally5-Kit gemäß Anhang J bzw. K ISC der FIA starten in der Wertungsgruppe PC,

Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der FIA-Gruppen 4, A, B, A-Kit, Super 1600, Super 2000-Rallye (nur Artikel 254A zum ISC der FIA), WRC 2.0 (bis Ersthomologationsjahrgang 2000) R2, R3 und R4 sowie Rally3 und Rally4 gemäß Anhang J bzw. K zum ISGC der FIA starten in der Wertungsgruppe TC,

Wettbewerbsfahrzeuge gemäß den technischen Bestimmungen der FIA-Gruppen R-GT, WRC 2.0 (ab Ersthomologationsjahrgang inkl. 2001), WRC 1.6, WRC-PLUS, R4-Kit, Super 2000-Rallye (nur Artikel 255A zum ISC der FIA), RRC und R5 sowie Rally1, Rally2, Rally2Plus und Rally2-Kit gemäß Anhang J zum ISC der FIA sowie der FIA-Gruppen N-GT, GT2 und GT3 gemäß ASN-Rallye-Datenblatt bzw. Anhang J zum ISC der FIA starten in der Wertungsgruppe R-SC.



Wasserstoff-, Elektro- und Hybridfahrzeuge:

Wettbewerbsfahrzeuge mit Elektro- oder Hybridantrieb sowie wasserstoffbetriebene Wettbewerbsfahrzeuge starten in der RSC-Gruppe E-PC.

Alle Wettbewerbsfahrzeuge, bei denen ein solches Antriebssystem von der FIA homologiert ist bzw. war, z. B. FIA-Gruppe E-Rally5 starten in der Wertungsgruppe EC.


Prototypen-Tourenwagen:
Prototypen-Tourenwagen der RSC-Gruppe Super R4 (z. B. Dytko-Fahrzeuge sowie Fahrzeuge der spanischen und italienischen Rallyefahrzeuggruppe N5 sowie die österreichischen oder tschechischen Rallyefahrzeuggruppe Open N) starten in der Wertungsgruppe TC.



Bitte für alle Wettbewerbsfahrzeuge unbedingt beachten:
die Balance of Performance (BoP) des RSC e. V. sowie die besonderen technischen Bestimmungen des RSC-Rallye-Regelments (RSC-RR) gemäß RSC-MSpO für die jeweiligen Wettbewerbsfahrzeuge.


Hinweis zu Fahrzeugen mit FIA-Homologation:

Die internationalen FIA-Wertungsklassen RC1 bis RC5 sowie R-GT gibt es als solche innerhalb des RSC e. V. nicht, diese Wettbewerbsfahrzeuge werden in die o. g. Wertungsklassen schlüssig und nachvollziehbar gemäß Motorsportordnung des RSC e. V. eingeteilt, teilweise auch in Abhängigkeit von Hubraum oder Ersthomologationsjahrgang.