Verbraucherschutz und Verbraucherberatung 

Wir stellen dabei die Gleichbehandlung all dieser Institutionen in den Mittelpunkt unseres gesamten Wirkens wie unserer Arbeit. Wir stehen darüber hinaus mit verschiedenen öffentlichen Stellen in regelmäßigen Kontakt und Austausch zu verschiedenen Frage- und Problemstellungen mit Bezug zum Motorsport und arbeiten für die Interessen unserer Mitglieder wie aller Verbraucher im Motorsport mit diesen Stellen zusammen.

Wir sehen uns als unabhängiger und basisdemokratischer Motorsportclub, der für Ihre Rechte und die Rechte aller Motorsporttreibenden einsteht und kämpft.

Wir setzen uns für Ihre Rechte im Straßenverkehrsrecht (StVO und VwV-StVO) und Straßenverkehrs-Zulassungsrecht (StVZO) ein, beraten Sie in diesen Bereichen und klären Sie auf, z. B. bei der amtlichen Zulassung von Motorsportfahrzeugen.

Wir beraten und unterstützen Veranstalter und Veranstaltergemeinschaften im öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren Ihrer Motorsportveranstaltungen.

Wir beraten und unterstützen Sie rechtlich und fachlich in Verfahren vor den Sportgerichten anderer Motorsportverbände und vor öffentlichen Gerichten.

Wir klären Sie auf und beraten Sie zum Thema Versicherungsschutz im Motorsport und für im Motorsport tätige Vereine.


Sie möchten über aktuelle Neuigkeiten im Verbraucherschutz in Bezug auf den Motorsport umgehend und persönlich informiert werden? 

Gerne doch! - Tragen Sie sich doch einfach in unseren Verbraucherschutz-Newsletter ein, den auch alle Mitglieder unseres Vereins automatisch erhalten. Zur Registierung für diesen Newsletter senden Sie uns einfach bitte eine E-Mail mit Ihrem Namen an:
[email protected]


Sie möchten sich auch selbst in Rechtsfragen in Bezug auf den Motorsport persönlich fort-, aus- und weiterbilden? 

Gerne! - Nutzen Sie doch einfach unsere Bildungsangebote in unserer RSC-Rallye School, die auch allen Nichtmitgliedern unseres Vereins vollumfänglich offenstehen!

Mehr dazu erfahren Sie auch unter dem unten stehenden Button "RSC-Rallye School".


Was können Sie für uns tun?

Unterstützen Sie uns bei unseren Aufgaben und Tätigkeiten mit Ihrer Mitgliedschaft im RSC e.V.! Für schon 25,- € im Jahr, Kinder und Jugendliche zahlen sogar nur 10,- € im Jahr, können Sie Mitglied bei uns werden. Mehr dazu erfahren Sie unter dem oben stehenden Button "Mitgliedschaft im RSC e.V."

Aufnahmeantrag zur Mitgliedschaft im RSC e. V.
der Aufnahmeantrag ist bequem am PC ausfüllbar, hierfür bitte den Antrag auf Ihrem PC abspeichern und im PDF-Reader öffnen.


Teilen Sie uns Ihre verbraucherschutzrechtlichen Bedenken mit!

Sehen Sie Ihre Verbraucherrechte im Motorsport in Bezug auf das Straßenverkehrs- und/oder Straßenverkehrszulassungsrecht bedroht?
Sehen Sie Ihre Verbraucherrechte als Veranstalter, aktive Motorsportlerin oder aktiver Motorsportler durch andere Motorsportorganisationen und deren Maßnahmen, Regularien sowie Entscheidungen als gefährdet an oder werden dieser gar bereits verletzt?
Oder erleben Sie Fälle, in denen Ihr Verbraucherschutz und Ihre Rechte als Verbraucher durch Gesetzesverstöße, unlauteren Wettbewerb oder kartellrechtliche Missbräuche im Motorsport mit Füßen getreten werden?

Dann melden Sie sich bitte umgehend bei uns!


Und so erreichen Sie uns:

Patrick Mohr
1. Vorsitzender des RSC e. V.

Patrick Wawrzinek 
Mitglied des Organisationskomitees des RSC

 

per E-Mail an: [email protected]

Unsere Geschäftsstelle erreichen Sie auch telefonisch unter:
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 82 18 
Telefon: +49 (0) 95 61 / 2 48 42 32 (Mo. - Fr. bis 17 Uhr)
Telefax: +49 (0) 95 61 / 2 82 11
Mobil: +49 (0)1 76 / 74 86 08 98

Erreichbarkeit unserer Verbraucherberatung und unserer Geschäftsstelle:
Montag bis Freitag    8.00 bis 20.00 Uhr 
Samstag                  9.00 bis 20.00 Uhr
Sonntag                 10.00 bis 20.00 Uhr

Anschrift unserer Verbraucherberatung und unserer Geschäftsstelle:
Rallye Supercup e.V. - RSC e.V.
Am Hasenstein 6d
96450 Coburg-Creidlitz


Unsere fachkundigen wie kompetenten Berater helfen Ihnen unkompliziert und gerne!


