Über uns

Die Jahreshauptversammlung des Rallye Supercup e. V. bestätigt einstimmig den gesamten RSC-Vorstand im Amt. Außerdem wurde die neue Motorsportordnung des RSC e. V. (MSpO) für das Sportjahr 2024 sowie die neuen technischen Reglements aller RSC-Fahrzeuggruppen für die Sportjahre 2025 bis 2029 von den Mitgliedern genehmigt und damit sportrechtlich freigegeben.

Am 12.01.2024 fand die 6. Jahreshauptversammlung des Rallye Supercup e. V. in Sulzdorf an der Lederhecke statt. Zum zweiten Mal in der Verbandsgeschichte standen auch Neuwahlen auf der Tagesordnung. Dabei wurde der gesamte RSC-Vorstand einstimmig im Amt bestätigt. Somit bleiben Patrick Mohr und Alexander Boppert auch in den kommenden drei Jahren als 1. und 2. Vorsitzender und damit gesetzliche Vertreter des RSC e. V. im Amt.

Mit Olaf Altenheimer als 3. Vorsitzenden, Manfred Lenkheit als Schriftführer und Michael Foitzik als Schatzmeister bleibt auch der übrige Vorstand bestehen. Dem Organisationskomitee des RSC (OK), das für die Durchführung der  gesamten sportlichen Aktivitäten des Verbandes verantwortlich ist, gehören nach wie vor Bernd Menzel, Marcus Reich, Rene Schubert und Patrick Wawrzinek an. Der Vereinsausschuss des RSC e. V., der als Kontrollorgan des Vorstandes fungiert und die Interessen der Mitglieder vertritt, wurde ebenfalls einstimmig gewählt. Der Vereinsausschuss wird somit zukünftig vertreten durch Julian Gegner, Nicolas Hässler, Bernd Menzel, Carsten Schad, André Schilling, Sylvia Wacker und Patrick Wawrzinek, wobei André Schilling für den aus persönlichen Gründen nicht mehr zur Wahl angetretenen Markus Waclawik neu in dieses Gremium hinzugewählt worden ist.

„Im Namen unserer Mitglieder danke ich allen, die sich in einem unserer satzungsgemäßen Organe des Vereins ehrenamtlich zum Wohle unseres Sportes engagieren. Dem ausgeschiedenen Vereinsausschussmitglied Markus Waclawik danke ich für seine Arbeite und seinen Einsatz für unseren RSC e. V. in den zurückliegenden Jahren.“, so der 1. Vorsitzende, Patrick Mohr.

Auch der 2. Vorsitzende des RSC e. V., Alexander Boppert bedankte sich bei den Mitgliedern für das entgegen gebrachte Vertrauen und fügte an: „Zwei Projekte, die für mich auf der Agenda in diesem Jahr ganz oben stehen, sind der Aufbau unserer neuen Vereinshomepage sowie eine noch intensivere Präsenz unseres RSC e. V. in den sozialen Netzwerken. Beides ist aus meiner Sicht für unseren Verein wie auch seine Tätigkeiten unerlässlich und erforderlich.“

Die gewonnenen Klagen von Mitgliedern des Rallye Supercup e. V. gegen den Deutschen Motor Sport Bund e. V. (DMSB) aus Frankfurt am Main haben allen Rallyeveranstaltungen unter dem Dach des RSC e. V. im Sportjahr 2023 jeweils ein großes und qualitativ hochwertiges Starterfeld beschert. Damit liegt ein sportlich sehr erfolgreiches Jahr hinter dem Verband und seinen Veranstaltern. Auch aus finanzieller Sicht und in Bezug auf den Zuwachs an Mitgliedern liegt ein gutes Geschäftsjahr 2023 hinter dem RSC e. V. Die Mitgliederzahl wie auch die Rücklagen des RSC e. V. haben neue Rekordwerte erreicht.

Neben den Neuwahlen stand auch die Genehmigung der neuen Motorsportsportordnung des RSC e. V. (MSpO) für das Sportjahr 2024 an. Diese wurde ebenso einstimmig von der Versammlung gebilligt, wie die neuen technischen Reglements der RSC-Gruppen TC, PC, S-PC, S-PC-Performance, E-PC und Super R4 für die Sportjahre 2025 bis 2029.

Anders als in vielen anderen Verbänden haben im RSC e. V. nämlich die Mitglieder, also Sportler, Sportwarte und Veranstaltervertreter, immer das letzte Wort bei der Genehmigung und damit auch in Kraftsetzung aller Regularien, Bestimmungen, Ordnungen und Vorschriften des Vereins.

Die technischen Reglements der RSC-Gruppen bleiben dabei im Vergleich zum bestehenden Reglementzyklus 2020 bis 2024 übrigens unverändert gültig. Die geplante Einführung des Hauptstromkreisunterbrechers gemäß FIA-Bestimmungen als verpflichtend auch für die RSC-Serien-Produktionswagen (RSC-Gruppe S-PC) wurde dabei auf 2030 verschoben. Der Hintergrund dieser Verschiebung ist, dass ein solcher „Notausschalter“ in der DMSB-Gruppe G noch immer nicht durch den DMSB verpflichtend Vorschrift ist, sondern ganz im Gegenteil sogar komplett reglementswidrig wäre, da alle dazu erforderlichen Umbauarbeiten mit dem aktuellen DMSB-Reglement nicht vereinbar sind. Würde der RSC e. V. die aus Sicherheitsgründen sehr sinnvolle Regeländerung nun für seine RSC-Gruppe beschließen, wären alle Fahrzeuge der DMSB-Gruppe G von den RSC-Rallyes danach gänzlich ausgeschlossen, weil sie nicht mehr ins RSC-Reglement passen. Die Mitglieder des RSC e. V. waren sich einig, dass dies nicht im Sinne des Verbandes und seiner Veranstalter ist.

Im Jahr 2024 stehen neben erneut umfangreichen Schulungsangeboten der RSC-Rallye School auch wieder zwei hochklassige RSC-Rallyes auf dem Terminkalender. Am 06.07.2024 findet die 29. RSC-Grabfeldrallye und am 28.09.2024 die 2. RSC-Rallye Wildetaube statt.

Alle Regularien, wie auch eine Übersicht der Änderungen in der MSpO sind auf der RSC-Homepage unter: www.rallye-supercup.de sowohl auf der Startseite als auch im Downloadcenter zu finden.