Werden Sie Mitglied bei uns im RSC e. V. schon ab 25,- € im Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen sogar nur ab 10,- € im Jahr! 

Eine ordentliche Mitgliedschaft im RSC e. V. bieten Ihnen viele Vorteile, wie einen umfangreichen Versicherungsschutz - auch über den Sport hinaus - oder die Möglichkeit der vollumfänglichen Mitgestaltung an den Regularien und Bestimmungen des Verbandes sowie die Mitbestimmung über deren Inkraftreten.


Jede natürliche Person (d. h. jeder Mensch unabhängig von Geschlecht, Nationalität und Alter) kann Mitglied des RSC e. V. werden.

Sportwarte zahlen für ihren Sportwartlizenzen eine Lizenzgebühr von 0,- € (!) pro Jahr - also nichts, denn schließlich sind sie für uns und die Teilnehmer unserer Veranstaltungen da.


Alle Mitglieder des Rallye Supercup e. V.
- und zwar völlig unabhängig davon, ob sie auch eine Fahrer- und/oder Sportwartlizenz des RSC e. V. besitzen oder nicht - sind über den RSC e. V. bestens und umfangreich versichert, z. B. durch eine Unfallversicherung bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und die Sportunfall- und Vereinsversicherungen sowie Haftpflichtversicherungen unserer namhaften Versicherungspartner. 


Für alle offiziellen Sportwarte und Funktionäre
, die im Einsatz sind bei unseren Veranstaltungen, haben wir darüber hinaus noch weitere umfangreiche Versicherungen abgeschlossen, die weit über den gesetzlich vorgeschriebenen Vorgaben liegen und unserer Meinung nach im Schadensfall die bestmögliche Absicherung für ihre ehrenamtliche Tätigkeit bieten.

Wir beraten und klären unsere Mitglieder in verbraucherrechtlichen Frage- und Problemstellungen mit Bezug auf den Motorsport auf und treten darüber hinaus für Ihre Rechte als Verbraucher im Motorsport ein.

Wichtige Mitteilung für DMSB-Lizenznehmer bei RSC-Veranstaltungen

Wir unterscheiden laut Vereinssatzung zwischen 3 verschiedenen Arten der Mitgliedschaft bei uns:

1. passives Mitglied
Passives Mitglied kann jeder unabhängig von seinem Alter werden.

Die Mitgliedschaft kostet 25,- € Jahresbeitrag, Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre zahlen sogar nur 10,- € Jahresbeitrag.


2. aktives Mitglied
Aktives Mitglied, also Fahrer, Beifahrer oder Sportwart, kann jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Sportwarte müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Die Mitgliedschaft kostet 25,- € Jahresbeitrag, Jugendliche zahlen nur 10,- € Jahresbeitrag, plus die jeweils anfallenden Lizenzgebühren für die beantragte(n) RSC-Lizenz(en).


3. Lizenzmitglied
Lizenzmitglied, also Fahrer, Beifahrer oder Sportwart, kann jeder werden, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Sportwarte müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

Lizenzmitglieder zahlen keinen Jahresbeitrag, sondern nur einzig und allein die jeweils anfallenden Lizenzgebühren für die beantragte(n) RSC-Lizenz(en).

Ihre Lizenzmitgliedschaft endet mit dem Ablauf bzw. dem Verfall der Gültigkeit ihrer jeweiligen Lizenz(en) (d. h. Fahrer-Tageslizenz, Fahrer-Jahreslizenz oder Sportwartlizenz) automatisch.

Vereinssatzung des Rallye Supercup e. V.:

Die aktuelle Vereinssatzung des Rallye Supercup e. V. (RSC e. V.) sowie unsere gesamten Mitglieds- und Lizenzbestimmungen finden Sie hier in unserer RSC-Motorsportordnung (MSpO) zum Downloaden und Durchlesen. 

So werden Sie Mitglied bei uns im RSC e. V.:
Einfach den folgenden Mitgliedsantrag ausfüllen, unterschreiben und uns zu senden. Wir melden uns dann umgehend bei Ihnen.

Alle Fragen zu einer Mitgliedschaft bei uns klären wir gerne im Vorfeld in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen, melden Sie sich doch einfach bei uns.


Übrigens:
Wer als Fahrer oder Beifahrer bei einer Veranstaltung des RSC e. V. genannt hat, kann diesen Mitgliedsantrag auch noch ganz bequem bei dieser Veranstaltung ausfüllen und unterschreiben. Alle erforderlichen Tageslizenzanträge liegen darüber hinaus immer bereits vorausgefüllt bei den jeweiligen Veranstaltungen des RSC e. V. zum Unterschreiben für die betroffenen Teilnehmer aus oder werden vom jeweiligen Veranstalter an die Teilnehmer nach Nennungsschluss versendet.

Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.


Bitte beachten: 
Die Teilnahme als Fahrer oder Beifahrer bei einer Veranstaltung des RSC e. V. ist nur mit einer Mitgliedschaft beim RSC e. V. möglich. Diese Mitgliedschaft bieten jedoch vielerlei Vorteile und ein umfangreiches Versicherungspaket. Gleiches gilt auch für die offiziellen Sportwarte, die in der Ausschreibung des jeweiligen Veranstalters aufgeführt sind. Es gelten dabei die Mitglieds- und Lizenzbestimmungen sowie die Versicherungssummen des RSC e. V. gemäß MSpO.

Der RSC e. V. ist selbst Mitglied folgender Sportdachverbände:
a) Amateur-Motorsport-Bund Bayern e.V. (AMBB)

b) Bayerischer Land-Sportverband e.V. (BLSV)
c) Deutscher Olympischer Sportbund e.V. (DOSB)

Alle Mitglieder des RSC e. V. genießen damit sämtliche Rechte und Vorteile einer Mitgliedschaft in den o. g. Sportdachverbänden, aber haben natürlich auch alle Pflichten, die sich daraus für die Mitglieder des RSC e. V. ergeben.