Mehr zum Thema Verbraucherschutz im Motorsport können Sie hier in unserer Verbraucherschutz-Infothek erfahren:

Wichtige Mitteilung für DMSB-Lizenznehmer bei RSC-Veranstaltungen

Und hier finden Sie das Urteil des OLG Frankfurt am Main dazu


nationale Gesetze in Bezug auf Wettbewerbs- und Verbraucherrecht in der Bundesrepublik Deutschland:

 

Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Juni 2013, zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 12. Juli 2018

 

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. März 2010, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 18. April 2019

 

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. August 2002, zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2017

Quelle aller o. g. Gesetzestexte: http://www.gesetze-im-internet.de


Entscheidungen und Veröffentlichungen der EU bzw. EG bzw. des EuGH in Bezug auf den Sport:

 

Amtsblatt der Europäischen Union C224 vom 16.09.2006 – Urteil des Gerichtshofes (Dritte Kammer) vom 18. Juli 2006 — David Meca-Medina, Igor Majcen/Koommission der Europäischen Gemeinschaften, Republik Finnland

Amtsblatt der Europäischen Union C209 vom 15.08.2008 – Urteil des Gerichtshofs (Große Kammer) vom 1. Juli 2008 (Vorabentscheidungsersuchen des Dioikitiko Efeteio Athinon — Griechenland) — Motosykletistiki Omospondia Ellados NPID (MOTOE)/Elliniko Dimosio

Amtsblatt der Europäischen Union L110 vom 01.05.2009 – Richtlinie des EU-Parlamentes über Unterlassungsklagen zum Schutz der Verbraucherinteressen


Amtsblatt der Europäischen Union C 326 vom 26.10.2012 – Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union

 

Amtsblatt der Europäischen Union L 349 vom 05.12.2014 - Richtlinie des EU-Parlaments über bestimmte Vorschriften für Schadenersatzklagen nach nationalem Recht wegen Zuwiderhandlungen gegen wettbewerbsrechtliche Bestimmungen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union

Quelle aller o. g. Amtsblätter der EU: http://www.eur-lex.europa.eu



Beschluss der EU-Kommission im Verfahren gegen die Internationale Eislaufunion (ISU) vom 08.12.2017

 

Pressemitteilung der EU-Kommission im Verfahren gegen die Internationale Eislaufunion (ISU) vom 08.12.2017

 

Mitteilung der EU-Kommission im Verfahren gegen die Fédération Internationale de l'Automobile (FIA) vom 13.06.2001

 

Mitteilung der EU-Kommission im Verfahren gegen die Fédération Internationale de l'Automobile (FIA) vom 30.10.2001

 

Mitteilung der EU-Kommission im Verfahren gegen die Fédération Internationale de l'Automobile (FIA) vom 30.06.1999


Quelle aller o. g. Unterlagen der EU: http://www.ec.europa.eu 


 

weitere Entscheidungen und Urteile innerhalb der EU in Bezug auf den Sport:

 

Urteil des schwedischen Kartellgerichts gegen den schwedischen Automobilverband, erschienen auf SPONSORs.de am 28.12.2012

Quelle: http://www.sponsors.de/index.php?id=485&tx_ttnews[tt_news]=30936

 

Wählen Sie einfach die wünschte Datei aus und informieren Sie sich aktuell, eingehend und kompetent!

 

Bitte beachten:

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir aus Gründen des Umwelt-, Natur- und auch Klimaschutzes sowie zur Schonung wichtiger Ressourcen und zur Vermeidung von Abfällen keinerlei gedruckte Informationsbroschüren o. ä. zur Verfügung stellen.


Außerdem halten wir es aus Sicht des Gesundheitsschutzes aufgrund der aktuell sehr ernsten Gesundheitslage, verursacht durch das neuartige Corona-Virus, für nicht verantwortbar und auch vertretbar, aktiv anderen Personen gedruckte Unterlagen auszuhändigen und/oder diese auf dem Postweg an interessierte Verbraucher zu versenden!


Daher nutzen wir bis auf Weiteres ausschließlich moderne und digitale Kommunikationswege zur allgemeinen Verbraucheraufklärung und zur Information der Verbraucher über unsere Angebote in der Verbraucherberatung.